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Volksanwaltschaft leugnet schikanöse Charakter von wöchtentlichen Kontrollterminen

Aktiver Admin am Mo., 29.01.2018 - 19:57

MR Mag. Heimo Tröster

05. April 2016

Sehr geehrter Herr H.!

Vielen Dank für Ihr E-Mail vom 17. März 2016 (Stichwort: Dienstaufsichtsbeschwerde über das AMS Wien). Inhaltlich geht es in Ihrer Beschwerde wiederum um die Vorschreibung wöchentlicher Kontrolltermine durch das AMS. Sie bringen im Wesentlichen vor, dass diese Termine „sinnlos“ seien und schildern insbesondere den Verlauf des Kontrolltermins am 19. Februar 2016. Aus Ihrer Sicht wurde Ihnen bei diesem Termin eine „unpassende Zwangsbewerbung“ aufgetragen.

Die allgemeine Rechtslage im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kontrollmeldeterminen habe ich Ihnen bereits in meinem E-Mail vom 23. Februar 2016, GZ: VA-BD-SV/1310-A/1/2015, genau erklärt. Ich hoffe, Sie haben dieses E-Mail tatsächlich erhalten und aufmerksam gelesen.

Auf Grund des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts ist davon auszugehen, dass die Vorschreibung eines wöchentlichen Kontrollmeldetermins gemäß § 49 AlVG rechtlich gedeckt ist. Dies wird auch durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs eindeutig bestätigt. Ein wöchentlicher Kontrollmeldetermin ist im Gesetz als Regelfall vorgesehen.

In der Vorschreibung eines solchen Kontrollmeldetermins kann keine unsachliche Vorgangsweise gesehen werden, womit in rechtlicher Hinsicht auch die Verletzung des Gleichheitssatzes zu verneinen ist.

Ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass Kontrolltermine zu keinen sinnlosen Alibimaßnahmen beziehungsweise Schikanen ausarten dürfen. In Ihrem Fall ergeben sich aber – ehrlich gesagt – keine Anhaltspunkte dafür, dass Ihre Termine sinnlos oder schikanös wären.

So schreiben Sie ja selbst, dass Ihnen am 19. Februar 2016 eine (verbindliche) Einladung für die Vorauswahl als Kundenberater bei der Firma Smart Energy Services ausgehändigt worden ist. Wir haben uns im Internet das diesbezügliche Anforderungsprofil für einen solchen Kundenberater angesehen. Als erste Voraussetzung für die Stelle wird unter anderem der Abschluss einer Handelsakademie oder einer Handelsschule genannt. Sie verfügen genau über diesen Schulabschluss, die Stelle kann also sehr wohl für Sie geeignet sein.

Die Vorgangsweise des AMS entspricht vor diesem Hintergrund auch den im ArbeitsmarktserviceGesetz (AMSG) verankerten Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Kontrolltermine des AMS werden nämlich ganz offensichtlich dazu genutzt, um Sie bei der Stellensuche aktiv zu unterstützen und auch Ihre Eigenbewerbungen zu kontrollieren. Im Hinblick darauf, dass Sie bereits längere Zeit arbeitslos sind und Ihre eigenen Aktivitäten bislang leider zu keiner nachhaltigen Beschäftigung geführt haben, erscheinen die Kontrollmeldetermine auch aus Sicht der Volksanwaltschaft als geeignetes Mittel des AMS.

Bei gegebener Sach- und Rechtslage kann die Volksanwaltschaft die Vorgangsweise des AMS in Ihrem Fall nicht beanstanden. Bitte sehen Sie die wöchentlichen Termine als reale Chance zur Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit.

Ich schließe Ihren Fall damit ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, sehr geehrter Herr H., dass in der vorliegenden Rechtssache eine weitere Korrespondenz leider nicht mehr möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter e.h.

Anmerkung Aktive Arbeitslos: Eine derart zynische und Menschen verachtende Antwort hätten wir uns nie erwartet. Natürlich die die Schikane mehr als offensichtlich ...

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