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Kurz-Zwischenruf: Nein zu Zwangsumsiedlungen von Arbeit Suchenden!

Aktive Arbeits… am Mo., 10.02.2020 - 22:50

(Wien, 21.1.2020) „Die erneuten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Ausfälle gegen Arbeit Suchende Mitbürger*innen durch Sebastian zeigen, dass der wiedergewählte Bundeskanzler sich lernunwillig zeigt und weiter billige Stimmungsmache auf Kosten der Benachteiligten betreibt“ zeigt sich Aktive Arbeitslose Österreich Obmann Martin Mair über die Fortsetzung von schwarzblauer Politik unter Grüner Mitregentschaft empört. „Zudem verbreitet die Regierung wieder Fake-News: Der Großteil des Anstiegst bei Bezugssperren geht auf erst 2014 eingeführten tageweise Sperren wegen versäumter Kurstage zurück und auch sonst sind viele Sperren Willkür.“

Der für zahlreiche verfassungswidrige Gesetze mitverantwortliche Bundeskanzler will durch bloßen Zuruf nicht nur den Vollzug der sozialpartnerschaftlich verwalteten Arbeitslosenversicherung verschärfen, sondern auch Arbeit Suchende Menschen – vorerst „nur“ Flüchtlinge (die aber meist eben nicht von der Wirtschaft nachgefragt werden!) – von Wien in den äußersten Westen zwangsweise Umsiedeln. Das ist in zweierlei Hinsicht verfassungswidrig: In Österreich stehen das Recht auf freie Wohnsitzwahl via Staatsgrundgesetz (§ 4 StGG) und Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 2 4. ZP EMRK) im Verfassungsrang. Auch wird dadurch der Schutz des Privatlebens nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.

Mehr Druck auf Arbeitslose fordern ist eine Zeichen von Unwissen!

Mehr Druck auf Arbeit Suchende begünstigt nur kriminelle Unternehmer*innen, ja sogar Pleitiers, die auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft vom AMS geförderte, billige Arbeitskräfte suchen.

Erst vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof Totalsanktionen, wie sie auch beim AMS über die eigenen Versicherten schon beim geringsten Anlass auf reinen Verdacht hin verhängt werden, als grundsätzlich unvereinbar mit der Europäischen Charta der Grundrechte (GRC) erkannt.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen und auch das deutsche Bundesverfassungsgericht stellen fest, dass die Gewalt des Sanktioneregims keine positiven Effekte auf die Vermittlung haben und im Gegenteil sogar zahlreiche negative Nebeneffekte haben, die dem Staat z.B. in Form von Vergiftung des Arbeitsklimas beim AMS, Gesundheitsschäden, Wohnungslosigkeit usw. zeigen.

Sanktionen werden von respektlosen und oft fachlich überforderte AMS-Mitarbeiter*innen recht willkürlich unter Missachtung grundlegender Verfahrensrechte beim kleinsten Anlass verhängt. Sogar der Wunsch, etwas bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln oder gar einen Arbeitsvertrag von Gewerkschaft oder Arbeiterkammer überprüfen zu lassen, kann zum gänzlichen Entzug der Versicherungsleistung für 6 oder 8 Wochen führen!

Aktive Arbeitslose Österreich erwarten sich zumindest von Sozialminister Rudolf Anschober und Familienministerin Christine Aschbacher ein klares Bekenntnis zur Einhaltung von Verfassungsrecht und den Menschenrechten, insbesondere zum Recht auf freie Wohnsitzwahl und zum Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit und unsachlichen Zwischenrufen des Bundeskanzlers standzuhalten! Die UNO hatte schon im Dezember 2013 das AMS-Sanktionenregime und die mangelnde Einbeziehung der Betroffenen gerügt. Im kommenden Herbst bei der nächsten Staatenprüfung wird die UNO es wohl wieder machen müssen!

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