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Oberösterreich

Magistrat Linz - Sozialabteilung - Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Rückdatierung der Krankenversicherung

ludoph11 am Di., 05.02.2019 - 09:21
Body

Christoph Ludwig, BEd,  Ferihumerstraße 62, 4040 Linz - ehemaliger Volksschuldirektor der Biesenfeldschule VS 2 Linz - arbeitslos, Berufsverbot als Volksschullehrer wegen Entlassung als Volksschuldirektor beim Landesschulrat für OÖ - derzeit keinerlei Unterstützung seit 1.4.2018 - Null Euro - wegen "angeblicher Arbeitsunwilligkeit".

Mehr Infos dazu auf https://schuldirektorchristophludwiglinz.wordpress.com/

Zum Thema: Willkürlich und ohne Ankündigung wurde mir plötzlich eine KRANKENVERSICHERUNG seitens des Magistrates Linz gewährt - rückwirkend seit 1.8.2018 - das befremdet sehr! Leider habe ich kein Geld für Medikamente oder Rezeptabholung, daher nützt mir diese Krankenversicherung mit Null Euro Unterstützung gar nichst - hier der Schriftverkehr mit der Bearbeiterin. Dazu habe ich auch ein Youtube Video erstellt:

https://youtu.be/sHMdteIEfY8

Von: Pühringer Marlene Jana <marlene.puehringeratmag.linz.at ()
Gesendet: Montag, 4. Februar 2019 07:44
An: 'Christoph Ludwig' <
dulstophatgmail.com ()>
Betreff: Neuer Termin

 

Sehr geehrter Herr Ludwig, 

Da sie zu den beiden vereinbarten Terminen nicht erschienen Sind bitte ich Sie am Donnerstag den 07.02.2019 zu einem neuen Termin ins Neue Rathaus zu kommen.

Bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht. 

Freundliche Grüße

 

Marlene Pühringer

Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Soziales, Jugend und Familie

Abteilung Bedarfsorientierte Mindestsicherung

4041 Linz, Hauptstraße 1-5

AUSTRIA

 

Tel.:     +43 (0)732/ 7070 2733

Fax:     +43 (0)732/ 7070 54 2733

visit:     http://www.linz.at

mailto:  marlene.puehringeratmag.linz.at ()

 

Von: dulstophatgmail.com () [mailto:dulstophatgmail.com ()
Gesendet: Montag, 04. Februar 2019 09:48
An: Pühringer Marlene Jana
Betreff: AW: Neuer Termin
 

Sehr geehrte Frau Pühringer,

leider bin ich krank, die Ansteckungsgefahr für Grippe ist derzeit zu hoch,

es fehlt mir ja auch die ärztliche Versorgung, eine Grippeimpfung, dafür ist es jetzt auch bereits zu spät!

Für mich bedeutet das „Lebensgefahr!“

Für 58 jährige wird diese von Ärzten sehr empfohlen und ich bin und war noch nie ein IMPFGEGNER!

Die Wohnung kostet 600 Euro mit Betriebskosten, 203 Euro habe ich ja als Wohnbeihilfe nun nach erster Absage doch erhalten. Ich habe mein Plastiksackerl mit den nötigsten Sachen schon gepackt gehabt, um in den Wald zu ziehen.

Essen, Kleidung und Sonstiges benötigt ja ein Mensch nicht wirklich, auch keinen sozialen Kontakt, Ansprache oder psychische Hilfe – braucht man nicht! Steht ja in der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ – im Gesetz so drinnen! Kein Problem! Aber muss man ja nicht umsetzen! Da steht ja so viel drinnen – das kann man ja als Behörde keinesfalls verwirklichen! Das ist jedem klar!

Das muss genügen- eigentlich 150 Euro, so die Ministerin! Ich habe 200 – ich bin reich und bestens versorgt!

Ist nur wichtig, dass schöne Gesetzestexte geschrieben werden, das kann man ja dann herzeigen, was man alles macht!

Ich kann das Haus erst wieder in der wärmeren Jahreszeit verlassen, wenn die Grippeansteckungsgefahr gebannt ist und ich dann noch lebe.

Schicken Sie mir aber bitte nicht die Polizei, die mir die Tür eintreten wird, wenn ich nicht sofort öffne, wie das der Landesschulrat schon einmal gemacht hat! Sonst wird es im Campus 4 enden, ich habe das der Polizei auch schon angekündigt! Dann wird es für den Steuerzahler echt teuer – stationäre Aufnahme, das ist nicht billig! Vermeiden wird das!

Lassen Sie mich einfach in Ruhe, ich erwarte mir von Ihnen keine finanzielle Hilfe mehr, oder auch nichts anderes, was alles im Gesetz steht!

Es war mir schon Schande genug, um Hilfe zu bitten und mich so schmählich behandeln lassen zu müssen, als wäre ich ARBEITSUNWILLIG!

Allein durch die staatlich mir gewährte Nichtunterstützung seit 1.4.2018 NULL EURO, wäre ich sowieso schon längst obdachlos, verhungert und an Krankheit gestorben, hätte ich mich nicht durch Betteln durchgebracht! 

Also, worum geht es jetzt noch, ein Jahr später!? Was wollen Sie mit mir reden!? Ich verstehe es nicht!? Erklären Sie mir bitte, wozu ich jetzt einen Termin bei Ihnen benötige!??? Ich verstehe es nicht! Ich habe mit Ihnen nichts mehr zu reden! Ich wüsste nicht was?

Schreiben Sie mir einen Brief und erklären Sie mir das!?

Zwei Jobs als Volksschullehrer konnte ich durch die Nichthilfe nicht annehmen! Zu der Zeit wäre es noch gegangen! Die Akten liegen konkret vor! Landesschulrat für Steiermark, Volksschule GAAL und Volksschule PUCH bei Weiz!

Ich bin Volksschullehrer! Der Landesschulrat für OÖ hat mir wegen meiner Entlassung als Volksschuldirektor ein lebenslanges Berufsverbot als Volksschullehrer erteilt, namentlich der pensionierte Herr Enzenhofer, als letzten Akt seiner Vernichtungskampagne gegen meine Person vor seiner Pensionierung.

Was wollen Sie mehr, ich bin ARBEITSUNWILLIG! Wurde ja bereits festgestellt vom AMS Linz, vom Landesverwaltungsgericht OÖ!  Vom Magistrat sogar ohne ordentlichem Ermittlungsverfahren dem AMS Linz, nach einem Telefonat mit dem dortigen Bearbeiter, einfach so nachgesagt! Bescheid ausgestellt, meine Beschwerde von der zweiten Instanz abgelehnt. Kein Geld für einen Rechtsanwalt für eine außerordentliche Revision oder eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen ungerechten Bescheid! Also „Ludwig ist arbeitsunwillig“ so die gerichtliche Entscheidung – das war es – er soll einfach STERBEN – leise und unauffällig bitte und keinen Müll mehr hinterlassen auf dieser Welt, so die Feststellung im Bescheid, sinngemäß!

Das war es! Informieren Sie auch einmal Herrn Luger – den Bürgermeister über derartige Vernichtungsstrategien von einem jahrzehnte langen ehrbaren Bürger, einem Volksschuldirektor, der niemandem irgendetwas getan hat, er sollte doch wissen, was alles möglich ist in seinem schönen Linz!

Es läuft jetzt eine Amtshaftungsklage gegen LH Stelzer – die Klagssumme geht gegen 2 Millionen Euro – das kostet eine vorsätzliche in Schädigungsabsicht durchgeführte Vernichtung eines Menschen. Außerdem eine Privatklage gegen einige hochgestellt Persönlichkeiten im Bildungsbereich, dass könnte Gefängnis nach sich ziehen, man wird sehen.

Mal sehen, was der Rechtstaat daraus macht!? Der Instanzenzug geht aber bis zu den Höchstgerichten und dem EUGH für Menschenrechte in Straßburg, in diesem Fall, das endet nicht so schnell, wie die Verwaltungsverfahren gegen AMS Linz und Magistrat Linz!

Das wird sich ziehen und ich habe einen Rechtsanwalt, Verfahrenshilfe genehmigt!

Hier auf meinem Webblog und Youtube Kanal können Sie ein bisschen schmöckern, falls der Arbeitstag lange wird, da ist ja auch der Fall meiner „Arbeitsunwilligkeit“ dokumentiert! Ich weiß ja nicht, was in Ihrem Akt einliegt, da sind jedenfalls meine Akten! 

https://wordpress.com/view/schuldirektorchristophludwiglinz.wordpress.com

Mehr kann ich Ihnen auch dazu in Ihrem Büro nicht mehr sagen!

Aus meiner eigenen Einschätzung bin ich psychisch vernichtet und werde gar nicht mehr arbeiten können! Werde mich noch bis zu meinem 60-er durch Betteln durchbringen, dann mich beim AMS Linz wieder als arbeitslos melden und die Notstandshilfe abholen!

Die letzten Chancen meinen Beruf auszuüben wurden mir durch Nichtunterstützung vom AMS Linz und Ihrer Abteilung Mindestsicherung, endgültig zerstört – meine letzte Berufschance als Volksschullehrer!

Das war es!

Fazit: „Ich komm schon irgendwie durch, VERGESSEN SIE MICH EINFACH – WIE BISHER!!!“ Behalten Sie sich Ihr Geld und Ihre Nichtunterstützung, wie bisher und liebe Grüße an unseren Herrn Bürgermeister Luger! Ich schaue ihm ja im Fernsehen immer zu, wenn er mit seinen reichen Freunden Bälle feiert, es sich gut gehen lässt und reichlich isst und trinkt! Passt! Liebe Grüße! Ich brauche nichts! Wer nicht arbeitet soll STERBEN, keinesfalls essen oder trinken oder weiterhin in einer menschenwürdigen Form am gesellschaftlichen Leben teilnehmen! Recht so! Ende!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ludwig

 

 

Am Mo., 4. Feb. 2019 um 15:18 Uhr schrieb Pühringer Marlene Jana <marlene.puehringeratmag.linz.at ()>:

Sehr geehrter Herr Ludwig, 

Sie wurden heute mit Wirkung vom 01.08.2018 bei der Oö. GKK versichert und können daher ab sofort jederzeit einen Arzt aufsuchen. In Bezugnahme auf Ihr Ersuchen um einen Gesprächstermin, vom 14.01.2019, wurden Ihnen bisher drei Termine angeboten. Sie haben die Möglichkeit nach Ihrer Gesundung einen neuen Termin zu vereinbaren oder zu den Parteienverkehrszeiten (tägl. 07:00-12:30) ins Neue Rathaus zu kommen.   

Freundliche Grüße 

Marlene Pühringer

Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Soziales, Jugend und Familie

Abteilung Bedarfsorientierte Mindestsicherung

4041 Linz, Hauptstraße 1-5

AUSTRIA

 

Tel.:     +43 (0)732/ 7070 2733

Fax:     +43 (0)732/ 7070 54 2733

visit:     http://www.linz.at

mailto:  marlene.puehringeratmag.linz.at ()

 

 

Christoph Ludwig <dulstophatgmail.com>

15:38 (vor 3 Stunden)

an Pühringer

...Guten Tag,

danke für die Mitteilung!???

Ich hatte bereits am 1.8.2018 schwere Kopfschmerzen, konnten Sie mir das nicht früher sagen, DASS ICH AB 1.8.2018 VERSICHERT BIN!???

Heute ist der 4.2.2019!!

Christoph Ludwig

Christoph Ludwig

Anhänge20:15 (vor 0 Minuten)

https://mail.google.com/mail/u/0/images/cleardot.gif

an Pühringer

Sehr geehrte Frau Pühringer,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir die Krankenversicherung, eine ledigliche Versicherung, wie Sie sie mir angekündigt haben, nichts nützt!

Arztbesuche gehen meistens mit der Verschreibung von Medikamenten einher, das ist so!

Entweder in Form von Rezepten oder Arzneien, die noch teurer sind, weil sie homeopatische Mittel sind.

Dies sind auch die Medikamente, die ich bevorzuge!

Leider habe ich kein Geld eine Rezeptgebühr zu bezahlen, bzw. mir die homeopatischen Mittel zu kaufen!

Auch Gesundenuntersuchung, Blutdruckmessen, Herzfrequenz verursachen bei meinem Hausarzt zusätzlich Kosten, zusätzliche Leistungen in seiner Ordination, die zu bezahlen sind.

Ihre Bemühung mit der "rückdatierten Krankenversicherung" ging daher ins "Blaue".

Damit haben wir ein neues Problem. Wie werden Sie das Problem lösen!?

Von meinen Zahnschmerzen rede ich da noch gar nicht! Mir droht ein Implantat herauszubrechen!

Überdies ersuche ich Sie höflich, mir mitzuteilen, warum ich bei Ihnen vorsprechen MUSS!? - einen TERMIN habe!

Das ist unverständlich!

Es liegen Bescheide des AMS Linz und des Magistrates Linz vor, die mir meine "Arbeitsunwilligkeit" und damit eine Unterstützung in der Höhe von Null Euro der Öffentlichkeit aus Steuergeldern bescheinigen, mir klar und unmissverständlich eine Unterstützung verwehrt wird, in einem Spruch. Das ist juristisch fix, verbindlich, vom Höchstgericht der letzten Instanz erlassen, kann nicht von "irgendjemandem", einem Bearbeiter einer Behörde einfach widerrufen werden.

Ich halte mich gerne an die Gesetze! Also Null Euro, auf unbestimmte Zeit, mindestens bis zu meinem 60 igsten Lebensjahr! Dann werde ich ein Neuansuchen um Notstandshilfe beim AMS Linz starten. Eine Arbeit kann mir dann nicht mehr vorgeschrieben werden, wie bisher, wurde mir ja rechtswidrig auch nie vorgeschrieben, auch kein Eingliederungskurs noch sonstiges! Egal! Unrecht wurde Recht - Recht so!

Gerne kann ich Ihnen Kopien dieser Bescheide zukommen lassen, so diese nicht in Ihren Akten einliegen, Sie diese nicht kennen!

Auch ich schicke sie einfach einmal mit, dann haben Sie etwas zu lesen über meinen Fall!

Aus diesem Grund liegt in jedem Fall bereits seit 1.4.2018 für mich ein "Notstand" im Sinne des Sozialgesetzes vor. Keinerlei Unterstützung eines offensichtlich "psychisch Kranken", der aus diesem Grund arbeitsunwillig ist, weil er unbedingt Volksschullehrer sein will, darauf beharrt, sich bemüht, einen derartigen Job zu bekommen, sogar zwei Jobs angeboten bekommt, aber leider keinerlei Geldmittel mehr hatte, diese Jobs anzutreten! Das ist krank, muss krank sein, das bin ich! - so die Behörde, darf nicht sein - Ludwig ist also ein Psychopath! Er macht etwas was die Öffentlichkeit als "nicht gangbar" einstufte!

Von Null Euro kann niemand leben, auch wenn er "angeblich" arbeitsunwillig ist! Auch nicht ein Neurotischer!

Mehrfach und in langen Schriftsätzen habe ich erläutert, dass ich täglich 8 Stunden arbeite, daher nicht "arbeitsunwillig" sein kann. Das versteht aber niemand, das ist keine Arbeit, wenn ich versuche, von meinen Peinigern, den Bossern und Mobbern, Schadenersatz auf gerichtlichem Wege einzufordern und Verfahren mit unendlicher Mühe durchzuziehen, mit dem ganzen Einsatz meiner finanziellen und geistigen Mittel! Dennoch, das Mindestsicherungsgesetz spricht aber auch von diesen Aktivitäten, sie sind zumindest anzugeben und zu versuchen, sonst verstoßt man gegen die Mitwirkungspflicht! Es sollte ja vom Betroffenen alles unternommen werden, dass er aus seiner Misere herauskommt. Für mich kann das nicht zutreffen, ich spiele mich nur blöd herum, sinnlos, Tag für Tag, so wird das gesehen! 

Dennoch ARBEIT oder ARBEITSWILLIGKEIT kann ein derartiges Bemühen nicht begründen!

Ich bin damit beschäftigt "Schriftsätze" herzustellen, um bei meinen Schuldnern meine Forderungen einzutreiben. (Magistrat Linz, Bürgermeister, Land OÖ. LH Stelzer)

Sie haben sich meinen Webblog angeschaut, dort sind die entsprechenden Schriftsätze z.B. der Amtshaftungsklage in der Höhe von derzeit 476.000 Euro! Außerdem betreibe ich massive Beschwerden bei den Höchstgerichten betreffend mein Berufsverbot als Volksschullehrer, was widerrechtlich sein muss, wir werden sehen!

Derzeit plane ich eine Amtshaftungsklage betreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung gegen unseren hochgeschätzten Bürgermeister Herrn Luger.

Auch hier scheint bereits etwas im Busch zu liegen, was nach "amtlicher Schädigung" meiner Person aussieht. Mal sehen, ich werde es mir genauer anschauen, was das Amtshaftungsgesetz dazu sagt!

Ein unerklärlicher Punkt wird unter anderem sein: "Warum erhalte ich plötzlich zu diesem Zeitpunkt eine rückdatierte Krankenversicherung? Warum nur ein halbes Jahr? - nicht ab dem 1.4.2018?

Diese Krankenversicherung beinhaltet auch Pensionsversicherungszeiten, womit ich offensichtich zweimal geschädigt wurde! Einerseits konnte ich nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und andererseits verlor ich Versicherungszeiten!

Außerdem das Ungemach von Null Euro im Notstand, für einen psychisch Kranken, also keine "Kürzung" wie es das Mindestsicherungsgesetz vorsieht, sondern "Null Euro"! usw. Ich schaue es mir noch einmal genau an! Da liegt etwas im Busch, ich spüre es!

Viele offene Fragen und sie werden wie man mit der heutigen Aktion des Magistrat Linz sieht täglich mehr!

Weitere Frage:

Ich erwarte Ihre schriftliche Mitteilung und lege sie mir auf TERMIN: "Worin liegt der Grund, dass ich bei Ihnen einen Vorsprachetermin habe und bereits zwei davon versäumt habe?"

Das macht mir Angst! Wieder habe ich etwas falsch gemacht! Man spielt mit meiner Not mit meiner Angst!

Wo, in welchem Gesetz steht begründet, dass ich bei Ihnen persönlich vorsprechen muss und mich diesem äußerst unangenehmen Gespräch, noch dazu wo ich gar nicht weiß, worum es geht, persönlich aussetzen muss, quasi "zwangsweise", da es ja so klingt, als hätte ich eine "Pflicht" versäumt, die Termine nicht wahrgenommen zu haben, was aber auch nicht klar ist. Man will mich "perlustrieren". Es ist mir unangenehm! Es spricht aber aus Ihren Mitteilungen ein "Vorwurf" heraus!

Ich ersuche höflich um eine schriftliche Begründung, worum es bei diesen Terminvorschreibungen geht und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie basieren. Ich kenne solche Termine nur von Behörden, wo es Zwangsvorführungen gibt, weil man Gesetze nicht befolgt hat. Das kann jedoch auf mich nicht zutreffen!?

Vorerst werde ich keinen Gesprächstermin bei Ihnen wahrnehmen, da ich davon ausgehe, dass dieses Gespräch auf einer völligen freien Basis fußt, kein vernünftiger Grund vorliegt, warum es stattfinden sollte! Mir ist er jedenfalls nicht bekannt! Ich wüsste nicht, was ich Ihnen sagen soll. Der Richter Herr Dr. Pree vom Landesverwaltungsgericht schreibt in so einem Fall:

Dieser Spruch war ja auch die Entscheidung des Magistrat Linz bei meinem Bescheid betreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung, ohne ordentlichem Ermittlungsverfahren. Dort wäre es vorher angebracht gewesen, mich vorzuladen, mir Akteneinsicht zu gewähren und mich erklären zu lassen, warum ich "nicht arbeitsunwillig" bin im Gegensatz zu den Aussagen des AMS Linz. Das hielt aber die Bearbeiterin zu diesem Zeitpunkt nicht für nötig und schloss sich ohne ordentlichem Ermittlungsverfahren einfach über ein Telefonat mit dem AMS Linz dieser Meinung an!

Ich verzichte daher auf dieses Gespräch zum derzeitigen Zeitpunkt aus freiem Willenda damit für mich keinerlei negative Konsequenzen verbunden sind, die mir zum derzeitigen Zeitpunkt bekannt sind, da es negativer als negativ ja nicht geht, ich ja eine 100 % Sperre jeglicher Notstandshilfe auf unbestimmte Zeit habe!

Ich ersuche um eine "Belehrung" im Rahmen Ihrer Manuduktionspflicht, was hier Sache ist, damit ich mich orientieren kann! Schriftlich bitte, weil ich ein bisschen langsam im Denken bin, und auch schlecht höre!

Mein Hörgerät ist kaputt gegangen, der Tinnitus ist lauter als jede an mich gerichtete menschliche Stimme einer Beamtin einer Behörde!

Beim Lesen tue ich mir leichter, da habe ich Zeit, kann dann Ihre Mitteilung mehrmals und in Ruhe lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ludwig

 

Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Verfassungsgerichtshofbeschwerde

ludoph11 am Di., 05.02.2019 - 08:57
Body

Christoph Ludwig, BEd, Ferihumerstraße 62, 4040 Linz - ehemaliger Volksschuldirektor der Biesenfeldschule VS 2 Linz, derzeit als Volksschullehrer ein Berufsverbot beim Landesschulrat für OÖ, anhängig bei den Höchstgerichten, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, seit 1.4.2018 Null Euro Notstandshilfe wegen "angeblicher Arbeitsunwilligkeit". Hier mein Text zur Mindestsicherung - Verfassungsgerichtshof:

Seit 28.2.2018 erhalte ich vom AMS Linz keinerlei erweiterte Überbrückungshilfe. Von der Landeshauptstadt Linz am 29.10.2018 rückwirkend 4 Mai 203,57 € das entspricht der halben Wohnungsmiete Wohnbeihilfe, ohne weitere Begründung. Das AMS Linz und die belangte Behörde sind einhellig der Meinung ich wäre "arbeitsunwillig". Das Landesverwaltungsgericht OÖ. sieht in meinem Verhalten eine "beharrliche Verweigerung" der Bemühungspflicht meiner Person, was falsch ist. Es liegen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vor hinsichtlich des Oö. Mindestsicherungsgesetz, Fassung vom 24.11.2018, die ich nun näher erläutere, aufgrund des Umfangs nur stichwortartig; Verstoß § 1 - Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens wird mir nicht erfüllt und die dauerhafte Einbeziehung in die Gesellschaft verwehrt; Verstoß § 2 Abs. 1,2,3,4,5,6 - Einzelfall, nicht rechtzeitig, Vereinsamung, keine persönliche Hilfe, Rechtsanspruch missachtet; Verstoß § 5 Abs. 1 - soziale Notlage liegt vor, Abs.2-
Fortsetzung auf dem Beiblatt

Seit 28.2.2018 erhalte ich vom AMS Linz keinerlei erweiterte Überbrückungshilfe. Von der Landeshauptstadt Linz am 29.10.2018 rückwirkend 4 Mai 203,57 € das entspricht der halben Wohnungsmiete Wohnbeihilfe, ohne weitere Begründung. Das AMS Linz und die belangte Behörde sind einhellig der Meinung ich wäre "arbeitsunwillig". Das Landesverwaltungsgericht OÖ. sieht in meinem Verhalten eine "beharrliche Verweigerung" der Bemühungspflicht meiner Person, was falsch ist. Es liegen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vor hinsichtlich des Oö. Mindestsicherungsgesetz, Fassung vom 24.11.2018, die ich nun näher erläutere, aufgrund des Umfangs nur stichwortartig; Verstoß § 1 - Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens wird mir nicht erfüllt und die dauerhafte Einbeziehung in die Gesellschaft verwehrt; Verstoß § 2 Abs. 1,2,3,4,5,6 - Einzelfall, nicht rechtzeitig, Vereinsamung, keine persönliche Hilfe, Rechtsanspruch missachtet; Verstoß § 5 Abs. 1 - soziale Notlage liegt vor, Abs.2-

Fortsetzung auf dem Beiblatt

Fortsetzung Verfahrenshilfeantrag – Verletzung von Rechtsvorschriften:

Verstoß § 5 Abs. 1 - soziale Notlage liegt vor, Abs.2 – ich bin nachweislich bereit an der Abwendung der sozialen Notlage mitzuhelfen (AMS Linz keinerlei Jobangebot, keinerlei Kursangebot, keinerlei Wiedereingliederungsangebot, daher keinerlei Ablehnung irgendeiner Maßnahme meinerseits!, 5 Bewerbungen als Volksschullehrer bei Landesschulräten österreichweit, (BeilagenA-H), Klage wegen Berufsverbot – selbst aktiv (BeilageI);

Verstoß § 6 – soziale Notlage liegt vor –

  • Abs. 1 Punkt 1 – kann meinen Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht decken – 203,57 € monatlich sind zu wenig;
  • kein Schutz vor Krankheit – keine Krankenversicherung;
  • Abs. 2 – Aufwand für die regelmäßig wiederkehrenden Bedürfnisse kann von 203,57 € nicht gedeckt werden;
  • Abs. 3 – Der Wohnungsaufwand – Miete, Betriebskosten, Heizung, Strom kann davon nicht gedeckt werden;
  • Abs. 4 Punkt 3 – bin von Schuldenproblem betroffen;
  • Abs. 4 Punkt 4 – außergewöhnliche Ereignisse setzen mich einer sozialen Gefährdung aus – habe Null Euro, kann keine Arbeitsstelle aufsuchen
  • Abs. 5 – keine Vorsorge aus irgendeiner anderen gesetzlichen Grundlage

Anmerkung: Die erweiterte Überbrückungshilfe wird widerrechtlich nicht gewährt, ein Beschwerdeverfahren ist im Instanzenzug anhängig. (BeilageJ)

Verstoß § 7: Bemühungspflicht

Es liegen „keine aufgetragenen Maßnahmen“ vor. Weder seitens des AMS Linz (keine Jobvorschläge, keine Kursvorschläge, keine Wiedereingliederungsvorschläge) noch seitens der belangten Behörde (keine Integrationsmaßnahmen nach § 11a) Es wurden mir keinerlei „Bemühungen“ vorgeschrieben oder Kurse aufgetragen!

Meine Bewerbungen bei den Landesschulräten als Volksschullehrer beweisen meine Bemühung. Meine Klage gegen das Berufsverbot des Landesschulrates OÖ. vorzugehen, beweist wiederrum meine Bemühung, einen Job als Volksschullehrer zu erlangen. Die Bemühungen wieder in meinen Beruf einsteigen zu können werden von den Behörden wohlweißlich ausgeblendet und mir dennoch „Arbeitsunwilligkeit“ und beharrliche Arbeitsverweigerung widerrechtlich vorgeworfen und mir jegliche ausreichende Unterstützung verweigert.

Ansprüche gegen Dritte laufen in diversen Gerichtsverfahren. (2 Amtshaftungsklagen, derzeit eine Privatklage, drei folgen)

Verstoß § 8 - Abs. 2: Widerrechtlich wird Frau Sabine Mader, eine „fremde Person“, Mitglied der Wohngemeinschaft Ferihumerstraße 62, mit „Unterhaltspflichten für meine Person“ konfrontiert, zur Vorlage von Einkommensnachweisen und Vermögen aufgefordert! Widerrechtich wird der Wohnungsaufwand von 407,14 € einfach halbiert, weil sie auch in dieser Wohnung wohnt, wodurch ich in permanenter Delogierungsgefahr lebe, da ich für den Wohnungswand alleinig aufkommen muss!

Es besteht aus dem Mietvertrag ein ausdrückliches Verbot von „Untermiete“ der Wohnung oder Teilen davon! Es ist mir nicht erlaubt Geld für Miete oder Betriebskosten rechtmäßig einzuheben! Daher ist es auch widerrechtlich, dass die Behörde Frau Sabine Mader die halbe Wohnungsmiete zurechnet, die ich von ihr gesetzlich nicht verlangen darf, sie diese an mich auch nicht leistet. (Mietvertrag mit der Neuen Heimat) Die Betriebskosten sind in keiner Weise gedeckt! Es herrscht permanent Delogierungsgefahr!

Verstoß § 11 – Einsatz der Arbeitskraft

Nachweislich bemühe ich mich seit meiner Entlassung aus dem Schuldienst am 21.6.2017 meinen Job als Volksschuldirektor wieder zu erlangen (2 Amtshaftungsklagen, Außerordentliche Revision wegen des Entfalls der Bezüge beim Verwaltungsgerichtshof anhängig), sowie mich als Volksschullehrer zu bewerben! Keinerlei Unterstützung erhielt ich dabei durch das AMS Linz, trotz mehrfachem Bitten und mehrfachen Aufforderungen zur Intervention beim Landesschulrat für Oberösterreich!

Seitens des AMS Linz wurden mir keinerlei zumutbare Jobangebote oder irgendwelche anderen Angebote gemacht, als Hilfe für eine Umschulung, Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!

Wider den Tatsachen und der ständigen Rechtsprechung, die das als Bedingung verlangt, ich also so eine Vorgabe verweigern muss, wird mir dennoch „Arbeitsunwilligkeit“ bescheinigt! Die belangte Behörde (Magistrat-Mindestsicherung)unternimmt keine ausreichenden Ermittlungen, sondern übernimmt ohne Überprüfung die Aussagen des AMS Linz über meine angebliche Arbeitsunwilligkeit, keinerlei Gespräch vor der belangten Behörde! (Feststellungsmangel)

Abs. 4: Willkürlich und unbegründete Totalverweigerung des Leistungsanspruches; Leistungsverweigerung zu 100 % - widerrechtlich; eine „Kürzung“ wegen Nichtbereitschaft kann daher begrifflich gar nicht vorkommen! (Entfernung aus dem System)

Abs. 5: Widerrechtlich wird eine „Verweigerung einer zumutbaren Beschäftigung“ angewendet! Es wurde gar keine Beschäftigung angeboten, die ich verweigern hätte können, um das schlüssig feststellen zu können! (Feststellungsmangel)

Eine „Totalverweigerung“ meiner Bemühungspflicht wird hier fälschlicher Weise von den Behörden in den Raum gestellt! Gegenteiliges ist aus den Akten nachvollziehbar! Vorsätzliche Schädigungsabsicht liegt objektiv gesehen vor.

Abs. 6: Gegen nichts davon wurde von mir verstoßen.

Abs. 7: Es erfolgten auch keinerlei „Sachleistungen“, obwohl es an allem fehlt.

Verstoß § 11 – Integration

Es wurde mir keine Integrationserklärung zur Unterschrift vorgelegt, die ich unterschreiben hätte können.

Verstoß § 12 – Leistungen stehen in der Notlage zu

Rechtsanspruch besteht auf

Abs. 2 Punkt 1 – Wohnbedarf, Punkt 2 – Krankenversicherung – rechtswidrige Nichtgewährung liegt vor.

Abs. 3 Punkt 1: fehlende persönliche Hilfen, Beratung, Begleitung, Betreuung, keine Hilfe zur Arbeit;

Nichts davon wird mir gewährt!

Abs. 3 – keine einmaligen Hilfen in besonderen sozialen Lagen

Abs. 4 – fehlende Pensionsbeitragszahlungen

Verstoß § 13 – monatliche Leistungen

203, 57 € Wohnbeihilfe reichen nicht aus. Es steht mir ein Satz von 100 % Mindestsicherung zu – bin alleinstehend.

Abs. 3c: Kein Steigerungsbetrag betreffend Integrationserklärung möglich.

Abs. 5: Keinerlei Rücksichtnahme darauf, dass ich seit Monaten Null Euro Einkommen habe.

§ 17 – Hilfe versagt: KEINE KRANKENVERSICHERUNG!!! Seit Monaten!

Verstoß § 19 – Persönliche Hilfe

Niemand seitens der Behörden ist mir behilflich, kümmert sich um mich!

Verstoß § 20: Keine Hilfe zur Arbeit

Verstoß § 22: Keinerlei Hilfe aufgrund meiner besonderen Lage!

§ 30 Mitwirkungspflicht – alle erforderlichen Dokumente wurden beigebracht, der Papierberg ist bereits „endlos“.

Prinzip der Subsidiarität wird missachtet

Bedarfsorientierte Mindestsicherung basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass sie erst dann zu tragen kommt, wenn der eigene Bedarf durch andere vorrangige Leistungen nicht gedeckt werden kann.

Mein eigener Bedarf kann derzeit durch keinerlei Leistung gedeckt werden. Es fehlt an allem, eine Berufsausübung ist derzeit schon alleine aufgrund absoluter Armut und keinerlei Geldmittel nicht möglich, was ein Faktum ist. (BeilageD)

Angestrebt wird also „die Entfaltung der Fähigkeit des Individuums“ durch Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.

Diese Aussage trifft auf meine Person zu. Zu jeder Zeit arbeite ich seit Jahren eigenverantwortlich daran, meinen Job als vorerst Volksschuldirektor, jetzt als Volksschullehrer, wieder ausüben zu können, was seit 25 Jahren mein Beruf ist und den ich liebe.

Meine Entfaltung wird durch Nichtunterstützung in finanzieller Hinsicht durch das AMS Linz und das Magistrat Linz, Nichtgewährung der Mindestsicherung, sowie durch das widerrechtliche Berufsverbot beim Landesschulrat für Oberösterreich behindert und derzeit verunmöglicht.

Der tragende Grundsatz des Mindestsicherungsrechtes, also das Prinzip der Subsidiarität wird derzeit massiv verletzt.

Dazu die ständige Rechtsprechung in der Beilage.

Aufzuhebende Bestimmungen im Oö. Mindestsicherungsgesetz die weiteren sind zu überarbeiten, alles kann hier gar nicht angeführt werden

§ 2 Grundsätze für die Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung

(1) Bei der Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung ist auf die besonderen Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen. Dazu gehören insbesondere Eigenart und Ursache der drohenden, bestehenden oder noch nicht dauerhaft überwundenen sozialen Notlage, weiters der körperliche, geistige und psychische Zustand der hilfebedürftigen Person sowie deren Fähigkeiten, Beeinträchtigungen und das Ausmaß ihrer sozialen Integration. (Individualitätsprinzip

(2) Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat rechtzeitig einzusetzen. (Rechtzeitigkeitsprinzip)

(6) Ein Rechtsanspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung oder eine bestimmte Form bedarfsorientierter Mindestsicherung besteht nur, wenn es dieses Landesgesetz ausdrücklich bestimmt. (Prinzip der eingeschränkten Rechtsansprüche)

Begründung der Aufhebung § 2 Abs. 1,2 und 6:

Abs. 1. Der Paragraph wird von der belangten Behörde nicht angewendet, was mein Fall zeigt.

Abs. 2. Seit Monaten erhalte ich Null Euro – Existenzvernichtung – Rechtzeitigkeitsprinzip wird nicht angewendet, das würde bedeuten, dass ab dem ersten Tag die Mindestsicherung von 100 % überwiesen wird und dann das rechtliche, der Anspruch zu klären ist. Wegen Null Euro konnte ich meinen Job nicht antreten!

Abs. 6. Das Prinzip der „eingeschränkten Rechtsansprüche“ steht im direkten Widerspruch zum § 1 Abs. 1, der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens worauf ein „uneingeschränkter“ Rechtsanspruch herrschen sollte!

§ 7 Bemühungspflicht

  1. Die Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung setzt die Bereitschaft der hilfebedürftigen Person voraus, in angemessener, ihr möglicher und zumutbarer Weise zur Abwendung, Milderung bzw. Überwindung der sozialen Notlage sowie gegebenenfalls zur Integration beizutragen. Eine Bemühung ist jedenfalls dann nicht angemessen, wenn sie offenbar aussichtslos wäre. (Anm: LGBl.Nr. 36/2016)

(2) Als Beitrag der hilfebedürftigen Person im Sinn des Abs. 1 gelten insbesondere:

4.       die Umsetzung ihr von einem Träger bedarfsorientierter Mindestsicherung oder einer Behörde nach diesem Landesgesetz aufgetragener Maßnahmen zur Abwendung, Milderung bzw. Überwindung der sozialen Notlage.

Begründung der Aufhebung § 7 Abs.2 Punkt 4

Es wird kein „Beitrag“ verlangt. Weder hat das AMS Linz mir einen Job, eine Weitebildung, eine Wiedereingliederungsmaßnahme vorgeschlagen, noch hat die belangte Behörde irgendeine Maßnahme aufgetragen. Die „Verdrehung meiner Aussage ich brauche keinen neuen Job“ wurde einfach übernommen und alle anderen behördlichen Verpflichtungen nicht gewährt.

Diesen Punkt streichen, das gibt Klarheit für die hilfebedürftige Person, sie rechnet dann nicht damit, dass von der Behörde Hilfestellungen zu erwarten sind und wartet nicht darauf.

§ 11 Einsatz der Arbeitskraft

(1) Hilfebedürftige haben ihre Arbeitskraft in zumutbarer Weise einzusetzen und sich um entsprechende Erwerbsmöglichkeiten zu bemühen.

Begründung der Aufhebung § 11 Abs. 1

Mein Fall zeigt, dass der Ausdruck „Arbeitskraft einsetzen“ von der belangten Behörde einer falschen und einseitigen Auslegung unterliegt.

In meinem Fall sind tatsächlich alle Voraussetzungen gegeben:

  • Bemühung um Erwerbsmöglichkeit
  • Erfüllung des Subsidiaritätsprinzips
  • Ständiges Bemühen darum meine Volksschullehrertätigkeit wieder ausüben zu können.
  • Klagen als Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte.

Dennoch wird mir konstatiert, dass ich meine Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetze und mich um entsprechende Erwerbsmöglichkeit bemühen würde, was nachweislich falsch ist.

Der Ausdruck „zumutbar“ ist schwammig und sollte entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip formuliert werden.

Der Ausdruck sich um entsprechende Erwerbsmöglichkeiten zu bemühen unterliegt der individuellen Einschätzung, was gemäß dem Subsidiaritätsprinzip formuliert werden sollte.

Der Ausdruck „bemühen“ kann je nach Erwerbstätigkeit unterschiedliche Ausprägungen haben. Eine Online-Bewerbung für eine Volksschullehrertätigkeit ist „umfangreich“ und kann auch nicht 10 Mal wöchentlich durchgeführt werden, sondern grundsätzlich nur einmal jährlich! Die Vorschriften des AMS Linz für Bewerbungsvorgänge um die Arbeitswilligkeit unter Beweis zu stellen, sind für diesen Beruf nicht erfüllbar. Die belangte Behörde geht darauf gar nicht ein, sondern übernimmt ohne Reflektion die Aussagen des AMS Linz.

Passend wäre stattdessen einfach der Verweis, dass die Aussagen des AMS Linz in dieser Frage einfach übernommen werden.

§ 11a Integration

  1. Hilfsbedürftige haben sich um die erforderliche Integration mit dem Ziel eines im öffentlichen Interesse gelegenen geordneten und positiven Zusammenlebens in der Gesellschaft zu bemühen. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung der gegenüber der Behörde abgegebenen Integrationserklärung.

4) Leistungen der Gemeinden im Rahmen der Integration können von der Abgabe der Integrationserklärung abhängig gemacht werden.

Begründung der Aufhebung § 11a

Der Paragraph wird offensichtlich nicht angewendet um die im Abs. 4 versprochenen Leistungen nicht tätigen zu müssen. Es wurde mir keine Integrationserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Der Paragraph kann daher ersatzlos gestrichen werden.

Christoph Ludwig, 25.11.2018