Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

Anfrage an das AMS Wien bezüglich Barauszahlung vom AMS-Leistungsbezug

rman am Mo., 29.01.2018 - 14:57
Briefverlauf
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

AMS Wien Landesgeschäftsstelle
Ungargasse 37
1030 Wien
z.H. Frau Mag. Petra Draxl
per Fax: +43 1 87871 50 490
Wien, 13.11.2017

Betriftt Gesetzliche Regelung bzgl. Barauszahlung AMS-Leistungsbezug

Sehr geehrte Frau Mag. Draxl!

Aus sehr bewussten Gründen lasse ich mir meine AMS-Leistungsbezüge bar (also per Postanweisungen) auszahlen. Ich wohne im 7. Bezirk, aber das nächstgelegene Postamt befindet sich im 15. Bezirk (Postamt 1152, in der Lugner City)). Dort habe ich bis jetzt immer
(nach entsprechender postalischer Benachrichtigung) meine Leistungsbezüge abgeholt. Ich weise mit aller Deutichkeit darauf hin: Das funktionierte bisher immer anstandslos!

Doch jüngst (am 10.11.2017) erzählten mir die Postmitarbeiterinnen der Filiale 1152, dass das nicht ginge. Nur beim Postamt im „eigenen“ Bezirk könnte man sich AMS-Bezüge auszahlen lassen. Bei Pensionszahlungen und dgl. wäre das alles nicht so genau, aber bei
Auszahlungen vom AMS ginge das nicht (mehr). Es gäbe Barauszahlung AMS-Leistungsbezugdiesbzgl. Anweisungen aus der „Zentrale“. Doch dann konnten die Postmitarbeiterinnen der Filiale 1152 die Auszahlung – quasi gnädigerweise – doch noch einmal machen.

Auf der Homepage des AMS finde ich hierzu dieses Statementt „Die Auszahlung erfolgt entweder durch Überweisung auf das von Ihnen genannte Konto bei einem Geldinstitut oder durch Ihr Postamt.“ (Hervorhebung in Fett durch R.M.) Dazu, wer (auf welcher gesetzlichen Grundlage) bestimmt, welches Postamt denn das meinige wäre, finde ich leider keine Angaben.

Darum meine Frage an Sie: Wo genau ist die gesetzliche Regelung zu fnden, welche festlegt, in welchem Postamt dem jeweiligen AMS-Leistungsbezieher seine Bezüge ausgezahlt werden dürfen? Bitte um Bekanntgabe des entsprechenden Paragraphen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,

Schlagworte
Ortsbezug