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GEGKO - Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt Gemeindekooperation: Allgemeine Informationen

Aktiver Admin am So., 03.03.2013 - 20:25

GEGKO - Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt Gemeindekooperation ist einer der Hauptträger des Zwangsarbeitsprogramms "Aktion Gemeinde" das in die "Aktion 4000" über gegangen ist.

Uns bekannte Erfahrungsberichte sind durchwegs negati! Das AMS agiert oft mit der Fehlinformation, dass es bei GEGKO einen Job gäbe und verschweigt dabei, dass es sich lediglich um ein "gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt" handelt, das lediglich in schlecht bezahlte und auf wenige Monate befristete "Transitarbietsplätze" vermittelt.

Einer Frau sagte das AMS, sie solle sich bei GEGKO melden, es gäbe dort einen Job für sie, ohne diesen Job neher zu beschreiben. GEGKO rief bei der Frau an und konnte GEGKO keine Auskunft über die angeblich freie Stelle geben, auch das AMS nicht, obwohl es vom Gesetz her (AMFG) zu schriftliche Auskunft über zugewiesene Stellen verpflichtet ist. GEGKO bat die Frau zu einem Vorstellungsgespräch, was diese aufgrund fehlender Auskunft über den angeblichen Job, verweigerte. Das AMS sperrte darauf hin den Bezug, obwohl es nie zu einer Wiedereingliederungsmassnahme zuwies. Die Berufung wurde vom AMS Steiermark mit einem offensichtlich rechtswidrigen und in sich widersprüchlichen Bescheid abgelehnt, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist noch anhängig. Interessantes Detail: Das AMS hatte die Daten bereits an GEGKO weiter gegeben und GEGKO behautete auf eine Anfrage um Datenauskunft, keine Daten zu haben.

In einem anderen Fall wurde einer qualifizierten Büroarbeiterin, die auch in den Bereichen Grafik und PR gearbeitet hatte, eine Stelle als Putzfrau zugewiesen und die Frau von GEGKO herabwürdigend behandelt. Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsanweisungen und Kontrolle wurden durch die Gemeinde bereitgestellt weshalb es sich arbeitsrechtlich um Personalüberlassung handelte. GEGKO zahlte dennoch nicht nach Gemeindeschema sondern nur nach BAGS-Kollektivvertrag als "Transistarbeitskraft". Mehr siehe im Erfahrungsbericht der Betroffenen.

In St. Ruprecht wurde ein Arbeitsloser nur fernmündlich und unspezifisch zu einer Arbeit in der Gemeinde St. Ruprecht ohne nähere Information "zugewiesen". Weil der Betroffene sich einen Vorstellungstermin mit dem Bürgermeister ausmachen wollte, um über Möglichkeiten für eine reguläre Beschäftigung zu verhandelnd, behauptete Bürgermeister Herbert Pregartner, der Arbeit Suchende sei arbeitsunwillig und veranlasste eine Bezugsperre beim AMS. Die "Aktiven Arbeitslosen" hatten damals eine Solidaritätsaktion gestartet.

GEGKO scheint bei den Personalüberlassungen an die Gemeinden die regulären Kollektivverträge systematisch zu umgehen: Statt den Lohn nach dem Gehaltsschema des Beschäftigers (Gemeinde) zu bezahlten, wird lediglich der vermutlich sittenwidrige Pauschallohn der "Transitarbeitskrfteregelung" gezahlt. Wir empfehlen daher, die genaueren Arbeitsumstände (wer gibt Arbeitsanweisungen, wer kontrolliert, wer stellt Arbeitsmittel etc. zur Verfügung) zu protokollieren um im Bedarfsfall, wenn die Bezahlung nach Gemeindeschema höher wäre, beim Arbeits- und Sozialgericht den vorenthaltenen Lohn einzuklagen.

Im Allgemeinen ist aber zu rechnen, dass von GEGKO vorwiegen niedrige Hilfsarbeiten ohne jede Aussicht auf weitere, reguläre Anstellung, zugewiesen werden, da GEGKO sich den Gemeinden geradezu aufdrängt, auch wenn diese keinen aktuellen Bedarf an MitarbeiterInnen haben.

Berichte:

Gerichtsentscheide:

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