Außerordentliche Revision gegen BVwG Urteil GZ W198 2200658-1/7E wegen Verweigerung einer mündlichen Verhandlung (Erfolgreich!)
RECHTSANWALT
MAG. BERNHARD SCHULLER
VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN
EINGETRAGENER TREUHÄNDER
RECHTSANWALT
MAG. BERNHARD SCHULLER
VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN
EINGETRAGENER TREUHÄNDER
Per WEB-ERV
Bundesverwaltungsgericht
Erdbergstraße 192-196
1030 Wien
VERFAHRENSHILFE!
I407 2119989-1/23E
Revisionswerberin: S. E.
VwGH rechtfertigt mit sehr einseitiger Begründung Totalsperre bei der Mindestsicherung und missachtet systematisch Menschenrechte
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
„Wer braucht noch ein Gesetz zur Kürzung der Mindestsicherung, wenn es den Senat 10 des VwGH, der für Sozialhilfesachen zuständig
Folgender Text aus einer Beschwerde wurde uns am 27.11.2011 anonym zugespielt und ist damals in der überquellenden Mailbox liegen geblieben.
(aktuallisierte Version)
25.1.2012
Liebe KollegInnen,
Wien, 30.7.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Wien, 15.3.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,