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Mindestsicherung: Bundesrahmengesetz jetzt, statt den destruktiven Kräften nachgeben!

Aktive Arbeits… am Fr., 11.11.2016 - 12:07

(Wien, 11.11.2016) Die bei seinem Amtsantritt beschworene „letzte Chance“ hat Christian Kern vertan indem er am Abend des 8.11.2016 gegenüber den destruktiven Kräften ÖVP und FPÖ, die seit Monaten eine Hetzkampagne gegen die Ärmsten machen, erbärmlich nachgegeben hat. Nach Artikel 12 Absatz 1 Bundesverfassungsgesetz konnte der Bund nämlich schon immer die Grundsätze im „Armenwesen“ per Gesetz festlegen und war daher auf die Zustimmung der Bundesländer angewiesen.

Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ fordert daher Bundeskanzler Christian Kern auf, ein Bundesrahmengesetz zur Rettung und Weiterentwicklung der Mindestsicherung mit folgenden Grundsätzen durchzusetzen:

  • Armutsbekämpfung als oberstes Ziel mit schrittweiser Heranführung der Mindestsicherung an die offizielle Armutsgefährdungsgrenze nach EU-SILC. Derzeit liegt die Mindestsicherung für eine Einzelperson rund 300 Euro unter EU-SILC.

  • Menschenrecht auf frei gewählte, volle und möglichst produktive Erwerbsarbeit achten, freie Wahl der Kurse und Beschäftigungsprogramme. Abschaffung der Umgehung regulärer Kollektivverträge und des Arbeitsrechts durch den “zweiten Arbeitsmarkt”. Keine gemeinnützige Zwangsarbeit!

  • Menschenrecht auf freie Berufswahl und Berufsausbildung umsetzen, unabhängig vom Alter!

  • Menschenrecht auf Wohnen garantieren durch Recht auf Wohnbeihilfe mit der die vollen Wohnkosten abgedeckt werden. Abschaffung des Grundbucheintrags in Eigentumswohnungen/Eigenheimen die dem Eigenbedarf dienen, weil sonst die Armut der nächsten Generation künstlich vom Staat herbei geführt wird.

  • Menschenrecht auf Eigentum achten durch Erhöhung der Vermögensfreigrenze auf 20.000 Euro “verwertbares Vermögen” pro Person. Recht auf Weitererhalt eines Mittelklasseautos.

  • Menschenrecht auf soziale Sicherheit und Existenzsicherung garantieren durch Abschaffung oder wenigstens Entschärfung des schikanösen Sanktionenregims: Keine Bezugskürzungen unter die Existenzgrenze sowie Pflicht zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Überlebens durch nicht bloßstellende Sachleistungen.

  • Förderung der Aufnahme von Beschäftigungen durch Erhöhung der Freigrenzen auf 30% (pro Person)

  • Recht auf Schutz der Privatsphäre

  • Menschenrecht auf Mitbestimmung nach ILO Empfehlung 202, Aufbau einer Erwerbslosen- und Sozialanwaltschaft als Rechtsinformations- und -durchsetzungsagentur und als Plattform der Betroffenenselbstorganisationen.

Auch ÖGB und AK haben versagt

Beschämend ist das geringe Engagement von ÖGB und AK zur Rettung und Weitereintwicklung der Mindestsicherung. Erst in letzter Minute, als das Auflaufen lassen der Mindestsicherung durch ÖVP und FPÖ absehbar war, haben AK und ÖGB etwas öffentlichen Druck in Form von Presseaussendungen in dieser üblen Inszenierung vorgespielt.

Der von ÖVP und FPÖ forcierte Druck auf Arme, Erwerbsarbeitslose, MigrantInnen und Flüchtlinge richtet sich gegen alle ArbeitnehmerInnen: Menschen sollen gezwungen werden, Erwerbsarbeit zu immer schlechteren Konditionen anzunehmen. Reguläre Mitarbeiter der Stammbelegschaften werden tendenziell durch hoch subventionierte Billig(tage)löhner ersetzt. Bei den noch regulär beschäftigen Menschen wird die Angst erhöht, selbst die Arbeit zu verlieren und entrechtet zu werden, weshalb auch diese Menschen immer schlechtere Arbeits- und Lebensbedingungen hinnehmen müssen.

Besonders übel ist, dass immer mehr Menschen sich dem repressiven Mindestsicherungregime unterwerfen müssen, nur weil Politik und Wirtschaft für 500.000 Menschen gar keine Erwerbsarbeit anbieten und für rund eine weitere Million nur noch Teilzeitstellen, die oft nicht einmal Existenz sichernde Löhne bieten!

Das gegeneinander Ausspielen der ArbeitnehmerInnen durch ÖVP und FPÖ dient offenbar dazu, davon abzulenken, dass diese in erster Linie die Interessen der herrschenden Eliten vertreten: Die Kapitaleinkommen und Gewinne der größeren Unternehmen steigen weiter, während die Einkommen aus Lohnarbeit seit Jahren stagnieren und für das unterste Fünftel sogar deutlich zurück geht.

Daher ist es unverständlich, dass der ÖGB-Bundesvorstand bereits am 30.3.2016 neben einigen positiven Forderungen wie Erhhöhung der Mindestsicherung auch repressive Forderungen beschlossen hat wie „Vollziehung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Arbeitsbereitschaft“ und „Sachleistungen statt Geldleistungen: Direktzahlungen an Wohnungsvermieter und Energieversorger“1. Aufgrund der bloßstellenden Datenübermittlung wäre zweites sogar menschenrechts- und verfassungswidrig und kontraproduktiv! Besonders schlimm: Sogar die einst linksalternative AUGE/UG-Führung hat diesem Vorschlag, der mehr Druck auf Erwerbsarbeitslose bedeutet und somit auch gegen alle ArbeitnehmerInnen in einem nicht nachvollziehbaren Tauschhandel zugestimmt!

Für die von der Wirtschaft erwerbsarbeitslos und arm gemachten Menschen haben die Gewerkschaften schon seit den 80er Jahren weder eine Demonstration organisiert geschweige denn einen sozialen Streik! Somit haben sie ihre eigenen Wurzeln, ihre historische Mission, den Kapitalismus zu überwinden, schon längst verraten! Als vermeintliche „Sozialpartner“ werden sie so zu Co-Managern, wenn nicht Kapos, des Kapitals, die die ArbeitnehmerInnenschaft mit struktureller Gewalt zur Annahme von Lohnarbeit um jeden Preis zwingen und eine grundsätzliche Hinterfragung der auf Lüge und Gewalt beruhenden Herrschaft von Staat und Kapital zu verhindern.

Menschenrechte und Rechtsstaat rücken wieder in weite Ferne

ÖVP und FPÖ haben ja bereits mit der Reduzierung der Mindestsicherungen für Flüchtlinge gezeigt, dass sie Menschenrechte, aber auch Verfassungrechte (auf Gleichbehandlung) verachten und diese mit der Deckelung und der unter dem Stichwort “Sachleistungen” geplanten Datenübermittlung durch Direktzahlungen an Vermieter und Energieunternehmen weiter zersetzen wollen.

Durch den weiteren Wildwuchs an vermehrt differierenden und meist sehr vage formulierten Landesgesetze wird es für die in Armut gestossenen Menschen immer schwieriger ihr Recht durchzusetzen, weil es weiterhin keine Rechtsliteratur geben wird und auch kaum eine Informationsmöglichkeit. Mit dem Schüren von Neid und Mißgunst wollen ÖVP und FPÖ offenbar den Rechtsstaat in seinen Grundfesten zerstören und ihre autoritäre und Menschen verachtende Politik durchsetzen.

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