Dreikönigsgeschichten aus dem Land der Arbeitslosen
Laut Aussendung der
Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar endet am 8. Jänner die
Regentschaft von von Caspar, Melchior und Balthasar. Für „Solidarität
mit den Ärmsten“ wurde im ganzen Land gesammelt. „Entwicklung ist dann
wirksam, wenn die Menschen vor Ort ihre Sache selbst in die Hand
nehmen“ verkündet die Sternsinger Zentrale, und: „Bildung, Sicherung
von Lebensgrundlagen, Stärkung der Menschenrechte und die Förderung von
Kindern und Jugendlichen, das sind die Grundvoraussetzungen, um den
Teufelskreis von Armut und Ausbeutung auf Dauer durchbrechen zu
können.“ Wahre Worte, die wir nur zu gerne hören.
Und wie schaut es in Österreich aus?
Wie jedes Jahr waren etwa
800.000 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, im Schnitt gelten
offiziell 300.000 als Arbeit suchend, die Dunkelziffer ist etwa doppelt
so groß. Rund 100.000 Existenz gefährdende Bezugssperren verhängt das
AMS. Allzuviele davon rechtswidrig. Schätzungsweise die Hälfte bis zwei
Drittel.
Caspar: Schikaniert von der Caritas Steiermark (VwGH
2007/08/0042)
Ein Urteil im Frühjahr
bestätigte eine von der Caritas Steiermark veranlasste Bezugssperre.
Caspar wurde unter Androhung des Existenzentzuges zur von der Caritas
Steiermark durchgeführten AMS-Zwangsmaßnahme "TOL-Training und
Orientierung für Langzeitbeschäftigungslose" zugewiesen. Caspar begann
diese am 19. Juni 2006. Caspar absolvierte sogar ein dreiwöchiges
Praktikum, obwohl dieses ja kein sanktionierbares Arbeitsverhältnis
ist. Das wird die Caritas ihm wohl verschwiegen haben.
Damit begannen die
Probleme, denn die Aufseher der Caritas wollten nähere Informationen
über Caspars Praktikum. Das fällt aber unter den Schutz der
Privatsphäre nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention und
die steht in Verfassungsrang. Caspar schwieg. Auch der Arbeitgeber
hielt sich an den Datenschutz und verweigerte den informationshungrigen
Caritas-Aufsehern die Auskunft.
Über den weiteren
Leidensweg von Caspar hält der Verwaltungsgerichtshof immerhin fest:
„Er habe sich auf Grund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung
diskriminiert gefühlt und sei bei strömendem Regen zum Hofkehren bzw.
auf der Baustelle eingeteilt worden, obwohl es ihm nicht gut gegangen
sei. Er sei ständig in ärztlicher Behandlung bei seinem Hausarzt
gestanden und gerade dabei gewesen, seinen gesundheitlichen Zustand,
wie mit dem Arbeitsmarktservice vereinbart, abklären zu lassen.“
Der Arbeitslose sah seine
letzte Zuflucht darin, vom 1.8 – 3.8.2006 täglich einen Arzt
aufzusuchen, wohl in der Hoffnung, dadurch dem Kurs zu entkommen. Am
4.8.2006 wagte er es, erst um 9:30 Uhr in den Kurs zu kommen, wo doch
die stramme Caritas die Menschen um 7:30 Uhr frühmorgens sozusagen zum
Rapport ruft. Die Übung der „Arbeitstugenden“, die an alte Zeiten
gemahnen, und der Kampf gegen die „Arbeitsentwöhnung“ gehört ja zu den
Aufgaben derartiger „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ im Auftrag des AMS.
Nach einer erfolglosen
Berufung suchte Caspar beim Verwaltungsgerichtshof sein Recht zu
bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof griff aber tief in die Trickkiste
und weigerte sich glattwegs mit den tieferen Gründen der „Vereitelung“
des Kurse auseinander zu setzen: Demnach „kommt es aber auf die
weiteren zur Beendigung des Kursbesuchs führenden Umstände
(insbesondere die im Abschlussbericht des Kursträgers behaupteten
Störungen, Konflikte und Beschimpfungen, zu denen der angefochtene
Bescheid keine auf ein ausreichendes Ermittlungsverfahren und
unbedenkliche Beweiswürdigung gestützten Feststellungen enthält) nicht
an.“ Caspar hat den Kurs abgebrochen, warum interessiert nicht, aus
Schluss basta!
Somit haben die Täter in
den Hilfsorganisationen freie Hand ihre unter Zwang zugewiesenen nach
Belieben wie Menschen ohne Rechte zu behandeln.
Melchior: Von Volkhilfe „Kommuna“ zu Caritas „Benefit
Work“ (VwGH 2005/08/0209)
Noch weniger Glück
brachten die Hilfsorganisationen Melchior. Zuerst wurde er vom AMS
Dresdnerstrasse zum Volkshilfeprojekt Kommuna zugewiesen, wo er am
5.7.2005 anfangen hätte sollen, um läppische 850 Euro brutto im Monat!
Melchior war zuvor im Burgenland und sein Zug verspätete sich und er
kam zu spät zur Volkshilfe. Das reichte bereits, dass das AMS Melchior
den Bezug sperrte, und zwar vom 5.7.2005 bis 15.8.2005.
Kaum dass die Sperre aus
war, hatte das AMS Melchior für den 16.8.2005 zu sich beordert und
Melchior gleich den nächsten „Job“ angeboten: Als Transitarbeitkraft
beim Caritas-Projekt „Benefit Work“. Wer davon profitiert hätte ist
unklar, Melchior sicher nicht, denn hier wurden gar nur 650 Euro brutto
geboten, obwohl dieses Projekt vom viel gepriesenen Wiener
ArbeitnehmerInnen Förder Fonds WAFF gefördert wurde. Sogar der
Verwaltungsgerichtshof sprach in seinem Urteil von einer „ungewöhnlich
niedrigen Entlohnung“. Das Dienstverhältnis hätte Melchior bei der
Caritas gleich Ruckzuck am nächsten oder übernächsten Tag antreten
sollen. Neben gesundheitlichen Gründen gab Melchior an, den „Job“ bei
der Caritas nicht angetreten zu haben, weil er nach der ersten Sperre
kein Geld für die Fahrtkosten gehabt hätte.
Melchior hatte Glück,
seine Beschwerde wurde bereits im Jahre 2006, also vor der berüchtigten
AlVG-Novelle 2007, behandelt, als der Verwaltungsgerichtshof noch
penibel urteilte. Mit der AlVG-Novelle wurden ja vorerst die
Arbeitszwangprogramme der Hilfsorganisationen und Sozialökonomischen
Betriebe legalisiert.
Dass “Rot” und “Schwarz”
nicht nur in Wien gut zusammen arbeiten, wenn es um die Nutzung von
Arbeitslosen als Billigarbeitskräfte geht, zeigt auch ein älterer Fall
aus Linz, wo 1992 im Rahmen eines „bfi Renovierungsprojekts“ der
„Kursort“ für das „Arbeitstraining“ ein Cartias-Heim war (VwGH
92/08/0216).
ERfA "Schritt für Schritt" … sind die Menschenrechte
weg (VwGH 2008/08/0273)
Ein
ebenfalls neues Urteil des Verwaltungsgerichtshof verweigert auch in
einem anderen Fall mit faulen Ausreden das Recht: Balthasara lange
Jahre als treue Chefsekretärin tätig verlor ihren Job wegen
Rationalisierungs- sowie Umstrukturierungsmaßnahmen der Firma seinen
und fand keinen neuen, weil Österreichs Wirtschaft ältere Menschen
diskriminiert. Nach ein paar sinnlosen Bewerbungskursen und so weiter
wurde Balthasara zu ERfA zugewiesen, wo im Grunde auch nichts Neues
geboten wurde und ein nicht näher bezeichneter Job vermutlich zu
sittenwidrig mieser Bezahlung angeboten wurde. Trotz Balthasaras
Beharrlichkeit wurde ihr keine stichhaltige Begründung für diese
Zwangsmaßnahme genannt. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof
wurde darauf und einiges mehr hingewiesen; im vorherigen Akt sowieso
auf noch vieles mehr.
All das, vor allem die
noch viel umfangreichere Argumentation der Berufung gegen den
Erstbescheid, wischte der Verwaltungsgerichtshof mit den kleinen Finger
weg, indem er sich die Welt kurzerhand neu erfindet. Bloß weil die
Zwangsmaßnahme im Betreuungsplan angekündigt wurde meinte er: „Es
musste für sie iSd § 9 Abs. 8 AlVG offenkundig sein,
dass sich die Wahrscheinlichkeit, zunächst einen Transitarbeitsplatz
und über diesen sodann auch eine Beschäftigung am "ersten Arbeitsmarkt"
zu erlangen, mit dieser Maßnahme zur Wiedereingliederung erhöhen
würde.“ Dass die Arbeitslosen aber nicht über Ihr Recht aufgeklärt
werden, den Betreuungsplan zu beeinspruchen, das scheint den hoch
bezahlten Herren Richtern völlig egal zu sein, sie haben ja keine
Ahnung vom wirklichen Leben.
Und dann setzten die
Schreibtischtäter noch eines drauf und erklären alle
Langzeitarbeitslosen zu Menschen zweiter Klasse: „Es ist notorisch und
bedarf keiner näheren Begründung, dass eine langjährige Absenz vom
Arbeitsmarkt den arbeitsplatzbezogenen Einordnungs- und
Kommunikationsfähigkeiten eines potentiellen Mitarbeiters in der Regel
nicht förderlich ist, was wiederum in den Augen von Arbeitgebern einen
Bewerbungsnachteil bei sonst durchaus gleicher Qualifikation darstellen
kann.“
Statt die Diskriminierung
und die Ursachen für die schlechte psychische Verfassung mancher
Langzeitarbeitsloser (repressive AMS-Bürokratie, soziale Ausgrenzung
durch die Gesellschaft) zu bekämpfen werden also die Diskriminierten
noch einmal verhöhnt und getreten und ihrer Menschenwürde beraubt!
Kann es sein, dass es
notorisch ist, und daher keiner Begründung bedarf, dass Richter
abgehoben sind und wieder Klassenjustiz betreiben? Und der Staat
sowieso ein Unterdrücker ist, der nur mehr den Reichen und Superreichen
dient?
Somit glauben nun das AMS
und seine Zuarbeiter, freie Hand für die Verletzung der Menschenrechte
und auch des sonst geltenden Rechts zu haben. Dank ERfA, ausgezeichnet
mit dem Menschenrechtspreis des Landes Steiermark. Pikantes Detail am
Rande: In der Jury dieses durch Steuern finanzierten Preises sitzen
nicht nur Vertreter der Landtagsparteien, sondern auch eine Vertreterin
von Amnesty international Österreich!
Besonders skurril:
Balthasara fand ein Jahr später aus eigener Kraft eine gut bezahlte
Projektstelle, Vollzeit noch dazu!, mit der sie fast bis zu Ihrer
Pensionierung durch kam. Sie widerlegte damit die sozialrassistischen
Vorurteile der Verwaltungsrichter bereits VOR deren Spruch! Einer
Umfrage der AKTIVEN ARBEITLOSEN zufolge ist gut ein Drittel der
Langzeitarbeitslosen sehr wohl aktiv und kommunikationsfähig. Ein
Drittel leidet unter den AMS-Repressionen und hat sogar Angst vor dem
nächsten AMS-Termin. Ein Drittel bekommt gesundheitliche Probleme vor
AMS-Zwangsmaßnahmen!
Fazit: Hilfsorganisationen helfen dem
Unterdrückersystem und nicht den Unterdrückten
Wer für diese
„Hilfsorganisationen“ spendet unterstützt Menschenrechtsverletzer, die
Arbeitslose ausbeuten. Unglaublich ist, wie diese Organisationen sich
selbst verraten, indem Sie als „Hilfe“ verkaufen, die vom herrschenden
System diskriminierten Menschen genau an jenes kapitalistische System
anzupassen, das sie diskriminiert. Aus Erfahrungsberichten Betroffener
wissen wir, dass es mitunter einigen Aufwand bedarf, schlechtest
bezahlte AMS-Arbeitszwangmaßnahmen bei den sogenannten
Hilfsorganisationen abzuwehren.
Es ist uns leider noch
nicht zu Ohren gekommen, dass diese Hilfsorganisationen öffentlich die
neoliberale Arbeitszwangpolitik des AMS mit den menschenrechtswidrigen
Bezugssperren verurteilen würden oder gegen die systematische Umgehung
regulärer Kollektivverträge durch die sittenwidrige
Transitarbeitskräfteregelung in BAGS- und BABE-KV (keine Anrechnung von
Vordienstzeiten und Qualifikationen, keine Gehaltsvorrückungen)
protestieren würde.
Wir wissen auch nichts
davon, ob die „Heiligen Drei Könige“ der Dreikönigsaktion, die heute
beim Wiener Bürgermeister einen Pressetermin absolvierten, gegen die
repressive Mindestsicherung und die stille Entsorgung des
Heizkostenzuschusses protestiert hätten. Bislang schweigen großteils
die vom Staat abhängigen kirchlichen Organisationen.
In Großbritannien haben
sich konsequenterweise viele Hilfsorganisationen verpflichtet, NICHT
mehr bei den Arbeitszwangprogrammen der Arbeitsmarktverwaltung
mitzumachen um nicht von schlecht bezahlten Zwangsmitarbeitern zu
profitieren.
War Jesus gegen den Götzen
Mammon publikumswirksam aufgetreten und die ArbeiterInnenbewegung gegen
den Kapitalismus angetreten, dienen nun Caritas und Volkshilfe & Co
gemeinsam genau diesen Übeltätern.
Es stellte nicht ohne
Grund schon 1968 Paulo Freire über die Hilfsorganisationen im Vergleich
mit dem Schulsystem fest. „Diese beiden Formen der Fürsorge - die
materielle ebenso wie die intellektuelle - schließen sich im Grunde
gegenseitig ein und hindern die "Befürsorgten" daran, die Wirklichkeit
klar und kritisch zu sehen, sie zu enthüllen, zu entkleiden und so zu
erfassen, wie sie ist. Sie hindern die "Befürsorgten" daran, sich als
solche zu erkennen."
Da mag die
Dreikönigsaktion noch so viele mildtätige Gaben sammeln. Caspar,
Melchior und Baltasar werden Europa bitter weinend verlassen haben,
denn hier werden die Werte des viel beschworenen „christlichen
Abendlandes“ selbst von „christlichen Organisationen“ mit Füßen
getreten. Und wie müsste es er Jesus ergehen, der einst gesprochen
haben soll: „Was Ihr dem Geringsten angetan habt, das habt Ihr mir
angetan“. Wenn seine toten Abbilder weinen können, würden wohl viele
Kirchen verschimmeln und vermodern.
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „AKTIVE ARBEITSLOSE“
Wien, 10.1.2011
Rechtshilfefonds und Sozialhilfefonds der AKTIVE ARBEITSLOSEN
Konto Nummer 22010059910
Sparda Bank, Bankleitzahl 14900
Fall Caritas Steiermark
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2007080042_20110316X00
Fall Volkshilfe
Kommuna, Caritas „Benefit Work“
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2005080209_20061025X00
Fall bfi
Renoveriungsprojekt im Cartias Heim
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_1992080216_19930330X00
Fall ErfA „Schritt für
Schritt“
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2008080273_20111116X00
Freire-Textzitat aus:
"Paulo Freire: Unterdrückung und Befreiung" (Seite 74)
Online als Google Buch unter http://books.google.at/books?id=2zeqLw45CmoC&redir_esc=y
Vorbildliche Aktion:
Boycott Workfare
http://www.boycottworkfare.org