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Gitta Zöllner vs. ErfA/AMS: Rückmeldung von ErfA an das AMS vom 10.9.2008

Soumis par Aktive Arbeits… le lun, 19.12.2011 - 22:49

10.9.2008

Infotag/Jobbörse für die AMS-Maßnahmen „“ (Kurs) und Projektarbeitsplatz „Schritt für Schritt“ am 10.9.08 - Termin 9:00 Uhr - Ort: AMS Graz, Parterre, Zimmer 0.040 B (linker Eingang) - anwesend waren Frau ***** ***** (Kursleiterin bei ERFA) und ***** *****(AMS Graz)

Frau Brigitte Zöllner 2987 080852 kam mit Frau Margit Schaupp (Obfrau des Vereines AMSEL) zum Infotag/zur Jobbörse. Es war der Wunsch von Frau Zöllner, daß Frau Schaupp bei dem Einzelgespräch (Bewerbungsgespräch) dabei ist. Frau Zöllner wurde zu Beginn des Gespräches von List ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sein könne, daß beim folgenden Gespräch etwas zur Sprache kommen könnte, das dem Datenschutz unterliegt; Frau Zöllner erklärte, daß das in Ordnung sei, sie wolle Frau Schaupp beim Gespräch dabei haben. - Sie erklärte während des Gespräches von sich aus auch, daß sie zu Bewerbungsgesprächen allein hingehe, aber bei dieser Veranstaltung, die sie als Zwangsmaßnahme (sinngemäß) und eine Schikane von Frau Pollam sehe, wolle sie Frau Schaupp dabei haben.

Angeboten wurden im lnformationsteil des Infotages/der Jobbörse „allgemeine Büroarbeiten“, es wurde auch gesagt, daß es verschiedene Arbeitsstellen gäbe.

Mögliche Stellen wären z. B. allgemeine Büroarbeiten im Jugendamt des Magistrates Graz gewesen oder Bürotätigkeiten im Verein ERFA selbst (z. B. das Erstellen von Kursunterlagen [Texte zusammenstellen, verfassen, die Texte in ausdruckfähige Form bringen usw.] Ablagearbeiten usw. - bei den Arbeitsaufträgen bzw. Stellen werden die Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterlnnen berücksichtigt) usw.

Gleich zu Anfang nach dem Hereinkommen zum Bewerbungsgespräch in Form eines Einzelgespräches setzte Frau Schaupp zu einer Rede gegen die Einladung zu der gegenständlichen Veranstaltung an, worauf List sie unterbrach und sagte, daß gegen eine beratende und beobachtende Anwesenheit von ihr nichts spreche, daß aber das Gespräch mit Frau Zöllner geführt werde, der - und nicht Frau Schaupp - ein Kursplatz und darauf folgend ein Arbeitsplatz angeboten werde.

Während des gesamten Gespräches erfolgte keine Bewerbung von Frau Zöllner. Sowohl Frau Schaupp, die immer wieder aufgefordert werden mußte, sich auf eine beobachtende und beratende Funktion zu beschränken, als auch Frau Zöllner qualifizierten Kurs- und Stellenangebot fortwährend ab, so daß schließlich die paradoxe Situation gegeben war, daß Frau Prach und List in eine für die offenen Stellen werbende Position gedrängt wurden.

Trotz eines Hinweises, daß bei diesem Gespräch eigentlich eine Bewerbung von Frau Zöllner vorgesehen sei, änderte sich nichts am Verhalten der beiden Frauen. Keine der beiden Frauen fragten auch nur einmal nach, welche Stellen, welche Arbeiten konkret Frau Zöllner angeboten würden, sie sprachen beide nur von den hohen Qualifikationen, die Frau Zöllner habe, und das sie für den Arbeitsmarkt zu alt sei.

Der mehrfach gemachte Hinweis, daß hier Stellen im Bürobereich angeboten würden und daß das Alter der Bewerberinnen und Bewerber bei diesen Stellen nicht relevant sei, wurde immer wieder übergangen. (Anmerkung: Auf den Hinweis, daß die Arbeitslosigkeit von Frau Zöllner sicher nicht nur ein Problem des Alters sein könne, denn zu Beginn der langen Arbeitslosigkeit, die nur von kurzen Arbeitsverhältnissen unterbrochen ist, war Frau Zöllner noch wesentlich jünger, wurde verzichtet, da er nicht sinnvoll. schien, da eine Feststellung der Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen des Gespräches nicht möglich war (Dazu könnte die Teilnahme an der AMS-Maßnahme wesentlich beitragen.). Aus diesem Grund wurde auch die „hohe Qualifikation“ nicht angezweifelt, denn, wie den bisherigen Arbeitsverhältnissen zu entnehmen ist, weist nichts auf eine besonders hoch qualifizierte Arbeit hin, es schien sich eher immer um allgemeine Büro- und Sekretariatsarbeiten gehandelt zu haben. Da die Arbeiten im Bürobereich einem ständigen, schnellen Wandel unterliegen (besonders die Entwicklung der EDV trägt dazu bei), ist anzunehmen, daß Frau Zöllners Kenntnisse und Fähigkeiten auf Grund der langen Arbeitslosigkeit den üblichen Anforderungen am ersten Arbeitsmarkt im Bürobereich nicht gerecht werden. Gerade aus diesem Grund wäre aber, wie schon erwähnt, eine Auffrischung der Kenntnisse und Fähigkeiten, wie sie die AMS-Maßnahme „Schritt für Schritt“ zu bieten hat, sinnvoll und notwendig.

Frau Schaupp meinte auch, als sie nach der Bezahlung fragte (Euro 1.100,10 brutto pro Monat lt. KV), daß die Bezahlung lächerlich gering sei (sinngemäß). Frau Zöllner sagte, daß sie ja Notstandshilfe mehr erhalte, ca. Euro 1l.000,00,- je nach Monat. Auch wolle sie nicht in eine Sozialmaßnahme „hineingedrückt“ werden.

Nachdem es nicht gelang Frau Zöllner für die angebotenen Stellen zu interessieren bzw. einen Zustand zu erreichen, der einem Bewerbungsgespräch ähnelt, wurde Frau Zöllner von mir direkt gefragt, ob sie an einer der angebotenen Stellen und am Kurs prinzipiell interessiert sei (wieder mußte Frau Schaupp auf ihre lediglich beratende und beobachtende Funktion hingewiesen werden, weil sie für Frau Zöllner das Reden übernehmen wollte). Auf rnehrmaliges nachfragen antworteten beide Frauen, daß Frau Zöllner, wenn es gesetzlich vorgeschrieben sei, ihren Verpflichtungen nachkommen würde.

Schließlich drängten beide List zur Aussage, daß Frau Zöllner an den Maßnahmen teilnehmen müsse und das AMS sie bei einer Ablehnung der Maßnahmen nach § 10 des AIVG (Arbeitslosenversicherungsgesetzes) sanktionieren würde.

List erklärte, daß er keine Sanktionen verhängen würde, daß er lediglich das Einzelgespräch dem AMS-Berater/der AMS-Beraterin rückmelden werde. Die AMS-Beraterin/der AMS- Berater werde dann entscheiden, ob ein Sanktion nach § 10 des AIVG gerechtfertigt sei. Die endgültige Entscheidung träfe der Beirat, der paritätisch besetzt sei. Frau Schaupp bezeichnete diese Erklärung als Haarspalterei. List antwortete, daß ihr selbstverständlich frei stehe, eine gesetzliche Regelung so zu sehen.

Auf neuerliches Nachfragen, ob Frau Zöllner an den AMS-Maßnahmen teilnehmen, also in den Kurs einsteigen und anschließend eine Arbeit im Bürobereich aufnehmen wolle, sagten beide Frauen wieder, daß List sagen müsse, daß es gesetzlich vorgeschrieben sei und Frau Zöllner an den Maßnahmen teilnehmen müßte, da ansonsten der § 10 nach AlVG angewendet werden würde. List antwortete darauf jedesmal, daß es nicht seine Aufgabe sei, jemanden zu zwingen, eine Stelle anzunehmen bzw. in eine AMS-Maßnahme einzusteigen, die Entscheidung, ob jemand an einer AMS-Maßnahme teilnähme bzw. eine Stelle annähme liege immer bei der Person selbst.

Schließlich gab Frau Prach Frau Zöllner ein Einladungsschreiben für die ERFA-Kursmaßnahme, die am 22.9.2008 um 8:00 Uhr beginnt, in die Hand und meinte, sie sei herzlich zur Kursmaßnahme eingeladen und es sei ein Platz in der Maßnahme für sie reserviert. Frau Zöllner nahm des Einladungsschreiben und verließ mit Frau Schaupp den Raum. Die vorliegende Rückmeldung gibt vollständig die Meinung von Frau ***** (Erfa) und ***** (AMS Graz) wieder.

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