Wir fordern, dass wir unser hohes Potenzial entsprechend den von Österreich unterzeichneten/beigetretenen Menschenrechtskonventionen durch frei gewählte, unserer Qualifikation und Erfahrung angemessene sowie menschenwürdig bezahlte Arbeit1 in sinnvoller Weise anwenden können! Ein hochentwickeltes Land wie Österreich kann es sich auf Dauer nicht leisten, das Potenzial seiner älteren Arbeitnehmer/innen durch sinnlose Transitarbeitsverhältnisse am „zweiten Arbeitsmarkt“ zu vergeuden und zu vernichten!
-
-
Kurzfrist, den „zweiten Arbeitsmarkt“ betreffend:
-
-
Abschaffung der menschenrechtswidrigen Sanktionen! Die freiwillige Teilnahme nach vorheriger umfassender Information ist die einfachste Qualitätssicherung. So kann sicher gestellt werden, dass nur jene, denen SÖBs und GBPs auch wirklich etwas bringt, an diesen teuren Maßnahmen teilnehmen. Die Forschung zeigt, dass der Nutzen von SÖBs und GBPs eher in weichen Faktoren wie dem Ausüben einer sinnvoll erscheinenden Tätigkeit, der Stärkung des Selbstbewusstseins, dem Aufbau sozialer Kontakte etc. liegt, der nur auf Basis der Freiwilligkeit seine volle Wirkung entfalten kann. Sanktionen haben zudem auch massive Auswirkungen auf die Betroffenen!
-
Keine Sonderrechtszone „zweiter Arbeitsmarktes“ auf dem ArbeitnehmerInnenrechte aufgeweicht werden: Transitarbeitskräfteregelung nur als Mindeststandard statt Vorwand zur Umgehung regulärer Branchenkollektivverträge. Keine Weitergabe persönlicher Daten aus dem Arbeitsverhältnis an das AMS! Keine Festlegung vom AMS, wer vom SÖB/GBP aufzunehmen ist. Keine Arbeitsverträge und dazu gehörende Regelwerke welche die ArbeitnehmerInnenrechte einschränken!
-
Unabhängige Vertretung von Erwerbsarbeitslosen, eigene ArbeitslosenbetriebsrätInnen für Menschen in Arbeitsprojekten. Finanzierung wie beim Dachverband der SÖBs/GBPs: 1% der Fördergelder für die aktive Arbeitsmarktpolitik.
-
Strikte Trennung von Arbeitsverhältnis und auf Freiwilligkeit beruhende zusätzliche Betreuung. Keine Datenweitergabe an das AMS aus dieser Betreuung!
-
Schluss mit der Defezitorientierung und der Pathologisierung der Erwerbsarbeitslosen. Ursachen der Erwerbsarbeitslosigkeit beim verursachenden Wirtschaftssystem bekämpfen statt in einer Täter-Opfer-Umkehr die von der Wirtschaft „aussortierten“ Menschen noch weiter zu demütigen. Schluss mit der Aktivierungsideologie, die in mit Gewalt durchgesetzten Kreisläufen vorgeblicher „Integrationsketten“ die Menschen noch kränker und kaputter macht!
-
-
Auf die allgemeine Arbeitspolitik bezogen
-
-
Demokratisierung der Arbeits- und Arbeitslosenpolitik: Schluss mit der undemokratischen, hinter verschlossenen Türen von BerufsfunktionärInnen ausgehandelten Arbeitsmarktpolitik, die Menschen nur als passive Objekte, die den Wettbewerbszumutungen einer undemokratischen Wirtschaft angepasst werden müssen, sieht. Stattdessen gemeinsam mit einer unabhängigen Erwerbsarbeitslosenvertretung eine demokratische Beschäftigungspolitik entsprechend ILO 122 zur Umsetzung des Menschenrechts auf frei gewählte, volle und möglichst produktive Arbeit aufbauen!
-
Schrittweise Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 25 Stunden, gleichzeitige schrittweise Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Kostenloses und den Bedürfnissen der Menschen – insbesondere auch der als „bildungsfern“ Stigmatisierten! – angepasstes Bildungsangebot und soziale Dienstleistungen als „Social Commons“.
-
Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft den Menschen anpassen und deren Mitspracherechte ausbauen! Unternehmen bei der Gesundheitsprävention und bei der Antidiskriminierung in die Pflicht nehmen!
-
Förderung solidarischer Ökonomie als Schritt zur Demokratisierung der gesamten Wirtschaft, statt teurer, paternalistischer SÖBs/GBPs die Pseudoaktivierung von oben herab simulieren. Empowerment von unten durch selbstbestimmte Arbeit in Weiterentwicklung der Aktion 8000 bzw. der experimentellen Arbeitspolitik der 80er Jahre.
1„Recht auf frei gewählte Arbeit“, Abschaffung der Zwangsarbeit:
* UN Menschenrechtserklärung 1948, Artikel 23 [BGBl 120/1956]
* Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte , Artikel 6 [BGBl 590/1978]
* Europäische Sozialcharta [BGBl 1969/460]
* Europäische Grundrechtecharta, Artikel 14 [Amtsblatt der EU Nr. C 130]
* ILO Konvention 122 [BGBl 1972/355], ILO Konvention 39, ILO Konvention 105, ILO Empfehlung 202