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Sozialversicherung: Nein zu Johannes Kopf's Sozialraub durch höhere Sozialversicherungsbeiträge für ältere ArbeitnehmerInnen

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 26.08.2014 - 10:07

(Wien, 26.8.2014) Der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" lehnt den von AMS-Vorstand Johannes Kopf „ganz privat“ lancierten Vorschlag ab, durch Anhebung der ArbeitnehmerInnenbeiträge in der Sozialversicherung für ältere ArbeitnehmerInnen und Verringerung für jüngere ArbeitnehmerInnen die Lebenseinkommensentwicklung zu verflachen.

Dieser bürokratische Eingriff verstößt nicht nur gegen das Menschenrecht auf Schutz vor Altersdiskriminierung sondern ist sachlich völlig ungerecht, da nicht alle Menschen einen gleichmäßigen Lohnzuwachs haben und daher viele Menschen benachteiligt würden:

Verlierer wären insbesondere:

  • Menschen mit Lücken im Erwerbsleben, insbesondere Frauen und Männer, die Kinderpause machen sowie Arbeitslose, die sich die Auszeit meistens nicht selbst ausgesucht haben. Gerade Arbeitslose und WiedereinsteigerInnen müssen oft massive Gehaltsverluste hinnehmen um wieder eine Erwerbsarbeit zu bekommen.
  • ArbeiterInnen müssen im Vergleich zu Angestellten mit weniger und deutlich geringeren Gehaltsvorrückungen auskommen und haben daher eine wesentlich flachere Gehaltsentwicklung.
  • Menschen in Niedriglohnbranchen und in niederen Gehaltsklassen profitieren aufgrund der Zinseszinsdynamik deutlich weniger von Gehaltsvorrückungen als Menschen in Hochlohnbranchen und in höheren Gehaltsklassen.
  • Menschen, die aufgrund von Branchenwechsel, nicht die gesamten Vordienstzeiten bei der Gehaltseinstufung angerechnet bekommen werden ebenfalls massiv benachteiligt.

Laut Sozialministerium kommen daher nur rund 25% der ArbeitnehmerInnen in den Genuss deutlich gestiegener Lohneinkommen im Alter.

Moderne Flächenkollektivverträge sollen die Gleichbehandlung sichern!

Eine Verflachung der Gehaltskurve kann sinnvoll nur über den Kollektivvertrag erfolgen. Anstatt des historisch gewachsenen Wildwuchs an vielen kleinen Branchenkollektivverträgen könnten die Gewerkschaften daher moderne Flächenkollektivverträge einführen. Eckpunkte wären dabei:

  • Deutlich höhere Anfangsgehälter. Gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro die Stunde!
  • Flachere Gehaltsentwicklungen sowie modulartige, einheitliche Regelung für Arbeitsplatz spezifische Anforderungen stellen sicher, dass gleiche Arbeit auch gleich bezahlt wird.
  • Einheitliche und großzügigere Anrechnungen von Vordienstzeiten erhöhen die Flexibilität der ArbeitnehmerInnen wesentlich.
  • Auszeiten, die für zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Weiterbildung genommen werden, sollen als Ersatzzeiten für die Gehaltsvorrückungen anerkannt werden.

So würde endlich das Menschenrecht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit umgesetzt werden und auch die Gehaltsschere zwischen den Geschlechtern und Klassen beseitigt werden. Einheitliche Regeln erleichtern auch den ArbeitnehmerInnen den Zugang zum Recht.

Lohnnebenkosten intelligent senken durch Wertschöpfungsabgabe und BGE

Die Diskussion um die „Lohnnebenkosten“ geht am Grundproblem völlig vorbei, denn alle Vorschläge ändern nichts daran, dass die Kluft der Produktivität zwischen Mensch und Maschine immer weiter auseinanderklafft. Einen sinnvollen Ausgleich zwischen lohnintensiven Branchen und von Maschinen profitierenden Branchen wäre daher durch die bereits Alfred Dallinger in den 80er Jahren propagierte Wertschöpfungsabgabe ermöglichen. Ein Teil des Ertrags der Besteuerung der Wertschöpfung von Maschinen, Infrastruktur und natürlichen Ressourcen könnte zudem zur Finanzierung eines Bedingungslose Grundeinkommens verwendet werden und die Lohnunterschiede lindern.

Kopf bleib bei Deinen Leisten

Der von AMS Österreich Vorstand Johannes Kopf lancierte Vorschlag zeugt daher von massiver Abgehobenheit des Schreibtischfunktionärs. Johannes Kopf soll sich lieber darum kümmern, dass das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit endlich für alle Menschen in Österreich umgesetzt wird indem sinnvolle Arbeit geschaffen oder bestehende Arbeit gerechter verteilt wird und dass die von der Wirtschaft erwerbsarbeitslos gemachten Menschen nicht durch die permanente Androhung des Existenzentzuges durch menschenrechtswidrige Bezugssperren und den damit erzwungenen AMS-Zwangsmaßnahmen demotiviert und in ihrer Gesundheit geschädigt werden.

Wenn Kopf gegen die Dieskriminierung älterer Menschen durch die Wirtschaft etwas unternehmen will, dann könnte das AMS ja zum Beispiel Arbeit Suchende bei Klagen gegen die Diskriminierung wegen Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, Geschlecht, Herkunft und so weiter unterstützen. Diskriminierung bei der Einstellung von ArbeitnehmerInnen ist kein Kavaliersdelikt und auch Unternehmen haben sich an die Gesetze zu halten.

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