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NEWS
BAGS-Kollwektivvertrag
Schluss mit der Umgehung regulärer Kollektivverträge durch BAGS-Transitarbeitskräfteregelung!
ArbeitnehmerInnenrechte sind unteilbar!
Im BAGS-Kollektivvertrag wurde eine „Transitarbeitskräfteregelung“
eingeführt, die für AMS-Zwangsmassnahmen in Form von
Arbeitsverhältnissen bei „sozialökonomischen Betrieben“ und bei
„gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten“ gelten sollen.
Diese von den Gewerkschaften GPA-jdp und vida mit beschlossene
„Transitarbeitsregelung“ entzieht den Betroffenen ArbeitnehmerInnen
folgende Rechte, die sonst üblicherweise ein KV bietet:
- Recht auf Anrechnung der Vordienstzeiten
- Recht auf Anrechnung der Qualifikationen
- Recht auf Gehaltsvorrückungen
Damit verletzt die BAGS-Transitarbeitskräfteregelung das Grundprinzip
von Kollektivverträgen, nämlich die „kollektivvertraglichen
Differenzierungskriterien, die das ausnützen der sozialen Schwäche
der Arbeitnehmer erschweren“1. Diese Regelung ist aus unserer Sicht
daher sittenwidrig (§ 879 ABGB). Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit bzw. das Gleichheitsgebot der Verfassung wird ebenso gebrochen!
Laut dem von Österreich unterzeichneten „Übereinkommen über Zwangs-
oder Pflichtarbeit, 1930“ der International Labour Organization (ILO)
der UNO muss bei Zwangsarbeit überprüft werden, ob „die angebotenen
Löhne und übrigen Arbeitsbedingungen denjenigen wenigstens gleichwertig
waren, die in dem betreffenden Gebiete für Arbeiten oder
Dienstleistungen gleicher Art üblich sind.“
„Transitarbeitskräfte“ werden somit dank Gewerkschaft schlechter als ZwangsarbeiterInnen behandelt!
Unterstützen Sie unsere Online-Protestaktion (ab Freitag 3.2.2012)
gegen die Grundrechtsverletzung von ArbeitnehmerInnenrechte unter
http://www.aktive-arbeitslose.at
Grundrechtsverletzung AMS-Zwangsmaßnahmen
Die vom AMS aufgenötigten Zwangsmaßnahmen sind grundsätzlich
menschenrechtswidrig, weil diese unter Androhung des die Existenz
bedrohenden Entzuges (Totalsperre des AMS-Bezuges für 6 oder 8
Wochen!) aufgezwungen werden. Mit der Mindestsicherung gibt es nun auch
keine letzte Existenzsicherung mehr, weil diese repressiv mit dem
AMS-Zwangsregime verknüpft ist: Wer eine Bezugssperre beim AMS hat,
dem wird auch im „roten Wien“ im ersten Monat die Mindestsicherung um
25% gekürzt, im zweiten um 50% und ab dem dritten um 100%. Das
grundlegende Menschenrecht auf Existenz, auf Überleben, wird uns somit
verweigert!
Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird uns vorenthalten!
Laut ILO-Übereinkommen 122 über die Beschäftigungspolitik
(veröffentlicht als einfaches Gesetz in BGBl. Nr. 355/1972) hat
Österreich zu einer „aktiven Politik“ verpflichtet, um
„Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung zu beseitigen“ und hat
„die volle, produktive und frei gewählte Beschäftigung zu fördern.“
„Diese Politik muss zu gewährleisten suchen,
- dass für alle Personen, die für eine Arbeit zur Verfügung stehen und Arbeit suchen, eine solche vorhanden ist;
- dass diese Arbeit so produktiv wie möglich ist; [= gut bezahlt]
- dass die Wahl der Beschäftigung frei ist und jeder Arbeitnehmer alle Möglichkeiten hat, die notwendige Befähigung für eine ihm zusagende Beschäftigung zu erwerben und seine Fertigkeiten und Anlagen bei dieser Beschäftigung zu verwenden.“
Trotz steigendem Reichtum herrscht seit über 20 Jahren
Massenarbeitslosigkeit und Prekarisierung. Es fehlen 500.000
Arbeitsplätze!
Wir fordern als ArbeiternehmerInnen unser Menschenrecht ein!
Schluss mit der sittenwidrigen Transitarbeitskräfteregelung!
Recht auf frei gewählte und gerecht bezahlte Arbeit für Alle!
Für demokratische und solidarische Gewerkschaften!
AKTIVE ARBEITSLOSE
c/o Krottenbachstrasse 40/9/6, A-1190 Wien
http://www.aktive-arbeitslose.at, kontakt@aktive-arbeitslose.at
Tel. 0676 3548310, ZVR 852272795
Siehe auch:
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M E H R B I L D U N G , J O B S U N
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