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Women´s Day 2017: Der ganz normale Sozialrassismus im Ländle

Soumis par Aktiver Admin le lun, 09.10.2017 - 00:15

Geschehen und erlebt am women´s day 2017 in Bregenz, Vorarlberg

Schauplatz: Bezirkshauptmannschaft Bregenz – 1. OG

Sache: Wohnbedarfsdeckelung aufgrund des neuen Mindestsicherungsgesetzes des Landes Vorarlberg. Beschwerde gegen den Bescheid der BH-Bregenz wurde eingereicht - liegt beim Landesverwaltungsgerichtshof.

Ihr Sachbearbeiter ist

A…… K……….

Sie werden aufgerufen unter

Nr. ……103………

  • Herr A. K. hat die Aufgabe, das neue Mindestsicherungsgesetz zu vollziehen

  • Nr. 103 hat die Aufgabe die drohende Delogierung für sich und ihren kranken Ehemann abzuwenden

Der ca. 20-jährige Sachbearbeiter Herr K. ruft die Nummer 103 auf und bittet die Betroffene in sein kleines helles Büro. Er erklärt anhand des Berechnungsbogens, dass die Mietkosten zu hoch (€ 750,--Miete + € 150,-- BK = € 900,-- für 2 Zi.) sind. Die „Wohnbedarfsdeckelung“ liege für 2 Personen bei maximal € 595,--.

Herr K. wartet dazu gegenüber Nr. 103 (Fachkraft, 57 J.) mit folgenden Lösungsvorschlägen auf:

1. „Das bedeutet, dass Sie eine günstigere Wohnung suchen müssen.“ Er übergibt dazu eine Liste -Stand 12.09.2017- die 34 Wohnungsofferte ausweist, 4 davon markiert Herr K. gelb. (Eine Durchsicht der Liste zeigt in vielerlei Hinsicht den Versuch einen günstigen Wohnungsmarkt vorzutäuschen. Spätere Anrufe bei den Vermietern oder Wohnungsmaklern bestätigen das.)

2. Vorschlag: „Sie müssen halt eine geringfügige Arbeit annehmen, statt nur Vollzeit oder Teilzeit eine Arbeit zu suchen.“

3. Vorschlag vom jungen Sachbearbeiter gegenüber der 57-Jährigen: „Dann gehen Sie putzen, um etwas zum Arbeitslosengeld dazu zu verdienen. Ich habe Flüchtlinge, die arbeiten auch und verdienen sich etwas dazu.“ (*)

4. Herr K. verweist auf die Sonderzahlung, die bei Mietrückständen/Stromrückständen bei besonders bedürftigen Fällen gewährt werden kann. Dazu müssten die Kontoauszüge dreier Monate vorbeigebracht werden, aus denen hervorgehen muss, dass die Miete trotz plötzlich fehlender € 300,-- pro Monat (Wohnkostendeckelung) überwiesen wurde. (Kann die Mietabbuchung also aufgrund der prekären Situation ab sofort nicht mehr durchgeführt werden, wird die drohende Obdachlosigkeit vom Land Vorarlberg in Kauf genommen.)

Vollzogen an: Beruflich gut qualifiziertes Paar. Beide in Vorarlberg geboren, gelebt und gearbeitet. Frau 57 Jahre und arbeitslos, Mann 61 Jahre und wegen Krankheit berufsunfähig. Aufgrund von Altersarbeitslosigkeit (Personen über 50 Jahre erhalten auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Anstellung mehr) bzw. Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in die Mindestsicherung getrieben. Berufsunfähigkeitspension zwar vom Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch zugesprochen, wird aber nach wie vor von der Pensionsversicherungsanstalt nicht ausbezahlt. Gerichtsprozesse ziehen sich seit Jahren dahin, weil ein medizinisch Sachverständiger bei Antragstellung zur Berufsunfähigkeitspension routinemäßig ein „Gefälligkeitsgutachten“ für die PVA erstellte. Das Paar sucht seit mehreren Jahren vergeblich leistbaren Wohnraum.

FAZIT:

Herr K. und mit ihm die Vorarlberger Landesregierung ist gefordert,

  1. Wohnraum zur Verfügung zu stellen der für Mindestsicherungsbezieher leistbar ist,

oder

  1. die drohende Obdachlosigkeit mit der Rücknahme der Kürzung des Betrages, der den tatsächlichen Wohnbedarf sichert, zu verhindern.

BEHÖRDENPRAKTIZIERTE VERACHTUNG, DEMÜTIGUNG, ENTWÜRDIGUNG & SOZIALRASSISMUS:

Auch wenn man sich als Betroffener zutiefst gedemütigt fühlt, wenn ein Herr K. auf diese Weise agiert, sehen wir auch Herrn K. nur als Opfer und Vollzugsorgan für eine Gesetzesvorgabe, die möglicherweise nicht einmal gesetzeskonform beschlossen wurde. (Siehe auch die Eingabe des Vorarlberger Volksanwaltes beim Verfassungsgerichtshof und das Gutachten von Prof. Walter Pfeil.)

Für Herrn K. gilt dies dennoch nicht als Entschuldigung. Auch er sollte sich darauf besinnen, dass nicht jede Entgleisung einem übergeordneten Verantwortlichen angelastet werden kann. Auch Herr A. K. agiert in Eigenverantwortung und die Aussage „davon habe ich nichts gewusst“, oder „ich habe nur meine Anweisungen befolgt“ hatten und haben keinerlei Berechtigung fortgeführt zu werden.

Fußnote: (*)

Aufforderung an die Betroffene „Schwarzarbeit“ zu erledigen? Aufforderung sich mit dem Afrikaner anzulegen, der seinen Stammplatz für den Verkauf der „Marie“ vor dem SPAR hat? Aufforderung, in den Drogenhandel einzusteigen? Aufforderung, sich mit Lippenstift und Minirock nachts an die Straße zu stellen? Was meint Herr A. K. / Sachbearbeiter der BH-Bregenz damit???
 

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