Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

Wahlumfrage Nationalratswahl 2013: Antworten der ÖVP (Österreichische Volkspartei)

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 10.09.2013 - 21:06

Arbeit wirkt sinnstiftend und ist die Grundlage für ein sicheres Einkommen. Wir wollen ein Österreich schaffen, in dem jede und jeder die Möglichkeit hat, durch Arbeit aufzusteigen – materiell, bildungsmäßig und sozial.

Um dies zu erreichen haben wir das Konzept der Ökosozialen Marktwirtschaft entwickelt. Auf der einen Seite liegt unser Fokus drauf den Standort Österreich zu stärken, denn es sind unsere Betriebe die Arbeitsplätze schaffen. Bis 2018 sollen so 420.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Erreicht werden kann dies durch konkrete Maßnahmen zur Erhöhung Österreichs Innovationskraft, einer Internationalisierungsoffensive, bessere Finanzierungsmöglichkeiten sowie einer Reform in der Verwaltung.

Auf der anderen Seite müssen allen Österreichern die gleichen Möglichkeiten offen stehen, wenn sie Tatkraft, Motivation und Willen zum Erfolg zeigen. Unsere Vision ist dabei eine partnerschaftliche Gesellschaft in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe begegnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als bisher am Erfolg des Unternehmens beteiligt sind und Wahlfreiheit und Flexibilität unsere Zukunftsfähigkeit sichern. Modelle für eine Brückeneinkommen oder ein persönliches Zeitwertkonto erhöhen Flexibilität, Chancen und Wahlfreiheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir wollen, dass Arbeit besser als bisher die Möglichkeit zur Schaffung von Eigentum eröffnet.

  1. Sind Sie dafür, dass bei der Notstandshilfe - die eine Versicherungsleistung ist, in die die Anspruchsberechtigten selbst eingezahlt haben - weiterhin das Partnereinkommen angerechnet werden soll?
    Als Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Notstandshilfe sind Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit erforderlich und es muss eine Notlage vorliegen. Bei der Beurteilung der Notlage werden die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und die des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners/in (Lebensgefährten/in) berücksichtigt. Seit 2010 wird das Partner-Einkommen erst angerechnet wenn es rund 1100 Euro übersteigt. Eine völlige Entkoppelung der Notstandshilfe vom Partner-Einkommen ist weder zielführend noch kann es finanziert werden.

  1. Österreich hat zwar den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) mit dem Recht auf Arbeit ratifiziert. Sind Sie dafür, dass Österreich endlich jenes Zusatzprotokoll unterzeichnet, das die darin enthaltenen Rechte einer Beschwerde bei der UNO zugänglich macht?
    Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz UN-Sozialpakt oder WSK-Pakt, ist ein wesentlicher Schritt in der Anerkennung und Wahrung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten weltweit. In Österreich wurde der WSK-Pakt am 10. September 1978 ratifiziert. Die in diesem Staatsvertrag gewährten Rechte sind in Österreich bereits weitgehend gesetzlich umgesetzt. Gerichte und Verwaltungsbehörden haben deshalb bereits heute in ihren Zuständigkeitsbereichen für die Durchsetzung der im WSK-Pakt verankerten Rechte zu sorgen.

  1. Österreich ist eines der letzten Staaten in Europa, der noch keinen gesetzlichen Mindestlohn entsprechend dem WSK-Pakt hat. Sind Sie dafür einen solchen einzuführen und wenn ja, in welcher Höhe?
    Österreich hat an Stelle eines gesetzlichen Mindestlohns kollektivvertragliche Mindestlöhne. Diese wurde zum 1. Januar 2009 zwischen der WKO und ÖGB in der Höhe von 1.000 € brutto für viele Branchen eingeführt. Ein gesetzlicher und damit allgemeiner und gleicher Mindestlohn soll nicht eingeführt werden, da dies das praxisnahe und funktionierende System der Sozialpartnerschaft untergraben würde, Branchen-Unterschiede nicht mehr berücksichtigt werden könnten und so gerade mangelhaft qualifizierte Personen gar keinen Job mehr bekommen würden. Eine Erhöhung des Mindestlohns in einer tiefen Wirtschaftskrise wie der jetzigen würde Arbeitsplätze vernichten und wäre somit arbeitnehmerfeindlich.

  1. Österreich hat noch keine umfassenden und einklagbaren Gesetze gegen Alterdiskriminierung. Sind Sie dafür solche einzuführen, und zwar in welcher Form?

    Selbstkritische Anmerkung: Eigentlich wollten wir ausdrücken, dass die Antidiskriminierungsgesetze bei Arbeitslosen überhaupt nicht greifen, also für uns de facto nicht existent sind, weil diesen der/die Einzelne einfordern muß, was sich ja auf die Arbeitssuche nicht gerade positiv auswirken wird. Es fällt auch Diskriminierung wegen Langzeitsarbeitslosigkeit oder wegen nicht passender "Lebensläufe" nicht unter den gesetzlichen Diskriminierungsschutz.
    Seit dem Jahr 2000 besteht auf europäischer Ebene ein ausdrückliches Verbot der Altersdiskriminierung (Richtlinie 2000/78/EG). Dieses ist seit Juni 2004 im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG II. Teil § 17) sowie im Bundes- (B-GlBG) und Landes-Gleichbehandlungsgesetze verankert. Abgesehen von der klaren Rechtslage setzt sich die ÖVP stark gegen Altersdiskriminierung ein. Dafür hat die ÖVP 2012 drei Generationsbeauftragte eingesetzt, Andreas Khol, Andrea Kaufmann und Bettina Rausch. Wir wollen insbesondere die Beschäftigungschancen der über 50-Jährigen verbessern und verfolgen dabei einen offenen und ehrlichen Zugang: Hürden, die ältere Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt benachteiligen, sollen beseitigt werden. Dazu gehört etwa für künftige Arbeitsverhältnisse eine flachere Gehaltskurve bei gleicher Lebensverdienstsumme, damit sich Jüngere leichter etwas aufbauen können und die Beschäftigung der Älteren gefördert wird. Durch das besondere Handlungs- und Erfahrungswissen älterer Arbeitskräfte entsteht auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil der Betriebe.

  1. Besonders im universitären Bereich und bei der Nachwuchsförderung gibt es noch immer viele Altersdiskriminierende Regelungen. So ist zum Beispiel das Studienabschlußstipendium nur für Menschen unter 40 Jahre zugänglich. Wollen Sie diese Altersdiskriminierungen beseitigen, wenn ja, wie?
    Studienabschlußstipendien sind gerade für junge Menschen gedacht, die ihr Studienziel fast erreicht haben. Auf Grund der dem Alter entsprechenden geringeren vorausgegangenen Erwerbsdauer verfügen sie häufig nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen ihr Studium ohne oder mit verringerter Erwerbstätigkeit abschließen zu können.
    Allgemein gilt: Um die universitäre Ausbildung in Österreich auf ein international vergleichsfähiges Niveau zu bringen und auch mehr Stipendien vergeben zu können braucht es Veränderungen in der Finanzierungsstruktur! Neben einen privaten Anteil der Finanzierung / zusätzlichen Kooperationen mit der Wirtschaft sind dafür Studienbeiträge und Zugangsbeschränkungen besonders sinnvoll. Wer eine hochwertige Ausbildung auf internationalem Niveau will, der muss auch bereit sein, einen moderaten Beitrag dazu zu leisten – das ist ein weltweiter Grundsatz. Jene, die es sich nicht leisten können, müssen über Studienförderung die Möglichkeit erhalten, ihre Talente zur Wirkung zu bringen. Studienförderungen müssen sicherstellen, dass Österreichs Universitäten allen sozialen Schichten offen stehen.

  1. Mit der Förderung der Lehre und mit dem Fachkräftestipendium hat Österreich zwar einiges an Qualifizierungsmöglichkeiten für nieder und mittel qualifizierte Arbeit suchende Menschen geschaffen, aber keine für höher qualifizierte. Es gibt auch noch keine Möglichkeit für Arbeit suchende Menschen mittlere Bildungsabschlüsse (Gymnasium, HTL) nachzuholen. Wollen Sie das ändern, wenn ja, in welcher Form?
    Personen, die zumindest 4 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben, arbeitslos sind, keinen FH- oder Uni-Abschluss haben und eine Genehmigung durch das AMS erhalten können für den Besuch der meisten Höheren Technischen Lehranstalten HTL (Abendschule, Aufbaulehrgänge und Kollegs) ein Fachkräftestipendium erhalten (siehe auch http://www.ams.at/_docs/001_fks_liste.pdf). Nicht gefördert sind Ausbildungen, die für die Aufnahme in eine weitere Ausbildung erforderlich sind.
    Wichtigstes Kriterium bei geförderten Ausbildungen im Rahmen des AMS ist generell das diese eine möglichst sichere und rasche Re-Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

  1. Invaliditätspension: Ab 1.1.2014 wird die befristete Invaliditätspension abgeschafft und Invalide „dürfen“ sich nach einer schnellen Zwangsrehab (kein Recht auf freie Arztwahl!) oder AMS-Umschulung am „Arbeitsmarkt“ unter Drohung des AMS-Sanktionenregimes anbieten. Bei der „Gesundheitsstraße“ wird oberflächlich diagnostiziert und invalide Menschen werden oft einfach gesund geschrieben. In Deutschland und Großbritannien hat dieses neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime zu ersten Todesopfern geführt. Finden Sie das in Ordnung? Was wollen Sie ändern?
    Derzeit haben wir das zweite niedrigste Pensionsantrittsalter in der EU. Die Reform der Invaliditätspension ist ein wichtiger Schritt, um das faktische Pensionsantrittsalter in Österreich anzuheben. Bisher hat die befristete I-Pension nämlich oft den Weg in die dauerhafte Invaliditätspension gewiesen. Mit medizinischen Rehab-Maßnahmen oder einer hochwertige Umschulung, die dem bisherigen Ausbildungsniveau entspricht, soll der oder dem vorübergehend invaliden oder schwer kranken Heilung und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die begleitende Arbeit an den betreffenden Stellen bedarf neben Fingerspitzengefühl höchster Qualitätsmaßstäbe. Oberflächliche oder falsche Diagnosen sind nicht in Ordnung und absolut zu vermeiden.

  1. Mindestsicherung; Die Mindestsicherung bringt im Vergleich zu Hartz IV viele Verschlechterungen wie niedrigere Vermögensfreigrenzen, keine Möglichkeit geringfügig dazuzuverdienen, Satz von nur 75% für Paare (statt 90 wie in Deutschland), verschärftes Sanktionenregime durch Datenaustausch mit dem AMS usw. Finden Sie das in Ordnung? Wenn Ja: warum. Wenn Nein: Was wollen Sie ändern. Wie wollen Sie Betroffene dabei einbeziehen?
    Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) löste im Jahr 2010 die Sozialhilfe ab. Mittels der BMS wurden einheitliche Mindeststandards, Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit, Rechtssicherheit, Krankenversicherung für alle Empfänger und höhere Leistungen für Alleinerziehende geschaffen. Wir lassen niemanden am Rande des Weges stehen, der es aus eigener Kraft nicht mehr schafft. Die Frage der Finanzierung unserer Sozialsysteme ist dabei eine stete Herausforderung. Die ÖVP ist die einzige treibende Kraft, die hier überholte Strukturen hinterfragt und gleichzeitig aber dort Hilfe sichert, wo es wirklich notwendig ist. Wir wollen die Mindestsicherung weiter reformieren und dabei insbesondere die Arbeitsmarktintegration verbessern. Das beste Mittel gegen Armut ist Beschäftigung. Wir wollen ein sehr dichtes soziales Netz, aber keinen alimentierenden Almosenstaat, der Abhängigkeiten schafft, sondern einen aktivierender Sozialstaat, der die Menschen stark macht, damit sie auf eigenen Beinen stehen können. Die Betroffenen sind dabei eingeladen sich direkt und über Interessensvertretungen wie ihre Organisation einzubringen. Wir nehmen uns für ihre Fragen und Anregungen Zeit.

  1. In Österreich existiert noch kein Recht auf Existenzsicherung und auch kein Recht auf Teilhabe der (gesamt)gesellschaftlichen Produktivität (natürliche Ressourcen, Infrastruktur, Automatisation). Sind Sie für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommen? Wenn nein, warum und welche Alternativen wollen Sie bieten?

    1. Unterstützen Sie die Europäische BürgerInneninititive für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, mit dem die EU verpflichtet werden soll, erste Machbarkeitsstudien zu finanzieren? Wenn Ja: Wie. Wenn nein, warum nicht?

    Ein professionelles Gesamtkonzept zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit ersten repräsentativen Testergebnissen liegt uns derzeit nicht vor. Problematisch ist auf Basis der derzeitigen Informationen, dass dieses System niemanden anregt, zu arbeiten. Von einer Unterstützung der europäischen Bürger-Initiative zur Finanzierung einer diesbezüglichen Machbarkeitsstudie sehen wir daher ab.

  1. Nach ILO-Übereinkommen sind VertreterInnen Arbeit suchender Menschen in die Entwicklung und Umsetzung der Beschäftigungspolitik einzubeziehen. In welcher Form wollen Sie dem nachkommen?
    Arbeitslose werden von der Arbeiterkammer und dem AMS beraten und vertreten diese bei der Entwicklung und Umsetzung der Beschäftigungspolitik. Zudem begrüßen wir Input von privaten Vereinen / unabhängigen und weisungsungebundenen Interessensvertretungen wie der Ihren und nehmen diese unmittelbaren Informationen in unsere Arbeit auf.

  1. Sind Sie für die Einführung einer Arbeitslosenanwaltschaft? Wenn ja, welche Aufgaben und Kompetenzen soll diese haben?
    Es ist die Aufgabe unserer Politiker, der AK und des AMS Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen in Arbeit kommen. Die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft ist in unseren Augen wenig zweckmäßig und führt zu neuen bürokratischen Barrieren.

  1. In Österreich gibt es nach wie vor keine Förderung von Arbeitsloseninitiativen. Wie wollen Sie Arbeitsloseninitiativen in ihrer Arbeit unterstützen?
    Wir verfügen in Österreich über ein gut ausgebautes staatliches System für Arbeitslose. Wir sehen es als unsere zentrale Aufgabe dieses System laufend zu optimieren. Neben dem Staat braucht es aber auch eine starke Bürgergesellschaft, in der Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Private Initiativen und persönliches Engagement leisten einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit und sind Teil unserer ausgeprägten Kultur der Freiwilligkeit.

Schlagworte