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Abschaffung der befristeten Invaliditätspension: Überwachen und strafen statt helfen und fördern?

Soumis par Aktive Arbeits… le dim, 20.01.2013 - 18:35

Ohne nennenswerten Widerstand oder tiefer gehende Diskussion hat der Nationalrat am 5.12.2012 die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension beschlossen. Ebenso glatt hat der Bundesrat dieses Gesetz am 20.12.2012 durchgewunken.

Das verwundert, werden doch alle unter 50jährigen der über 450.000 InvaliditätspensionistInnen mit bislang befristeter Pension diese verlieren, ebenso fast 90% der bislang jährlich 30.000 Neuzugänge, welche die Invaliditätspension auch nur befristet zugesprochen bekamen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer verkauft seine Reform unter „Rehabilitation vor Pension“ als großen Erfolg. Doch woher sollen die vielen zusätzlichen Arbeitsplätze kommen, wenn schon jetzt 500.000 fehlen? Zudem sollen die „Altbestände“, die maximal auf 2 Jahre befristet wurden, innerhalb von nur zwei Jahren die Invaliditätspension verlieren.

Details der sehr komplexen Regeln haben es in sich:

Wer sich weigert, einer vom AMS angeordnete Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu unterwerfen, dem wird gleich der ganze Bezug gesperrt. Wer sich der ärztlichen Untersuchung unterzieht, ist aber nur bis maximal 3 Monate von der Arbeitspflicht und Sanktionen befreit. Gegenstand der Untersuchung ist aber nur, „ob bestimmte Tätigkeiten die Gesundheit einer bestimmten Person gefährden können“. Und danach dürfen sich AMS und Unternehmen mit den halbsiechen Leidernichtinvaliden herum schlagen? Die zumindest Teilinvaliden müssen so tun, als seien sie arbeitsfähig, denn der Staat zwingt sie zum Lügen, auch wenn sie noch zu Gericht gehen und gegen die Ablehnung der Pension klagen! Recht auf Rehab haben sie auch keine und daher auch keine Lebensperspektive mehr!

Wer eine medizinische Rehab verweigert, dem wird ebenfalls der ganze Bezug gesperrt. Für psychisch Kranke ohne Einsicht in die Krankheit eine Existenz bedrohende Falle!

Wer für eine medizinische Rehabilitation für würdig befunden wird, bekommt „Rehabilitationsgeld“ und eine medizinische Rehabilitation, die dem wissenschaftlichen Stand entsprechen soll. Aber sie darf „jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Wer sich der von oben verordneten Rehab nicht unterzieht, dem wird gleich der ganze Bezug gesperrt. Besonders gefinkelt: die zu Rehabilitierenden werden regelmäßigen Begutachtungen im neuen Kompetenzzentrum für die medizinische Untersuchung unterworfen. Statt volle Gesundheit scheint das Ziel nur „gerade noch arbeitsfähig“ zu sein …

Alle anderen werden dem AMS-Regime unterworfen und müssen sich für eine Umschulung bereit halten. Der Berufsschutz wird dabei abgeschafft und durch einen Qualifikationsschutz ersetzt. Allerdings bezieht sich das „Qualifikationsniveau“ nicht auf die abgeschlossene Ausbildung, sondern auf die „für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse (Fachkompetenz).“

Wer die Umschulung nicht antritt oder diese abbricht erhält nicht nur für 6 oder 8 Wochen keinen AMS-Bezug, sondern verliert bis zur nächsten Umschulung den 25%-Zuschlag („Umschulungsgeld“) auf das Arbeitslosengeld! Und nirgends steht, dass entsprechend dem Menschenrecht auf freie Berufswahl (ILO-Übereinkommen 122, BGBl 355/1972) der/die Betroffene sich das Ziel selber aussuchen darf!

Jene, die nur als Teilinvalide begutachtet werden, haben kein Recht auf medizinische Rehab. Das AMS hat „tunlichst binnen acht Wochen geeignete Schulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen anzubieten“. Ohne Rücksicht auf den Gesundheitszustand?

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