Die Begründungspflicht gilt nur noch sehr eingeschränkt!
Wien, 28.2.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Wien, 28.2.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,