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Anfrage an das AMS Wien zur Neuregelung bei den gemeinnützige Personalüberlasser (SÖBÜ) mit nunmehr vorgeschalteter "Clearingphase"

Aktive Arbeits… am Di., 20.01.2015 - 18:00
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Antwort

Sehr geehrte Frau Mag. Petra Draxl,

uns liegt eine von Burghard Schileber erstellte "Betreuungsvereinbarung" vom AMS Laxenburger Straße vor in dem offenbar neue Textbausteine verwendet werden.

Das steht doch gar:

"Sie können ein Dienstverhältnis am 2. Arbeitsmarkt aufnehmen."

Abgesehen davon, dass der Mensch keine Ware für den Arbeitsmarkt ist und gesetzliches Ziel konkrete Arbeitsverhältnisse sind, fordern wir die Streichung derartiger Formulierungen.

Weiters:

"Die Zuweisung zu itworks gilt als verbindlich vereinbart."

"Es gilt daher sowohl die Teilnahme an der Maßnahme (Kursbeginn bzw. Direkteinstieg) als auch bei vorgeschalteten INFOTAG, auch die Teilnahme am INFOTAG, gemäß § 10 und § 38 Arbeitslosenversicherungsgesetz als verbindlich vereinbart."

Dass erwachsene Menschen mit derart schwindligen Überrumpelungs daher kommen, und den Opfern der Zwangsverhältnisse einreden wollen, dass diese Zwangsmaßnahme freiwillig machen, das deutet schon auf totalitäre Tendenzen hin, die mit den Grundwerten der Demokratie und Menschenrechte keinesfalls vereinbar sind.

Wir verweisen darauf, dass der BetreuungsPLAN (das AMSG ist hier vom Begriff her eindeutig!) nicht als Ersatz für eine ordnungsgemäße Zuweisung zu mißbrauchen ist.

Weiters entnehmen wir dem Informationsblatt zu itworks, dass ein "dreistufiges Clearingsprogramm" vorgeschaltet wird, in dem zwischen BBE und direkter Zuweisung zu SÖBÜ entschieden wird.

Wir bitten um genaue Information zu diesem "Clearingprogramm" insbesondere die dabei verwendeten Fragebögen und Anleitungen. Drei Tage erscheinen mir nun doch recht umfangreich zu sein.

Wir weisen darauf hin, dass laut Verwaltungsgerichtshof "Clearings" nicht in der Maßnahme selbst gemacht werden dürfen, bzw. nur auf freiwilliger Basis! (VwGH 2013/08/0280 sowie 2009/08/0105). In der mir vorliegenden Information ist kein derartiger Hinweis ersichtlich.

Weiters darf die Entscheidung aufgrund des "Clearing" nicht an Dritte ausgelagert werden, sondern ist ebenfalls vom AMS selbst zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mair

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