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Benachteiligte TransitmitarbeiterInnen: Demonstration Kollektivvertrag Sozialwirtschaft Österreich Graz 30.1.2013 Sozialberufe: Versprochene Mindestlöhne gelten nicht für TransitmitarbeiterInnen!

Aktive Arbeits… am Fr., 08.02.2013 - 15:43

Demonstration Kollektivvertrag Sozialwirtschaft Österreich Graz 30.1.2013

Sozialberufe: Versprochene Mindestlöhne gelten nicht für TransitmitarbeiterInnen!

(Wien/Graz, 8.2.2013) In der Presseaussendung vom 6.2.2013 verbreitete die Gewerkschaft gpa-djp die Jubelmeldung „Anhebung der Einstiegslöhne und –gehälter auf Euro 1.400,- erreicht“. Auch eine „verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten“ wird da bejubelt.

Wer nun glaubt, auch die bislang völlig unterbezahlten MitarbeiterInnen in den „Transitarbeitsplätzen“ der AMS-Zwangsmaßnahmen würden endlich gerechter entlohnt, wird bitter enttäuscht. Diese Menschen zählen offenbar für die Gewerkschaft gpa-djp nicht als „ArbeitnehmerInnen“ und werden weiter als Menschen zweiter Klasse behandelt.

Die von der gpa-djp den Menschen in AMS-Arbeitsprogrammen zugemuteten Löhne betragen also:

Verwendungsgruppe 2012 2013
A
B
C
D
1.220,05
1.278,27
1.335,39
1.393,61
1.253,60
1.313,42
1.372,11
1.431,93

Ein-Euro-Jobs auf österreichisch

TransitmitarbeiterInnen werden weiter mit einem vermutlich sittenwidrigen Pauschallohn ohne Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikation über alle Branchen hinweg abgespeist. In der Regel wird unabhängig von der Verwendung immer nur in die unterste Gehaltsstufe eingestuft. In der Praxis werden Langzeitarbeitslose immer wieder diesen angeblichen „Transitarbeitsplätzen“, von denen pauschal behauptet wird, sie würden in den ersten Arbeitsmarkt integrieren, zugewiesen. Da es auch keine Gehaltsvorrückungen gibt, verharren die „TransitmitarbeiterInnen“ immer am untersten Level. Es handelt sich also um nichts anderes als um 1 Euro Jobs auf österreichisch, kommt der Zwangsarbeit sehr nahe und ist für viele Arme die Endstation.

Es werden vom AMS vermehrt ältere und hoch qualifizierte Menschen diesen zumeist im untersten Qualifikationsbereich angesiedelten „Transitarbeitsplätzen“ unter Androhung des Existenzentzugs zugewiesen, sodass diese zwangsweise Degradierung als besonders demütigend zu bezeichnen ist. Diese de facto entrechteten Menschen haben leider auch in der Gewerkschaft gpa-djp keine Vertretung und dürfen auch selbst keine eigenen Betriebsräte wählen, sind also ohne jede politische Stimme.

Unsolidarische Gewerkschaften?

In dem die Gewerkschaft gpa-djp die ArbeitnehmerInnenrechte den Menschen am „2. Arbeitsmarkt“ vorenthält, hat sie den gewerkschaftlichen Grundwert der Solidarität schwer verletzt und sich zum Büttel neoliberaler Arbeitsmarktpolitik gemacht. Die Gewerkschaft gpa-djp verweigert sogar pauschal den Dialog mit den Betroffenen und agiert bei den KV-Verhandlungen völlig über diese hinweg, verhält sich also zutiefst undemokratisch.

Forderungen AKTIVEN ARBEITSLOSE:

  • Schluss mit der Umgehung regulärer Branchen-Kollektivverträge durch die „Transitarbeitskräfteregelung“.
  • Mindestlohn für alle von 1.700 Euro (in etwa Niedriglohngrenze)
  • Eigene BetriebsrätInnen für TransitarbeiterInnen und eine echte, demokratische Selbstvertretung in den Gewerkschaften

Anhang: Definition der Verwendungsgruppen
Verwendungsgruppe A

Hilfskräfte: Arbeitnehmerinnen, die einfache, schematische Tätigkeiten unter Anweisung und Aufsicht verrichten.

 

Verwendungsgruppe B

Angelernte: Arbeitnehmerinnen, die einfache Tätigkeiten teilweise selbständig verrichten.

 

Verwendungsgruppe C

Arbeitnehmerinnen mit verwertbaren und branchenüblichen Berufskenntnissen, die wesentliche Arbeitsschritte selbständig durchführen

Verwendungsgruppe D

Arbeitnehmerinnen, die Personen koordinieren und Teile von Arbeitsaufträgen selbständig abarbeiten.

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