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Schikanöse Klagsdrohung der AMS Steiermark wegen Bericht über Bezugssperre wegen ErfA - "Ehrenerklärung2

Soumis par Aktive Arbeits… le ven, 09.03.2012 - 15:05
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Brief abgesendet
Antwort

Gitta Zöllner versus AMS/ErfA Materalien

UNTERLASSUNGS-/EHRENERKLÄRUNG

Wir, der Verein Aktive Arbeitslose, vertreten durch Herrn Mag. Ing. Martin Mair, Krottenbachstraße 40/9/6, 1190 Wien, haben dadurch, dass wir in unserer Website „Der Fall Gitta Zöllner versus AMS/ErfA: Spießrutenlauf auf österreichisch“ nachstehende Inhalte veröffentlicht haben, wie insbesondere

Mit welcher Rechtsgrundlage Herr List einem das Einholen von Informationen verbieten will, verrät der eilfertige AMS-Mitarbeiter aber nicht. AMS-Bescheide: SchreibtischtäterInnen in Fahrt. Der Bescheid des AMS Niesenberggasse, gezeichnet von der Geschäftsstellenleiterin Dagmar Zöhrer, ist auf jeden Fall rechtswidrig: Frau Dagmar Zöhrer kann das aber egal sein, denn diese Rechtsbrüche haben beim AMS System und werden in der Regel von der übergeordneten Ebene, den Landesgeschäftsstellen, willfährig gedeckt. Der von Dr. Andrea Siuka unterzeichnete Bescheid fasst immerhin die bereits bei ErfA als auch bei der Niederschrift im AMS vorgebrachten Einwände, ebenso wie jene der Berufung, geht auf diese sachlich nicht ein und wischt diese einfach mit der pauschalen Behauptung vom Tisch, dass die Erforderlichkeit der Wiedereingliederungsmaßnahme "offenkundig" sei, was einem nicht näher benannten Urteil des Verwaltungsgerichtshofes möglich sei. An den Haaren herbeigezogen ist auch die Behauptung, die Einstellung vor dem Parteiengehör sei möglich, "wenn Umstände bekannt werden, die den Bezug einer Arbeitslosenversicherungsleistung ausschließen könnten." Auch fantasiert Andrea Siuka etwas von "Arbeitstugenden", .... Andrea Siuka versucht aus zwei Rückmeldungen von AMS-Zwangsmaßnahmen eine allgemeine Arbeitsunwilligkeit zu konstruieren: Gitta Zöllner sei "häufig nicht zuvorkommend" und verhalte sich nicht kooperativ. Frau Andrea Siuka ist offenbar folgender Rechtssatz des Verwaltungsgerichtshofes völlig unbekannt: "....... Als besondere Zugabe konstruiert Andrea Suika ein mangelndes Interesse an der Aufnahme einer Erwerbsarbeit darin,Schreibtischtäterin Andrea Siuka kümmert sich also einen feuchten Dreck um das geltende Gesetz, denn sie erkennt ja offenbar was "offensichtlich" ist. Dass Andrea Siuka auch in der Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof wenig Neues zu vermelden weiß und weiterhin an einer sehr einseitigen Rechtsauslegung festhält, überrascht keinesfalls. Andrea Siuka geht dabei auch auf die neue Rechtslage ein, ohne diese auch logisch korrekt anwenden zu können: behauptet Andrea Siuka stur, diese alleine reiche zur Begründung aus. Andrea Siuka orakelt nur etwas von ....... Die SchreibtischtäterInnen im AMS werden dennoch weiter nach Lust und Laune das Recht biegen und brechen, denn die Amtshaftung und die Strafbestimmungen über den Amtsmissbrauch verlangen den Nachweis einer Schädigungsabsicht bzw. bewussten Rechtsbrechung, was im allgemein schwer bis gar nicht von außen nachgewiesen werden kann.

das AMS Steiermark, den verstorbenen Herrn Arno List, Frau Dagmar Zöhrer und Frau Dr. Andrea Siuka, die wir in diesem Artikel namentlich genannt haben, wahrheitswidrig an ihrer Ehre beleidigt, dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt und wären die Vorgenannten berechtigt, ohne weitere Vorankündigung die gerichtliche Unterlassungsklage gegen den Verein Aktive Arbeitslose einzubringen.

Wir entschuldigen uns für diese ehrenrührigen Beleidigungen und die üble Nachrede, erklären unterschriftlich, derartige oder ähnliche Äußerungen und Veröffentlichungen in Zukunft zu unterlassen, sowie bedanken wir uns bei den Vorgenannten, dass diese von einer derartigen Klagsführung gegen uns Abstand nehmen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, den veröffentlichten Internetartikel „Der Fall Gitta Zöllner versus AMS/ErfA: Spießrutenlauf auf österreichisch“ bis längstens 23.03.2012 „aus dem Netz zu nehmen“, künftighin die namentliche Nennung von MitarbeiterInnen des AMS Steiermark zu unterlassen, sowie letztendlich die Kosten des RA Mag. Wolfgang Paar, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29/II, in Höhe von € 240,00 bis längstens selbst Frist (23.03.2012) zu dessen Handen zu bezahlen.

Wien, am .................................

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Verein Aktive Arbeitslose

vertreten durch: Mag. Ing. Martin Mair

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