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Notstandshilfe: Anrechnung Partnereinkommen aufheben!

Aktive Arbeits… am Mi., 28.01.2015 - 12:12

Aktive Arbeitslose Österreich starten Online-Kampagne zum Schutz der Versicherungsleistung für Menschen in Partnerschaften

(Wien/Graz, 28.1.2015) Aus der vom Sozialminister gegebenen Beantwortung zweier schriftlichen Anfrage der Grünen Sozialsprecherin Judith Schwentner zur Anrechnung des Partnereinkommens geht hervor, dass 2013 durchschnittlich 12.364 wegen der Anrechnung des Partnereinkommens gar kein Geld bekommen haben – Frauen waren mit 82% (10.130 Personen) besonders stark betroffen – und dass 11.324 Personen Abzüge hinnehmen mussten (Frauenanteil 54%). Frauen verloren im Schnitt 318 Euro monatlich, Männer 293 Euro.

Wer also in einer Beziehung lebt, darf zwar voll in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, trägt aber ein großes Risiko, weniger bis gar nichts mehr nach Ablaufen des Arbeitslosengeldes zu bekommen: Rund 10 % der Männer, aber 28 % der Frauen müssen Kürzungen oder völligen Entfall des Bezugs hinnehmen. Das stell zusätzlich also auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen dar.

Riesenaufwand mit Schnüffeleinsätzen bis ins Schlafzimmer

Für die vergleichsweise geringe „Ersparnis“ muss das AMS einen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben: Das AMS muss nicht nur laufend ausgesprochen komplizierte Berechnungen für Freigrenzen usw. anstellen, sondern auch immer wieder die Partnereinkünfte erheben.

Die Frage, ob überhaupt eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, führt nicht nur zu demütigenden, überfallsartigen Schnüffeleinsätzen von AMS-MitarbeiterInnen in Wohnungen der betroffenen Menschen und zu bloßstellenden Befragungen von Nachbarn und Hausmeistern. Das kann grobe Eingriffe in das Menschenrecht auf Privatsphäre bedeuten. In der Regel wissen die Betroffenen über Ihre Rechte nicht Bescheid. Sie werden nicht darüber aufgeklärt, dass sie das Recht haben, beim unangekündigten „Augenschein“ den Zutritt zur Privatwohnung zu verweigern. Selbst im Scheidungsfall werden mitunter sogar getrennt lebende Ex-PartnerInnen vom AMS massiv belästigt.

Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung und kein Almosen!

Wie bereits der Verfassungsgerichtshof mehrfach festgestellt hat, handelt es sich bei der Notstandshilfe um eine Versicherungsleistung und nicht um eine Sozialleistung. Der Verfassungsgerichtshof bezeichnet die Notstandshilfe sogar als „vermögenswertes Recht“ das den menschenrechtlichen Schutz des Eigentums begründet. Das AMS darf daher die Notstandshilfe nur mit einem Bescheid entziehen.

Auch ein Blick in den AMS Geschäftsbericht entkräftet den Mythos, dass NotstandshilfebezieherInnen auf der Tasche der SteuerzahlerInnen liegen: 2013 nahm das AMS 5,61 Milliarden an Versicherungsleistungen ein und gab 4,84 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen aus (davon 1,18 Milliarden Euro für die Notstandshilfe). Was auf Kosten der Steuerzahler zugezahlt wird sind also die „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ mit zum Teil als sinnlos und demütigend erlebten Zwangsmaßnahmen und die Steuergeschenken an die Unternehmer.

Bestrafung von Partnerschaften und Familien beseitigen!

Es kann also nicht sein, dass Menschen, die voll in die Versicherung eingezahlt haben, de facto enteignet werden, nur weil sie in einer Ehe oder Partnerschaft leben. Geradezu ein Treppenwitz der Geschichte ist es, dass ausgerechnet die sich als Familienpartei bezeichnende ÖVP stets gegen die Abschaffung dieser ausgesprochen familienfeindlichen Schikane auftritt und somit dazu beiträgt, dass immer mehr Menschen zum Schluss kommen, keine Kinder aufzuziehen riskieren zu können.

Aufgrund der nach wie vor ungleichen Einkommensverteilung sind rund 80% der von Bezugsentfall wegen Anrechnung des Partnereinkommens Betroffenen Frauen. Die Unternehmer- oder Millionärsfrau, die sonst vermeintlich zu Unrecht Notstandshilfe beziehen würde, ist ein gerne vorgebrachter Mythos, der statistisch nicht ins Gewicht fällt. Die Notstandshilfe ist ohne Familienzuschläge sowieso mit 872,31 Euro monatlich bis 1.017,- Euro monatlich gedeckelt. Männer bezogen 2013 im Schnitt 670 Euro monatlich Notstandshilfe, Frauen gar nur 624 Euro monatlich.

Online-Petition und Aktionsplattform für die Versichertenrechte von in Partnerschaften lebenden Menschen

Ab und zu eine isolierte Einzelaktion - noch dazu ohne Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen und anderer Organisationen - wird nicht reichen, dieses alte Übel zu überwinden. Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ startet daher eine Online-Petition und ruft alle sozial engagierten Menschen und Organisationen zur Gründung einer Aktionsplattform zum Schutz der Versicherungsleistung Notstandshilfe auf.

Online Petition (abgeschlossen)

Weitere Informationen:

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