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Armutszeugnis Armutskonferenz: Über den paternalistischen Umgang der Armutskonferenz mit den Armen

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 23.10.2012 - 21:11
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(Wien, 23.10.2012) Heuer sind zum ersten Mal VertreterInnen von Betroffenenselbstorganisationen als KoreferentInnen in Arbeitsgruppen geladen. Das soll wohl eine größere Einbeziehung Betroffener signalisieren. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt aber anderes:

  • Die Armutskonferenz hat sich die ihr genehmen Personen einzeln heraus gepickt. Der Armutskonferenz gegenüber kritisch eingestellte Personen wurden natürlich nicht angesprochen.
  • Obwohl es mit „sichtbar bleiben“ bereits ein Netzwerk der Betroffenenselbstorganisationen gibt, wurde diese (wieder einmal) nicht einbezogen.
  • Sogar die einzelnen Selbstorganisationen wurden nicht angesprochen. Es wurden da nur die Einzelpersonen eingeladen, sodass mitunter Vereinsvorstände erst durch das Programm erfuhren, dass ihr Verein bei der Armutskonferenz vertreten ist.
  • Heiße, aktuelle Themen gibt es bei der „9. Armutskonferenz“ sowieso nicht. Sie dient wohl eher der Armutsbranche dazu, sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen und zu beweihräuchern.

Unter der Obhut der „Eltern“

Auch sonst agiert die Armutskonferenz - so wie bisher - über die Betroffenen hinweg und informiert diese nicht einmal, wenn die Armutskonferenz eine Pressekonferenz oder Presseaussendung macht. Auch die „Evaluierung“ der Mindestsicherung wurde wieder einmal über die Betroffenen hinweg gemacht. Zur Abschaffung der befristeten Invaliditätspension, die nicht nur weniger Geld sondern auch mehr Stress durch das AMS bringt, ging sie überhaupt auf Tauschstation.

Damit zeigt sich wieder einmal, dass die Armutskonferenz nur halbherzig die Betroffenenselbstorganisationen und deren neue Plattform unterstützt. Die Armutskonferenz zeigte bislang eine recht paternalistische Einstellung, in dem sie sich einige bevorzugte Vorzeigearme hielt und diese der Öffentlichkeit vorführte. Bei „sichtbar werden“ - der Projektschiene für Betroffenenselbstorganisationen – war stets die sanft elterliche Gewalt im Spiel, auf dass es ja nie zu selbständig und zu politisch wurde.

Die recht beschränkte Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen sollte wohl eher das Themenmonopol der Armutskonferenz auf das Thema sichern als neue eigenständige Stimmen neben sich aufzubauen.

Vorsicht: Der Name trügt

Bei der „Armutskonferenz“ handelt es sich nicht um eine breite Plattform bei der sich alle AkteurInnen zum Thema Armut auf gleicher Augenhöhe treffen. Es handelt sich auch nicht um eine „nationale Armutskonferenzen“ wie in Deutschland oder anderen EU-Staaten, sondern primär um eine private Interessenvertretung der Armutsbranche.

Menschenrechte: Armutskonferenz auf Tauchstation?

Als vor eineinhalb Jahren beim von der Armutskonferenz organisierten Treffen „sichtbar machen“ die vertretenen Betroffenenselbstorganisationen den Aufbau einer eigenständigen Plattform beschlossen, stellten die Arbeitsloseninitiativen als Bedingung, dass die Armutskonferenz sich gegen die menschenrechtswidrigen Bezugssperren beim AMS und bei den Sozialämtern (Mindestsicherung) distanziere.

Davon ist uns bis heute noch nichts bekannt. Große Mitglieder der Armutskonferenz wie Caritas (z.B. „Job aktiv“), Volkshilfe (z.B. „Kommuna“), Rotes Kreuz (z.B. „Visitas“) und vor allem der Dachverband der Sozialökonomischen Betriebe bdv führen nach wie vor Arbeitszwangmaßnahmen im Rahmen des noeliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangregime durch die unter beständiger Sanktionsdrohung den Armen und Arbeitslosen aufgezwungen werden.

Mitglieder der Armutskonferenz umgehen dabei auch mit den „Transitarbeitskräfteregelungen“ von BASGS- und BABE-Kollektivvertrag reguläre Kollektivverträge und bieten oft nur eine sehr geringe und unserer Meinung nach sittenwidrigen Pauschalentlohnung an: Keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikationen, keine der Tätigkeit entsprechende Bezahlung und gewähren auch keine Gehaltsvorrückungen. Bei diesen Programmen der „Hilfsorganisationen“ handelt es sich für uns um nichts anderes als um Ein-Euro-Jobs auf österreichisch. Oft werden diesen „Arbeitsverhältnisse“ zweimonatige „Arbeitstrainings“ vorgeschaltet, bei denen die Arbeitslosen und Armen gratis für die „Hilfsorganisationen“ („Bezahlung“ = AMS-Bezug oder Mindestsicherung) arbeiten dürfen.

Die Geschäftsgrundlage dieser „Hilfsorganisationen“ und „sozialökonomischer Betriebe“, die sich via Armutskonferenz gerne als „soziale Betriebe“ darstellen wollen, liegt also in der Entrechtung der Armen und Arbeitslosen. Die Bezahlung liegt eher am unteren Ende des Niedriglohnsektors und oft dank Teilzeitjobs sogar unter der Armutsgrenze und kann kaum als Beitrag zu Armutsbekämpfung bezeichnet werden.

Eine entsprechende Klarstellung der Armutskonferenz, dass diese Menschen verachtenden Praktiken ihrer Mitglieder nicht in Ordnung sind, liegt uns leider noch immer nicht vor.

Daher kann der Verein AKTIVE ARBEITSLOSE der Armutskonferenz leider nur ein Armutszeugnis ausstellen und wird wieder die Rechte der von unter Mithilfe von Mitgliedern der Armutskonferenz entrechtete Menschen einfordern, die unter Mithilfe von Mitgliedern der Armutskonferenz entrechtet werden.

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