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AK-Wahlen 2014 Wien: KOMintern

Soumis par Aktive Arbeits… le mer, 10.09.2014 - 23:52

1. Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?

Eine Reihe von KandidatInnen und AktivistInnen, nicht zuletzt viele mit migrantischem Hintergrund haben in den letzten Jahren selbst Erfahrungen mit längerer Arbeitslosigkeit sammeln müssen, dazu zählen auch einige KandidatInnen, die aktuell von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Auch wurden einige KollegInnen von Seiten der AK aufgrund von Arbeitslosigkeit von unseren KandidatInnenlisten gestrichen. Jedoch können und wollen wir im Rahmen dieser Fragebogenaktion keine Namen oder Daten anführen. Für Fragen bzw. weiterführende Hilfe steht jedenfalls unsere AK-Rätin Selma Schacht zur Verfügung.

2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?

Die Arbeitslosigkeit ist ein Produkt der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und der damit verbundenen zyklischen Krisenerscheinungen. Innerhalb dieser kapitalistischen Gesellschaftsordnung kann Arbeitslosigkeit nicht gänzlich überwunden werden. Aber es können eine Reihe von Schritten gesetzt werden, um diese zu verringern. Einer der wichtigsten ist die radikale Arbeitszeitverkürzung. Der erste Schritt wäre hier die sofortige (in zahlreichen Beschlüssen der AK und des ÄGB festgeschriebenen) Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Peronalausgleich. Eine Maßnahme könnte auch die Einführung einer Maschinensteuer sein, damit nicht jede technische Innovation zu weiteren Kündigungen und Entlassungen führt. Dies alles ist natürlich in Zusammenhang mit radikalen Umverteilungsmaßnahmen von den Reichen, Besitzenden und Kapitaleignern hin zu den Arbeitenden, den Arbeitslosen und den kleinen RentnerInnen zu sehen.

3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit –vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie daher für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?

Wir treten für eine sofortige Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ein, als erster Schritt hieße dies, die nun schon seit Jahrzehnten von den Arbeiterkammern und den Gewerkschaften immer wieder beschlossene Verkürzung auf 35 Stunden pro Woche sofort umzusetzen als Einstieg in eine notwendige und mögliche weitere Arbeitszeitverkürzung.

Unsere aktuelle Kampagne heißt „Arbeitszeitverkürzung und Beschäftigungspaket statt Massenarbeitslosigkeit und Belastungspaket“:

Dazu haben wir auch einen Falter produziert, der zu tausenden verteilt wurde (kostenlos bestellen unter: infoatkomintern.at ()): http://www.komintern.at/wp-content/uploads/2013/04/AL-Falter_AZVerkürzung_Neu_kl.pdf

4. Wie wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. argumentieren, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?

Wir haben hier eine klare und eindeutige Position: Wir treten für einen Austritt Österreichs aus der EU und gemeinsam mit allen fortschrittlichen Kräften innerhalb der Länder der EU für eine Zerschlagung der EU ein. Denn die EU ist ein imperialistisches und ein radikal kapitalistisches Projekt, das den Interessen der großen Konzerne, des Finanzkapitals und der aggressiven Teile der Bourgeoisie, die auch vor alten Schablonen des Kolonialismus und Krieg (siehe Jugoslawien, Libyen, Afghanistan, Irak usw.) nicht zurückschrecken, den Vorrang vor friedlicher, sozialer, und prosperierender Entwicklung für die Massen der Werktätigen gibt.

5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine bedarfsgerechte Höhe angehoben wird? Die Berechnung der Notstandshilfe verletzt das Versicherungsprinzip : Einzahlungen erfolgen individuell, Auszahlungen nach Haushaltsberechnung. Was ist eine sinnvolle Neuregelung ?

Wir werden uns auch in dieser Frage des sozialen Unrechts mit Wort und Tat einmischen, sodass auch bei den Transferleistungen der finanzielle, soziale und kulturelle Lebensbedarf der Menschen nicht weiter eingeschränkt, sondern vielmehr ausgebaut wird. Die Notstandshilfe sollte wie das Arbeitlosengeld als aus der Arbeitslosenversicherung entstandene Leistung für den einzelnen gehandhabt werden, die Anrechnung des Partnereinkommens ist zu streichen.

6. AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Qualifikationskurse-Kurse wesentlich erfolgreicher sind als vom AMS zwangsweise vorgeschriebene. Die UNO selbst hat im November 2012 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert. Was wollen Sie hier ändern?

Die betroffenen Arbeitslosen brauchen auf jeden Fall zumindest ein Mitspracherecht bei den Kursen, die sie besuchen sollen. Sinnvoll wäre auch, dass sie selbst die Kurse aussuchen, die ihrer beruflichen und menschlichen Höherqualifikation dienen.

Die – noch dazu sehr willkürlich und bürokratisch vollzogenen – Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gehören aufgehoben. Der sozial bedürftige Mensch und seine unmittelbaren Lebensbedürfnisse müssen im Mittelpunkt von Maßnehmen stehen, nicht irgendwelche normierten Vorgaben. Auch hier sind alle Mittel zu nutzen, um Änderungen herbeizuführen: Unterschriftenaktionen, Straßenaktionen, Aufklärungskampagnen, Anträge und andere Initiativen, unter möglichst großer Beteiligung der tatsächlich Betroffenen.

7. In den vergangenen Jahren ist die Zuweisung zu „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ in Form von Transitarbeitsverträgen gestiegen. Reguläre KV's werden dabei vermehrt umgangen. Diese „Transitarbeitskräfteregelungen“ sehen keine Anrechnung von Vordienstzeiten, keine Anerkennung von Ausbildung und auch keine Gehaltvorrückungen bei wiederholter Zuweisung vor. Weiter wird eine zwangsweise „sozialpädagogische Betreuung“ legitimiert, durch die – da direkt im Betrieb durchgeführt – auch unmittelbar Vorgesetzte und die Betriebsführung Einblick in die Privatsphäre erhalten. Auch wird oft ohne Zustimmung und Mitwirkung der Betroffenen ArbeitnehmerInnen eine „Betreuungsbericht“ an das AMS gemacht, wodurch ebenfalls das Recht auf Schutz der Privatsphäre bzw. auf Datenschutz verletzt wird. Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie gegen die Missstände tun?

Arbeitslosen sollten nur solche “Wiedereingliederungsmaßnahmen” zugewiesen werden, die in allen Belangen den geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Unternehmen und Unternehmer sollten sich nicht durch Umgehung von Arbeitsrecht und Kollektivverträgen an Arbeitslosen zusätzlich bereichern. Die „Betreuungsberichte“ sind mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz nicht vereinbar. Wir könnten uns auch hier in Absprache mit Betroffenen Initiativen wie Anträge, Petitionen sowie Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel etc. vorstellen.

8. Besonders problematisch sind unserer Erfahrung nach die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden zudem nie in einen regulären Job überlassen.
Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie gegen diesen Missstand tun?

So genannte “gemeinnützige Personalüberlasser” erweisen sich häufig eher als gemein und eigennützig und entpuppen sich nicht selten als moderne Sklavenhändler. Auch hier gilt: ABGB, Sozial- und Arbeitsrecht sind strikt einzuhalten. Ziel der Zuweisung von Arbeitslosen an solche Unternehmen soll sein, diese in reguläre Jobs einzugliedern, dies muss vom AMS auch entsprechend ge- und überprüft werden. Unsere Fraktion wird in einem Gesamtpaket alle Belange, welche die Arbeitslosen betreffen in die Vollversammlungen einbringen. Und auch außerhalb der Gremien einen entsprechenden Kampf um die Rechte der Arbeitslosen führen.

9. Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation müssen alle, die als „rehabilitationsfähig“ erklärt werden, eine Zwangs-Rehabilitation machen oder es wird der Bezug gesperrt. Dies ist eine Verletzung der UN Konvention über die Rechte Behinderter! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz nicht abgeschlossenen Verfahrens sich als arbeitsfähig“ erklären. Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen?
Was wollen Sie hier verbessern?

Zum großen Themenbereich Pension haben wir sehr weitreichende und umfassende Vorstellungen. Die in den letzten Jahrzehnten unter dem schönfärberischen Begriff Pensionsreform durchgeführten Maßnahmen haben zu ständigen Verschlechterungen des Pensionsrecht geführt. Wir treten dafür ein, dass alle diese Maßnahmen zurückzunehmen sind und werden – wie in Wien auch bisher schon – entsprechende Initiative in der AK setzen. Dies gilt insbesondere auch für die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension. Es ist eine besondere Infamie, dass Invalide, die nicht selten durch den Arbeitsprozess dazu geworden sind, sich als “arbeitsfähig” erklären müssen. Die Zwangs-Rehabilitation ist in der Tat ein Verstoß gegen die Rechte der Behinderten, die in der UN-Konvention verankert sind. Die Überantwortung von sozialen und medizinischen Entscheidungen an das AMS sprechen jedem verantwortlichen Umgang mit dem Thema Behinderung und Invalidität Hohn. Zumindest gehört die befristete Invaliditätspension wieder im alten Ausmaß eingeführt. Dafür werden wir uns einsetzen.

10.Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ an AMS-„Amtsmaßnahmen“ beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Oder: Was wollen Sie da verbessern?

Erfahrungen (etwa beim Konsum oder der BAWAG) haben uns gezeigt, dass Arbeiterkammer und Gewerkschaften nicht in Arbeitgeber- oder arbeitgeberähnlichen Funktionen auftreten sollen, denn dadurch entstehen unvereinbare objektive Interessenskonflikte. Gegen diese Interessenskollision treten wir energisch auf. AK und ÖGB brauchen über die eigenen Dienstnehmer hinaus keine Arbeitgeberfunktionen ausüben. Arbeiterkammern und Gewerkschaften haben eine einzige Aufgabe, nämlich die Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen, diese sollte allerdings so umfassend wie möglich und so kämpferisch wie nötig erfolgen. Dazu gehört auch eine umfassende, öffentliche Informationstätigkeit über alle Belange der Arbeitenden und der Arbeitslosen.

11.AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass sie fehlerhaft Auskunft über AMS-Maßnahmen gibt. Rechtshilfebroschüren für Arbeitsuchende sind zum Teil sehr oberflächlich. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es keine Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt.
Wie wollen Sie die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern?

Die Rechtsberatung der AK muss in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, daher eben auch in allen Fragen der Arbeitslosigkeit umfassend erfolgen. Deswegen treten wir auch für einen personellen und finanziellen Ausbau der Beratungstätigkeit ein, dazu gehört aber auch eine weitere Qualifizierung der in der Rechtsberatung tätigen KollegInnen, und zwar in einem umfassenden Sinn, nicht nur in Rechtsfragen, sondern auch in menschlicher und pädagogischer Hinsicht. Dazu gehört auch eine Evaluierung der Rechts- und Sozialberatung durch die betroffenen ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen, z.B. mittels eines anonymen Fragebogens. Schriftliche Rechtsinformationen müssen klar, deutlich und verständlich sowie in allen notwendigen Sprachen formuliert sein.

12.Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, um die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ zu schützen und ein selbst bestimmtes Leben mit einer frei gewählten Erwerbsarbeit zu ermöglichen?

Man könnte hier eine Gegenfrage anbringen: Was nutzt ein bedingungsloses Grundeinkommen, wenn die Banken und Konzerne weiterhin das Sagen haben und sich das Grundeinkommen bedingungslos durch höhere Mieten, Gesundheitsbeiträge und Lebensmittelpreise zurückholen? Wir stehen einer Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens sehr skeptisch gegenüber, nicht nur weil dies auch von wirtschaftsliberalen Kräften eingefordert wird, die einerseits die Arbeitenden noch deutlicher in ErwerbsarbeiterInnen und in Nicht-Erwerbende trennen möchten, sondern weil die Kosten die arbeitenden Menschen allein zu tragen haben und keine allerdings grundlegend wichtigen Umverteilungsmechanismen von den Reichen zu den Armen damit verbunden sind. Wir treten allerdings für eine bedarfsorientierte Grundsicherung für alle Menschen ein.

13.AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien, ohne Kontakt mit betroffenen Mitgliedern bzw. Arbeitsloseninitiativen zu halten oder über ihre Arbeit in den Gremien Rechenschaft zu legen. Die UNO verlangt daher einen Dialog mit den Arbeitslosen. Die International Labour Organization ILO verlangt ebenfalls eine bessere Einbeziehung der Betroffenen. Der Vorschlag Ihrer Fraktion wäre?

Die in die Gremien des AMS entsandten VertreterInnen der AK und des ÖGB haben auch dort nur eine Aufgabe, nämlich die Vertretung der Interessen der arbeitenden und arbeitslosen Werktätigen. Dies können sie nur tun, wenn sie die Situation und Lage der Betroffenen aus erster Hand kennen. Daher treten wir einerseits für eine verstärkte Zusammenarbeit der AK mit Arbeitslosenorganisationen ein und sind für eine direkte Einbeziehung, ja Vertretung der Arbeitslosen in den Gremien des AMS ein und werden uns dafür stark machen.

14.Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine eigene Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten haben? Wie stehen Sie zur Idee einer „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Allein schon im vorhin erwähnten Sinn halten wir in erweitertes Mitspracherecht wie auch eine eigene Vertretung der Lohnarbeitslosen für notwendig. Die Idee einer „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“ oder einer ArbeitslosensprecherIn/eines Arbeitslosensprechers, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen wird, wäre dafür eine gute Hilfe und Ergänzung.

15.Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Arbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?

Selbstverständlich, denn Arbeitslose gehören natürlich genauso zu den österreichischen ArbeitnehmerInnen und für die Arbeiterkammer sollte der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, und zwar konsequent ohne sozialpartnerschaftliche Mauschelei, eines der wichtigsten Anliegen sein.

Im diesem Sinne sind wir natürlich der Meinung, dass den Arbeitslosen, denen ja im Regelfall ohne ihren eigenen Wunsch das Recht auf Arbeit entzogen wurde, sowohl aktives als auch passives Wahlrecht nicht auch noch genommen werden sollte.

16.Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten? Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben.
Wie wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?

Als kleine Fraktion – derzeit sind wir nur mit einem Mandat in der Wiener Arbeiterkammer vertreten, obwohl wir hoffen, dass sich dies bei den anstehenden Wahlen ändern wird – haben wir natürlich nur sehr begrenzte finanzielle Mittel, aber soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, können wir uns vor allem eine organisatorische, politische und intellektuelle Unterstützung vorstellen.

17.Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine.
Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?

Wir treten dafür ein, dass alle Sitzungen öffentlich sind und dass dies auch kundgetan wird. Darüber hinaus sollten auch alle Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht werden. Insbesondere sollten die Internetseiten der AK dem öffentlichen Meinungsaustausch dienen und als Kommunikationsplattform zwischen Funktionären, Mandataren und AK-Mitgliedern dienen.

18.Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!

Ja, natürlich. Dies ist längst überfällig.

KOMintern
Kommunistische Gewerkschaftsinitiative-International
Rankgasse 2/5
1160 Wien
0664/135 56 53
http:// www.komintern.at

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