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Universelle Menschenrechtsprüfung: Massive Kritik an Österreich – soziale Menschenrechte endlich umsetzen!

Aktive Arbeits… am Di., 18.01.2011 - 21:45

(Wien 28.1.2011) Bei der ersten universellen Menschenrechtsprüfung am 26.1.und 28.2011 musste Österreich von 60 Staaten des UN-Menschenrechtrats in Genf massive Kritik und 120 Empfehlungen einstecken. Trotz der Kürze der Statements – insgesamt standen nur 2 Stunden für das Hearing zur Verfügung – wurde eine große Bandbreite an Defiziten bei der Umsetzung der Menschenrechte angesprochen: Dauerbrenner waren Rassismus und Diskriminierung von MigrantInnen, Frauen und Behinderten sowie die mangelnde institutionelle Absicherung der Menschenrechte, namentlich die geringen Kompetenzen der Volksanwaltschaft.

Blinder Fleck soziale Menschenrechte?

Erfreulicherweise haben die Vertreter der Staaten auch mehrmals auf die fehlende Umsetzung des "Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" hingewiesen, den Österreich 1978 unterzeichnet aber nicht in Verfassungsrang gehoben hat. Portugal forderte explizit dass die "sozialen Menschenrechte" auch individuell einklagbar sein sollen, wie das im 2008 erstellte "Zusatzprotokoll für die Einrichtung einer Individualbeschwerdemöglichkeit" vorgesehen ist. Wermutstropfen bleibt, dass ausgerechnet alleine China das "Recht auf Arbeit" und die "Rechte aller Arbeiter" einforderte. Das Thema Armut war keinem Staatenvertreter ein Statement wert, ebenso wie andere "Randthemen" wie Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz. Ein Blitzlicht mit 60 RepräsentantInnen ersetzt eben doch keine systematische Analyse.

Geradezu peinlich war, dass Außenminister Michael Spindelegger seine oft ausweichenden und oft unbefriedigenden Antworten nur auf Deutsch vorzutragen imstande war und nicht bereit war, auf die mangelhafte Umsetzung der sozialen Menschenrechte einzugehen. Dass Spindelegger in Antwort auf China beteuerte, Asylwerbern sei erlaubt, nach bereits 3 Monaten zu arbeiten, mutet seltsam an, denn da dürfen diese nur als Erntehelfer und Prostituierte arbeiten! Auch auf den oftmaligen Ruf nach Unterzeichnung der 20 Jahre alten "Konvention zum Schutze der Wanderarbeiter" prallte an Michael Spindelegger ab.

Soziale Rechte: Systematische Menschenrechtsverletzungen in Österreich an der Tagesordnung

Wie der Verein AKTIVE ARBEITSLOSE in seinem Bericht an den UN Menschenrechtsrat aufgezeigt hat, hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer mit der zunehmend repressiven AMS-Politik und der grundlegend menschenrechtswidrigen Mogelpackung Mindestsicherung zahlreiche, systematische und schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen zu verantworten:

  1. Das Recht auf Leben wird durch die oft willkürliche Bezugsperren durch das AMS und Sozialamt gefährdet. Wer sich gegenüber den Behörden nicht als "willig" zeigt, darf verhungern, denn sogar betteln als letzter Ausweg wird zunehmend verboten. 2010 ist die Zahl der Bezugsperren beim AMS auf weit über 100.000 emporgeschnellt. Das AMS-Steiermark vermeldete am 24.1.2011 für 2010 geradezu stolz ein Plus von 30 Prozent!
  2. Das Recht auf freie Berufswahl wird durch rücksichtslose AMS-Zwangsvermittlung spätestens aber dem Bezug der Notstandshilfe völlig ignoriert. Selbst nicht Existenz sichernde Teilzeitarbeit und Leiharbeit gilt als "zumutbar".
  3. Verbot der Zwangsarbeit: In der AlVG-Novelle 2007 wurden Zwangsarbeit ähnliche AMS-Zwangsmaßnahmen wie Arbeitserprobung, Transitarbeit in "sozialökonomischen Betrieben" und gemeinnützig Arbeit eingeführt. Bezahlung nach regulären Kollektivvertrag wird durch die "Transitarbeiterregelung" in BAGS-KV und BAB-KV umgangen (keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikationen, keine Gehaltsvorrückungen).
  4. Das Recht auf Schutz des Familienlebens wird durch die Anrechnung des Partnereinkommen bei der Notstandshilfe und bei der Mindestsicherung durchlöchert, Freigrenzen für Kinder sind lächerlich gering.
  5. Das Recht auf ein faires Verfahren wird von AMS systematisch missachtet, in dem der AMS-Bezug bereits aufgrund von völlig ungeprüften Angaben Dritter wie Kursträger und potentielle Arbeitgeber eingestellt wird, bevor überhaupt Parteiengehör gewährt wurde und bestehende Gesetze vom AMS als erste und zweite Instanz, die sich selbst "kontrolliert", in oft rechtswidrigen Bescheiden einfach ignoriert werden, ohne dass die Schreibtischtäter zur Rechenschaft gezogen werden.
  6. Das Recht auf Datenschutz wird ignoriert in dem hinter dem Rücken der Hilfe suchenden eine Unzahl von Daten durch AMS, Sozialämter und Kursträger erhoben und weiter gegeben werden. Bei der Mindestsicherung kann eine Sozialanamnese erhoben werden und muss die gesamte Familie einen Datenstriptease hinlegen, Vernetzung mit anderen Behördendaten inklusive.
  7. Das Recht auf Gesundheit wird durch die psychisch mitunter schwer belastenden und krank machenden AMS-Zwangsmaßnahmen und die permanente Androhung des Existenz Entzuges gefährdet.

AKTIVE ARBEITSLOSE für einen ganzheitlichen Menschenrechtsbegriff

"Die universelle Menschenrechtsprüfung kann nur ein erster Schritt sein, um eine tiefer gehende Diskussion der Menschenrechtslage in Österreich anzustoßen" ziehen die AKTIVEN ARBEITSLOSEN eine eher nüchterne Bilanz.

Dass gerade im reichen Österreich die "sozialen Menschenrechte" kaum thematisiert werden und die von der auf Konkurrenz und Ausbeutung aufbauenden kapitalistischen Marktwirtschaft zunehmend in Lohnarbeitslosigkeit und Armut (Working Poor!) gedrängten Menschen von Staat und Gesellschaft noch zusätzlich stigmatisiert und geschädigt werden zeigt, dass noch viel zu tun ist.

Erschütternd auch die Ignoranz der klassischen Menschenrechtsorganisationen, die bislang die massiven Menschenrechtsverletzungen durch den "repressiven Sozialstaat" bislang verdrängt haben und im gemeinsamen Bericht an den UN-Menschenrechtsbeirat nicht zur Sprache brachten. Auch hier haben die AKTIVEN ARBEITSLOSEN noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. "Die unumstößliche Einheit der politischen und sozialen Menschenrechte ist Basis der Aufklärung und der Demokratie und gehört endlich auch in Österreich umgesetzt" fordern die AKTIVEN ARBEITSLOSEN einen ganzheitlichen Menschenrechtsbegriff, der über die Einzelinteressen der diversen Interessensgruppen und Lobbies hinaus weist.

Den Bericht der AKTIVEN ARBEITSLOSEN an den UN-Menschenrechtsbeirat sowie eine Stellungnahme zum österreichischen Regierungsbericht finden Sie unter

http://www,aktive-arbeitslose.at/upr

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