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Wirtschaftskammer-Vernaderungsaktion gegen Arbeitslose: Ein Fall für die Datenschutzbehörde!

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 02.08.2016 - 12:50

Aktive Arbeitslose Österreich zeigen vermutlich illegale Datensammlung der Wirtschaftskammer über StellenbewerberInnen auf

(Wien/Graz, 2.8.2016) Alle Jahre wieder machen Landessektionen der Wirtschaftskammer Stimmung gegen einen Teil der Arbeitsuchenden, denen sie pauschal Arbeitsunwilligkeit unterstellt und die dann schuld sein sollen, dass Betriebe trotz Rekordarbeitslosigkeit keine MitarbeiterInnen fänden. In einem Schreiben an Unternehmen hat die Wirtschaftskammer Tirol Unternehmer aufgefordert, Arbeitslose „auf kurzem Wege“ namhaft zu machen, die sich „nur den ‚berühmten Stempel‘ abholen“ oder „mehr oder weniger deutlich zum Ausdruck bringen“ nicht an einer Arbeit interessiert zu sein. Neben „mangelnden Arbeitswillen“ sollen auch „unrealistische Jobwünsche“ und „falsche Erwartungshaltungen“ der Arbeit Suchenden schuld an den Problemen von Unternehmen bei der Mitarbeitersuche sein. Die Wirtschaftskammer verspricht, die verdächtigten Stellenbewerber „umgehend“ dem AMS zu melden, auch um „Sozialmissbrauch“ zu verhindern.

Die Wirtschaftskammer aber ist eine gesetzlich geregelte öffentliche Körperschaft, die nur Daten verarbeiten darf, die den konkret im Wirtschaftskammergesetz angeführten Zwecken entsprechen. Die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten und die Überwachung von Stellensuchenden ist jedenfalls nicht im Gesetz vorgesehen. Auch machen sich Unternehmer und die Kämmerer strafbar, wenn Sie Stellensuchende gegenüber dem AMS als Behörde zu Unrecht als „arbeitsunwillig“ bezeichnen (§ 289 StGB - Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde).

Bei widersprüchlichen Aussagen über Stellenbewerbungen, ist das AMS nämlich zur förmlichen Zeugeneinvernahme auch der Unternehmerseite und nicht nur der oft zu Unrecht beschuldigten Arbeit Suchenden verpflichtet! (Z.B. VwGH 2010/08/0034 u.v.a.) Darüber klärt die Wirtschaftskammer die Unternehmen aber nicht auf und verleitet Unternehmer so womöglich zum Gesetzesbruch! Nun hat sich sogar die bislang schon öfter durch Stimmungsmache gegen angeblich arbeitsunwillige Erwerbsarbeitslose aufgefallene Wirtschaftkammer Oberösterreich dieser höchst fragwürdigen Vernaderungskampagne angeschlossen.

Der Wiederholungstäter Wirtschaftskammer ist bereits amtsbekannt!

Die Wirtschaftskammer Tirol ist bereits bei der Datenschutzbehörde für vermutlich illegale Datenerhebungen amtsbekannt. Erst heuer am 9. Mai erkannte die Datenschutzbehörde eine seit Jahren von der Wirtschaftskammer Tirol geführte Datensammlung von Mitarbeitern der Kammer kontrollierten Arbeitnehmern auf Baustellen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wegen fehlender Rechtsgrundlage als illegal und empfahl die Löschung der Daten. Die Wirtschaftskammer weiß also nachweislich, dass ihre Datensammelwut rechtlich höchst zweifelhaft ist.

Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ wird daher wegen der vermutlich illegalen Datensammlung die Datenschutzbehörde einschalten und auch strafrechtliche Tatbestände prüfen. Die Arbeitssuche gehört laut Verwaltungsgerichtshof (GZ 2013/08/0070 Rechtssatz 1) zur durch die in Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Privatsphäre, weshalb selbst das AMS die Arbeitssuche, insbesondere Eigenbewerbungen, nur in beschränktem Umfang überprüfen darf.

Die Wirtschaftskammer lenkt vom eigenen Unvermögen ab

Angesichts von über 500.000 fehlenden Erwerbsarbeitsplätzen und der ausgesprochen strengen und geradezu schikanösen Androhung von Existenz gefährdenden Bezugssperren, was die UNO bereits als mögliche Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Erwerbsarbeit erkannt hat, ist es ein Hohn, die Schuld am Unvermögen mancher Unternehmer, Stellen zu besetzen, den Opfern der Beschäftigungskrise in die Schuhe zu schieben.

Wenn bei rund 4,1 Millionen Erwerbstätigen von schätzungsweise 60 – 70.000 offenen Stellen vielleicht 10. - 20.000 Stellen kaum besetzt werden können, ist das kein zentrales Wirtschaftsproblem und keinesfalls ein Grund, alle Unternehmen aufzurufen, StellenbewerberInnen potentiell der „Arbeitsunwilligkeit“ zu verdächtigen und scheinbar Verdächtige an die Wirtschaftskammer zu melden. Der Großeil der rund 14.000 Bezugsperren jährlich wegen angeblicher „Vereitelung“ werden übrigens nicht wegen ausgeschlagener Stellenangebote verhängt, sondern wegen Ablehnung von oft als sinnlos und rechtswidrig erfahrenen Zwangsmaßnahmen des AMS!

Die alle Jahre statt findenden Kampagnen abgeobener Wirtschaftskammerfunktionäre dienen daher vermutlich mehr der Ablenkung von der eigenen Unfähigkeit, Unternehmen sinnvoll bei der Suche nach geeignetem Personal zu unterstützen bzw. Unternehmer zu realistischen Personalwünschen und annehmbaren Arbeitsbedingungen zu bewegen. Das repressive Sanktionenregime des AMS und die Denunziation von Arbeit Suchenden stellt für uns einen Angriff auf die Rechte aller ArbeitnehmerInnen dar, weil so die Angst vor der Abhängigkeit vom AMS geschürt wird und ArbeitnehmerInnen gedrängt werden, immer schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen. Das Schweigen von AK und ÖGB zu diesen permanenten Angriffen auf die von Lohnarbeit abhängigen Menschen bleibt uns daher unverständlich.

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