Eine kurze Darstellung: Ich habe eine Lehre zum Koch gemacht, jedoch, nach einer Op am Magen(2011) kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Zu allem Überfluss leide ich seit der Op unter andauerenden Schmerzen und Krämpfen, weshalb ich eigentlich auch ein Schmerzpatient bin. Bei der Untersuchung durch die PVA wurde mein Gesundheitszustand anhand meines Versicherungszeitenauszuges ermittelt, weshalb der Ergebnisbericht nichts mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand von mir zu tun hat.
Weiter wurde bereits ein 2015 ein Gutachten von einer Arbeitsmedizinerin erstellt, nachdem das BG Leibnitz dieses in Auftrag gab um meine Arbeitsfähigkeit zu ermitteln. In diesem Gutachten und ebenfalls bei dem Ergebnisbericht vom BBRZ kamen die Ärzte zu dem Schluss das ich nicht arbeitsfähig sei.
Beim AMS Voitsberg sieht man über diese Tatsachen nun hinweg, und möchte mich Zwangsweise nach Tirol als Abwäscher mit Kochlehre schicken. Abgesehen von der Psychischen Vergewaltigung durch das AMS Voitsberg (welche bekannt dafür ist die Menschen zu nötigen) kann ein normaler Mensch das auf lange Sicht nicht aushalten. Und ich kann auch nicht verstehen warum eine Firma mir mit Menschen so umgehen darf. Und das soll auch noch rechtens sein.
Ich habe eine Ausbildung zum Ernährungsberater vorgeschlagen, und angeboten das ich mir diese selbst bezahle,... doch ich wurde nur ausgelacht und mir wurde von einem Übergewichtigen AMS Chef erklärt das Voitsberg keine Ernährungsberater bräuchte (aus Wirtschaftspolitischen Gründen) Seit wann muss mich die Wirtschaftspolitische Interesse interessieren? Ich habe eben nur meine Fähigkeiten, und nicht diese die ein System gerne hätte.
Ich will mich nun wehren gegen diesen Menschenverachtenden Verein. Oder muss ich mich noch mehr kaputt arbeiten ?
Anmerkungen Aktive Arbeitslose:
- Das AMS hat bei der Zuweisung die körperliche Eignung, die Gesundheit zur berücksichtigen. Zuweisungen zu körperlich nicht zumutbarer Arbeit unter Sanktionsdrühung wäre strafrechtlich als Nötigung zu werten bzw. als Körperverletzung, wenn zu Gesundheitschäden kommt.
- Laut § 29 AMSG hat das AMS Vermittlungswünsche zu berücksichtigen! Die Vermittlung soll zudem nachhaltig sein!
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/amsg_arbeitsmarktservicegesetz/amsg_par_29_aufgaben.html - Weiter Grundsätze für die Arbeit des AMS:
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/amsg_arbeitsmarktservicegesetz/amsg_par_31_grundsaetze_aufgabenerfuellung.html - Vorsicht Falle: Wir bei der Rechtsprechung über Vereiteln nach § 9/10 AlVG noch zu wenig berücksichtig
- Schutz der körperlichen Integrität/Gesundheit sowie des Privatlebens ist via Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auch im Verfassungsrang!
- Recht auf freie Wohnsitzwahl ist ebenfalls im Verfassungsrang via § 6 Staatsgrundgesetz und Artikel 2 im 4. Zusatzprotokoll EMRK. Das wurde bislang aber noch in keinem Rechtsverfahren geltend gemacht. Siehe http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/zumutbarkeit_wegzeiten.html