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Wahlumfrage Nationalratswahl 2013 Antworten Frage 1: Anrechnung Partnereinkommen bei der Notstandshilfe

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 10.09.2013 - 21:28

Sind Sie dafür, dass bei der Notstandshilfe - die eine Versicherungsleistung ist, in die die Anspruchsberechtigten selbst eingezahlt haben - weiterhin das Partnereinkommen angerechnet werden soll?

  • FPÖ: SPÖ und ÖVP müssen sich endlich einmal entscheiden, ob eine Familie eine Wirtschaftsgemeinschaft ist oder nicht. Wenn bei der Besteuerung jeweils das Individualeinkommen herangezogen wird und damit Familien höher besteuert werden, anstatt endlich ein Familiensteuersplitting umzusetzen, dann kann es nicht sein, dass umgekehrt bei der Notstandshilfe das Partnereinkommen zur Bemessung herangezogen wird. Das ist ungerecht und nicht nachvollziehbar.
  • Grüne Alternative: Grundsätzlich sind die Grünen der Ansicht, dass Leistungsansprüche jeweils individuell zu betrachten sind. Die Grünen treten zumindest für eine deutliche Erhöhung - also zumindest für eine Verdoppelung - der so genannten Freigrenzen ein. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
  • KPÖ: NEIN!
  • ÖVP: Als Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Notstandshilfe sind Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit erforderlich und es muss eine Notlage vorliegen. Bei der Beurteilung der Notlage werden die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und die des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners/in (Lebensgefährten/in) berücksichtigt. Seit 2010 wird das Partner-Einkommen erst angerechnet wenn es rund 1100 Euro übersteigt. Eine völlige Entkoppelung der Notstandshilfe vom Partner-Einkommen ist weder zielführend noch kann es finanziert werden.
  • Piratenpartei: Nein. Die Piratenpartei spricht sich klar gegen die Anrechnung des Partnereinkommens aus.
  • SLP: Nein
  • Der Wandel: Durch die Einbeziehung des Partnereinkommens kann es oft passieren, dass sich eine Notsituation der einen Personen auch auf den/die PartnerIn finanziell negativ auswirkt. Notstandshilfe ist eine Leistung für eine Person und sollte daher unabhängig vom familiären Umfeld bezahlt werden.
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