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Übersicht über den Heizkostenzuschuss 2010/2011 in Österreich

Aktive Arbeits… am Fr., 07.01.2011 - 15:28

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  Höhe in Euro Härte-regelung 1) Rechts-
anspruch, Berufung möglich
Nur Sozial- transfer- empfänger Einkommensgrenze in Euro 2) Antragsfrist
  2010/11 2009/10 2008/09 Einzel-person Zwei Personen Kind weitere Person Frist Anfang Frist Ende Dauer in Tagen
Burgenland
140,00
185,00
145,00
Nein
Nein
Nein
744,00
1116,00
143,00
372,00
01.12.2010 28.02.2011
89
Kärnten
150,00
150,00
171,50
Ja
Ja
Nein
745,00
1116,00
90,00
98,00
15.07.2010 31.10.2010
108
Niederösterreich
130,00
130,00
210,00
Ja
Nein
Nein
793,40
1189,56
122,41
396,16
09.11.2010 02.05.2011
174
Oberösterreich
140,00
220,00
350,00
Ja
Nein
Nein
793,40
1189,56
151,48
793,40
27.12.2010 15.04.2011
109
Salzburg
150,00
150,00
210,00
Nein
Nein
Nein
800,00
1200,00
200,00
400,00
10.01.2011 30.06.2011
171
Steiermark
90,00
70,00
60,00
Nein
Nein
Nein
784,29
1175,57
225,43
0,00
18.10.2010 17.12.2010
60
Tirol
175,00
175,00
150,00
Nein
Nein
Ja
780,00
1170,00
150,00
400,00
01.07.2010 30.11.2010
152
Vorarlberg
250,00
250,00
250,00
Nein
Nein
Nein
1020,00
1501,00
133,00
133,00
18.10.2010 11.02.2011
116
Wien
100,00
200,00
200,00
Nein
Nein
Ja
744,01
1116,02
116,17
0,00
01.01.2011 31.01.2011
30
Mittelwert
147,22
170,00
194,06
     
800,46
1197,08
288,06
147,94
   
112

1) Regelungen zur Abfederungen von "Härtefällen":
Kärnten: 80 Euro Zuschuss bis folgende Einkommensgrenzen: Alleinstehende/Alleinerzieeherin 1080 Euro, Zweipersonenhaushalte 1430 Euro, Zuschlag jede weitere Person 98 Euro
Niederösterreich: bei Überziehung der Einkommensgrenze um 10 Euro pro Person im Haushalt kann Heizkostenzuschuss trotzdem gewährt werden
Oberösterreich: 70 Euro Zuschuss pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet
Vorarlberg: z.B. überdurchschnittlich großer Wohnraum der zu beheizen ist, durch den Bezug der Wohnbeihilfe wird die Einkommensgrenze überschritten oder hoher gerechtfertigter Wohnungsaufwand, können die erwähnten Einkommensgrenzen bis zu einem Ausmaß von höchstens 10 % überschritten werden.

2) Umrechnung/Behandlung von Einkome, die 12x jährlich oder 14x jährlich sind:
Steiermark: Einkommensgrenze umgerechnet von 12 x im Jahr auf 14 x im Jahr um diese mit den anderen Bundesländern vergleichbarer zu machen Einkomensgrenzen Steiermark nach Angabe (für 12 x im Jahr)
Einzelperson: 915,00 Euro
Zwei Personen: 1371,50 Euro
Kinder: 263,00 Euro
Andere Bundesländer: 12malige Bezüge sind auf 14malig umzurechnen:*12/14 (alleine Niederösterrch gibt die konkreten Werte an)

 

Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2010/2011 Zusammenfassung

Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Vorarlberg
Wien

Heizkostenzuschuss Burgenland

Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 140 pro Haushalt

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2010)
  • Monatliches Nettohaushaltseinkommen darf bestimmten Betrag nicht überschreiten:
    Einkommensgrenzen:
    • allein stehende Personen Euro 744,01
    • Ehepaare/Lebensgemeinschaften Euro 1.116
    • Pro Kind zusätzlich Euro 143
    • für jede weitere Person im Haushalt Euro 37

Antragstellung (Formular) ab 1.12.2010 bis spätestens 28.2.2011 bei der Hauptwohnsitzgemeinde

Nähere Informationen:

Amt der Burgenländischen Landesregierung,
T: 057-600;
http://www.burgenland.at/gesundheit-soziales/heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss Kärnten

Einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal Euro 150, wenn folgende

Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

  • Alleinstehende / Alleinerzieher Euro 745 netto
  • Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) Euro 1.116 netto
  • Zuschlag für jede weitere Person Euro 98 netto

Einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal Euro 80, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

  • Alleinstehende/Alleinerzieher Euro 1.040 netto
  • Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) Euro 1.430 netto
  • Zuschlag für jede weitere Person Euro 98 netto

ACHTUNG! Antragsfrist für Ansuchen endete bereits mit 31.10.2010. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.

TIPP! Nähere Informationen:

Amt der Kärntner Landesregierung — Abteilung 13- Soziales,
T: 050 536 41337
Verordnung zum Download: http://www.ktn.gv.at/194377p_DE-

Heizkostenzuschuss Niederösterreich

Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 130

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz in NÖ

Personenkreis:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach dem § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommmen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Antragstellung (Formular) bis spätestens 2.5.2011 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes

Nähere Informationen:

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005;
post.f3heizkosten [at] noel.gv.at
www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Senioren/Heizkostenzuschuss.html
Formular: www.noe.gv.at/bilder/d30/Antrag_NOE_HKZ.pdf
Richtlinie: www.noe.gv.at/bilder/d31/HKZ_RL.pdf

Heizkostenzuschuss Oberösterreich

Einmaliger Zuschuss in Höhe von

  • Euro 140 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt
  • Euro 70 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu max. Euro 50 überschreitet

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in OÖ
  • Eigener Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende Euro 793,40
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften Euro 1.189,56
  • Je Kind Euro 151,48

Antragstellung (Formular) bis spätestens 15.4.2010 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt

Nähere Informationen:

Amt der OÖ Landesregierung - Abteilung Soziales,
T: 0732/7720-15221;
www.land-oberoesterreich.gv.at
Formular: www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/ooe/SGD_So_E18_Heizkostenzuschuss.pdf

Heizscheck Salzburg

Einmaliger Zuschuss pro Haushalt in Höhe von Euro 150

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Land Salzburg
  • Eigener Haushalt
  • Nachweis der Heizkosten durch Bestätigung der Hausverwaltung oder Rechnung der Heizkosten bzw. Brennstoffe in der Höhe von mindestens Euro 150
  • Das monatliche Nettohaushaltseinkommen darf bestimmte Richtsätze nicht überschreiten:

Einkommensgrenzen 2010:

  • Alleinlebende Euro 800
  • Ehepaare/Lebens-/Haushaltsgemeinschaften Euro 1.200
  • Zuschlag für jedes Kind im Haushalt Euro 200
  • Zuschlag für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Euro 400

Antragstellung (Formular) bis spätestens 31.7.2010 bei der Hauptwohnsitzgemeinde und für BürgerInnen der Stadt Salzburg beim Magistrat Salzburg - Schloss Mirabell (Bürgerservice)

Nähere Informationen:

www.salzburg.gv.at
(Pfad: Gesundheit / Soziales - Soziales - Soziale Leistungen - Heizscheck)

Heizkostenzuschuss Steiermark

Einmaliger Zuschuss in Höhe von

  • Euro 120 für Ölheizungen
  • Euro 90 für sonstige Energieträger (zB Strom, Gas)

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz des Antragstellers (und allfälliger Mitbewohner) in der Steiermark seit 1.10.2010
  • Das monatliche Haushaltseinkommen darf bestimmte Richtsätze nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen:

  • 1-Personen-Haushalte Euro 915
  • Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften Euro 1.371,50
  • AlleinerzieherInnen Euro 830
  • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind Euro 263

Antragstellung (Formular) bis spätestens 17.12.2010 beim Gemeindeamt, Stadtamt oder Bezirksamt des Magistrates der Stadt Graz

Nähere Informationen:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen,
T: 0316/877-2191
www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10743031/439/
Richtlinie: www.soziales.steiermark.at/cms/dokumente/11339702_52077529/5b9c70e3/Richtlinien%2BHKZ%2B2010-2011.doc

Heizkostenzuschuss Tirol

a) Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 175 pro Haushalt

Voraussetzungen:

  • Pensionisten mit Ausgleichzulage ACHTUNG! wenn im vergangenen Jahr ein Antrag gestellt worden ist und ein Heizkostenzuschuss des Landes Tirol bezogen worden ist, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich.
  • Bezieher von Pensionsvorschüssen bis zu Höhe der geltenden Netto-Einkommensgrenzen
  • Alleinerzieher/Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

Leider nicht für BezieherInnen der Mindestsicherung!

Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: Euro 780 netto/monatlich
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: Euro 1.170 netto/monatlich
  • für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende, unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe: Euro 150 netto/monatlich
  • Euro 400 netto/monatlich für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • Euro 250 netto/monatlich für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

ACHTUNG! Antragsfrist für Ansuchen endete bereits mit 30.11.2010.

b) Zusätzlich zum unter Punkt a) genannten Heizkostenzuschuss des Landes Tirol kann ein einmaliger Heizkostenzuschuss in besonderen Härtefällen von Euro 175 gewährt werden.

ACHTUNG! Antragsfrist für Ansuchen endete bereits mit 30.11.2010.

Weitere Informationen:

in den "Richtlinien für den Heizkostenzuschuss 2009/2010", den "Richtlinien für die Heizperiode 2009/2010 in besonderen Härtefällen", zum Herunterladen auf www.tirol.gv.at (Pfad: Soziales - Förderungen).
Tiroler Hilfswerk, T: 0512/508-3692
Formular www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/soziales/hilfswerk/formulare/

Heizkostenzuschuss Vorarlberg

Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 250 pro Haushalt

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Vorarlberg
  • Das monatliche Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Grenez nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen:

  • für Alleinstehende Euro 1.020 netto
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder zwei sonst in einem Haushalt lebende erwachsene, nicht familienbeihilfebeziehende Personen Euro 1.501 netto
  • Bei jeder weiteren Person im Haushalt zusätzlich Euro 133 netto

In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können die Einkommensgrenzen bis zu maximal 10% überschritten werden, z.B.

  • überdurchschnittlich großer Wohnraum der zu beheizen ist
  • durch den Bezug der Wohnbeihilfe wird die Einkommensgrenze überschritten
  • hoher gerechtfertiger Wohnungsaufwand

Antragstellung (in Form einer Niederschrift) direkt im Wohnsitzgemeindeamt bis spätestens 11.2.2011

Kein Zuschuss für Personen, die aus Mitteln der Sozialhilfe unterstützt werden oder die zur Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung zählen.

Nähere Informationen:

Amt der Vorarlberger Landesregierung — Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa),
Sabrina Wörndle T: 05574/511-20179;
Walter Tiefenbacher: T: 05574/511-24116
www.vorarlberg.gv.at/pdf/heizkostenzuschuss2010-20.pdf

Heizkostenzuschuss Wien

Einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 100 pro Haushalt

Voraussetzungen:

  • Personen, die in Wien wohnhaft und gemeldet sind
  • Haushaltseinkommen darf die jeweiligen ASVG-Richtsätze nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen:

  • Einzelpersonenhaushalte Euro 744,01 netto
  • Zweipersonenhaushalte Euro 1.116,02 netto
  • Pro minderjähriges Kind Euro 116,17. (laut Auskunft Sonja Wehsely)

Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit aktuellem Einkommensnachweis zwischen 1.1.2011 und 31.1.2011 schicken an: Heizkostenzuschuss 2010/2011, Postfach 28, 1020 Wien.

Antragsformulare ab 1.12.2010 telefonisch bestellbar unter T 01/4000-40660 oder ab 1.1.2011 direkt abholen bei der MA 40, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien.

Bezieher von Mindestsicherung oder Pensionsbezieher mit Mietbeihilfe bekommen den Heizkostenzuschuss von der MA 40 automatisch mit der Leistung im Jänner 2011 überwiesen.

Nähere Informationen:

Servicehotline 01/4000-40680 (Mo — Fr: 8.00 — 18.00 Uhr);
www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/heizkostenhzuschuss.html

Siehe auch:

Aktion "Heizkostenzuschuss für alle Armutsbetroffenen in Wien!" (7.1.2010)

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