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Erwerbsarbeitslose und Gewerkschaften: Ein gespanntes Verhältnis – Braucht es eine eigene Arbeitslosengewerkschaft? Wenn ja, wie viele?

Aktiver Admin am Sa., 01.05.2021 - 11:44

Wegen 2G-Diskriminierung von der Teilnahme auf momentum ausgeschlossen!

Einreichung momentum21, Track 4: „ArbeiterInnenbewegung: Klasse - Kampf – Kooperation“

Mag. Ing. Martin Mair und Karin Rausch
„Aktive Arbeitslose Österreich“ und „Vita Acitiv – Akademie für angewandte Arbeitslosigkeit“

Ursprünglich waren Erwerbsarbeitslose ein integraler Bestandteil der Arbeiter*innenbewegung. Die erste gewerkschaftliche Organisation in Österreich wurde 1842 von den Druckern in Niederösterreich und Wien als Unterstützungsverein gegründet und umfasste auch rudimentär eine Arbeitslosenversicherung. Auch die ersten Arbeitsvermittlungen wurden noch von Gewerkschaftsvereinen selbst gemacht. Am 2. Gewerkschaftstag 1896 lehnte eine Resolution zur Abschaffung der Arbeitsbücher auch eine gemeinsame Arbeitsvermittlung mit dem Staat und den Unternehmer ab, am 3. Gewerkschaftstag wurde nach Errichtung erster staatlicher Arbeitsvermittlungen noch mit dem Argument, dass der Staat nur Interesse an Lohndrücker*innen und Streikbrecher*innen habe, eine staatliche Arbeitsvermittlung abgelehnt.

Im Zuge der steigenden Massenarbeitslosigkeit in den 80er Jahren sind zahlreiche Erwerbsloseninitiativen in Deutschland, aber auch einige in Österreich entstanden, für die aufgrund der Beteiligung der Gewerkschaften an den staatlich geregelten Arbeitslosenversicherung eher ein gespanntes Verhältnis zu Gewerkschaften haben.

In unserem Beitrag wollen wir kurz der Frage nachgehen, warum die Gewerkschaften die ursprüngliche Positionen aufgegeben hatte und wie es zur Spaltungen zwischen Gewerkschaften und Erwerbsarbeitslosen kam. Was die Trennungslinien und Gemeinsamkeiten sind bzw. was Gewerkschaften und Erwerbsloseninitiativen voneinander lernen könnten. Welche Argumente für eine eigenständige Erwerbsarbeitslosengewerkschaft sprechen und welche Chancen für die Gewerkschaften eine Erwerbslosengewerkschaft, die sich als Speerspitze einer neuen Arbeiter*innenbewegung positioniert, bringen könnte.

Methodik: Neben Literaturrecherchen sind erste Umfragen bei Erwerbsloseninitiativen und bei Gewerkschaften geplant. Natürlich fließen stark auch eigene Erfahrungen als Gründer*innen der Erwerbslosenselbstorganisation „Aktive Arbeitslose Österreich“ ein.


Liebe Karin & Martin,  

es freut mich sehr euch mitteilen zu können, dass euer Abstract für den Kongress "Momentum: Arbeit", in Track #4: ArbeiterInnenbewegung: Klasse – Kampf - Kooperation angenommen wurde. Untenstehend darf ich euch hiermit ein kurzes Feedback der Trackmoderator•innen Susanne Pernicka & Anna Daimler übermitteln: 

Kommentar der Trackleitung: (auch im Anhang)

Der Vortrag adressiert das Verhältnis zwischen Arbeitslosen, Gewerkschaften und staatlicher Arbeitsvermittlung aus einer historischen Perspektive. Es soll insbesondere der Wandel der gewerkschaftlichen Orientierung zur staatlichen Arbeitsvermittlung herausgearbeitet werden. Mit der Frage ob es eine eigene Erwerbsarbeitslosengewerkschaft (oder mehrere) geben soll, wird auch der Praxis- und Policybezug herausgestellt. Es werden mehrere Felder aufgemacht. Jedenfalls muss man sich auf einen Teil der aufgerissenen Fragen konzentrieren. Arbeitssuchende und deren Vertretung durch die Gewerkschaften? Institutionelle Frage: Arbeitsloseninitiativen und ihre Organisationform? Kooperation der Unis mit Gewerkschaften?

Im Beitrag ist darauf zu achten, dass Erwerbsarbeitslose und Erwerbsarbeitsloseninitiativen nicht gleichgesetzt werden - auch in der Vertretung und Auseinandersetzung mit den Gewerkschaften.

Präsentation & Fristen:

Die endgültige zeitliche Zuteilung wird erst erfolgen. Die Dauer der Präsentationen soll im Allgemeinen 15 Minuten nicht überschreiten. Die finale Version des Papers mit einer Länge von 7-14 Seiten (+/- 1 Seite) muss bis 19. September 2021 eingereicht werden (über einen eurer Userzugänge auf unserer Website www.momentum-kongress.org). Wir bitten die Einreichfrist für euer Paper einzuhalten, da wir den Trackmoderator•innen auch noch genügend Zeit einräumen möchten sich eingehend mit den fertigen Papers zu befassen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir bei Momentum großen Wert darauf legen, dass alle Teilnehmer•innen für die gesamte Dauer des Tracks dabei bleiben, weil nur so ein Diskussionszusammenhang über die einzelnen Vorträge hinweg möglich wird. 

Hinweis zur Website: Euer Abstract und in späterer Folge euer Paper sind für alle Teilnehmer•innen einsehbar. Sollten eure Dokumente für diesen Zweck nicht zur Verfügung stehen, bitten wir um Rückmeldung. 

Im Juli folgt ein weiteres Mail mit den technischen und organisatorischen Details zum Ablauf von Momentum 2021. Schaut auch gerne auf unser FB-Event zum Kongress oder folgt uns auf Twitter um auf dem Laufenden zu bleiben.

Pre-Conference Workshops

Auf ein weiteres Angebot im Programm möchten wir noch hinweisen: Als Momentum Teilnehmer•innen habt ihr die Möglichkeit, auch Pre-Conference Workshops zu besuchen. Folgende drei Basis-Workshops werden angeboten, die den Momentum-Teilnehmer•innen die Möglichkeit bietet, sich schon im Vorfeld des Kongresses mit bestimmten inhaltlichen Themen vertraut zu machen und auseinanderzusetzen:

  • „Der soziologische Blick auf Arbeit“ mit Carina Altreiter, Eduard Müller, Hannah Quinz & Dominik Klaus
  • „Lohnarbeit als Treiber der Klimakrise“ mit Quirin Dammerer & Julia Eder
  • „Momentum Young Research“

Die Pre-Conference Workshops finden am Donnerstag, den 14. Oktober 2021 ab 15:00 Uhr statt.

Der Kongress "Momentum2021: Arbeit“ findet von 14. - 17. Oktober 2021 statt.

Nähere Informationen zum Programm finden sich laufend auf der Kongress-Homepage unter www.momentum-kongress.org

Obwohl sich die Lage schon gebessert hat, Corona hat uns aktuell noch fest im Griff. Eure Gesundheit hat für uns oberste Priorität, deshalb werden wir nach den Vorgaben der Bundesregierung ein umfassendes Hygiene- und Sicherheitskonzept ausarbeiten. Die 3G Regel ist deshalb auch Voraussetzung für die diesjährige Teilnahme am Kongress in Hallstatt. Nähere Informationen werden wir kurz vor Kongressbeginn verschicken. 

Bei Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. 

Wir freuen uns, dass ihr mit dabei seid, und bedanken uns für euren Beitrag zu einem spannenden Momentum 2021.

Mit lieben Grüßen, 
Hanna & das Kongressteam


Momentum: Arbeit - Informationen 2021

Liebe Teilnehmer:innen,
Momentum: Arbeit nähert sich mit großen Schritten und daher melden wir uns mit einigen organisatorischen Details:

    Covid-19 Sicherheitskonzept
    Programm
    Beiträge
    Preconference Workshops
    Teilnahmegebühr, Kinderbetreuung & Momentum-Bus

Covid-19

Der diesjährige Kongress kann nach derzeitigem Stand in Präsenz in Hallstatt stattfinden. Um allen Beteiligten eine sichere Teilnahme am Kongress zu ermöglichen, beschränken wir die Teilnahme auf geimpfte Personen die einen negativen PCR-Test vorweisen können. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Teilnehmer:innen uns vorab ihr Impfzertifikat zukommen zu lassen. Außerdem bitten wir darum bei der Anreise im Momentum-Bus oder beim Check-In einen negativen PCR-Test vom Vortag (Mittwoch, 13.10.2021) vorzuweisen.

Details zum Sicherheitskonzept und zur Übermittlung des Impfzertifikats werden rechtzeitig vor dem Kongress versendet.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Die Aufforderung zur ÜBermittlung des Impfzertifikats stellt natürlich eine schwerwiegende Verletzung der EU Datengrundschutzverordnung dar und wird noch von uns mit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde verfolgt werden.
 


Antwort der Antidiskriminierungsstelle Steiermark auf Beschwerde über Diskriminierung durch momentum

Sehr geehrter Herr Mag. Ing. Mair,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Vertrauen in die Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Wir bedauern sehr, dass Sie als ungeimpfte Person nicht an der Veranstaltung Momentum teilnehmen können. Wir können Ihren Ärger über die Situation selbstverständlich nachvollziehen.

Die Umsetzung der geltenden COVID-19-Bestimmungen hat im Hinblick auf die Eindämmung der Pandemie und der allgemeinen sowie individuellen Gesundheit oberste Priorität.

Aus gegebenem Anlass erachten wir es allerdings als besonders wichtig, dass auch jene Personen, die sich nicht impfen lassen wollen/können, im Sinne eines sozialen Miteinanders berücksichtigt und nicht benachteiligt werden.

Eine allgemeingültige Regelung die nur geimpfte Personen gewisse Dienstleistungen bzw. Veranstaltungen ermöglicht, könnte unter Umständen zivilrechtlich gegen § 879 Gute Sitten Gebot verstössen kann sowie verfassungsrechtlich das Gleichheitsgebot gemäß Art 7 B-VG in breiterer staatlicher Diskussion tangieren kann.

Ob Art. 7 B-VG hier wirklich einschlägig ist, ist aber unter genauer Betrachtung aller Einzelheiten und Umstände zu klären.

Es fehlt hierzu noch leider einschlägige Judikatur. Generell ist aber in einem solchen Fall zwischen dem Infektionsgeschehen (also  Höhe der Infektionszahlen, Belastung der Spitäler, etc…) und der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen abzuwägen. Die Verhältnismäßigkeit kann von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterschiedlich sein und auch bei Veranstaltungen je nach Größe verschieden ausgelegt werden.

Leider kann die von Ihnen geschilderte Sachlage nicht als eine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes angesehen werden kann, was gerade im Dienstleistungsbereich hilfreich wäre. Die geschützten Merkmale dieses Gesetzes sind nämlich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung. Unter keines dieser Kategorien kann man bedauerlicherweise Geimpfte/Ungeimpfte subsumieren und es fehlt uns daher
eine rechtliche Grundlage.

Gerne versichern wir Ihnen, dass ihr Fall dokumentiert wird. Es wird auch zurzeit an einer Stellungnahme unsererseits gearbeitet, in welcher u.a. Fälle, die im Zusammenhang mit der Diskussion Freiheiten und Privilegien für Geimpfte aus unserer Sicht erörtert  werden, um eine differenziertere Betrachtung zu ermöglichen.

Wir bedanken uns für Ihre Anfrage und möchten mit den besten Wünschen verbleiben,

Daniela Grabovac

Mag.a Grabovac Daniela

Leitung/Head

Antidiskriminierungsstelle Steiermark/Antidiscrimination Office Styria
Andritzer Reichsstraße 38, 8045 Graz
Endstation Straßenbahn-Linie 4,5: Andritz

Tel.:+43/316/714137
www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at
 

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