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PPC Wien: Seltsame Ansichten von Datenschutz in AMS Zwangskurs

Aktiver Admin am So., 24.11.2019 - 16:16

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich hatte im Jänner 2019 eine Verpflichtende Teilnahme an einer Informationsveranstaltung von AMS bekommen für eine Bekannte Organisation !

Ich hatte im Vorfeld wie immer Kontakt aufgenommen und um die Bitte einer Verschwiegenheitserklärung die ich per Anhang gesendet habe zu Unterzeichnen.

Als Antwort bekam ich das sie ein eigenes Datenschutzblatt haben vor Eintritt in das von Ihnen
Angebotene Projekt werden keine Dokumente Unterschrieben von deren Seite aus!

An der besagten Informationsveranstaltung wurde dann eben erklärt, was sie anbieten würden, wenn man in das Projekt Einsteigt und man bekam das Datenschutzblatt vorgelegt.

Da der beitritt aber freiwillig ist und man nur dann das Datenschutzblatt unterzeichnen muss, das verpflichtend ist laut deren Aussage. Meine Verschwiegenheitserklärung würden sie aber nicht unterzeichnen. Daher habe ich abgelehnt. Auch weil keine Sanktionen seitens vom AMS kommen, wenn man ablehnt!

Siehe Anhang Seite 2 !

Ich finde das ist kein Datenschutz was da vorgelegt wurde, sondern eine erzwungene Vollmacht.

Seit wann muss man bei Kursen Gesundheitsdaten bekannt gegeben, und seit wann verursachen die Mehrkosten? Das ist wäre mir völlig neu. Vor allem gehen die einem nichts an außer dem Arbeitsamt.

Die Geschichte ging dann folgendermaßen weiter:

Anfang Februar hatte ich einen Kontrolltermin beim AMS der wie üblich ablief habe meine Initiativbewerbungen abgegeben, und bekam einen neuen Kontrolltermin im März.

Am Tag des Kontrolltermin, der zweite nach der Informationsveranstaltung, fragte mich meine Betreuerin, wie es mit dem Fortschritt aussehe. Da habe ich ihr erklärt, das ich das, da es ja auf freiwilliger Basis ist, nicht mache.

Meine Begründungen dafür habe ich erläutert;

1. Werde ich nicht dabei finanziell unterstützt was die Fahrtkosten betrifft, weil jedes Modul zB. Einzelgespräche alleine die Fahrtkosten hätten schon fast 10 Euro gekostet.
Ein weiteres Modul wäre Fitness-Training gewesen wo ich nach Wiener Neustadt fahren hätte müssen. Alleine die Fahrtkosten wären an die 26 Euro gewesen für nur einmal trainieren. Ein Fitnessstudio in meiner Nähe Kosten ca. 25 Euro im Monat. Ich bekomme Notstand 780 Euro im Monat. Da sind solche Ausgaben nicht drin.

2. Wäre diejenige, die die Einzelgespräche geführt hätte, eine Ernährungsberaterin, die eine 3monatigen Ernährungsausbildung gemacht hatte.

Ich habe eine Bekannte, die ist ausgebildete Ernährungsberaterin. Die macht auch Diabetisschulungen usw., in einem Spital und die musste mehrere Jahre studieren dafür. Deswegen setzte ich mich nicht mit wem an einem Tisch, mit einer nur im Schnellsiedekurs ausgeblideten Ernährungsberaterin, der ich erzählen muss, was ich für Krankheiten habe und wann und wo ich mich beworben habe. Das geht der nichts an !


DATENSCHUTZ
WIR AKTIVIEREN POTENZIALE!

Mit der Teilnahme an diesem Projekt werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Grundlagen dafür bildet eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber AMS (datenschutzrechtlich Verantwortlicher).

Zweck: Durchführung von Schulungs-, Beratungs- und Qualifizierungsprojekten inklusive der damit verbundenen Dokumentations-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten sowie Löschfristen.

Rechtsgrundlage: Art. 6 DSGVO Abs. 1 lit. b („Vertragserfüllung“)

Betroffene Datenkategorien: Im Rahmen der Auftragsdurchführung werden aus den nachfolgend angeführten Datenarten ausschließlich jene verarbeitet, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind:

  • Stammdaten (Angaben zur Person),

  • Daten über Beruf und Ausbildung,

  • Daten über wirtschaftliche und persönliche Rahmenbedingungen,

  • Gesundheitsdaten (die die Arbeitsfähigkeit oder Verfügbarkeit berühren bzw. einen finanziellen Mehraufwand erfordern;

  • Daten über Erkrankungen zur Abwicklung des § 36 AMSG bzw. § 42 AlVG;

  • Daten zur Unfallmeldung gem. § 40a AlVG),

  • Daten über Beschäftigungsverläufe, Arbeitssuche und Betreuungsverläufe.

Diese Daten benötigen wir, um Sie bestmöglich bei der Erreichung des mit dem AMS festgelegten Zieles unterstützen zu können.

Zur Vertragserfüllung sowie zur administrativen und organisatorischen Abwicklung im Zuge der Kurs-/Projektdurchführung geben wir dem AMS insbesondere bekannt

  • Abwesenheiten und den jeweiligen Grund,

  • Datum und Grund der Beendigung der Teilnahme,

  • einen individuellen Bericht, der dem AMS zur weiteren Betreuung dient,

  • individuelle Ausbildungsinhalte/den Lern- und Prüfungserfolg,

  • den von Ihnen erstellten Lebenslauf.

Auf direkte Anfrage des AMS können wir auch noch weitere Informationen an dieses weiterleiten.
Sofern wir vom AMS damit beauftragt sind, übermitteln wir vermittlungsrelevante Daten auch an potentielle Arbeitgeber oder Arbeitserprobungs- und Arbeitstrainingsstellen.

Empfänger/Weitergabe von Daten: die erhobenen Daten werden ausschließlich zum angeführten Zweck verarbeitet. Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von mit dem Auftrag verbundenen vertraglichen Vereinbarungen oder aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder auf Basis einer Einwilligung der betroffenen Person.

Speicherdauer/Löschfristen: Ihre Daten speichern wir für das AMS noch 6 Monate nach Ende unseres Vertrages mit dem AMS. Danach werden alle Daten gelöscht, die wir nicht für die Abrechnung unserer Leistungen benötigen.

Auskunftsrecht: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

Kontakt
Datenschutzbeauftragter: xxx

Datenschutzbehörde: Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Mail: dsbatdsb.gv.at

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Auf jeden Fall rechtswidrig ist die Weitergabe von Daten an „potentielle Arbeitgeber oder Arbeitserprobungs- und Arbeitstrainingsstellen“ ohne extra Zustimmung durch Betroffene, die zudem jederzeit auch widerrufen werden kann (Pflicht zur Belehrung des Widerrufsrechts!). Ein Kursinstitut darf weder Arbeitsvermittlung unter Sperrandrohung machen und schon gar nicht in AMS-Wiedereingliederungsmaßnahmen wie Arbeitstrainings und Arbeitserprobungen „zuweisen“!

Die „Rechtsgrundlage Vertragserfüllung“ gilt nach EU DSGVO nur für einen Vertrag zwischen dem Datenverarbeiter und den Betroffenen, aber nicht zwischen Dritten (AMS)! Da wird wohl eine andere Rechtsgrundlage zu nennen sein ...

Insbesondere darf das AMS keine Gesundheitsdaten weiter geben oder durch private erheben lassen, da diese weiterhin als sensible Daten gelten, deren Verarbeitung einer konkreten rechtlichen Grundlage bedarf!


Darauf meinte meine Betreuerin, da brauch ich ja einen anderen Kurs, Griff blindlings in ein Ständer wo sich mehrere Flyer befanden und sagte da muss ich am x.5. um 8 Uhr dort sein - genau das selbe Gebäude wo ich im Jänner die Informationsveranstaltung hatte - denn ich brauch Unterstützung und muss nun einen 3monatigen Kurs machen.

Ich verlangte daraufhin eine schriftliche Erklärung welche Defizite ich habe die dieser Kurs verbessert.
Dann legte sie mir eine Schriftliche Erklärung vor mit den Begründungen:

  • Langzeitarbeitslos

  • Unterstützung bei Vermittlung

  • Individuelles Bewerbungscoaching und

  • geregelter Tagesablauf.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Hierbei handelt es sich um KEINE konkrete Begründung. Allerdings ist die Begründungspflicht für Langzeitarbeitslose leider vom VwGH stark eingeschränkt worden und – wenn mensch keine Begründung verlangt hat – diese vom AMS sogar später nachgeliefert werden können soll (was eine Verletzung des Menschenrechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK darstellt). Im konkreten Fall können die Begründungsmängel aber nicht mehr nachgeholt werden!

Das sind Ihre Gründe Für einen Kurs. Dabei ist auch ein EDV Training wie bei jeden Kurs den ich bis jetzt hatte. Ich habe gesagt meinte sie solange ich arbeitslos bin werde ich immer einen EDV-Kurs machen müssen. Ich suche Arbeit als Lagerarbeiter, da brauch ich kein Powerpoint, Exel,Word. Wobei ich mich mit diesen Sachen ganz gut auskenne obwohl ich die im Lager nicht brauchen werde.

Auf den Vorwurf ich habe keinen geregelten Tagesablauf sagte ich Ihr das ich jeden Tag, in der Früh aufstehe Frühstück mache danach mich vorm PC setze in diversen Jobbörsen nach Arbeit suche und eventuell bei passender Stelle bewerbe. Danach putze ich bei Bedarf meine Wohnung gehe zu meiner Mutter die mit 75 Jahren auch das eine und andere mal Hilfe braucht bei alltäglichen Sachen.
Darauf sagte sie mir: Einen geregelten Tagesablauf hat man nur, wenn man arbeiten geht. Ich habe gesagt, das sei Blödsinn. Es gibt Pensionisten die haben keine Arbeit aber dennoch einen geregelten Tagesablauf. Sie gab mir diesbezüglich keine Antwort darauf auf mein Argument, sondern meinte zwar nicht wortwörtlich aber es kam so rüber Kurs oder Sperre obwohl sie das Wort Sperre nicht direkt sagte.

Auch bringen mich die anderen angebotenen Angebote wie zB. Optimierung Soft-Kills, Internet und Web 2.0 das nur ein Teil der Angebote weiter da die jedes Mal in den vergangenen Kursen sowieso immer wieder unterrichtet wurden.

In den Unterlagen über den Kurs die Sie mir extra noch ausdruckte stand folgendes drin:

Folgende Unterlagen seinen am ersten Tag mitzubringen;

  • Lebenslauf

  • Zeugnisse

  • Kontokarte

  • Sozialversicherungskarte

  • Bewerbungsunterlagen

  • Foto

  • Zugangsdaten meines eAMS-Konto.

Meine Kontokarte geht niemanden etwas an, Sozialversicherungskarte ist ja normal auch nicht nötig da sie ja keine Arbeitgeber sind die mich einstellen oder das sie keine Krankenkasse sind!
Außerdem weiß ich vom AMS das sie die ja schon im Vorfeld bekommen Zwecks Verrechnung.
Kann mir was Passieren wenn ich die Daten nicht weitergebe vor allem meine Kontodaten.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Auch den Lebenslauf als Werk der persönlichen Selbstdarstellung darf weder das AMS noch das Kursinstitut verarbeiten, insbesondere wenn ein Foto darauf ist, das über sensible Daten wie Herkunft, Religion Aufschluss geben kann! Einsehen um Verbesserungsvorschläge zu machen, kann das Kursinstitut schon!

Ab der 5. Kurswoche seinen Qualifizierungsworkshops mit Basisqualifizierungen statt.

Küchenhilfe, Büfett,Verkauf, Etage, Reinigung, Büro und Callcenter.

Danach muss ich Praktikum machen. Das sind alles Bereiche die ich nicht suche sondern Lagerarbeiter oder Gabelstaplerfahrer da ich auch gesundheitliche Einschränkungen habe, die ärztlichen Attest liegen beim AMS auf.

Können die mich jetzt Zwingen ein Praktikum zum machen der Kurs?

Was kann Passieren wenn ich ablehne, weil das ja keine Berufe sind die in der Vereinbarung Festgehalten sind?

Und ich da ich kein Auto habe, auch achten muss die Arbeitsstelle zeitgerecht mit den Öffentlichen zu erreichen?

Ich hatte ein kurzes Telefonat mit dem Kursleiter wo ich fragte was wenn ich für eine Woche kein Praktikum finde darauf hin wurde seine stimme lauter und meinte ICH WERDE EIN PRAKTIKUM finden ich wäre der erste der keines bekommen würde.

Der kann mich ja nicht wo hinschicken wo ich eben mit meiner Gesundheit Probleme bekomme.
Anmerkung Aktive Arbeitslose: Bei einem Praktikum handelt es sich NICHT um ein zumutbares Arbeitsverhältnis und ist daher nur auf freiwilliger Basis möglich!

Was darf der Trainer/ Coach alles ich habe im Internet nachgesehen aber nichts gefunden, was die machen dürfen oder nicht. Da bin ich auf eure Gruppe aufmerksam geworden ich hoffe ihr könnt mir da paar Tipps oder Ratschläge geben da wäre ich sehr dankbar!

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Außer unterstützen bei der Arbeitssuche sowie lehren und beraten darf der Kurstrainer gar nicht! Siehe:

https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/ams_massnahmen_beratungs-_und_betreuungseinrichtungen_bbe.html

Vielen Dank im voraus !

Lieber Grüße Alfred P.

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