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murad & murad diskriminiert Frau mit Maskenbefreiung. AMS Ombudsmann mauert

Aktiver Admin am Sa., 09.01.2021 - 12:08

Sehr geehrter Herr F.,
wir wurden heute von Frau Mag. W. / Murad&Murad offiziell informiert, dass wir ab morgen 3.11.2020 ab sofort durchgehend auch während des Unterrichts
(für Medizinproduktekaufleute) und wie gehabt am Gang fest sitzende und dicht abschliessende Masken zu tragen haben.

Ärztliche Atteste würden auf meine Rückfrage seitens Murad&Murad alllerdings nicht akzeptiert werden, sodass man auf ein Faceshield als Asthmatikerin ausweichen könnte. Der Ordnung halber sei erwaehnt , dass die Kinnschielde erst ab 6.11. offiziell untersagt sind.

Die Konsequenz wäre laut Frau.Mag. W. heute, dass ich mit sofortiger Wirkung meine Ausbildung, die bereits das 5-te Monat( mit absolvierten Praktikum, Tests, etc.) läuft, abbrechen muss und diese vielleicht nächstes Jahr, sofern überhaupt wieder ein Ausbildungslehrgang stattfindet, weitermachen kann.
Ist dem so, dass man mir die Ausbildung abbricht, wenn ich keine dicht schließende Maske aus gesundheitlichen Gründen tragen kann? Wie sieht das AMS die Angelegenheit.

Am Rande sei erwähnt, dass man uns sagte, dass die Vortragenden ein Plexiglas am Tisch montiert bekommen und dann keine Maske im Unterricht zu tragen brauchen, um besser verstanden zu werden. Also sichtlicht gibt es zumi dest für die Vortragenden eine humane gesetzeskonforme Zwischenlösung.

Es würde mir sehr leid tun, die Ausbildung abbrechen zu müssen, auch in Anbetracht, dass ich schon sehr viel Zeit und Mühe investiert habe. Allerdings geht die (meine) Gesundheit immer vor.

MfG

S. R.



3.11.2020

Sehr geehrte Frau R.,

leider kann ich Ihnen gegenwärtig keine anderen Informationen übermitteln, als jene die ich Ihnen bereits weitergab.

Wie sich bereits beim letzten Lockdown zeigte, gab es aus der sich verändernden Situation heraus immer wieder Anpassungen.

Sie können sich leider immer nur, wie das Arbeitsmarktservice auch, an den geltenden Verordnungen und Maßnahmen orientieren.

Gegenwärtig spricht aus Sicht des Arbeitsmarktservice, aufgrund der geltenden Covid 19-Schutzmaßnahmen-Verordnung, nichts für einen Projektabbruch, weshalb dieser nur durch Sie initiiert werden könnte, was aber dann vermutlich zur Folge hätte, dass es für Sie kaum mehr Möglichkeiten gäbe, die von Ihnen aus abgebrochene Ausbildung neuerlich vom Arbeitsmarktservice ermöglicht zu bekommen.

Ich verstehe, dass es insgesamt für Sie eine schwierige Situation ist, vor allem, weil Sie es sind, die nun eine Entscheidung für Ihre Situation treffen muss.

Aktuell gilt also § 13 Absatz 6 der COVID 19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 01.11.2020, siehe bitte Anhang.

Die Ausbildungsinstitute werden aber laufend über Änderungen informiert, die diese dann sofort an die Projektabsolvent_innen weitergeben.

Ich bedaure Ihnen aktuell keine anderen Informationen anbieten zu können, wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Herr M. F.
Ombudsmann
für die KundInnen des AMS Wien
aus den Wiener Bezirken:
1, 3, 4, 16, 17, 18, 21
und Serviceline des AMS Wien
sowie Weiterbildungsgeld und Fachkräftestipendien-Angelegenheiten für Wien

KundInnenmanagement
für das Ombudsstellen-Team
des AMS Wien


Sehr geehrter Herr F., (AMS-help)

wir wurden heute von Frau Mag. W. / Murad&Murad offiziell informiert, dass wir ab morgen 3.11.2020 ab sofort durchgehend auch während des Unterrichts (für Medizinproduktekaufleute) und wie gehabt am Gang fest sitzende und dicht abschliessende Masken zu tragen haben.
Ärztliche Atteste würden auf meine Rückfrage seitens Murad&Murad alllerdings nicht akzeptiert werden, sodass man auf ein Faceshield als Asthmatikerin ausweichen könnte. Der Ordnung halber sei erwaehnt , dass die Kinnschielde erst ab 6.11. offiziell untersagt sind.

Die Konsequenz wäre laut Frau.Mag. Wobornik heute, dass ich mit sofortiger Wirkung meine Ausbildung, die bereits das 5-te Monat( mit absolvierten Praktikum, Tests, etc.) läuft, abbrechen muss und diese vielleicht nächstes Jahr, sofern überhaupt wieder ein Ausbildungslehrgang stattfindet, weitermachen kann.

Ist dem so, dass man mir die Ausbildung abbricht, wenn ich keine dicht schließende Maske aus gesundheitlichen Gründen tragen kann? Wie sieht das AMS die Angelegenheit.

Am Rande sei erwähnt, dass man uns sagte, dass die Vortragenden ein Plexiglas am Tisch montiert bekommen und dann keine Maske im Unterricht zu tragen brauchen, um besser verstanden zu werden. Also sichtlicht gibt es zumindest für die Vortragenden eine humane gesetzeskonforme Zwischenlösung.

Es würde mir sehr leid tun, die Ausbildung abbrechen zu müssen, auch in Anbetracht, dass ich schon sehr viel Zeit und Mühe investiert habe. Allerdings geht die (meine) Gesundheit immer vor.

MfG

S. R.

5.11.2020

sehr geehrte frau r., (AMS-Beraterin)
ersuche um hilfestellung bei folgendem problem:

4-wöchiger lockdown ab 3.11. mit neuer Auflage den gesamten unterricht inklusive pausen einen dicht sitzenden MNS tragen zu müssen.

ich befinde mich seit 5 monaten in der ausbildung, habe bereits ein praktikum absolviert und ein zweites in aussicht, alle prüfungen positiv abgelegt.

aus gesundheitlichen gründen kann ich keinen dicht abschliessenden MNS stundenlang tragen.

dies hat meine ärztin mir auch bestätigt.

wie wurden am 2.11. von frau mag.wobornik informiert, dass ein ärztliches attest nicht akzeptiert wird und ich! mich daher wegen des 4 wöchigen lockdowns umgehend von der ausbildung selbst! abmelden müsse.

Diese Information kam auch seitens der Ombudsstelle, ich müsse mich abmelden! mit der ausbildung aufhören. Vorschrift ist Vorschrift.

vom AMS Ombudsstelle erhielt ich ausserdem die auskunft, wenn ich mich selbst abmelde, bekomme ich dann keinen kurs oder ausbildung mehr bezahlt!!!

Coronakontaktpersonen werden seitens murad und murad von zuhause aus durch zuschaltung mit zoom unterrichtet. ich hingegen soll die ausbildung umgehend abbrechen?? auch auf anfrage wurde mir diese option nicht in aussicht gestellt.

die kontaktaufnahme mit frau murad hat ergeben, dass sie leider auf die problematik  nicht eingeht.

nun, ich habe ein ärztliches attest/bestätigung, dass es ist mir weiter gestattet ist  ein faceschield zu tragen  und ich kann mich  von der ausbildung natürlich nicht selbst  abmelden, weil ich diese ja fertig machen will.

es liegt also seitens des ams oder murad und murad, diese ausbildung auf grund ihrer vorschriften zu beenden.

bitte teilen sie mir mit wie es weiter geht,

mfg,


sehr geehrte herr mair, (Zwischenbericht an Aktive Arbeitslose Österreich)

vielen dank für ihre rasche rückantwort. Ja ich habe mich ab heute krank gemeldet.

ich darf ihnen den schriftverkehr mit der ams ombudsstelle weiterleiten, die zugesandten gesetzestexte enthalten nichts über eine kontinuierliche maskenpflicht im unterricht. und, wenn ich die massnahme selbst abbreche, wird sie nicht mehr bezahlt!

ja, kinnvisiere sind verboten, aber was ist mit den gesichtsschilden? was ist mit den vielen Menschen die mit Maske Atemnot haben?zudem ist  die neue verordung  nicht auf der seite des gesundheitsministeriums zu finden, aber auf de rBM tourismusseite, und da ohne angabe des paragraphen.
folgendes war zur maskenpflicht im ris zu finden:

Schulleiter können Maskenpflicht ausweiten

Zusätzlich können Direktoren eine Maskenpflicht für bestimmte Situationen festlegen. Möglich ist das beim Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen bzw. "für Teile einer Unterrichtsstunde für bestimmte Schülerinnen und Schüler, Gruppen oder Klassen, Unterrichtsräume und Unterrichtssituationen". Das ist in der Covid-19-Schulverordnung des Bildungsministeriums geregelt, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Die Schulleitung kann für Teile der Unterrichtsstunde für bestimmte Schülerinnen und Schüler, Gruppen oder Klassen und Unterrichtssituationen das Tragen eines MNS anordnen bzw. alle Lehrpersonen zu dieser Anordnung ermächtigen. Der MNS kann nur zeitlich begrenzt angeordnet werden.

Spezielle Maßnahmen sind für Schüler vorgesehen, die einer Risikogruppe angehören, mit jemandem aus einer Risikogruppe den Haushalt teilen oder die per ärztlichem Attest vom Präsenzunterricht befreit sind, weil für sie die steigenden Infektionszahlen eine besondere Belastung darstellen: Für sie soll Fernunterricht angeboten werden, der auch klassen- oder gruppenübergreifend, standort- oder schulstufenübergreifend organisiert werden kann.
 
Haben sie auch gesehen, dass das AMS auf ihrer seite mit einem Entwurf zur Covidverordnung argumentiert???

es ist nirgends ein kontinuierliches tragen der masken zu finden. und warum wohl, weil es wahrscheinlich gesetzwidrig ist. daher wird es nur mündlich ausgesprochen. warum will das ams dass ich mich selbst abmelde?? um nicht farbe zu bekennen.
 
aus der zugesandten schutzmassnahmenverordnung ist nicht zu entnehmen, dass man während des gesamten unterrichts dicht schliessende masken tragen muss!!!


5.11.2020

sehr geehrter herr dr. buchinger,

ich wende mich in dringender angelegenheit als AMS-vorstand an sie: ich bin 54 jahre alt und absolviere seit 5 monaten eine ausbildung zur medizinproduktekauffrau. ich habe 1 Praktikum und mehrere Prüfungen bereits positiv absolviert und ein zweites praktikum in aussicht. aus gesundheitlichen gründen kann ich nicht stundenlang einen festsitzenden MNS tragen. dies hat meine ärztin  auch bestätigt. nun soll ich seitens des ausbildungsinsitutes murad und murad und seitens des ams die ausbildung umgehend selbst abbrechen...selbst abbrechen! weil mein attest nicht akzeptiert wird?!

Frau murad entzieht sich einer  konkreten stellungnahme zur sache, frau r. ist nicht erreichbar und herr f. plädiert ebenso, dass ich die ausbildung wegen 4wöchigem lockdown selbst abbrechen müsse, mit dem nachsatz, dass ich dann keine ausbildung mehr bezahlt bekomme.

nun ich denke, das ist nicht die richtige strategie, um in  krisenzeiten willige 50plus personen wieder in beschäftigung zu bringen.

in erwartung ihrer raschen antwort
verbleibe ich mit freundlichen grüßen


S.g. herr mair,
ich befinde mich seit 5 monaten in ausbildung für medizinproduktekauffrau bei murad und murad. Habe schon 1 praktikum und prüfungen dazu absolviert. Heute wurde uns mitgeteilt, dass wir ab 3.11. Den gesamten unterricht, in den pausen, am gang, am wc also immer masken tragen müssen. Auf meine frage nach ausnahmen mit ärztlichem attest bekam ich ein nein. Es wird kein ärztliches attest akzeptiert, Jeder müsse eine eng anliegende fest sitzende maske tragen. Sollte ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht können, ist die konsequenz, dass ich die ausbildung umgehend zu verlassen habe . die lehrer bekommen plexiglas aufgestellt brauchen keine maske tragen.

Die kinnschielde sind allerdings erst ab 7.11. Verboten und mit attest darf ein gesichtsschield sehr wohl lt Verordnung getragen werden. Nicht bei murad und das bedeutet für mich, dass ich umgehend von der Ausbildung ausscheide, abgemeldet werde! Ich soll es halt nächstes Jahr wieder probieren, man wisse aber nicht ob der lehrgang nochmal stattfindet. Ich bin 55!

Bitte um stellungnahme und hilfestellung

danke MfG

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