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AK-Wahlen 2014 Wien: Freiheitliche Arbeitnehmer (FA)

Aktive Arbeits… am Mi., 10.09.2014 - 23:55

Frage 1: Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?

Grundsätzlich ist jeder Arbeiterkammerrat Ansprechpartner sowie auch das Büro der Freiheitlichen Arbeitnehmer (faatfpoe.at). Die meisten unserer Kandidaten sind durchgängig seit drei Jahren berufstätig. Wir haben mit Manuela Zauner eine Kandidatin, die aufgrund ihrer beruflichen Arbeit im AMS laufend mit „Erwerbsarbeitslosen“ zu tun hat. Ich selbst war nach meinem Schulabschluß lange Jahre ohne Arbeit gemeldet, hatte zwei „Wie-bewerbe-ich-mich-richtig-Kurse“ einen ECDL-Kurs sowie „Persönlichkeit im Verkauf-Kurs“ absolviert (bzw. absolvieren müssen).

Frage 2: Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?

Um diese Frage zu beantworten, muss ich weit ausholen.

Vorweg ist es als Freiheitliche Arbeitnehmer unser Ziel, Arbeitslosigkeit so gut wie möglich zu bekämpfen. Wir haben in den letzten 5 Jahren zahlreiche Anträge eingebracht, die von der roten Mehrheitsfraktion Großteils leider abgelehnt wurden. Wir glauben zum Beispiel nicht, dass die Arbeitsmarktostöffnungen für Österreichs Arbeitslose von Vorteil waren und sind der Meinung, dass dadurch die Arbeitslosenrate noch weiter voran getrieben wird. Rot sieht das anders und hat unsere Anträge, wie eben einen Stopp der Arbeitsmarktostöffnungen abgelehnt. Wir denken jedenfalls, dass Österreich in seiner derzeitigen Form auf die Arbeits- und Personenfreizügigkeit zu den neuen EU-Staaten noch nicht vorbereitet ist. Die Lohngefälle sind einfach zu unterschiedlich.

Wir haben als einzige Fraktion (obwohl sich eine andere mit unseren Forderungen in den Medien brüstet) Reformen beim AMS beantragt, weil wir unter anderem Zweifel an der derzeitigen Kurs-Praxis haben. Dass Arbeitslose mehrmals zu "Wie bewerbe ich mich richtig Kursen" verdonnert werden, nur damit die Arbeitslosenstatistik geschönt wird, lehnen wir ab. Stattdessen sollte es bedarfsorientierte Schulungen geben, von denen Arbeitslose auch tatsächlich profitieren und sie die besten Chancen haben, einen Job zu finden. Das AMS hatte zuletzt ein Jahres-Budget von 1,1 Milliarden Euro nur für Kursmaßnahmen zur Verfügung. Da muss schon ein besseres Angebot möglich sein.

Wobei auch die Jobs gut bezahlt werden müssen. Vor kurzem hat Bernhard Rösch kritisiert, dass eine Rechtsanwaltskanzlei für einen Sekretariatsjob auf Vollzeitbasis weniger als 750 Euro brutto zahlen wollte. Kurioserweise konnte die Stelle mit einer ehemaligen Verkäuferin besetzt werden. Das entspricht nicht unseren Vorstellungen. Wir fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.600 Euro auf Vollzeitbasis. Davon würden vor allem auch Frauen profitieren, die nachwievor für die selbe Leistung immer noch schlechter bezahlt werden als Männer. Ein gesetzlicher Mindestlohn wird aber von der roten Mehrheitsfraktion abgelehnt – mit dem Hinweis, dass dies Aufgabe der Gewerkschaften sei. Wie gut die Gewerkschaften da sind, sieht man am vorher erwähnten Beispiel. Die Unterlagen zum 750-Euro-Job kann ich Ihnen übermitteln.

Wir sind unter anderem auch der Meinung, dass die Steuerlast zu hoch ist und sprechen uns schon lange für eine Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent aus. In Pressediensten wie etwa http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20131220_OTS0112/fa-roesch-an-bundesregierung-steuern-auf-lohn-und-wohnen-senken-arbeitsmarktostoeffnung-stoppen haben wir unser Steuermodell mehrmals vorgestellt. Wir gehen davon aus, dass durch ein sinnvolles Maß an Steuern die Kaufkraft steigt, folglich Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden. Das bringt dem Staat wiederum mehr Einnahmen und senkt auch Ausgaben. Mehr Steuern allerdings werden keinen Wohlstand schaffen und den Sozialstaat auf Dauer ruinieren.

Maßnahmen gäbe es noch zahlreiche, wie im Bereich Bildung, Integration oder Abbau der Verwaltung. Man könnte seitenweise berichten. Erwähnen möchte ich aber noch, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gewährt werden muss. Wahlfreiheit heißt für uns, dass Eltern sich es finanziell auch leisten können, dass sich zumindest ein Elternteil um die Erziehung der Kinder kümmern kann. Derzeit müssen beide Eltern arbeiten gehen, weil sie sonst nicht über die Runden kommen.

Wir haben die Streichung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld soviel eine Vereinfachung der Kindergeldpauschalvarianten 1,2 und 3 gefordert. Unsere Variante hätte eine tägliche Auszahlung von 26,60 Euro für bis zu 36 Monaten vorgesehen, sofern sich zumindest ein Elternteil in Karenz befindet. Unser Modell, das in Summe eine Förderung pro Kind in der Höhe von 30.000 Euro vorsieht, hätte eine echte Wahlfreiheit ermöglicht und auch den Beruf der Mutter aufgewertet. Außerdem wollen wir die Anrechnung der Kindererziehungszeit bis zum Schuleintritt als Pensionszeit. Auch forderten wir die Ausdehnung der Karenzzeit von derzeit 24 Monate auf zumindest 30. Alle Forderungen wurden von Rot abgelehnt. Rot will, dass beide Elternteile so rasch wie möglich arbeiten gehen und die Erziehung im Kindergarten erfolgt. Das hat aber aus unserer Sicht mit Wahlfreiheit nichts zu tun.

Wir Freiheitliche Arbeitnehmer sehen uns als Partner von Arbeitnehmern als auch Erwerbsarbeitslosen. Wir greifen jeden Vorschlag auf, halten aber fest, dass wir unseren Anträgen nur dann das nötige Gewicht geben können, wenn wir bei der AK-Wahl deutlich gestärkt werden.

Frage 3: Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?

Wir sind grundsätzlich für eine Arbeitszeitverkürzung, halten aber fest, dass Leistung gerecht entlohnt werden muss. Jene, die gerne viel oder lang arbeiten wollen, sollen daran auch profitieren. Es darf aber nicht auf Zwang basieren.

Was das Wochenstundenausmaß betrifft, kommt es auch auf die Berufssparten an. Schwerarbeit verlangt längere Erholungsphasen. Und es stellt sich auch die Frage der Finanzierbarkeit und Machbarkeit. Wir sind aber diskussionsbereit, was das Wochenstundenausmaß betrifft.

Frage  4: Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?

Wir haben in der Arbeiterkammer Anträge dahingehend gestellt, gegen Zahlungen in den ESM oder in EU-Pleitestaaten aufzutreten. Die Anträge wurden von Rot - aber meines Wissens auch von Schwarz - abgelehnt. Auf Anfrage schicke ich Ihnen die Anträge gerne zu. Wir werden dahingehend auch wieder Anträge einbringen. Solange aber die Roten über eine absolute Mehrheit verfügen, ist die Chance einer Kurskorrektur unwahrscheinlich.

Wir haben uns in einem Antrag auch gegen EU-Steuern ausgesprochen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Ein Fiskalpakt hat den Sinn, in die Steuerhoheit der Staaten einzugreifen. Eine Tatsache, die die FPÖ mit Vehemenz ablehnt. Diese Kritik teilen auch die Freiheitlichen Arbeitnehmer. Für die einzelnen Staaten braucht es wieder mehr Selbstbestimmung anstatt Fremdbestimmung. Die Bundesregierung, aber auch die „offizielle“ AK sieht das jedoch anders.

Auch kritisierten wir die Verschleierungstaktik der EU, wie etwa bei Lebensmitteln. Das Waren mit dem Vermerk "Hergestellt in der EU" gekennzeichnet werden, anstatt die genauen Herkunftsländer anzuführen, haben wir mit einem Antrag thematisiert. Auch dieser Antrag wurde von der roten Mehrheitsfraktion abgelehnt.

Frage 5: Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?

Wir haben intern die Ungerechtigkeiten bei der Notstandshilfe diskutiert. Dass Notstandhilfebezieher weniger oder theoretisch keinen Anspruch auf Zahlungen haben, wenn der Ehepartner derart viel verdient, wird von uns kategorisch abgelehnt. Hier werden Familien und Lebensgemeinschaften bestraft. Es ist nicht einzusehen, dass Menschen, die gearbeitet haben, die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen nicht erhalten, weil sie einen Partner haben. Ich glaube mich erinnern zu können, dass unsere Fraktion dazu vor Jahren zumindest einen Antrag gegen diese Diskriminierung einbracht hat, der aber von der roten Mehrheitsfraktion abgelehnt wurden. Sie können sich aber sicher sein, dass wir wieder Anträge einbringen werden. Wer arbeitet, soll die ihm zustehenden Leistungen erhalten – unabhängig, ob er einen Partner hat und wie „reich“ dieser ist. Es macht sicherlich Sinn, wenn es von Haus aus keine Anrechnung der Partnereinkommen gibt.

Frage 6: Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?

Hat sich jemand Leistungen erarbeitet, soll ihm die Auszahlung im Falle einer Arbeitslosigkeit solange gewährt werden, wie es das Gesetz vorsieht. Dass allerdings jener Person Leistungen gesperrt werden, weil sie gewisse Auflagen nicht erfüllt hat, muss von Fall zu Fall bewertet werden. Eine Sperre des Arbeitslosengeldes lehnen wir zum Beispiel ab, wenn eine Person vom AMS dazu zwangsverpflichtet wird, mehrmals einen Bewerbungskurs zu besuchen. Die Thematik wurde vorher schon behandelt. Dem gegenüber verwahren wir uns gegen schwarze Schafe, die sich nachweislich in die soziale Hängematte legen. Wenn jemand offensichtlich kein Interesse an Leistungsbereitschaft zeigt und nicht arbeiten gehen will (aber kann), oder wenn jemand einer Schwarzarbeit nachgeht und so jene brüskiert, die für ihre Arbeit Steuern zahlen, ist das eine Grenze, die überschritten wird. Wir denken, Schwarzarbeit ist kein Menschenrecht und sollte sanktioniert werden.

Frage 7: Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.

Wenn Ihnen solche Fälle bekannt sind, bitte ich Sie, dass Sie mir diese übermitteln. Wir würden das anhand von Beweisen gerne aufgreifen. Wie bereits schon erwähnt, wollen wir einen gesetzlichen Mindestlohn zusätzlich zu den Kollektivverträgen. Unseriöse Praktiken der Unternehmer müssen jedenfalls bekämpft werden.

Frage 8: Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt.
Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn würden die Methoden deutlich unterbunden. Wir sprechen uns gegen Leiharbeit aus. Eine unserer Forderungen im aktuellen Wahlkampf lautet auch „Fixarbeit statt Leiharbeit“. Wir werden in diese Richtung Anträge einbringen. Ich selbst bin gerne bereit, mich mit dieser Problematik genauer auseinander zu setzen und bin Ihnen für jede Information dankbar. Vielleicht können wir einen Termin vereinbaren.

Frage 9: Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung der UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen.
Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?

Das System darf nur keine kranken Menschen schikanieren. Die AK sollte in solchen Fällen Rechtsicherheit bieten und bei Notwendigkeit die Leistung bevorschussen. Ich werde auch diese Thematik aber noch genauer beobachten.

Frage 12: Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und die freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen stärken würde?

Die Idee klingt ansich sehr gut. Doch auch hier gibt es sehr viele "Aber". Von der Theorie her würde das für Österreich bedeuten, dass jeder Bürger Anspruch auf eine Geldsumme hat. Mit "jeder Bürger" könnte das Baby bis zur betagten Person gemeint sein. Um dieses Grundeinkommen zu bezahlen, können nur jene Menschen herangezogen werden, die auch Geld haben. Das sind zum kleinen Teil reiche Leute oder Menschen, die Steuern zahlen. Die Menschen, die also Steuern zahlen, bezahlen sich nicht nur ihr eigenes Grundeinkommen, sondern auch das der anderen, die nicht Steuern zahlen. Gehen wir einmal davon aus, das nun der Großteil der Menschen meint, nicht arbeiten gehen zu müssen, wie wäre dann ein Grundeinkommen finanzierbar? Ich glaube, wie bereits erwähnt, es muss ein ausgewogenes Steuermodell geben, das Leistung belohnt und Anreize schafft, arbeiten zu gehen. Folglich auch Arbeitsplätze sichert und neue schafft. Soziale Hilfe soll es nur für jene Menschen geben, die es wirklich aus eigener Kraft nicht mehr schaffen, an ihrem Wohlstand beizutragen. Die Politik ist da mehr denn je gefordert.

Frage 13: AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen.
Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Wir verstehen uns als Vertreter von Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, aber auch Personen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Die Idee einer Vertretung für Langzeitarbeitslose klingt auf den ersten Blick verlockend. Allerdings gibt es auch da viele offene Fragen. Ich befürchte, dass eine Arbeitslosenvertretung an den politischen Realitäten scheitern dürfte.

So ist die Arbeiterkammer eine Organisation mit Gremien, die über ausreichend Infrastruktur verfügt. Diese Infrastruktur lebt von den Beiträgen, welche die Arbeitnehmer bezahlen.

Will man eine Arbeitslosenselbstvertretung gründen, so stellt sich die Frage, wie sie strukturell organisiert werden kann. Und eine Organisation ist zweifelsohne mit finanziellen Aufwand verbunden und ich habe die Befürchtung, dass Arbeitslose nicht bereit wären, genug Mittel beizusteuern, damit eine Arbeitslosenselbstvertretung auf Dauer funktionieren kann.

Ist an eine Kooperation mit der AK gedacht, die dazu führt, dass eine neue Organisation von der Infrastruktur der AK lebt, so wird das vermutlich zu Konflikten führen, bei denen Arbeitnehmer gegen Arbeitslose ausgespielt werden. Bei der Gewerkschaft dürfte es ähnlich sein. Langfristig würde einer Arbeitslosenselbstvertretung wohl das Aus drohen.

Eine Arbeitslosenselbstvertretung müsste auch voraussetzen, dass die dortigen Verantwortlichen sich nach einer angemessenen Zeit auch Wahlen stellen müssten. Und auch Wahlen kosten Geld. Sind dann zum Beispiel alle Erwerbsarbeitslose stimmberechtigt, müssten diese entsprechend informiert werden, abgesehen davon, dass eine Wahl von derzeit 450.000 Stimmberechtigten einen massiven organisatorischen Aufwand darstellt.

Vermutlich wird es auch Kritiker geben, die kein Verständnis dafür haben werden, dass Erwerbsarbeitslose an einer AK-Wahl teilnehmen dürfen, zeitgleich aber auch an einer Wahl zur Arbeitslosenselbstvertretung. Man wird mit einem Entweder-oder-Argument kommen, weil dann Erwerbsarbeitslose von zwei Gremien vertreten werden würden, während das bei Erwerbstätigen nicht der Fall wäre.

Womit ich zum wohl wesentlichsten Punkt komme. Eine Arbeitslosenselbstvertretung würde selbst bei den derzeit 450.000 Arbeitslosen keine Akzeptanz finden, weil die derzeitige rot-schwarze Bundesregierung damit ein Eingeständnis abgeben würde, wie schlecht sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beigetragen hat. Abgesehen davon glaube ich auch nicht, dass die wirklich zuständigen Gremien - und das sind die Sozialpartner, wie eben die Arbeiterkammer mit ihren 3 Millionen Mitgliedern als auch die Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer - eine Arbeitslosenselbstvertretung akzeptieren würden, die mit ihnen auf Augenhöhe verhandelt.

Anliegen von Erwerbsarbeitslosen in der AK wollen wir nach besten Wissen und Gewissen vertreten. Ihre Vorstellungen einer Selbstvertretung bitte ich Sie, konkreter darzulegen, aber auch meine Bedenken zu berücksichtigen. In der Arbeiterkammer gibt es einen Ausschuss, der sich gezielt mit Arbeits- und Sozialpolitik beschäftigt. Vielleicht besteht da die Möglichkeit einer Kooptierung.

Frage 14: Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?

Die Antwort muss mit jener Antwort auf die Frage 13 verknüpft werden.

Unser Bundesobmann hat die Frage des aktiven Wahlrechts grundsätzlich mit Ja beantwortet. Allerdings hätten die Erwerbsarbeitslosen dann ein Vertretung, weshalb eine von Ihnen geforderte zusätzliche Arbeitslosenvertretung – wie bereits schon erwähnt - zu einem Konflikt führen würde.

Frage 15: Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?

Diesbezüglich bitte ich Sie, uns in Zukunft Ihre Initiativen zu unterbreiten. Wenn Ihre Ideen gut sind, werden wir diese in Form von Anträgen einbringen und weiter verbreiten. Sind die Initiativen mit einem finanziellem Aufwand verbunden, wollen wir nach Maßgabe unserer budgetären Mittel - die leider begrenzt sind - versuchen, am Gelingen der Initiative beizutragen. Weiter stehen wir in enger Kooperation mit unserer Mutterpartei, der FPÖ, die Initiativen mittragen kann. Wir wollen auch versuchen, Anliegen über die Medien zu verbreiten. Ich lade sie nochmals ein, Vorschläge zu unterbreiten.

Frage 17: Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine.
Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?

Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Fraktion zahlreiche Anträge in Sachen Öffentlichkeitsarbeit der AK eingebracht hat. Ich schicke Ihnen die Anträge auf Anfrage gerne zu. Wir haben u.a. gefordert, dass die Mitgliederzeitung „AK für SIE“ auch über die Arbeit der Fraktionen berichten soll. Wir haben gefordert, dass es ein elektronisches Antragsarchiv auf der Internetseite der Arbeiterkammer geben soll, wie das bereits im Wiener Landtag oder dem Parlament der Fall ist. Wir haben gefordert, dass über die Redebeiträge aus den Vollversammlungen über die APA informiert werden soll – wie das in Oberösterreich der Fall ist. Die Anträge wurden von der roten Mehrheitsfraktion abgelehnt.

Zuletzt haben wir gefordert, dass die Medienöffentlichkeit zumindest über jene Anträge informieren soll, die mehrheitlich angenommen wurden. Dieser Antrag wurde angenommen. Seit der letzten Vollversammlung wurde über die Anträge auf www.ots.at berichtet. Ein Beispiel davon schicke ich anbei http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20131113_OTS0232/ak-wien-vollversammlung-9-wiener-stadtwerke-muessen-im-eigentum-der-stadt-bleiben Es wird dabei aber nicht erwähnt, welche Fraktion den Antrag gestellt hat (dieser Antrag stammte von uns). Sie haben jedenfalls die Möglichkeit über die Arbeit der Freiheitlichen Arbeitnehmer informiert zu werden, wenn Sie sich bei faatfpoe.at anmelden. Sie bekommen u.a. unsere Pressemeldungen zugeschickt.

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