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Antwort und Auskunftsbegehren an Finanzamt wegen dubioser Aufforderung zur Datenübermittlung

Aktive Arbeits… am Di., 24.08.2021 - 21:22
Angaben zum Brief
Brief Adressat
Brief abgesendet

Vorgeschichte: Etwa 1 Woche nach der Stellungnahme zur überfallsartigen Verschärfung des Epidemiegesetzes und einer Presseaussendung, haben wir vom Finanzministerium eine seltsame Aufforderung zur Übermittlung zahlreicher Daten über den Verein (Abschlüsse der vergangenen 3 Jahre, Dienstverträge usw.) unter dem Titel "Vereinsgründung" (Aktive Arbeitslose wurden vor 12 Jahren gegründet!) bekommen, ohne irgend einen Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage oder den wirklichen Anlass der Zusendung. Eine Information über Rechtsgrundlagen und Zweck der Datenerhebung gemäß EU DSGVO fehlte ebenso wie eine Rechtsbelehrung.

Da wir weit weg von einer Steuerpflicht sind, auf dieses recht allgemeine Schreiben nicht reagiert und Anfang Mai eine nicht weniger seltsame "Urgenz" erhalten (siehe auf dieser Seite unten "Downloads"). Ein wahrlich seltsames Verhalten.

Finanzamt
Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf

Marxergasse 4
A-1030 Wien

EINSCHREIBEN

Söchau, 28.6.2021

Betreff: Ihre Anfrage zur Vereinsgründung datiert mit 9.1.2020 (gemeint ist wohl 2021???)
Nachfrage bezüglich offene Fragen datiert mit 29.4.2021
Aktenzahl: unbekannt
Sachbearbeiter*in: unbekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir Danken Sie für Ihr Interesse an unserem am 10.12.2009 gegründeten Verein. Wir müssen Ihnen mitteilen, dass wir noch nicht zum erlauchten Kreis der steuerpflichtigen Vereine gehören und nach wie vor die gesamt Arbeit unbezahlt machen.

Es ehrt uns, dass Sie uns als Arbeitslosenselbstorganisation zutrauen, steuerpflichtig zu sein. Wenn Sie uns vielleicht verraten können, wo die Subventionen bereit liegen für unsere wertvolle Arbeit, lassen wir uns gerne in den Kreis der Lohnsteuerzahler*innen aufnehmen.

Derzeit beträgt unser Jahresumsatz unter 3.000.

Es bleibt uns daher rätselhaft, warum wir Unterlagen über unsere Vereinsarbeit auf bloßen Zuruf übermitteln sollen, wo doch die Vereinigungsfreiheit nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist.

Es würde uns natürlich interessieren, warum Sie gerade jetzt sich an uns wenden, was der konkrete Anlass Ihres Schreibens ist. Wenn es auf Weisung gemacht worden ist, ersuchen wir im Sinne des APG bzw. Art. 20 B-VG um Übermittlung dieser Weisung, wenn zugegangener Behauptungen / Informationen Anlass sind, dann ersuchen wir um Übermittlung dieser Informationen im Sinne des APG / Artikel 20 B-VG, DSG / EU DSGVO bzw. im Sinne des Parteiengehörs (§ 45 AVG).

Sollten Sie die durch Coronapandemie und Coronapolitik verursachten Ausgaben wieder hereinbringen wollen, weisen wir darauf hin, dass mit der Abschaffung der Wertsicherung unserer Versicherungsleistungen im Jahre 2000 bei uns Erwerbsarbeitslosen bei einer Nettoersatzrate von 55% bei uns immer wenig zu holen ist, und daher eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe Gebot der Stunde ist (siehe Volksbegehren htttps://www.arbeitslosengeld-rauf.at).

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

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