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ANFRAGE: Konsequenzen BVerfG-Urteil zum Hartz IV Sanktionenregime

Submitted by Aktive Arbeits… on Mon, 02.12.2019 - 15:23
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Guten Tag,

wir haben aus Anlass des zum Teil sehr erfreulichen Urteils des deutschen Bundesverfassungsgerichts vor fast 4 Wochen eine Presseaussendung gemacht.
https://www.aktive-arbeitslose.at/recht/bundesverfassungsgericht_hartz_iv_sanktionen_teilweise_aufgehoben.html

Das wegweisende Urteil hat das Hartz IV Sanktionenregime in großen Teilen als VERFASSUNGSWIDRIG erkannt. Das nicht nur wegen der HÖHE der Bezugskürzungen, sondern auch wegen verfahrensrechtlicher Fragen (keine vorzeitige Aufhebung wenn Betroffene doch noch der Mitwirkungspflicht nachkommen), der Verhältnismäßigkeit usw.
Wir wundern uns sehr, dass wir keine Reaktionen auf unsere Aussendung bzw. auf das Urteil in Österreich feststellen können. Eventuell eine sehr erfreuliche Aussendung der AK OÖ von Johann Kalliauer haben wir bemerkt:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191121_OTS0025/ak-praesident-kalliauer-anstieg-von-ams-sanktionen-untergraebt-versicherungsschutz-der-arbeitnehmer

In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof auch die Notstandshilfe als vermögenswertes Recht im Sinne der EMRK anerkannt (G363/97 u.a.). Auch die Existenzsicherung ist als Ziel des AMS im § 29 AMSG festgeschrieben. Es gibt ebenso Verfassungsgrundsätze in Österreich wie Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz usw. weshalb eigentlich ALLE Argumente, die der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof gegen das Hartz IV Sanktionenregime anführt auch in Österreich zutreffen.

Welche Schlüsse zieht die Bundesarbeiterkammer aus dem Hartz IV Urteil?

Ist endlich mit ein SYSTEMATISCHER Einsatz der Bundesarbeiterkammer gegen das menschenrechtswidrige Sanktionenregime in Österreich zu erwarten?

Wird unsere Expertise in dieser Frage von der Bundesarbeiterkammer wahrgenommen und auch eine Partizipation von Betroffenenselbstorganisationen im Sinne von ILO Empfehlung 202 wenigstes im eigenen Wirkungsbereich Arbeiterkammer angegangen
https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/ilo_international_labour_organization/ilo_empfehlung_202_empfehlung_betreffend_den_innerstaalichen_sozialen_basisschutz.html

Über ein kleines Weihnachtswunder im Sinne eines sichtbaren Umdenkens in Bezug auf Einsatz für die Rechte der Arbeit Suchenden, die Rechte ALLER Arbeiter*innen sind, würden wir uns jedenfalls sehr freuen.

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair, Obmann
Karin Rausch, Kassierin
Daniela Rubelli, Schriftführerin

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