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VwGH - Verwaltungsgerichtshof

VwGH 2013/08/0280: Ärztliche Untersuchungen dürfen nicht in AMS-Maßnahmen erzwungen werden, Verweigerung der Datenweitergabe ist kein Sperrgrund!

Die belangte Behörde hat die Sperre der Notstandshilfe im Wesentlichen auf den Umstand gestützt, dass sich der Beschwerdeführer geweigert habe, während des Informationstages des BFI NÖ am 22. Juli 2013 die Zustimmungserklärung zur Weitergabe seiner im Zuge des "Beruflichen Kompetenzzentrums" erhobenen arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Testergebnisse an die BerufsorientierungstrainerInnen und SozialpädagogInnen des BFI NÖ und zur Entbindung der ÄrztInnen und PsychologInnen von der Verschwiegenheitspflicht zu unterzeichnen.