Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

Stellungnahme zur Novelle Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) (2074/A)

Aktiver Admin am Di., 30.11.2021 - 11:42

Wien, 30.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Grundsätzlich ist die Novelle als rasche Reaktion auf die Kritik der Einstellung der AMS-Förderung von fit2works zu begrüßen, auch wenn noch nicht ganz klar ist, was genau in welcher Form gefördert werden soll.

Wichtig ist auf jeden Fall, die FREIWILLIGKEIT derartiger Maßnahmen zu gewährleisten. Nach AlVG sind Rehabilitationsmaßnahmen NICHT sanktionsfähig! Auch der DATENSCHUTZ ist zu gewährleisten, insbesondere die wirklich vertrauliche Behandlung der Daten der Rat und Unterstützung suchenden Menschen! Die durch die erste Novelle des AGG eingeführte Weitergabe von sensiblen Daten OHNE ZUSTIMMUNG der Betroffenen ist daher ersatzlos zu streichen. Es ist fraglich, ob die Datenweitergabe in der pauschalen Form mit der EU DSGVO überhaupt vereinbar ist!

https://www.aktive-arbeitslose.at/news/20120907_stellungnahme_invaliditaetspensionreform_2012.html

Im Zentrum sollte ein ganzheitlicher Gesundheitsbegriff entsprechend der Ottowa-Charta zur Gesundheitsförderung stehen und nicht der Mythos der Arbeitsintegration.

https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0006/129534/Ottawa_Charter_G.pdf

Aufgrund der Erschwerung des Zugang zur Invaliditätspension bereits vor etwa 10 Jahre sammeln sich nämlich beim AMS in einem geradezu kontinuierlichem Ausmaß immer mehr Menschen an, die de facto lohnarbeitsunfähig sind.

https://www.momentum-institut.at/news/langzeitarbeitslosigkeit-neuer-rekord-verdeutlicht-handlungsbedarf

Diese Menschen laufen Gefahr, durch die Mühlen der AMS-Bürokratie mit der durch peranente Sperrandrohung erzwungenen Zwangsmaßnahmen erst recht in ihrer Gesundheit weiter zerstört werden!

Aktive Arbeitslose Österreich vermissen nach wie vor die volle demokratische Mitsprache der Betroffenenselbstorganisationen entsprechend ILO Empfehlung 202!

https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/ilo_international_labour_organization/ilo_empfehlung_202_empfehlung_betreffend_den_innerstaalichen_sozialen_basisschutz.html

Aktive Arbeitslose Österreich fordern daher:

Mit basisgewerkschaftlichen und menschenrechtsfreundlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“

Weitere Informationen
Schlagworte
Ortsbezug