Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

Offener Brief an das niederösterreichische Armutsnetzerk zur Online-Petition "Arbeitsmarktpolitische Angebote ausbauen bzw. neue Angebote schaffen – anstelle von Kürzungen!" - Gegen die Entrechtung am "zweiten Arbeitsmarkt"!

Aktive Arbeits… am So., 10.05.2015 - 16:15
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Mitglieder unseres Vereins wurden wir auf Ihre Online-Petition „Arbeitsmarktpolitische Angebote ausbauen bzw. neue Angebote schaffen – anstelle von Kürzungen!“ aufmerksam.

Auf den ersten Blick erscheint Ihre Petition durchaus ein seriöses und hehres Ziel zu verfolgen: nämlich den Ausbau der arbeitsmarktpolitischen Angebote – mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Bei etwas näherer und kritischer Betrachtung jedoch kommen durchaus Zweifel auf, ob das Ziel, das Sie mit Ihrer Petition erreichen wollen, auch immer im Sinne der erwerbsarbeitslosen Menschen und betroffenen Zielgruppen ist.

So schreiben Sie etwa zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit:

Die Verweildauer, also die Dauer die langzeitbeschäftigungslose Personen in den sozialökonomischen Betrieben verbleiben können, wurde von bisher meist 12 auf 6 Monate verkürzt (nur in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich).

Langfristige berufliche Perspektiven zu erarbeiten wird dadurch erschwert. Besonders Personen, die schon lange arbeitslos sind, haben oft mit schwierigen Lebenssituationen und komplexen Problemlagen zu kämpfen: eine adäquate Unterstützung zu bieten wird bei einer Verkürzung der Verweildauer massiv erschwert. Anstatt auf den steigenden Bedarf an diesen Angeboten mit einer Verkürzung der Verweildauer zu reagieren, bräuchte es einen Ausbau dieser Angebote um mehr Menschen die Teilnahme zu ermöglichen.“

Dazu nehmen wir im Folgenden Stellung:

Im Rahmen der sogenannten „Älterengarantie“ bzw. des von Sozialminister Hundstorfer verabschiedeten „Beschäftigungsprogramms 50+“ werden seit einiger Zeit verstärkt ältere Arbeitslose den sozialökonomischen Betrieben zugebucht, obwohl die ursprünglich Zielgruppe des „zweiten Arbeitsmarktes“ eher jüngere Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung und ohne Berufserfahrung bzw. von Wirtschaft und Gesellschaft schwer diskriminierte „soziale Randgruppen“ waren.

Gerade in letzter Zeit erreichen uns immer häufiger Beschwerden von betroffenen älteren Erwerbsarbeitslosen, die unter Androhung des Existenzentzugs gegen ihren Willen vom AMS in „sozialökonomische Betriebe“ (SÖB) und „gemeinnützige Beschäftigungsprojekte“ (GBP) hineingezwungen werden.

Unsere Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass gerade die älteren Erwerbsarbeitslosen sich durch solche Zwangsmaßnahmen in hohem Maße diskriminiert, dequalifiziert, gedemütigt und entrechtet fühlen! Diese Menschen haben in der Regel eine gute Ausbildung und langjährige Berufserfahrung vorweisen können. Ihr einziges Manko ist das Alter, weswegen sie von der Wirtschaft gegen deren Willen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden werden.

Schlimmer noch ist die Erkenntnis: Diese gut ausgebildeten „Baby-Boomer“, teilweise sogar hochqualifizierte Akademiker/innen, die auf solche menschenverachtende Weise zu Hilfsarbeiter/innen degradiert werden, wird man (bis auf wenige Ausnahmen) wohl nicht mehr erfolgreich in den „ersten Arbeitsmarkt“ „integrieren“ können.

Erstens hat die Erfahrung gezeigt, dass diese Menschen gerade durch eine Anstellung im SÖB oder GBP stigmatisiert und von Arbeitgebern am ersten Arbeitsmarkt in der Regel nicht mehr eingestellt werden.

Zweitens werden solche Zwangsmaßnahmen gerade von den gut ausgebildeten älteren Arbeitslosen als Diskriminierung, Dequalifizierung und Demütigung empfunden.

Durch eine sittenwidrige Transitarbeitskräfteregelung werden immer öfter die regulären Branchenkollektivverträge umgangen und nur noch Hungerlöhne gezahlt. Eine rechtswidrige, im BAGS- und BABE-Kollektivvertrag vorgesehene, „sozialpädagogische Betreuung“ greift in unsere Grundrechte ein. Ebenso wie die illegalen Datenübermittlungen an das AMS. „Transitarbeitskräfte“ haben keinen eigenen Betriebsrat und somit auch keine Vertretung. Wir sind ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse!

Bei „Arbeitstrainings“ und „Arbeitserprobungen“ wird erst gar kein Lohn gezahlt, sondern nur der AMS- bzw. Mindestsicherungsbezug, womit die Anbieter dieser „Maßnahmen“ auf Kosten der sonst so oft beschworenen „Versicherungsgemeinschaft“ Gratisarbeitskräfte erhalten, die in diesen Zeiten auch keine Pensionszeiten erwerben, was wiederum die Altersarmut fördert.

Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Personen im Zuge dieser SÖB-Zwangsmaßnahmen endgültig demotiviert werden und sich schließlich vom „Arbeitsmarkt“ innerlich ganz „verabschieden“. Die älteren Arbeitslosen gehen dann sehr häufig in die „innere Emigration“ und zählen am Ende nur noch die Tage bis zu ihrem Pensionsantritt! (Dies wurde uns erst neulich von einem akut betroffenen und hochqualifizierten Mitglied unseres Vereins bestätigt!)

Fazit: Die vielgepriesene „Älterengarantie“, das „Beschäftigungsprogramm 50+“ (in der Form, wie es jetzt von Sozialminister Rudolf Hundstorfer verabschiedet und umgesetzt wird) hat in der Praxis – ebenso wie die „Ausbildungsgarantie“ für jüngere Menschen – bisher leider mehr Frust als Lust hervorgebracht und in sehr vielen Fällen nur zu Irrungen und Verwirrungen geführt. Bis hin zum Burn-Out, zu schweren Depressionen und sogar Suizidgedanken!

Daher stellt sich für uns nun die wichtige Frage: Warum werden die Erwerbsarbeitslosen selbst und die Arbeitslosen-Initiativen, zu denen ja auch unser Verein als Basis-Gewerkschaft für Erwerbsarbeitslose gehört, bei solchen Entscheidungen nicht eingebunden und einfach übergangen?

Bezeichnend ist, dass uns sogar das „Niederösterreichische Armutsnetzwerk“, dem wir schon vor Monaten unser Interesse an einer Zusammenarbeit kund getan haben, uns völlig übergeht und tot schweigt. In einer Demokratie haben die Betroffenen selbst ihren Bedarf festzulegen und nicht irgendwelche „ExpertInnen“ der „Armutsindustrie“.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter den gegebenen Umständen eine SÖB-Zuweisung für uns unter die Kategorie „Zwangsarbeit“ fällt und somit nach Artikel 5 (Verbot der Zwangsarbeit) und Artikel 15 (Berufsfreiheit) der Grundrechte-Charta der Europäischen Union menschenrechtswidrig ist!

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit zu dessen Umsetzung Österreich sich durch Menschenrechtserklärung der Vereinten Nation, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Europäische Sozialcharta verpflichtet hat. Diese internationalen Vereinbarungen wurden jeweils auch als Bundesgesetz veröffentlicht! Weiters verweisen wir auf das Verbot von Zwangsarbeit gemäß ILO Konventionen 29 und 105, Europäischer Menschenrechtskonvention sowie auf die Anhörungs- und Partizipationsrechte der Betroffenen gemäß ILO Konvention 122 und ILO Empfehlung 202.

Wir weisen die entwürdigende Wortwahl zurück. Wir sind Menschen mit einem Recht auf frei gewählte Erwerbsarbeit und wollen nicht bloß eine Ware am ArbeitsMARKT sein, die mit anderen Menschen konkurrieren muss und sich möglichst billig verkaufen soll. Wir sind auch nicht desintegriert!

Hier wird offenbar nur Geschäft mit der Symptomlinderung gemacht, denn die tieferen URSACHEN werden nicht angesprochen. Statt das paternalistisch-kapitalistische System zu ändern und zu Demokratisieren, wird bloß versucht, die von Wirtschaft und Gesellschaft ausgeschiedenen eben wieder diesem krank machenden System anzupassen, was völlig hoffnungslos ist! Die Erfolgsquoten des potemkinschen Dorfs „aktive Arbeitsmarktpolitik“ sind insgesamt ausgesprochen dünn (und in der Wissenschaft sehr umstritten), denn es liegt nicht an den Erwerbsarbeitslosen und deren angeblichen „Vermittlungsdefiziten“, dass derzeit auf eine verfügbare Stelle statistisch gesehen 22 Arbeit suchende Menschen kommen ...

Durch den Ausbau der „Armutsindustrie“, deren MitarbeiterInnen zunehmend als Hilfskräfte des herrschenden Systems dienen, wird die Spaltung der ArbeiterInnenschaft künstlich voran getrieben. Die Entrechtung der Armen und Erwerbsarbeitslosen dient dazu, jene, die noch eine Erwerbsarbeit haben, unter Druck zu setzen, damit diese immer schlechtere Arbeits- und Lebensbedingungen akzeptieren.

Wir fordern das NÖ Armutsnetzwerk dazu auf, sich der Spaltung der ArbeiterInnen zu verweigern künftig gemeinsam mit uns für die Rechte der Erwerbsarbeitslosen und arm gemachten Menschen zu kämpfen. Wir wollen uns nicht spalten lassen, den wir kämpfen für die Rechte aller Menschen!

Nichts für die Betroffenen ohne die Betroffenen!

Gern sehen wir Ihrer Stellungnahme entgegen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Aktive Arbeitslose Österreich
Martin Mair (Obmann)
Sylvia Kreye (AG 50plus)
Karin Rausch (Kassierin)

Betreffende Informationen

Schlagworte