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Heizkostenzuschuss 2011 Protestaktion: Antwort-E-Mail von Sozialstadträtin Sonja Wehsely vom 10.1.2011

Aktive Arbeits… am Di., 11.01.2011 - 15:53

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Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Mair,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Sie geben mir damit Gelegenheit, einige Aspekte richtig zu stellen.

So wurde etwa der Anspruchskreis keineswegs eingeschränkt. Mit Einführung der Wiener Mindestsicherung zum 1. September 2010 wurden dieMindeststandards an die ASVG-Mindestpensionen angeglichen. Dadurchgehören nun z.B. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, ArbeitslosengeldbezieherInnen oder NotstandshilfebezieherInnen bzw.all jene Personengruppen, deren Einkommen beim vorjährigen Heizkostenzuschuss zwar über dem Sozialhilferichtsatz lag, aber maximal den ASVG-Richtsatz (§ 293 ASVG) erreichte, nun zumKreis potenzieller BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung. Wirddieser Anspruch geltend gemacht, erhalten diese Personen den heurigen Heizkostenzuschuss automatisch ohne Antragstellung überwiesen. Im vergangenen Jahr mussten diese Menschen noch einen gesonderten Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Lediglich MindestpensionistInnen ohne Mietbeihilfenbezug der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Gesundheits- und Sozialrecht) müssen den Heizkostenzuschuss 2010/2011 extra beantragen. Da alle MindestsicherungsbezieherInnen denHeizkostenzuschuss automatisch angewiesen bekommen, kann mit einer einmonatigen Antragsfrist das Auslangen gefunden werden.

Wie Sie sicherlich wissen, sind Heizkostenzuschüsse freiwillige Leistungen, die die Länder jedes Jahr aufs Neue beschließen können.Mit Einführung der Wiener Mindestsicherung - zeitgleich erfolgte die Einführung nur in Niederösterreich und Salzburg -, wurden die Mindeststandards gegenüber der vormaligen Sozialhilfe deutlich angehoben. In der Wiener Mindestsicherung erhalten Alleinunterstützte um bis zu 53 Euro monatlich mehr, AlleinerzieherInnen mit einem Kind um bis zu 49,93 Euro monatlich mehr und zwei Erwachsene mit einem Kind um bis zu 75,94 Euro monatlich mehr. Und um die finanzielleSituation von einkommensschwachen Familien mit Kindern, insbesondere von AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien, weiter zu verbessern,erhöht Wien ab März den Mindeststandard für minderjährige Kinder in der Mindestsicherung um 50 Prozent.

Selbstverständlich werden in Wien Kinder auch bei der Gewährung des Heizkostenzuschusses berücksichtigt. 2011 liegt die Einkommensgrenze für Einpersonenhaushalte bei 752,94 Euro netto, für Zweipersonenhaushalte bei 1.128,89 Euro netto. Pro minderjährigem Kind wird die Einkommensgrenze um 116,17 Euro erhöht.

Der Wiener Heizkostenzuschuss wird pro Haushalt gewährt. Wenn in einer Wohnung mehrere Haushalte leben, also im Mietvertrag ersichtlich ist,dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, wird der Wiener Heizkostenzuschuss ebenfalls pro Haushalt und nicht pro Wohnung gewährt.

Sie sind vermutlich darüber im Bilde, dassSonderzahlungen bei MindestpensionistInnen und DauerleistungsbezieherInnen nicht berücksichtigt werden. Das ist der Fall, weil die Sonderzahlungen gewährt werden, um Menschen, die ihre Einkommenssituation nicht selbst verbessern können - auf Dauerarbeitsunfähige oder ältere Menschen - bei der Finanzierung von Reparaturen oder bei sonstigen außerordentlichen Aufwendungen zu unterstützen.

Mit besten Grüßen

Mag.a Sonja Wehsely

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