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Datenschutz: Vorsicht vor der Datenfalle fit2work!

Aktiver Admin am Mi., 12.06.2013 - 11:15

(Wien/Graz 12.6.2013) Anlässlich des Starts der Bundesländertour des Infobusses "fit2work", dessen Gesundheitsberatung die Menschen länger in der Arbeit halten soll, betont der Sozialminister in einer SPÖ-Presseaussendung irreführenderweise, dass das Angebot „kostenlos, freiwillig und vertraulich“ sei. Erstes stimmt zwar, zweites nur bedingt und drittes gar nicht! Aktive Arbeitslose raten daher, sich dieses „Informationsangebot“ vorher genau anzuschauen und die Fallstricke klar zu sehen.

Volksanwaltschaft kritisiert fit2work wegen Datenschutzverletzung

Bereits in ihrem Jahresbericht 2012 kritisierte die Volksanwaltschaft unter dem Titel „Gesundheitsprogramm für Arbeitslose unterlief Datenschutz“ fit2work. Unter Androhung des Existenzentzuges (AMS-Bezugssperre) zugewiesenen Arbeitslosen wurde vom fit2work-Dienstleister ÖSB eine „Betreuungsvereinbarung und Zustimmungserklärung fit2work-Case-Management“ aufgezwungen, derzufolge die Betroffenen „offenbar einer umfassenden Übermittlung seiner Gesundheitsdaten an alle wesentlichen Sozialversicherungsträger, einschließlich diverser AMS-Geschäftsstellen und des Bundessozialamtes, zustimmen sowie in eine weitgehende Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht einwilligen“ mussten.

Weiter stellte der Volksanwalt fest: „Textpassagen über Betreuungsdienstleistungen waren mit Zustimmungserklärungen zur Datenweitergabe untrennbar verwoben; an anderer Stelle war wiederum von „Vertraulichkeit“ die Rede. Aus der Vereinbarung ging somit nicht klar hervor, was gelten solle und was nicht.“ Klar die Bewertung der Volksanwaltschaft: „Die vorliegende „Betreuungsvereinbarung“ unterminiert das Grundrecht auf Datenschutz und auf Wahrung der Privatsphäre.“

Der Clou an der Sache: Nach Arbeits-und-Gesundheits-Gesetz durfte bislang die Übermittlung persönlicher Daten nur nach freiwilliger Zustimmung erfolgen.

Reaktion: Die Regierung fährt über den Datenschutz hinweg

Das Sozialministerium gelobte zwar Besserung, doch das Gegenteil passierte: Mit dem am 5.12.2012 beschlossenen „Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 – SRÄG 2012“ hat nun aber die Regierung die bislang illegal praktizierte Datenübermittlung aller Daten, auch hochsensibler Gesundheitsdaten wie Befunde, zwischen fit2work und dem Hauptverband der Sozialversicherungen, dem AMS und dem Bundessozialamt im Gesetz festgeschrieben. Somit ist die vom Sozialministerium versprochene Vertraulichkeit längst Geschichte! Via fit2work können nun alle beteiligten Institutionen auch die intimsten Daten über die Rat Suchenden untereinander  austauschen ohne dass die Betroffenen zustimmen müssen oder es überhaupt erfahren müssen.

Begründet wurde in den Erläuterungen zum Regierungsentwurf der Wegfall der Notwendigkeit der Zustimmung der Datenübermittlung damit, dass diese zu „auch zu Irritationen der betroffenen Personen“ führe! Auch sollen die Gebietskrankenkassen überprüfen können, ob ihre Einladungen zu den „freiwilligen“ Beratungen „auch den gewünschten Effekt hatten.“

Zur Überwachung der „ökonomischen Effekt“, also ob fit2work „spätere Invalidisierungen hintanhält“ erhält die „Bundesanstalt Statistik Austria“ die via „indirekten Personenbezugs mittels eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens“ nur quasi anonymisierten Daten der Betroffenen gleich für satte 30 Jahre.

Ist die fit2work-Beratung nur ein Köder?

Auch geht entgegen den Versicherungen von Sozialminister Hundstorfer bei fit2work mehr als nur um unverbindliche Beratung, denn die Beratungseinrichtungen „sollen gerade die Aufgabe der Prozesssteuerung in Richtung Rehabilitierung statt Frühpensionierung übernehmen“.

Es geht also nur darum, mit möglichst viel Druck „Frühpensionierungen“ zu vermeiden und Kosten zu sparen. Wer einmal via fit2work „beraten“ worden ist und eventuell eine Schmalspurrehabilitation gemacht wird, der soll offenbar mit aller Gewalt auch als Teilinvalider ohne echte Aussicht auf einen vernünftigen Job wieder auf den „Arbeitsmarkt“ geworfen werden. Kollateralschäden durch das neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime, wie bereits in Deutschland und Großbritannien aufgetreten, werden dabei offenbar in Kauf genommen, die Regierung will ja 700 Millionen Euro auf Kosten der Invaliden.

Die kostenlose, „freiwillige und vertrauliche Beratung“ war also nur der Köder um die durch die Arbeit ruinierten Menschen von der Invaliditätspension fern zu halten. Fit2work wird nämlich die zentrale Instanz zur Überwachung der Arbeitsfähigkeit: Ziel ist nicht voll gesund zu werden sondern, wie der Name schon sagt, gerade noch arbeitsfähig für den Arbeitsmarkt zu sein.

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