Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

40 Jahre (Menschen)Rechtsverletzungen beim BBRZ – kein Grund zu feiern

Soumis par Aktive Arbeits… le mer, 05.10.2016 - 16:30

Aktive Arbeitslose fordern Ende der systematischen Rechtsverletzung und echte Freiwilligkeit der Reha ähnlichen Maßnahmen

Gestern feierte sich das BBRZ als größter Anbieter von AMS-Zwangsmaßnahmen zur Betreuung gesundheitlich eingeschränkter Menschen. Was die wohl auch mit AMS Mitteln von den ArbeitnehmerInnen via Arbeitslosenversicherung finanzierte Eigenwerbung klammheimlich verschweigt: Die Geschäftsbasis der dem ÖGB und der AK gehörenden BBRZ-Gruppe besteht darin, die Rechte der Erwerbsarbeitslosen vom AMS unter Androhung des Existenzentzuges durch Bezugssperren systematisch zu brechen.

Zahlreiche Rechtsverletzungen trotz Höchstgerichtsurteil

Obwohl es eindeutige Urteile des Verwaltungsgerichtshof gibt, dass Reha-Maßnahmen, ärztliche Untersuchungen und Clearings sowie die Erhebung und Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten von Erwerbsarbeitslosen nicht abgepresst werden dürfen, geschieht das nach wie vor mehr oder weniger direkt in allen Standorten des BBRZ.

Im Urteil bezüglich einer AMS-Zwangsmaßnahme beim bfi Niederösterreich (VwGH GZ 2013/08/02801) stellte der Verwaltungsgerichtshof zahlreiche Vorgehensweisen als rechtswidrig fest und forderte daher die Einhaltung folgender Rechtsgrundsätze:

  • AMS Wiedereingliederungsmaßnahmen dienen „der im konkreten Fall jeweils erforderlichen Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen“ weshalb die Übermittlung von Gesundheitsdaten – die laut Datenschutzgesetz als sensible Daten besonders geschützt sind – nicht erforderlich ist.

  • Im Auftrag des AMS arbeitende Kursinstitute dürfen daher von den zugewiesenen Erwerbsarbeitslosen auch keine Zustimmungserklärungen zur Erhebung von Gesundheitsdaten bei Hausärzten usw. und zur Weitergabe von Gesundheitsdaten an das AMS aufzwingen.

  • Selbst ein Datendienstleistervertrag mit dem Kursinstitut nach Datenschutzgesetz bedeutet keine Ermächtigung zur Erhebung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten bzw. die Zustimmung dazu von Erwerbsarbeitslosen zu verlangen.

  • Maßnahmen zur zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie zur Feststellung einer allfälligen "Problemlage" dürfen nicht mit Sanktionen (Bezugssperren) erzwungen werden, weshalb auch psychologische Tests usw. nicht erzwungen werden dürfen.

  • Ärztliche Untersuchungen dürfen nicht Teil einer AMS-Maßnahme sein und dürfen nur zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch die vom Gesetzgeber als einheitliche Begutachtungsstelle festgelegte PVA-Gesundheitsstraße gemacht werden.

AMS-Maßnahmen ersetzen keine fehlenden Erwerbsarbeitsplätze!

Und dennoch dürften nach wie vor bei tausenden Menschen genau diese Rechtsverletzungen von der BBRZ-Gruppe begangen werden. Bei diesen „Reha-Coachings“ und Clearings werden immer noch psychologische Tests, aber auch medizinische Clearings durchgeführt.

Auch sonstige Kursinhalte wie Tests und Nachhilfe in Mathematik werden als letztlich sinnlos erlebt. Die versprochene Perspektivenklärung erweist sich als reiner Papiertiger, weil auch nachher die realen Chancen reguläre Erwerbsarbeit zu finden kaum steigen, denn Unternehmen, die gesundheitlich angeschlagenen Menschen eine Chance geben, gibt es immer weniger. Auch versprochene Ausbildungen erweisen sich oft als Lockangebot, denn das BBRZ versucht vornehmlich nur seine eigenen Ausbildungen an den Mann oder die Frau zu bringenoder gar in fragwürdige Niedriglohn-Projekte der teuren Endstation „zweiter Arbeitsmarkt“ zu „vermitteln“.

Volksanwaltschaft schläft, Medien schweigen und der Politsumpf wächst weiter

Aufgrund der zahlreichen Rechtsverletzungen bleibt die Untätigkeit der Volksanwaltschaft ein Skandal. Beschwerden von Betroffenen werden einfach kleingeschrieben und als nicht berechtigt dargestellt. Das hat wohl damit zu tun, dass der von der SPÖ untergebrachte Volksanwalt Günther Kräuter seinem eigenen Parteistall nicht allzu weh tun will.

AK und ÖGB – also de facto die SPÖ – entsenden ihre VertreterInnen in alle AMS-Aufsichtsgremien und sind gleichzeitig über die BBRZ-Gruppe, dem bfi und der baf der größte Anbieter von AMS-Zwangsmaßnahmen in Österreich. Entsprechend wenig Ambitionen zeigen AK und ÖGB den Missständen nachzugehen.

Auch die Medien berichten kaum und wenn, dann werden diese unter Druck gesetzt. Die Tageszeitung Salzburger Nachrichten“ hatten ihren kritischen Bericht über das BBRZ Salzburg „Methoden wie beim KGB“2 vom 17.3.2014 nur kurz auf der Homepage und 2 Tage danach einen Jubelbericht über das gleiche BBRZ Salzburg veröffentlicht3. Auch von Mitarbeitern Freier Radios werden Probleme mit dem BBRZ berichtet: Während Radio Orange in Wien klein beigab, veröffentliche das freie Radio Tirol den Beitragstext …4

Aufgrund steigender Erwerbsarbeitslosigkeit und der zunehmenden Pathologisierung von Erwerbslosen ist mit einer Zunahme der Probleme mit BBRZ & Co zu rechnen die weiterhin ungeniert ihr Geschäft mit den entrechteten Erwerbsarbeitslosen machen. Und sollte sich doch zu viel Widerstand regen, werden SPÖ und ÖVP die Gesetze zum Wohle der Kursindustrie ändern, so wie damals mit der AlVG-Novelle 2007 ...

Solche Zustände in einer angeblichen Demokratie sind wahrlich kein Grund zum Feiern!

Gemeinsam gegen die Rechtsbrecher!

Aktive Arbeitslose Österreich veröffentlichen daher als Beilage zum Erste-Hilfe-Flyer für Arbeitsuchende „Unsere Rechte beim AMS“ einen ersten Infoflyer für BBRZ-Betroffene und rufen zugewiesene Erwerbsarbeitslose auf, sich rechtzeitig zu informieren, die Missstände zu dokumentieren und sich gemeinsam gegen die massive strukturelle Gewalt beim BBRZ zu wehren!

Die Notwendigkeit einer unabhängigen und wirkungsvollen Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft unter Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen ist daher dringlicher denn je!


1 http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/2013-08-0280_TE_aerztliche_untersuchung_wiedereingliederungsmassnahme_berufswegfindung_datenweitergabe.html

2 http://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/fab/salzburg/arbeit_bewegt/artikel_salzburger_nachrichten.html

3 http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/chancen-fuer-aeltere-arbeitslose-98372/

4 http://www.freirad.at/?p=5894

Weitere Informationen
Schlagworte
Ortsbezug
Schlagworte Erfahrungsberichte
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Schlagworte Rechtsinformation