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Datensschutzkandal bfi-Salzburg: Deckt Volksanwaltschaft mehr zu als auf und vertröstet nur?

Aktive Arbeits… am Mi., 22.04.2015 - 13:32

Möglicherweise rechtswidrige Datenerhebungen im Zwangskontext werden nicht näher untersucht und Arbeitslose zu Menschen zweiter Klasse mit unbeschränkter Mitwirkungspflicht erklärt

(Wien 22.4.2015) Anfang Februar wurden der Piratenpartei Dokumente zugespielt, die belegten, dass beim bfi Salzburg Ergebnisse und Auswertungen von psychologischen Tests und Berichte über TeilnehmerInnen der AMS Maßnahme „Aufstieg“ im Netz des bfi auch für KursteilnehmerInnen frei zugänglich waren. Aktive Arbeitslose Österreich schalteten die Volksanwaltschaft ein. Nach mehr als einem Jahr stellt die Volksanwaltschaft dem bfi Salzburg und dem AMS Salzburg nun einen Persilschein aus: Es sei nur ein Versehen einer neu angestellten Psychologin gewesen, die Daten auf das falsche Laufwerk mit dem irre führenden Namen „Referentinnen“ zu speichern, aber sonst sei doch alles in Ordnung gewesen.

Hokuspokus Rechtsinterpretation zur freien Wahl á la Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft hat vom AMS Salzburg die Fördervereinbarung und die Datenschutzvereinbarung des AMS Salzburg mit dem bfi Salzburg eingeholt und nach Monaten langen Studien hat Mag. Heimo Tröster für Volksanwalt Günther Kräuter die Antwort geschrieben und alles für in Ordnung befunden: Dass es sich bei psychologischen Testdaten beruflicher Eignungsdiagnostik um sensible Daten handelt, deren verpflichtende Erhebung einer expliziten gesetzlichen Regelung bedarf, bekümmert ihn offenbar nicht.

Für den Erhebungszweck will Volksanwalt Kräuter da – Hokuspokus - gleich unter drei Möglichkeiten „subsumieren“, ohne sich für eine zu entscheiden:

  • „Beratung bei der Berufswahl“ (§ 32 Abs. 2 Ziffer 2 AMSG),
  • „Unterstützung bei der Herstellung oder Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit von Arbeitskräften“ (Ziffer 3),

  • „Unterstützung bei der Qualifizierung von Arbeitskräften“. (Ziffer 4)

Auch bei der Frage, ob die Datenerhebung durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) gedeckt ist, zaubert Kräuter (eigentlich ist es Tröster!) dieses Mal nur zwei Subsumierungen aus seinem Hut:

  • „Daten über berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten“ (§ 25 Abs. 1 Ziffer 2 lit. d AMSG),
  • sowie ganz allgemein: „Daten über sonstige persönliche Umstände, die die berufliche Verwendung berühren“. (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. e AMSG)

Bloß: Bei sensiblen Daten wirkt der Zaubertrick nicht ganz, weil diese erst konkret genannt werden müssen und in der Form nirgends im Gesetz aufscheinen. Ein psychologischer Test enthält meistens auch Daten zur Persönlichkeitsstruktur, die das AMS keinesfalls erheben darf! Diese fallen unter den Schutz der Privatsphäre nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention. Eine Beratung ist zudem dazu da, den Beratenen Informationen zu geben aber nicht Datamining für das AMS zu betreiben! Mit diesen Schmähs kann die Obrigkeit viele, viele sensible Daten sammeln.

Der große Zaubertrick der Volksanwaltschaft zur Entrechtung der lästigen Arbeitslosen

Und weil wir schon beim Zaubern sind, entrechtet Günther Kräuter Arbeitslose einfach so generell im Handumdrehen: Aber natürlich liege ein „wichtiges öffentliches Interesse“ an diesen Daten vor, denn Arbeitslose haben für die Volksanwaltschaft offenbar bestenfalls nachrangige Rechte. Besonders keck: Arbeitslose müssten gar nicht um Zustimmung der Datenerhebung gefragt werden, weil Arbeitslose ja gemäß § 10 AlVG eine Bereitschaft zeigen müssen, sich „nach- oder umschulen zu lassen“ und dies – Hokuspokus – einen „wesentlichen Aspekt des Tatbestands der 'Arbeitswilligkeit'“ nach § 9 AlVG darstelle. Will die Volksanwaltschaft zudecken, dass da vielleicht keine Zustimmung eingeholt wurde und die Speicherung der Daten der Psychotests daher möglicherweise illegal war. Erst recht klärt die Volksanwaltschaft nicht, ob diese Tests durch eine rechtswidrige Androhung von Existenzvernichtung durch Bezugssperren erzwungen wurden und ob diese Daten an das AMS übermittelt und weiter verarbeitet wurden. Allzu viele Fragen bleiben also offen!

Eine wahrlich tolle Versicherung: Wir dürfen zwangsweise Jahrzehnte lang einzahlen und werden, wenn wir unfreiwilligerweise auf diese angewiesen sind, nicht nur vom AMS sondern auch vom Volksanwalt als Menschen mit geringeren Rechten behandelt!

Gegenzauber vom Verwaltungsgerichtshof wird einfach ignoriert

Dumm nur, dass der Verwaltungsgerichtshof ganz entgegen der von Mag. Tröster unterstellten unbeschränkten Pflicht „mitzuwirken“ Arbeitslosen zugesteht (gesetzlich nicht vorgesehene) Datenübermittlungen ans AMS ohne Bezugssperre abzulehnen (VwGH GZ 96/08/0042 RS 4, GZ 96/08/0308 RS 4), Formulare nicht auszufüllen und Daten nicht bekannt zu geben (VwGH GZ 2005/08/0027). Auch scheint dem Zauberer von der Volksanwaltschaft entgangen zu sein, dass die Erhebung von Daten, die eine Maßnahmen rechtfertigen oder zur Auswahl einer Maßnahme dienen, nicht in dieser selbst gemacht werden dürfen, sondern dass das AMS diese selbst zu erheben hätte (VwGH GZ 2009/08/0105 RS 3 und GZ 2006/08/0161 RS 3).

Dass der Verwaltungsgerichtshof erst im Juni 2014 rechtswidrige Datenerhebungen und ärztliche Untersuchungen pikanterweise auch beim Wiederholungstäter bfi fest stellte, die Berufswegfindung als nicht sanktionierbar erkannt hatte und auch dass selbst ein Dienstleistervertrag nach Datenschutzgesetz nicht alles legalisiert, kümmert Zauberer Tröster anscheinend wenig (VwGH GZ 2013/08/0280).

Vertröstet werden wir alle!

Das ist nicht das erste Mal, dass Mag. Tröster im Namen von Volksanwalt Günther Kräuter Missstände beim AMS ignoriert und sich auf eine ausgesprochen AMS-freundliche Auslegung der Gesetze und eine „geduldige Aufklärungsarbeit“ beschränkt. Geradezu belehrend stellt Mag. Tröster öfters fest, dass beim „zweiten Arbeitsmarkt“ alles in Ordnung sei, geht auf viele vorgebrachte Missstände nicht ein und schlägt einen belehrenden Ton an, den Hilfe Suchende als Verhöhnung empfinden. Obwohl das Aufgabengebiet der Volksanwalt die Förderung und Überwachung der Menschenrechte ausgedehnt wurde, machen Mag. Tröster und Volksanwalt Kräuter keinerlei Anstalten, die Menschenrechte hier als Prüfkriterium in Erwägung zu ziehen.

Nach der Kritik der UNO am Sanktionenregime und am fehlenden Dialog des AMS mit den Arbeitslosen, hatte die Volksanwaltschaft einen offenen Dialog mit den Arbeitsloseninitiativen versprochen. Ein erster Round Table am 20.3.2014 verlief zwar freundlich und anregend. Auf das etwa ein Monat nachher anvisierte Folgetreffen warten alle heute noch. Ein Protokoll, womöglich mit einem Umsetzungsplan, war erst gar nicht vorgesehen.

Die groß angekündigte Strukturprüfung der AMS-Kurse wurde nach deren Abschluss nicht veröffentlicht, weil Volksanwalt Kräuter auf Verbesserungen beim AMS hoffte. Ein Treffen von Volksanwalt Kräuter mit dem Steirischen Arbeitslosenverein AMSEL war ebenfalls freundlich aber ohne konkrete Ergebnisse. Ein nachfolgender E-Mail-Verkehr mit der Forderung nach einer Selbstverpflichtung der Volksanwaltschaft zur konkreten Anwendung der Menschenrechte stieß leider auf wenig Verständnis bei Günther Kräuter.

Ist die Volksanwaltschaft doch nur ein Salzamt?

Auch wenn Günther Kräuter im Vergleich zu seinem Vorgänger Peter Kostelka geradezu einen Fortschritt und eine Erfrischung darstellt, so bleibt die Volksanwaltschaft wegen ihres zahmen Vorgehens und ihres beschränkten Ansatzes noch weit entfernt von einem echten Nationalen Menschenrechtsinstitut entsprechend den Kriterien der UNO. Und nicht zuletzt: Wer prüft die Prüfer? Bei der Volksanwaltschaft gibt es ja keinerlei Transparenz, es werden sogar Beschwerden, die das AMS nach Intervention der Volksanwaltschaft positiv erledigt, wundersamerweise – ohne diese Fälle extra auszuweisen – nicht mehr als Missstand gezählt. Dass Beschwerden und deren Verlauf wie bei der Europäischen Ombudsfrau gar veröffentlicht werden, bleibt im Obrigkeitsstaat Österreich wohl undenkbar.

Aktive Arbeitslose Österreich fordern:

  • Rücknahme des skandalösen Prüfberichts und Klärung der offenen Fragen!

  • Nachschulung der SachbearbeiterInnen, damit diese die Sicht der Betroffenen und Lebensrealität ernst nehmen und die Spielräume der Rechtsinterpretation in deren Sinne wahrnehmen.

  • Organisation einer Konferenz über Menschenrechte und Arbeitslosigkeit.

  • Ausarbeitung eines verbindlichen Leitfadens zur amtswegigen Anwendung menschenrechtlicher Kriterien bei der Prüfarbeit der Volksanwaltschaft in Zusammenarbeit mit den Betroffenenorganisationen.

  • Schärfung des gesetzlichen Auftrags der Volksanwaltschaft, der Verfahrensregeln und Berichtpflicht, insbesondere in Hinblick auf Transparenz.

Weiter Informationen:

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