BAGS-KV: Arbeit Suchende als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse?
So zerstören gpa-djp und VIDA reguläre Kollektivverträge
Oder: Worüber Medien nicht schreiben und was Sie dennoch eines Tages treffen kann
Ein Trend zur Vertuschung der rasant zunehmenden Lanzeitsarbeitslosigkeit - bereits gut die Hälfte der offiziell gemeldeten Arbeit Suchende sind länger als ein Jahr arbeitslos - setzt das AMS verstärkt auf vorgebliche "Wiedereingliederungsmaßnahmen" in Form von "Transitarbeitsplätzen" bei "Sozialökonomischen Betrieben" (SÖBs) bzw. "Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten" (GBP). Früher war es üblich, dass SÖBs die regulären Kollektivverträge der für die jeweilige Arbeit in der in Frage kommenden Branchen zahlten. Das ist nun seit gut 2 Jahren dank der Gewerkschaften gpa-djp und VIDA anders: Diese ließen sich von Unternehmerseite dazu erpressen, in den BAGS-KV und den BABE-KV eine besonders schlechte Sonderregelung für "Transitarbeitskräfte" herein zu nehmen.
Kollektivvertragsrechte ade!
Mit Zustimmung von gpa-djp und VIDA werden "Transitarbeitskräfte" folgende ansonsten in Kollektivverträgen zugestandenen Rechte vorenthalten:
- Recht auf Einstufung nach Verwendung:
Im BAGS-KV gibt es zwar vier Einstufungen mit 1.139 Euro für ungelernte Hilfskräfte bis 1.301 für koordinierend und selbständig arbeitende Arbeitskräfte, in der Regel wird allerdings in die niedrigste Stufe eingestuft. Auch ist der Unterschied von nicht einmal 200 Euro alles andere als angemessen für die breite Spannweite an in Frage kommenden Tätigkeiten.
- Recht auf Berücksichtigung der Ausbildung/Qualifikation:
Weder BABE-KV noch BAGS-KV gestehen Transitarbeitskräften eine Berücksichtung der Qualifikation beim Gehalt zu. Selbst hochqualifizierte ForscherInnen oder Führungskräfte werden auf Hilsfarbeiterniveau heruntergedrückt.
- Recht auf Anrechnung der Berufserfahrung/Vordienstzeiten:
Auch hier kennen BAGS-KV und BABE-KV keine Gnade: Selbst erfahrende ArbeitnehmerInnen werden auf Hilfsarbeiter- und AnfängerInnenniveau runter gedrückt.
- Recht auf Gehaltsvorrückungen: Selbst bei mehrmaliger Zuweisung zu "Transistarbeitsplätzen" - für viele Langzeitsarbeitslose leider schon Realität - erhalten die betroffenen ArbeitnehmerInnen keine Gehaltsvorrückungen.
- Recht auf Interessensvertretung:
Da "Transitarbeitsplätze" in "sozialökonomischen Betrieben" und "gemeinnützigen Beschäftigungsinitiativen" in der Regel nicht mehr als 6 Monate dauern, dürfen "TransitarbeiterInnen" keinen (eigenen) Betriebsrat wählen und haben leider de facto auch in den Gewerkschaften keine Interessensvertretung. Gibt es einen Betriebsrat, vertritt der oft eher die Interessen der TäterInnen, als jene der Opfer dieser Zwangsmassnahmen. Erwerbsarbeitslose gehören in Österreich zur einzigen größeren Bevölkerungsgruppe, der keinerlei politische Interessensvertretung zugestanden wird.
Theoretisch sollen "Transitarbeitsplätze" sogenannte "Vermittlungshindernisse" überwinden und in den "ersten Arbeitsmarkt" integrieren. Wegen des technischen Fortschritts und dadurch fortschreitender Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen sowie wegen der Globalisierung (massive Auslagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländern) wird es in einer kapitalistisch geprägten Wirtschaft und Gesellschaft nie wieder die vielbeschworene "Vollbeschäftigung" geben. Daher werden Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen immer wieder solchen "Transitarbeitsplätzen" zugewiesen, um so aus der Langzeitsarbeitslosenstatistik herauszufallen. Schlecht bezahlte, dequalifizierende und demotivierende Zwangsarbeit bietet allerdings keinesfalls eine Lebensperspektive.
Zum Beispiel: Aktion Gemeinde - Zwangsarbeit auf Steirisch
In den 80er und frühen 90er Jahren lehnten die SPÖ und Gewerkschaften den Ruf der FPÖ nach Zwangsarbeit für Langzeitsarbeitslose in Form "gemeinnütziger Arbeit" kategorisch als faschistoid ab. Nun ist es genau diese SPÖ - z.B. Franz Voves in der Steiermark - und die AK unter Herbert Tumpel, die "gemeinnützige Arbeit" als angebliches Wundermittel gegen die Dauerkrise am Arbeitsmarkt anpreisen und so die rechte Politik der FPÖ umsetzen.
So werden in der Steiermark mit der "Aktion Gemeinde" Langzeitsarbeitslose in deren Heimatgemeinde - zur Bloßstellung? - auf 3 Monate zwangsverpflichtet, ohne dass den Betroffenen ArbeitnehmerInnen der reguläre Kollektivvertrag für Gemeindebedienstet gezahlt wird. Die Gemeinde zahlt nichts, die Kosten tragen die ArbeitnehmerInnen via Arbeitslosenversicherung und Steuerzahlungen. Vermutlich handelt es sich bei der "Aktion Gemeinde" um verschleierte Personalüberlassung, da selbst im Verwaltungsbereich "TransitarbeiterInnen" eingesetzt werden und laut Arbeitskräfteüberlassergesetzt nach dem jeweils anzuwenden KV des Beschäftigerbetriebes zu entlohnen wäre.
Zu befürchten ist, dass verschuldete Gemeinde auf Kosten der Allgemeinheit und der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen reguläre Arbeitsplätze abbauen werden. Laut Städtebund-Vorsitzender Bürgermeister Bernd Rosenberger - so die steirische Zeitschrift "Korso" -, sei die Aktion ein Segen, weil der Personalstand aufgrund der Einsparungen "äußerst knapp" sei und "wir daher Spitzen im Arbeitsbedarf über diese Aktion abdecken können."
Sozialminster Hundstorfer "Aktion 4000" ist nun die bundesweite Fortschreibung dieses Zwangsarbeitsprogrammes.
Gewerkschaft - wo bleibst Du?
Es bleibt unverständlich, warum die Gewerkschaften selbst Ihre eigenen Arbeit suchenden Mitgliedern, die Jahrzehnte lang brav den Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, derart in Stich lassen und üble Kollektivverträge ohne Einbeziehung der Betroffenen aushandeln.
In der gpa-djp liegt seit über 4 Jahren ein Konzept für eine Interessensgemeinschaft für Arbeit suchende Mitglieder in der Schublade, ohne dass die gpa-djp-Führung auch nur im Geringsten an dessen Umsetzung denkt.
In der Gründungszeit war die Solidarität zwischen Erwerbsarbeit ausübenden und Arbeit suchenden Gewerkschaftsmitgliedern ein wichtiges Fundament der Gewerkschaften. Die Hälfte der Mitgliedsbeiträge wurde wieder an die Mitglieder in Form von Kranken- und Arbeitslosengeld wieder ausgeschüttet. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung waren in Gewerkschaftshand oder es wurde dies lautstark gefordert, weil diese sonst nur dem Kapital dienen würden.
Die AlVG-Novelle 2007 brachte für Arbeit suchende Menschen die massivsten Verschlechterungen seit bestehen der 2. Republik. Die Novelle wurde von AK und Gewerkschaften wegen Einbeziehung der freien DienstnehmerInnen und WerkvertragnehmerInnen in die Arbeitslosenversicherung trotzdem als großer Erfolg gefeiert, ohne auf die zahlreichen Verschlechterungen hinzuweisen, geschweige diese offen zu bekämpfen.
Nun hat Österreich eine fast ausschließlich dem Kapital dienende Arbeitsmarktpolitik, wo es für Unternehmen nur Zuckerln in Form von Förderungen gibt und für ArbeitnehmerInnen fast nur Hiebe in Form von AMS-Zwangsmassnahmen, die unter Androhung des Existenzentzuges aufgenötigt werden.
Die zu den Missständen im AMS schweigenden Gewerkschaften verdienen selbat an den "Sinnloskursen" via bfi und anderer Einrichtungen kräftig mit. So manche AMS-Zwangsmaßnahme, wie die "gemeinnützigen Personalüberlasser" itworks (100% Tochter der SPÖ-nahen ÖSB - Österreichische Studien- und BeratungsgesmbH), jobtransfer und flexwork, werden dem Dunstkreis der Regierungspartei SPÖ zugerechnet. FSG- und SPÖ-Funktionäre besetzen AMS-Führungsposten und sitzen in den AMS-Gremien. Dass in der großen Koalition Gewerkschaften und AK in der Arbeitsmarktpolitik handzahm geworden sind und keine Zusammenarbeit mehr mit Arbeitsloseninitiativen suchen, ist also kein Zufall.
Es werden sich ArbeitnehmerInnen, die noch über ein reguläres Arbeitsverhältnis verfügen, fragen müssen, wozu sie Monat für Monat Gewerkschaftsbeitrag zahlen, wenn im Ernstfall der Erwerbsarbeitslosigkeit die Gewerkschaft sich derartig unsolidarisch und arbeitnehmerInnenfeindlich agiert.
Begriffserklärung:
BABE = Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen, Vorsitzender: Mario Rieder, Geschäftsführer der Wiener Volkshochschulen GmbH
BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe siehe http://www.bags-kv.at
Flugblatt zum Ausdrucken als PDF-Dokument
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