Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

BAGS-KV: Gewerkschaft ermöglicht Umgehung der eigenen Kollektivverträge

Aktive Arbeits… am Mo., 23.12.2013 - 21:42

Aktive Arbeitslose starten Petition gegen die sittenwidrige Transitarbeitskräfteregelung

(Wien/Graz, 23.12.2013) Kein Weihnachtsgeschenk gibt es für Menschen, die unter Androhung des Existenzentzuges vom AMS auf den „2. Arbeitsmarkt“ gezwungen werden, denn ihnen werden dank einer „Transitarbeitskräfteregelung“ im BAGS-Kollektivvvertrag weiter als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse behandelt.

Diese von den Gewerkschaften GPA-jdp und vida mit beschlossene „Transitarbeitsregelung“ gewährt „TransitmitarbeiterInnen“ lediglich eine Pauschalentlohnung – egal in welcher Branche die Betroffenen arbeiten- und entzieht diesen ArbeitnehmerInnen fol­gende Rechte, die sonst ein Kollektivvertrag bietet:

  • Recht auf Anrechnung der Vordienstzeiten
  • Recht auf Anrechnung der Qualifikationen
  • Recht auf Gehaltsvorrückungen

Diesen„TransitmitarbeiterInnen“ werden zudem die meisten Sonderregelungen des BAGS-KV verweigert und erhalten somit zum Beispiel keine Zuschläge für erschwerte Arbeitsbedingungen!

Damit verletzt die BAGS-Transitarbeitskräfteregelung Grundprinzipien von Kollektivverträgen, nämlich die „kollektivvertraglichen Differen­zierungs­kriterien, die das ausnützen der sozialen Schwäche der Arbeit­nehmer erschweren“ sollen sowie das Menschenrecht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (wie ArbeitnehmerInnen am „1. Arbeitsmarkt“).

Was die Gewerkschaft verdrängt: Laut Obersten Gerichtshof können auch Kollektivverträge sittenwidrig sein, wenn diese gegen derartige höhere Rechtsgrundsätze verstoßen! (OGH 9ObA80/11x)

Die Gewerkschaft unterstützt somit die Flucht der Betriebe am „2. Arbeitsmarkt“ aus den regulären Branchenkollektivverträge in die oft wesentlich billigere „Transitarbeitskräfteregelung“ des BAGS-KV und untergräbt somit selbst die von den Gewekrschaft hart erkämpften Branchenkollektivverträge.

Die Gewerkschaft legitimiert sogar massive Datenschutzverletzungen

Besonders übel: Im BAGS-KV wird festgeschrieben, dass TransitmitarbeiterInnen„verpflichtend psychosozial begleitet und betreut werden“. Wie Sabine Derflingers Film „Hotspot“ über den sozialökonomischen Betrieb „Restaurant Michl`s“ eindrucksvoll zeigt, gewinnen durch diese Zwangsbetreuung sowohl die Geschäftsleitung als auch die direkten Vorgesetzten im Betrieb Einblicke in die persönlichen Belange der MitarbeiterInnen, womit das in Verfassungsrang stehende Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre verletzt wird. Auch werden Betreuungsberichte ohne Mitwirkung der Betroffenen ArbeitnehmerInnen hinter deren Rücken an das AMS übermittelt und der Datenschutz verletzt.
Die Gewerkschaft pervertiert somit das Schutzinstrument Kollektivvertrag und macht sich mitverantwortlich dafür, dass vor allem erfahrene und hoch qualifizierte Menschen in der Armutsfalle „2. Arbeitsmarkt“ degradiert und entwürdigt werden.

Online-Petitionen gegen die Spaltung der ArbeitnehmerInnenrechte durch die Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen

Da die Gewerkschaft gpa-djp hat bislang jedes Gespräch mit den Betroffenenselbstorganisationen verweigert nach wie vor hinter verschlossenen Türen mit den Arbeitgebern verhandelt. Darum startet der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" als basisgewerkschaftliche Initiative eine Online-Petition mit folgenden Forderungen:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Keine Umgehung regulärer Branchenkollektivverträge durch die Transitarbeitskräfteregelung.
  • Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit: Keine Zuweisung unter Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren auf Arbeitsplätze am „zweiten Arbeitsmarkt“!
  • Schutz der Privatsphäre: Keine zwangsweise „psychosoziale Betreuung“ im Betrieb. Wenn, dann freiwillig durch externe Dienstleister, die auch das Recht auf Vertraulichkeit gewährleisten.
  • Schutz der informationellen Selbstbestimmung: Keine Weitergabe persönlicher Daten aus den „Transitarbeitsverhältnissen“ an das AMS  ohne Zustimmung und Kontrolle der Betroffenen!
  • Organisierung und Vertretung der „TransitmitarbeiterInnen“ durch eigene ArbeitslosenbetriebsrätInnen sowie eine unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft als Rückgrat der Arbeitslosenselbstvertretung in Zusammenarbeit mit AK und Gewerkschaften.

„Gerade angesichts der Kritik der UNO an Menschenrechtsverletzungen durch die repressive Arbeitsmarktpolitik sollten die Gewerkschaften aufgerüttelt werden. Es gibt in der Welt kaum eine Land wo die Gewerkschaften sich Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen derart unsolidarisch verhalten wie in Österreich und letzten Endes allen ArbeitnehmerInnen schaden“ appelliert Vereinsobmann Martin Mair an die GewerkschaftsfunktionärInnen, den gemeinsamen Kampf gegen Entrechtung und Unterdrückung durch das neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime endlich aufzunehmen.

Link zur Online Petition:

ArbeitnehmerInnenrechte sind unteilbar: Gegen die Umgehung regulärer KVs am 2. Arbeitsmarkt

Begriffserklärung: „2. Arbeitsmarkt“

Wird von „sozialökonomischen Betrieben“ (SÖBs) und „gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten“ (GBPs) gebildet, die Gewerbebetriebe in verschiedensten Branchen umfassen und eher nieder qualifizierte Arbeit anbieten. Ursprünglich von Sozialminister Alfred Dallinger in den 80er Jahren mit dem Anspruch demokratischer Mitbestimmung der vom „Arbeitsmarkt“ ausgegrenzten eingeführt entwickelt sich dieser immer mehr zu einem Vehikel der auf Zwang aufbauenden Arbeitsmarktpolitik. In vorgeschalteten „Arbeitstrainings“ arbeiten zudem die Arbeitslosen auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft kostenlos für diese Betriebe und erhalten als „Lohn“ lediglich den AMS-Bezug. Die menschenrechtswidrigen AMS-Bezugssperren für SÖBs und GBPs wurden erst in nachhinein nach durch die AlVG-Novelle 2007 legitimiert.

SÖBs und GBPs arbeiten mitunter ohne Gewerbeberechtigung, wobei sie sich auf eine nicht eruierbare „Ausnahmeverordnung“ berufen. Der BAGS-KV wird arbeitnehmerseitig von den Gewerkschaften gpa-djp und vida verhandelt und arbeitgeberseitig nicht von der Wirtschaftskammer, sondern vom privaten Verein „Sozialwirtschaft Österreich“.

 

Weitere Informationen:

Weitere Online-Petitionen der Aktiven Arbeitslosen Österreich:

Schlagworte