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Antworten der Fraktionen (in Reihenfolge der Antwort) zu Frage 13: Arbeitslosengeld - Anrechnung Partnereinkommen

Submitted by Aktive Arbeits… on Thu, 01.10.2015 - 22:02

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Setzen Sie sich für die Erhöhung der Nettoersatzrate bei der Arbeitslosenversicherung, die Valorisierung der Notstandshilfe (wurde im Jahr 2000 abgeschafft) und die Erhöhung/Abschaffung der Freigrenzen bei der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe ein, was das Sozialbudget der Gemeinde Wien bei der Mindestsicherung entlasten würde?

Wien Anders (ANDAS): Wir sind dafür die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe abzuschaffen. Davon sind zum allergrößten Teil Frauen betroffen, die so in die antiquierte Abhängigkeit vom Ehemann gedrängt werden.

SLP: Wir kämpfen für ein unbefristetes Mindestarbeitslosengeld von 1700€. Darüberhinaus sind wir für eine automatische Indexierung mit der Teuerung - also eine Koppelung der Mindesterhöhung von Arbeitslosengeld, Sozialleistungen und Löhnen/Gehältern an die Inflation (kleiner Warenkorb!). Das PartnerInneneinkommen auf die Mindestsicherung anzurechnen ist grundsätzlich falsch, da ein unabhängiges Leben für alle möglich sein muss. Im schlimmsten Fall werden Personen so sogar gedrängt eine z.B. gewalttätige Beziehung aufrecht zu erhalten, weil geringes Einkommen sowie Wohnungsnot Angst vor dem notwendigen Schritt schüren.

NEOS: Die Nettoersatzraten sind nicht besonders hoch, das stimmt – doch muss man in Betracht ziehen, dass es entsprechende Aufstockungsmöglichkeiten gibt, insbesondere für Familien und vor allem auch für Personen die wirklich besonders geringes ALG haben (die Mindestsicherung). Zudem ist zu bedenken, dass langfristig das österreichische System bedingt durch die im Vergleich zum ALG relativ „großzügige" Notstandshilfe ein Absicherungssystem hat, das im zeitlichen Verlauf kaum zu einer Reduktion der Versicherungsleistung führt.

Grundsätzlich sollte aus unserer Sicht das Arbeitslosengeld drei wesentliche Funktionen erfüllen:

  • Soziale Sicherheit (ggf. durch steuerfinanzierte Sozialhilfe, wie Mindestsicherung)
  • Dem Versicherungsprinzip entsprechen und dadurch in einer Einkommensabhängigen Höhe zur Verfügung stehen, sodass kein Zwang besteht Jobs anzunehmen, die weit unter dem vorherigen Gehalt liegen (zur Verhinderung von Ineffizienzen am Arbeitsmarkt)
  • Anreize zu einer Arbeitsaufnahme bieten: d.h. der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Gehalt muss groß genug sein, andererseits muss die Höhe des Arbeitslosengeldes zeitlich abgestuft sein (aufgrund langfristiger Arbeitslosigkeit kann nicht mehr so ein hohes Einkommen wie zuvor erwirtschaftet werden – aufgrund von Dequalifizierung – sodass man auch niedrigere Arbeitslosengelder bezahlen kann, weil durch lange Arbeitslosigkeit das zu erwartende Einkommen aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abnimmt.

Unser Vorschlag dementsprechend, wäre eine Kostenneutrale Umschichtung der Mittel: Anfangs höheres Arbeitslosengeld, das zeitlich sinkt.

Die Anrechnung von Partnereinkommen scheint aufgrund dem Bestehen von Bedarfsgemeinschaften gerechtfertigt. Allerdings muss vermieden werden, dass (finanzielle) Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen werden und dahingehend oftmals Frauen in einer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sind.

Grüne: Ja. Wir Grüne sind für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe. Wir fordern eine Anhebung der Nettoersatzrate von derzeit 55 auf 70 Prozent. Auch die Abschaffung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe ist uns ein Anliegen.

Wir Grüne haben schon mehrmals auf parlamentarischer Ebene eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und auch eine Valorisierung vorgeschlagen hätten. Bei den Regierungsparteien sind wir dabei bislang immer nur auf Schweigen gestoßen.

SPÖ: Leider keine Antwort in der Antwortmail, die nur einen Auszug aus anderen Texten enthielt ....

FPÖ: Eine Entlastung würde nur einseitig stattfinden. Die Belastung einer solchen Regelung wäre dann einfach "ausgelagert" und weitergegeben.

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