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MINDESTSICHERUNG


      Übersicht über den Heizkostenzuschuss 2010/2011 in Österreich (in Arbeit)

       

      Höhe in Euro Härte-regelung 1) Rechts-
      anspruch, Berufung möglich
      Nur Sozial- transfer- empfänger Einkommensgrenze in Euro 2) Antragsfrist
      2010/11 2009/10 2008/09 Einzel-person Zwei Personen Kind weitere Person Frist Anfang Frist Ende Dauer in Tagen
      Burgenland
      140,00
      185,00
      145,00
      Nein
      Nein
      Nein
      744,00
      1116,00
      143,00
      372,00
      01.12.2010 28.02.2011
      89
      Kärnten
      150,00
      150,00
      171,50
      Ja
      Ja
      Nein
      745,00
      1116,00
      90,00
      98,00
      15.07.2010 31.10.2010
      108
      Niederösterreich
      130,00
      130,00
      210,00
      Ja
      Nein
      Nein
      793,40
      1189,56
      122,41
      396,16
      09.11.2010 02.05.2011
      174
      Oberösterreich
      140,00
      220,00
      350,00
      Ja
      Nein
      Nein
      793,40
      1189,56
      151,48
      793,40
      27.12.2010 15.04.2011
      109
      Salzburg
      150,00
      150,00
      210,00
      Nein
      Nein
      Nein
      800,00
      1200,00
      200,00
      400,00
      10.01.2011 30.06.2011
      171
      Steiermark
      90,00
      70,00
      60,00
      Nein
      Nein
      Nein
      784,29
      1175,57
      225,43
      0,00
      18.10.2010 17.12.2010
      60
      Tirol
      175,00
      175,00
      150,00
      Nein
      Nein
      Ja
      780,00
      1170,00
      150,00
      400,00
      01.07.2010 30.11.2010
      152
      Vorarlberg
      250,00
      250,00
      250,00
      Nein
      Nein
      Nein
      1020,00
      1501,00
      133,00
      133,00
      18.10.2010 11.02.2011
      116
      Wien
      100,00
      200,00
      200,00
      Nein
      Nein
      Ja
      744,01
      1116,02
      116,17
      0,00
      01.01.2011 31.01.2011
      30
      Mittelwert
      147,22
      170,00
      194,06
      800,46
      1197,08
      288,06
      147,94
      112

      1) Regelungen zur Abfederungen von "Härtefällen":
      Kärnten: 80 Euro Zuschuss bis folgende Einkommensgrenzen: Alleinstehende/Alleinerzieeherin 1080 Euro, Zweipersonenhaushalte 1430 Euro, Zuschlag jede weitere Person 98 Euro
      Niederösterreich: bei Überziehung der Einkommensgrenze um 10 Euro pro Person im Haushalt kann Heizkostenzuschuss trotzdem gewährt werden
      Oberösterreich: 70 Euro Zuschuss pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet
      Vorarlberg: z.B. überdurchschnittlich großer Wohnraum der zu beheizen ist, durch den Bezug der Wohnbeihilfe wird die Einkommensgrenze überschritten oder hoher gerechtfertigter Wohnungsaufwand, können die erwähnten Einkommensgrenzen bis zu einem Ausmaß von höchstens 10 % überschritten werden.

      2) Umrechnung/Behandlung von Einkome, die 12x jährlich oder 14x jährlich sind:
      Steiermark: Einkommensgrenze umgerechnet von 12 x im Jahr auf 14 x im Jahr um diese mit den anderen Bundesländern vergleichbarer zu machen Einkomensgrenzen Steiermark nach Angabe (für 12 x im Jahr)
      Einzelperson: 915,00 Euro
      Zwei Personen: 1371,50 Euro
      Kinder: 263,00 Euro
      Andere Bundesländer: 12malige Bezüge sind auf 14malig umzurechnen:*12/14 (alleine Niederösterrch gibt die konkreten Werte an)

       

      Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2010/2011 Zusammenfassung

      Burgenland
      Kärnten
      Niederösterreich
      Oberösterreich
      Salzburg
      Steiermark
      Vorarlberg
      Wien

      Heizkostenzuschuss Burgenland

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 140 pro Haushalt

      Voraussetzungen:

      • Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2010)
      • Monatliches Nettohaushaltseinkommen darf bestimmten Betrag nicht überschreiten:
        Einkommensgrenzen:
        • allein stehende Personen Euro 744,01
        • Ehepaare/Lebensgemeinschaften Euro 1.116
        • Pro Kind zusätzlich Euro 143
        • für jede weitere Person im Haushalt Euro 37

      Antragstellung (Formular) ab 1.12.2010 bis spätestens 28.2.2011 bei der Hauptwohnsitzgemeinde

      Nähere Informationen:

      Amt der Burgenländischen Landesregierung,
      T: 057-600;
      http://www.burgenland.at/gesundheit-soziales/heizkostenzuschuss

      Heizkostenzuschuss Kärnten

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal Euro 150, wenn folgende

      Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

      • Alleinstehende / Alleinerzieher Euro 745 netto
      • Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) Euro 1.116 netto
      • Zuschlag für jede weitere Person Euro 98 netto

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal Euro 80, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

      • Alleinstehende/Alleinerzieher Euro 1.040 netto
      • Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) Euro 1.430 netto
      • Zuschlag für jede weitere Person Euro 98 netto

      ACHTUNG! Antragsfrist für Ansuchen endete bereits mit 31.10.2010. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.

      TIPP! Nähere Informationen:

      Amt der Kärntner Landesregierung — Abteilung 13- Soziales,
      T: 050 536 41337
      Verordnung zum Download: http://www.ktn.gv.at/194377p_DE-

      Heizkostenzuschuss Niederösterreich

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 130

      Voraussetzungen:

      • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
      • Hauptwohnsitz in NÖ

      Personenkreis:

      • AusgleichszulagenbezieherInnen
      • BezieherInnen einer Mindestpension nach dem § 293 ASVG
      • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
      • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommmen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
      • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

      Antragstellung (Formular) bis spätestens 2.5.2011 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes

      Nähere Informationen:

      Amt der NÖ Landesregierung
      Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005;
      post.f3heizkosten@noel.gv.at
      www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Senioren/Heizkostenzuschuss.html
      Formular: www.noe.gv.at/bilder/d30/Antrag_NOE_HKZ.pdf
      Richtlinie: www.noe.gv.at/bilder/d31/HKZ_RL.pdf

      Heizkostenzuschuss Oberösterreich

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von

      • Euro 140 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt
      • Euro 70 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu max. Euro 50 überschreitet

      Voraussetzungen:

      • Hauptwohnsitz in OÖ
      • Eigener Haushalt
      • Monatliches Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

      Einkommensgrenzen:

      • Alleinstehende Euro 793,40
      • Ehepaare/Lebensgemeinschaften Euro 1.189,56
      • Je Kind Euro 151,48

      Antragstellung (Formular) bis spätestens 15.4.2010 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt

      Nähere Informationen:

      Amt der OÖ Landesregierung - Abteilung Soziales,
      T: 0732/7720-15221;
      www.land-oberoesterreich.gv.at
      Formular: www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/ooe/SGD_So_E18_Heizkostenzuschuss.pdf

      Heizscheck Salzburg

      Einmaliger Zuschuss pro Haushalt in Höhe von Euro 150

      Voraussetzungen:

      • Hauptwohnsitz im Land Salzburg
      • Eigener Haushalt
      • Nachweis der Heizkosten durch Bestätigung der Hausverwaltung oder Rechnung der Heizkosten bzw. Brennstoffe in der Höhe von mindestens Euro 150
      • Das monatliche Nettohaushaltseinkommen darf bestimmte Richtsätze nicht überschreiten:

      Einkommensgrenzen 2010:

      • Alleinlebende Euro 800
      • Ehepaare/Lebens-/Haushaltsgemeinschaften Euro 1.200
      • Zuschlag für jedes Kind im Haushalt Euro 200
      • Zuschlag für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Euro 400

      Antragstellung (Formular) bis spätestens 31.7.2010 bei der Hauptwohnsitzgemeinde und für BürgerInnen der Stadt Salzburg beim Magistrat Salzburg - Schloss Mirabell (Bürgerservice)

      Nähere Informationen:

      www.salzburg.gv.at
      (Pfad: Gesundheit / Soziales - Soziales - Soziale Leistungen - Heizscheck)

      Heizkostenzuschuss Steiermark

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von

      • Euro 120 für Ölheizungen
      • Euro 90 für sonstige Energieträger (zB Strom, Gas)

      Voraussetzungen:

      • Hauptwohnsitz des Antragstellers (und allfälliger Mitbewohner) in der Steiermark seit 1.10.2010
      • Das monatliche Haushaltseinkommen darf bestimmte Richtsätze nicht überschreiten.

      Einkommensgrenzen:

      • 1-Personen-Haushalte Euro 915
      • Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften Euro 1.371,50
      • AlleinerzieherInnen Euro 830
      • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind Euro 263

      Antragstellung (Formular) bis spätestens 17.12.2010 beim Gemeindeamt, Stadtamt oder Bezirksamt des Magistrates der Stadt Graz

      Nähere Informationen:

      Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
      Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen,
      T: 0316/877-2191
      www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10743031/439/
      Richtlinie: www.soziales.steiermark.at/cms/dokumente/11339702_52077529/5b9c70e3/Richtlinien%2BHKZ%2B2010-2011.doc

      Heizkostenzuschuss Tirol

      a) Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 175 pro Haushalt

      Voraussetzungen:

      • Pensionisten mit Ausgleichzulage ACHTUNG! wenn im vergangenen Jahr ein Antrag gestellt worden ist und ein Heizkostenzuschuss des Landes Tirol bezogen worden ist, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich.
      • Bezieher von Pensionsvorschüssen bis zu Höhe der geltenden Netto-Einkommensgrenzen
      • Alleinerzieher/Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

      Leider nicht für BezieherInnen der Mindestsicherung!

      Einkommensgrenzen:

      • Alleinstehende: Euro 780 netto/monatlich
      • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: Euro 1.170 netto/monatlich
      • für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende, unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe: Euro 150 netto/monatlich
      • Euro 400 netto/monatlich für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
      • Euro 250 netto/monatlich für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

      ACHTUNG! Antragsfrist für Ansuchen endete bereits mit 30.11.2010.

      b) Zusätzlich zum unter Punkt a) genannten Heizkostenzuschuss des Landes Tirol kann ein einmaliger Heizkostenzuschuss in besonderen Härtefällen von Euro 175 gewährt werden.

      ACHTUNG! Antragsfrist für Ansuchen endete bereits mit 30.11.2010.

      Weitere Informationen:

      in den "Richtlinien für den Heizkostenzuschuss 2009/2010", den "Richtlinien für die Heizperiode 2009/2010 in besonderen Härtefällen", zum Herunterladen auf www.tirol.gv.at (Pfad: Soziales - Förderungen).
      Tiroler Hilfswerk, T: 0512/508-3692
      Formular www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/soziales/hilfswerk/formulare/

      Heizkostenzuschuss Vorarlberg

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 250 pro Haushalt

      Voraussetzungen:

      • Hauptwohnsitz in Vorarlberg
      • Das monatliche Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Grenez nicht überschreiten.

      Einkommensgrenzen:

      • für Alleinstehende Euro 1.020 netto
      • Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder zwei sonst in einem Haushalt lebende erwachsene, nicht familienbeihilfebeziehende Personen Euro 1.501 netto
      • Bei jeder weiteren Person im Haushalt zusätzlich Euro 133 netto

      In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können die Einkommensgrenzen bis zu maximal 10% überschritten werden, z.B.

      • überdurchschnittlich großer Wohnraum der zu beheizen ist
      • durch den Bezug der Wohnbeihilfe wird die Einkommensgrenze überschritten
      • hoher gerechtfertiger Wohnungsaufwand

      Antragstellung (in Form einer Niederschrift) direkt im Wohnsitzgemeindeamt bis spätestens 11.2.2011

      Kein Zuschuss für Personen, die aus Mitteln der Sozialhilfe unterstützt werden oder die zur Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung zählen.

      Nähere Informationen:

      Amt der Vorarlberger Landesregierung — Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa),
      Sabrina Wörndle T: 05574/511-20179;
      Walter Tiefenbacher: T: 05574/511-24116
      www.vorarlberg.gv.at/pdf/heizkostenzuschuss2010-20.pdf

      Heizkostenzuschuss Wien

      Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 100 pro Haushalt

      Voraussetzungen:

      • Personen, die in Wien wohnhaft und gemeldet sind
      • Haushaltseinkommen darf die jeweiligen ASVG-Richtsätze nicht überschreiten.

      Einkommensgrenzen:

      • Einzelpersonenhaushalte Euro 744,01 netto
      • Zweipersonenhaushalte Euro 1.116,02 netto
      • Pro minderjähriges Kind Euro 116,17. (laut Auskunft Sonja Wehsely)

      Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit aktuellem Einkommensnachweis zwischen 1.1.2011 und 31.1.2011 schicken an: Heizkostenzuschuss 2010/2011, Postfach 28, 1020 Wien.

      Antragsformulare ab 1.12.2010 telefonisch bestellbar unter T 01/4000-40660 oder ab 1.1.2011 direkt abholen bei der MA 40, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien.

      Bezieher von Mindestsicherung oder Pensionsbezieher mit Mietbeihilfe bekommen den Heizkostenzuschuss von der MA 40 automatisch mit der Leistung im Jänner 2011 überwiesen.

      Nähere Informationen:

      Servicehotline 01/4000-40680 (Mo — Fr: 8.00 — 18.00 Uhr);
      www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/heizkostenhzuschuss.html

      Siehe auch:

      Aktion "Heizkostenzuschuss für alle Armutsbetroffenen in Wien!" (7.1.2010)

       

       
           
      A M S   B R E N N T

      M E H R   B I L D U N G ,   J O B S   U N D   H U M A N I T Ä T

       

       

       

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