AK - Bundesarbeiterkammer
AMS verweigert Bekanntgabe der Mitglieder des Beirates (Datenschutz)
Rückwirkend mit 12.10.2017 wurde mir durch das AMS Kufstein vorübergehend der Bezug eingestellt. Für die Niederschrift bekam ich jedoch keine gesonderte Ladung gem. § 19 AVG, sondern lediglich einen „Kontrolltermin“ ohne weitere Angaben vorgesetzt.
Dort wurde mir auch mitgeteilt, dass am 28.11.2017 der Beirat einberufen wird und dort mein Fall vorgelegt wird. Nach meiner Recherche ist es ratsam, alle Beteiligten dieses Beirates anzuschreiben und meine Sachlage darzustellen, welche zu dieser ungerechtfertigten Maßnahme geführt haben.
Seitens des AMS wurde mir jedoch mitgeteilt, dass Sie die Daten dieses Beirates aus Datenschutzgründen NICHT weitergeben können und ich keine Angaben zu den Teilnehmenden Personen nebst Kontaktdaten erhalte.
Interessanterweise werden auf der Website des AMS Tirol alle Mitglieder namentlich angeführt, lediglich die Kontaktdaten sind nicht hinterlegt und auch sind nur die jeweiligen Leiter dieser Dienststellen benannt.
Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Berater und Beraterinnen des AMS meistens gar nicht wissen, was Sie dürfen und müssen und einfach Behauptungen aufstellen und sogar der Meinung sind, dass das korrekt ist.
1.) Kann sich das AMS bei meiner Anfrage wirklich auf das DSG beziehen?
2.) Wie komme ich an eine aktuelle Liste nebst Kontaktdaten?
3.) Kann ich auch die Leiter dieser Dienststellen mit Bitte um die Weitergabe meiner Sachverhalsdarstellung an den teilnehmenden Vertreter bitten oder ist das zu unsicher?
LG, Frank
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sehr geehrter Mag. Tröster,
wir bestätigen den nochmaligen Erhalt Ihrer Einladung zu einem „Runden Tisch“.