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PVA Vorarlberg will einem Opfer einer falschen Diagnose die Invaliditätspension weiter verweigern

Submitted by Aktive Arbeits… on Sun, 15.10.2017 - 10:23
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

PVA-Landesstelle Vorarlberg
Herrn Dr. Werner Bischof
Landesstellendirektor

Zollgasse 6
6850 Dornbirn

Ihre heutige Mitteilung durch Frau P…….. - AZ: SR/VKOR-…

Sehr geehrter Herr Dr. Bischof!

Darf ich Sie persönlich fragen, was Sie machen, wenn:

  • Sie am 26.5.2014 ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert wurden, weil Sie entsetzliche Bauchschmerzen hatten.

  • Der dortige Operateur (Dr. G.) kann kein großes Vertrauen in Ihnen erwecken, aber es bleibt Ihnen keine Wahl. Sie sterben zwar nicht bei der Operation, aber Dr. Grube hat kaum Zeit, ignoriert die vorliegenden Arztberichte und entfernt Ihnen deshalb auf seinen eigenen reinen Verdacht hin beide Nieren.

  • Ihre Schmerzen werden trotzdem immer schlimmer - ein Spießrutenlauf um Ihr Leben beginnt. Sie werden aus dem KH-Dornbirn entlassen und Ihr sich immer wieder allergisch entzündender Blinddarm wird von den Ärzten Ihres Vertrauens so gut wie möglich weiter behandelt.

  • Wegen der fehlenden Nieren sind Sie komplett arbeitsunfähig und hängen jede Nacht am Dialysegerät. Sie sind 1 Jahr lang krank geschrieben. Dann werden Sie von der VGKK ausgesteuert. Sie müssen Mindestsicherung beantragen.

  • In einem 3jährigen Gerichtsprozess können Sie endlich nachweisen, dass der Operateur am KH-Dornbirn Dr. G. mit seiner schlampigen, oberflächlichen Diagnose und seinem Verdacht falsch lag und tatsächlich vorschnell ein völlig falsches lebensnotwendiges Organ entfernt hat. (Urteil Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch vom 28.02.2017: Die IV-Pension wird, wegen dieses medizinischen „Irrtums“ ab 2014 zugesprochen.)

  • Ihre Versicherung (PVA) will nach wie vor nicht bezahlen und geht in Berufung. Sie hängen wegen der nun fehlenden Nieren nach wie vor täglich am Dialysegerät bis zu ihrem Lebensende.

  • Sie müssen nach wie vor alle 2-3 Monate um Ihren Lebensunterhalt bei der Bezirkshauptmannschaft betteln. Weil ab September 2017 auch diese gekürzt wird, droht Ihnen die Delogierung aus Ihrer Wohnung – das einzige, was Ihnen noch geblieben ist.

  • Nach Recherchen im KH Dornbirn (Akteinsicht am 30.06.2017) erfahren Sie, dass Sie gar nicht von Dr. G. hätten operiert werden dürfen. Der diensthabende Chefarzt („interner chefärztlicher Dienst“) hätte die OP bewilligen müssen. Es scheint lt. Aktenlage, dass Dr. G. nur von der netten Dame am Infoschalter des Krankenhauses eine bewilligende Paraphe für die Entfernung der beiden Nieren erhielt.

  • Der Direktor des Krankenhauses weigert sich seit 3 Monaten hartnäckig diese Fehler einzugestehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Es finden stattdessen üble Vertuschungsversuche statt und angebliche „interne Dokumente“ die das Gegenteil beweisen können, werden nicht erbracht.

  • Auf persönliche Anfrage mit Schreiben vom 30.08.2017 und 19.09.2017 an den Direktor des KH Dornbirn Dr. Bichef verweist dieser lediglich per Telefon am 11.10.2017 über seine Sekretärin auf eine „demnächst“ eintreffende weitere Vorgangsweise in dieser Sache vom AKH Wien.

Wie empfinden Sie, als kranke und erwerbsarbeitsunfähige Person, dieses Verhalten des Direktors des Krankenhauses, in dem Ihnen unnötigerweise auch noch Ihre Nieren entfernt wurden? Was erwarten Sie stattdessen von Dr. Bichef, Leiter des KH-Dornbirn?............................ GENAU, Herr Dr. Bischof, das erwartet auch Herr ……… (Pensionsantragssteller) von Ihnen, dem Direktor der PVA-Dornbirn.

Mit aufrichtigen Grüßen,

S.

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