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Stellungnahme zur Novelle COVID-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz 1950 (1313 d.B.)

Soumis par Aktiver Admin le mar, 01.02.2022 - 15:19

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Tatsache, dass Omikron von der Symptomatik her schon zwischen Grippe und Schmupfen liegt, die Rate der schweren Erkrankungen und Sterbefälle auf unter ein Zehntel von Delta gefallen ist, gibt es keinen Grund mehr, die Einschränkungen unserer Grund- und Verfassungsrechte aufzuheben und noch weniger, Strafandrohungen zu verschärfen!

Allfällige Erkkranungen durch die Omikron-Variante spielen sich nach übereinstimmenden Forschungsergebnissen zur Gaänze in den oberen Atemwegen statt, weshalb es somit auch kein SARS-COVID mehr gibt, weil die Omikron-Variante erfolgreich die bisherigen Varianten verdrängt hat!

Diese Novelle zeigt ganz klar, dass es der schwarzgrünen Regierung nicht um die Gesundheit der Menschen in Österreich geht, sondern um die Disziplinierung des eigenen Volkes. Würde die Regierung ernsthaft versuchen, ihren Prflichten nachzukommen, würde sie dtatt über 3 MILLIARDEN Euro für großteils sinnlose Massentestungen auszugeben dieses Geld in das Gesundheits-, Pflege- und Sozialsystem und in Vorsorge für die bereits beschworene Herbstwelle investieren!

Laut Adolf Merkl hat die erste Republik bewußt keine Kompetenz für die Regierung zur Ausrufung eines Ausnahmszustand aufgenommen. Das faktische Handeln der Regierung ist daher grundsätzlich VERFASSUNGSEIDRIG. Von Rechts wegen müßte der Bundespräsident, wenn er seine gesetzlichen Aufgaben ernst nehmen würde, die Regierung entlassen und Neuwahlen ausschreiben, damit Österreich endlich wieder zu einer Regierung kommt, die unsere Grund- und Verfassungsrechte achtet.

Die 2G-Diskriminierung stellt nicht nur einen verfassungswidrigen Eingriff in die Rechte der Ungeimpften Menschen in Österreich dar, sondern verletzt auch die Vereinigungs- und Kunstfreiheit, weil sie Vereine und Kulturveranstalter*innen unter Strafandrohung zwingt, die Verfassungsrechte der eigenen Mitglieder bzw. des eigenen Publikums zu verletzten.

Ein derat massives Gewaltregime hat es in der Zweiten Republik noch nicht gegeben. Es kann auch nicht durch die COVIDE-19-Pandemie, die von der Mortalitätsrate am Anfang ca 3 x Grippe entsprech, gerechtfertigt werden!

Aktive Arbeitslose Österreich fordern daher:

  • Rückzug der Straferhöhungen
  • Aufhebung der verfassungswidrigen Diskriminierung Ungeimpfter Menschen (2G-Diskriminierung, 2G-Apartheid)
  • Rückzug des Impfpflichtgesetzes
  • Aufhebung aller nicht mehr sachlich gerechtfertigten Maßnahmen, insbesondere Maskenpflicht beim Einkaufen / allgemein in Innenräumen, wenn kein enger Kontakt zu besonders schuztbedürftigen Menschen vorhanden ist.

Der Verein Aktive Arbeitslose Österreich weist darauf hin, dass das fortgesetzt menschen- und verfassungsrechtswidrige Handeln der Regierung auch eine persönliche Verantwortung bedeutet und auch persönliche Rechtsfolgen nach sich ziehen kann.

Jedenfalls werden Aktive Arbeitslose Österreich als etablierte Menschenrechtsorganisationen den Europarat und die Vereinten Nationen einschalten.

Mit menschenrechtsfreundlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

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