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Die Tragödie von der Arbeitslosen Schlechtigkeit in drei Akten

oberdammer am Di., 26.03.2019 - 19:46

Anmerkungen zum Antiarbeitslosen-Hype um ein Gerichtsurteil

Prolog:

Wir wurden im Jänner 2019 Zeuge der mediatisierten Inszenierung einer Tragödie in Form einer Farce. In Brechts heiliger Johanna der Schlachthöfe will der Fleischkönig Pierpont Mauler die Schlechtigkeit der Armen, von deren Ausbeutung er lebt, beweisen, um die naiv gläubige Johanna mit ihrer karitativen Hilfsorganisation vor zuviel Solidarität mit diesen zu warnen. Ein ähnlicher Plot wird gerade vor unseren Augen auf der medialen Bühne gegeben. Wie Mauler seine Fleischgeschäfte will diese Regierung ihr politisches Geschäft mit dem Elend diverser marginalisierten Gruppen machen, genauer gesagt mit deren Verteufelung und Entrechtung, u.a. mit Kurz-IV. Umso eifriger wird in den PR-Abteilungen am Bild von deren Schlechtigkeit gemalt. Im gegenwärtigen Drama ist keine naive Gläubige der vordergründige Anlass der Propagandahysterie sondern ein Senat von Richtern des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), der es wagte in einem Anfall von Vernunft einem Arbeitslosen gegen das AMS Recht zu geben. Seit den Zeiten der Weltwirtschaftskrise an der Fleischbörse von Chicago ist es freilich längst zum alltäglichen Werkzeug der Machtausübung geworden, seine präsumtiven Opfer vorweg medial schlecht zu machen. Bei Brecht gelingt es nicht, die heilige Johanna von der Armen Schlechtigkeit zu überzeugen, mit einer weitgehend im Arbeitslosen-Bashing intellektuell sterilisierten Presse sollten die Chancen für propagandistischen Erfolg gut stehen. Gelingt diese Übung, bleibt das Drama eine Farce ohne Ernsthaftigkeit, eine durchsichtige Propagandaaufführung in dieser „Gesellschaft des Spektakels“(Guy Debord), eines der zahlreichen realen oder medialen Opferrituale, ohne die die Spätmoderne sowenig auszukommen scheint wie die Spätantike ohne Amphitheater. Nur wenn wir auch den Akt von der strukturellen Gewalt gegenüber Arbeitslosen - und anderen Verdammten - auf die Bühne bringen, werden wir der realen Tragödie gerecht. Wir reden hier von einer Realität der Entwürdigung und Entrechtung, von Notstandsregime und Lagerlogik eines Fetisches willen.

Die Personen der handlung sind die ehrenwerten aber etwas gefühlsduseligen Richter des BVwG, die Chöre der ehrenwerten und nicht gefühlsduseligen Regierungsfraktionen, der Opposition, der Presse und der Arbeitslosenindustrie, sowie ein (angeblich) achtfach wegen Körperverletzung vorbestrafter Arbeitsloser, der vor dem dritten Akt nur in Form verschiedener über die Bühne getragener Bilder auftritt.

1. Akt: Politik gegen ein Bundesverwaltungsgericht

Wie ehrenwerte Demokraten die höchstgerichtliche Korrektur eines unliebsamen Gerichtsurteils herbeikampagnisieren wollen, und warum das gut ins PR-Konzept passt.

Wenn Regierungs- und Oppositionsfunktionäre, unterstützt von der Gesamtheit der österreichischen Mainstream-Medien, die allesamt ansonsten so gerne die richterliche Unabhängigkeit hochhalten, wenn das Urteil gefällt – 1927 hatte eine ähnliche politische Koalition ein solches mit dem Schießgewehr verteidigen lassen, wie rasend auf das Bundesverwaltungsgericht einschlagen, dann muss viel auf dem Spiel stehen, eine tragende Säule der späten Republik wanken. Dem ist auch so! Das BVwG ist der Treibjagd auf Arbeitslose und dem Rennen um immer neue Rekordsanktionsquoten des AMS in dem konkreten Verfahren in den Arm gefallen, und hat das Opfer vom aufgeschichteten Scheiterhaufen der vorsorglichen, temporären Existenzvernichtung wieder herabsteigen lassen. Die Empörung darüber hat einige strategische und taktische Hintergründe.

  • Das schwache Konjunkturlüfterl der letzten beiden Jahre ist eine strategische Gelegenheit das Mantra von der Schuld der Arbeitslosen an ihrer Arbeitslosigkeit wieder zu beleben, nachdem seine Glaubwürdigkeit angesichts einer seit 1973 kontinuierlich steigenden Arbeitslosigkeit schon etwas altersschwach geworden war.

Jeder statistische Analphabet kann unter Berufung auf die Propagandalosung des AMS-Kopfes, es habe (nur) bis 2016 zuwenig offene Stellen gegeben (Der Standard, 24. 8. 2018), herumschwadronieren, dass es jetzt nur mehr am Arbeitswillen der Arbeitslosen liegen könne. Das hatte man sowieso immer gewusst. Dass 2017 immer noch durchschnittlich gut sieben Arbeitsuchende auf eine sofort verfügbare offene Stelle kamen und 2018 noch gut fünf, tut in diesem PR-Drama nichts zur Sache. Die Verdrängung des nahenden Endes der Arbeitsgesellschaft mittels Sündbockpflege war seit den siebziger Jahren noch jeder Regierung Standardprojekt und nur inzwischen etwas brüchig geworden. Zeiten, in denen man von einem stetigen Aufwärtstrend lügen konnte, wenn man die Zeitreihe nur kurz genug hielt, liegen schließlich schon lange zurück. Zuletzt war das in der kreditinduzierten Vorkrisenkonjunktur der Jahre 2006-08 der Fall; bis die Finanzblase eben platzte. Zu allem Überfluss reißen die Diskussionen um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) auch nicht mehr ab, und aufgrund einiger unkontrollierter Effekte im Räderwerk des AMS hatte sogar eine seiner Regionalstellen 2017 ein eineinhalbjähriges Pilotprojekt genehmigt, in dem seine Leistungen defacto wie ein BGE funktionierten. Die Einleitung für ein diesbezügliches Volksbegehren läuft derzeit. Also höchste Zeit dem Exklusionsmantra, wer nicht arbeitet soll auch nicht essen, oder zumindest keinen Anspruch darauf haben, wieder Geltung zu verschaffen.

  • Die Blauton-Truppe hat viel ihres Prestiges in Sozialabbau und verschärfte Drangsalierung marginalisierter Gruppen investiert, um als Messias-Regierung des neoliberalen Exklusionsprojekts in Österreich in die Geschichte eingehen zu können, und die zumindest symbolische Ausmerzung unverwertbarerer Arbeitskraft endlich energisch anzugehen, und zwar marktkonform. Damit kann auch der parteipolitische Erbe des dritten Lagers in Österreich ganz gut, auch wenn die Vernichtungen in dessen Erbsubstanz mehr rassekonform waren. Migranten kann man auch beim Sozialabbau speziell ins Visier nehmen, und der Bundeskanzler verkauft das fast ohne deklarierten Rassismus. Die FPÖ kann auf den smartesten Verkäufer ihrer kruden Dumpfbacken-Parolen nur stolz sein. Die Durchsetzung all dieser Projekte erfordert die Herstellung eines entsprechend hysterischen Klimas der Entsolidarisierung und der Hetze gegen Sündenböcke: Arbeitslose, Mindestsicherungsempfänger oder Flüchtlinge. Die Ergebnisse der bisherigen Propagandainitiativen der Regierung gegen Arbeitslose waren 2018 etwas durchwachsen, die Reihen nicht fest genug geschlossen. Ein Teil der medial geschürten Empörung traf das AMS. Das half zwar der alten großkoalitionären Tante den neuen Herrn zu zeigen, richtete aber die Scheinwerfer auch auf deren unsinnige Rituale mit der unverkäuflichen Arbeitskraft. Das größte Boulevardblatt des Landes ließ gar einen früheren Trainer über die AMS-Schulungsindustrie auspacken (Kronenzeitung, 1., 2. und 4. 6. 2018), und selbst den dichten Lucken des neoliberalen lachsfarbenen Blattes entwich ein Hauch Vernunft, wenn eine Überschrift schüchtern fragte: „Sollen wir Arbeitslose nicht mehr unter Druck setzen?“ (Der Standard, 10.11.2018)

  • Dementsprechend läuft die PR-Maschine der Regierung nun auf Hochtouren, um die Stammtische mit dem Lied von der Schlechtigkeit jener Armen, die gerade ausgemerzt werden sollen, zu berieseln. Die durchwegs roten Funktionäre der Sozialbürokratien, insbesondere des AMS legen Extraschichten ein, um mit Armen-Sanktionsziffern die medialen Scheiterhaufen mit ausreichend Brennmaterial zu beliefern. Und jetzt wo die propagandistische Ernte eines Jahres harter Arbeit der Sanktionsindustrie eingefahren werden soll, erlauben sich ein paar von allen guten Geistern verlassene Bundesverwaltungsrichter Gefühlsduseleien: Arbeitslose sollen doch nicht ganz willkürlich sanktioniert werden können, Begründungen dafür seien tatsächlich gerichtlich zu prüfen, und die Geheimentscheidungen der Inquisitoren müssten schon in irgendeiner Form in den Akten nachvollzogen werden können. Welch „katastrophale Signalwirkung“ (OTS0055, 16. Jan. 2019, 10:39, FPÖ-OÖ) in einer auf Arbeitslosen-Bashing getrimmten Öffentlichkeit!

  • Da war „jetzt erst recht“ angesagt, denn das Gezeter über das Gerichtsurteil trifft sowieso weniger die Richter als den erfolgreichen Beschwerdeführer als Repräsentationsfigur für die am Arbeitsmarkt Unverwertbaren. Das Verhalten der Richter darf man „erschütternd und unverständlich“ finden (Hartinger-Klein, News vom 16. 1. 2019), den Betroffenen aber kriminalisieren, womit man bei jenem Arbeitslosen-Bashing angelangt ist, das die Regierung sowieso entfachen wollte. Dieses Mal scheint es auch einigermaßen gelungen, eine ordentliche Medienhysterie in Gang zu setzten, und für eine Fortsetzung ist mit der Ankündigung des AMS-Kopfs, in Revision zu gehen, gesorgt. Da schlägt man zwei Fliegen mit einer Kampagne. Angesichts der vom AMS nicht gerade hoch eingeschätzten juristischen Chancen (Kopf gegenüber News vom 17. 1. 2019) kann eine ordentliche populistische Aufwallung nicht schaden, um die Richter am VwGH gefügig zu machen, andererseits garantiert ein solches Verfahren unabhängig vom Ausgang eine permanente Gelegenheit zum medialen Arbeitslosen-Bashing.

  • Schließlich gibt es kaum eine lieblicheres PR-Setting für die menschenverachtenden Pläne der Regierung, als seine mühevoll ein Jahr lang hochgepäppelten Sanktionszahlen an so einem Fall aufhängen zu können. Und die Rolle des arbeitslosen Buhmanns ist dem Beschwerdeführer geradezu auf den Leib geschrieben. Wen könnte man besser kriminalisieren als einen angeblich achtfach wegen Körperverletzung Vorbestraften, Resozialisierungsgedanken hin oder her. Diese Gelegenheit konnten sich die Regierung und ihre Helfershelfer in Opposition und Medien nicht entgehen lassen.

Es sind daher alles gewichtige Gründe, die die ehrenwerten Demokraten aller Schattierungen ihr Bekenntnis zur Gewaltenteilung einmal kurz sistieren lässt. Denn nach der Lehre kontrollieren die Gerichte ja eigentlich die Vollziehung, aber in so einem Fall von Schwäche an der Front gegen „Volksfeinde“ gilt neoliberales wie populistisches Kriegesrecht und da ist alles anders. Die Ministerin kündigt an, das Urteil „genau ansehen und prüfen", zu wollen, ja selbst ihre Beamten wie der Chef des AMS wollen „im Detail prüfen“. Kopf will die - verfassungsrechtlich vorgesehene - gerichtliche Kontrolle seiner Vollziehung „nicht akzeptieren“ (Kurier, 17. 1. 19) und geht davon aus, „dass wir uns dagegen noch wehren werden“. Auch die Ministerin will sehen, "was man da machen kann" (News, 16. 1. 19). Was die höheren Funktionäre nur andeuten, sprechen die Hinterbänkler der Regierungskoalition deftiger an. Der Klubobmann der oberösterreichischen FPÖ (Wer?) fühlte sich gar berufen, das Gericht zu maßregeln wie ein schlimmes Kind, wenn er den Richtern beschied: „Stopp! Grenze überschritten!“ (OTS0055, 16. Jan. 2019, 10:39, FPÖ-OÖ). Mangels formeller Kompetenz dazu ruft er auch gleich die populistische Generalmobilmachung auf das Gericht aus und fordert eine „schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen“. Wenn in Österreich nach letzterem gerufen wird, sind üblicherweise rollende Köpfe gemeint; nur Richter sind unkündbar. Denkt da jemand an einen Sturm des kleinen Mannes auf das Gerichtsgebäude? Keine Sorge! Man werde „an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates [zu denen ein gewisses BVwG wohl nicht gezählt wird, Anm.d.A] wieder herzustellen", droht der FPÖ-Mann weiter und bedient den kleinbürgerlichen Mob seines Publikums mit Law und Order. So sind die angepassten Rebellen dieser Sorte eben: nach oben buckeln und nach unten treten. "Aggressives Verhalten und Drohungen“ seien zwar generell „nicht zu akzeptieren“, aber „vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates.“ Rechtsstaatliche Behandlung von Arbeitslosen und die richterliche Unabhängigkeit gehören wohl nicht zu der Ordnung, die er meint.

Die mediale Hetze sagt einiges über die konstitutive Rolle der realen wie medialen Verfolgung bestimmter Sündbockgruppen in dieser Gesellschaft aus. Ohne rassistischen Flüchtlingsdebatte und einen soziadarwinistischen Sozialschmarotzerdiskurs läuft in der Innenpolitik gar nichts mehr. Würden diese sozialen Gruppen nicht von den gesellschaftlichen Verhältnissen real produziert werden, würden die Medien sie erfinden. The show must go on, auch in diesem Theater. Es herrscht weitgehend der blühdorn’sche „stille Gesellschaftsvertrag“i in der politischen Kaste, dass es so nicht weitergeht, aber sich auch nichts grundlegend ändern darf. Was die Politik wirklich macht, kann man dem Wahlvolk nicht sagen, nämlich die Verwaltung der sich seit den siebziger Jahren – u.a. mit dem Ende der Vollbeschäftigung – spiralförmig vertiefenden Krisenbewegung der spätmodernen Gesellschaft durch Weiterwursteln. In der Regel ziehen die Krisenverwalter der großen Masse der Wähler die Haut meist lieber in aller Stille und - abgesehen von ein wenig Klientelpolitik - konsensuell über die Ohren. Dem steht freilich der Warenimperativ des politischen Geschäfts, sich vom „Mitbewerber“ zu unterscheiden (Produktdifferenzierung), und die eskalierenden Ängste des Wahlvolkes über die ganz realen Umbrüche, die es täglich erlebt, entgegen. Verhältnismäßig kleine und einflusslose Gruppen von Sündenböcken eignen sich daher trefflich, um politisches Profil zu zeigen ohne größere Wählerpotentiale zu verärgern, und medial inszenierte Scheiterhaufen lenken die Masse des verunsicherten Wahlvolkes von den still an ihnen applizierten Krisenfolgen ab, und erlauben deren Angst in Aggressionsabfuhr zu entladen. Deshalb wird schon die geringste Störung des öffentlichen Konsenses gegen die Sündenböcke – ein einzelnes Gerichtsurteil – als existenzielle Bedrohung der prekären Konstellation in der krisengeschüttelten spätmodernen Gesellschaft empfunden, und genügt, zentrale gesellschaftliche Arrangements zur Disposition zu stellen. Der dünne Vorhang der Rechtsform gibt den Blick auf ein Bühnenbild der Notstands- und Lagerlogik frei.

2. Akt: Medien über ein Gerichtsurteil

Was geschah und wie die aufrechten Medien ihrer neoliberalen Informationspflicht sogar ihre Grundsätze opfern.

1. Szene: Der Chor der Presstitutes schmettert

Auf die Medien hierzulande ist Verlass: Ein Gerichtsurteil, das die Sozialministerin ärgert, taucht „zufällig“ samt deren Kommentar bei der APA auf, und unterwürfige Hofschranzen in der Kostümierung von Journalisten spielen umgehend das Megaphon ministeriellen Missfallens gegenüber dem Gericht, zur Not mit etwas aktenwidrigen Behauptungen. Praktisch geschlossen will die österreichische Journaille nun wissen, der vor dem BVwG erfolgreiche Beschwerdeführer habe „seine Fortbildung mit Drohungen gestört“, sei deshalb aus dem Kurs ausgeschlossen und hernach vom AMS für Vereitelung der Kursmaßnahme mit einer sechswöchigen Sperre seines Leistungsbezuges belegt worden. Das BVwG wäre davon ausgegangen, „dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen“, also auch mit den angeblichen Drohungen eines mehrfach vorbestraften Gewalttäters, und habe deshalb die Sperre aufgehoben. (Der Standard 16.1.19, Die Presse 16.1.19, Kurier 16.1.19, Kronenzeitung 16.1.19, heute 16.1.19, Oesterreich 16.1.19, Wiener Zeitung 16.1.19, Kleine Zeitung 16.1.19, OÖ Nachrichten 16.1.19, Salzburger Nachrichten 16.1.19, Tiroler Tageszeitung 18.1.19, Vorarlberger Nachrichten 17.1.19, NEUE Vorarlberger Tageszeitung 17.1.19, News 17.1.19, ORF.at 16.1.19, usw.).

Das Problem mit dem der Öffentlichkeit zugespielten Gerichtsurteil ist, dass das Wort Drohung darin nicht vorkommt, nicht einmal das AMS behauptet in seinem Vorbringen laut Gerichtsurteil eine solche. Lediglich hätten die Kursleiter berichtet, dass sich andere Kursteilnehmer vom kriminellen Vorleben ihres potentiellen Kollegen bedroht und beunruhigt gefühlt, also jeden Resozialisierungsgedanken abgelehnt hatten. Das sind aber zweierlei Dinge, die einem Gerichtsreporter bekannt sein sollten. Denn ein Bedrohungsgefühl einer Partei ist noch lange keine Drohung, geschweige denn ein strafrechtliches Delikt (etwa §107 STGB). Den österreichischen Revolverjournalismus, der im Dienste einer Regierung Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufhetzt, kann man als Arbeitsloser durchaus sehr bedrohlich finden, dass ein Gericht darin den Tatbestand der Gefährlichen Drohung erkennt, ist eher unwahrscheinlich.

Aber es kann auch schwerlich der fantastische journalistische Relotius-Realismus sein, der ein so identes Wording hervorbringt, das einen nordkoreanischen Parteitag vor Neid erblassen ließe. 91% der Leser von Tageszeitungen (Media Analyse 17/18) wurden damit versorgt, und sind von Media Analyse nicht ausgewiesene Zeitungen wie die Wiener Zeitung dabei noch gar nicht mitgerechnet. Der Staatsfunk ließ sich natürlich auch nicht lumpen. Wo haben die annähernd zu 100% gleichgeschalteten Medien die Drohungen also abgeschrieben? Die wahrscheinlichste Quelle ist die praktisch identische Formulierung von zwei Presseaussendungen einer ziemlich unheiligen blauroten Allianz zur Diffamierung Arbeitsloser, nämlich der blauen Ressortministerin und eines roten Funktionärs der AMS-Schulungsindustrien. Die blaue Hartinger-Klein ließ angesichts des umstrittenen Urteils ausrichten, „Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar" (Der Standard, 16. 1. 2019), und einer ihrer roten Helfer, Herr Lackinger vom BFI Wien repetierte: "Aggressives Verhalten oder Bedrohungen von Trainern, Mitarbeitern oder Kursteilnehmern haben wir am BFI Wien nie toleriert und werden wir auch weiterhin nicht tolerieren" (OTS0132, 16. Jan. 2019, 13:18). Es ist verständlich, dass diese blaurote Koalition lieber von etwas anderem spricht als dem aktenkundigen und relativ harmlosen Verhalten des Beschwerdeführers, wenn sie die vom Arbeitsmarkt Ausgespuckten in das asoziale Eck drängen will. Erstaunlich bleibt nur, wie die versammelten Pressehyänen nach jeden Happen schnappen, den ihnen die Obrigkeit hinwirft. Denn letztere muss anscheinend gar nicht selbst lügen, der Beschwerdeführer hätte Drohungen ausgestoßen, sondern nur das Stichwort geben, damit die Medien dies bereitwilligst an ihrer Stelle übernehmen.

  • Da hilft es gar nichts, dass die journalistischen Akteure dieser Farce in einer anderen Aufführung von „Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren“, einem „journalistischen Selbstverständnis und Anstand,“ dem „eine freiwillige Richtigstellung“ entspräche, „sobald einer Redaktion zur Kenntnis gelangt, dass sie eine falsche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht hat“, und über eine angemessene Berichterstattung überwichtige richterliche oder behördliche Entscheidung“ fabulieren (Ehrenkodex für die österreichischen Presse, 2.1, 2.3, 2.6), wenn sie sich gleichzeitig standhaft weigern falsche Berichterstattung über Arbeitslose richtig zustellen, ja auch nur auf diesbezügliche Leserbeschwerden zu antworten, wie in den folgenden Fällen: Standard vom 29. 4. 2018, Kurier vom 1. 6. 2018, Tiroler Tageszeitung vom 13. 6. 2018 (und hier), Der Standard vom 24. 8. 2018 und Kurier vom 1. 9. 2018.

  • Da hilft es gar nichts, dass der „kollektive Selbstberuhigungsausschuss“ der Printmedien namens Presserat in seinem Grundsatzbeschluss (2018/ 091, 22. 8. 2018) festhält, dass „Informationen von Regierungsstellen ..... nicht immer ausgewogen“ seien, „und .... von Medien nur nach eingehender Recherche und Überprüfung übernommen werden“ sollten, wenn dasselbe Gremium von Juni bis November 2018 in sechs Fällen von grob unrichtiger oder tendenziöser Berichterstattung über Arbeitslose sogar die Einleitung von Ermittlungsverfahren verweigerte, ohne Begründung versteht sich (Siehe dazu hier, hier und hier).

  • Da hilft es auch nichts, wenn Jay Rosen in seinem bekannten Brief an die deutschen Journalisten mahnt, nicht nur „die Agenda von den Regierenden zu übernehmen.“ und „‚genauer zuhören’ ..... ganz oben auf Ihre Agenda“ zu setzen, wenn die Medien längst als Konzerndivision für das horizontale Gewerbe im vertikalen Trust der politischen Inszenierung fest verankert sind.

2. Szene: Auftritt des Senats

Vielleicht hatte Rosen nicht nur zuhören sondern auch nachlesen gemeint. Denn bei Lektüre des Gerichtsurteils hätte sich eine ganz andere Geschichte ergeben:

Ein Arbeitsloser, der sich in einer der sinnlos-beschäftigungstherapeutischen „Bewirb-Dich-täglich-24-Stunden“-Kurse wieder fand, obwohl ihm eine Ausbildung zum Staplerfahrer, laut ständiger AMS-Rede ein Mangelberuf, versprochen worden war, wird ungehalten. Er wird laut, verwendet Kraftausdrücke, und lässt wissen, dass er „diesen Scheiß hier sowieso nicht mitspielen werde“. Laut seiner Aussage, habe er „auch mitgeteilt, dass er nicht drei Monate hier sitze um eine Schulungsmaßnahme zur Aufbereitung seiner Bewerbungsunterlagen zu besuchen, da diese in Ordnung seien und er eine ähnliche Maßnahme bereits besucht habe“. Er sprach dabei auch von seinen Vorstrafen wegen Körperverletzung, nach seiner Aussage im Zusammenhang mit seinen dadurch verringerten Anstellungschancen und dem Wunsch sich als Staplerfahrer zu qualifizieren. Für sein lautes Verhalten entschuldigte er sich in der Folge umgehend, kommunizierte fortan laut Zeugenaussagen „ruhig und kooperativ“, „ruhig und höflich“, und wird im Einvernehmen mit dem Schulungsinstitut nicht aufgenommen, weil seine Vorstrafen ein schweres Vermittlungshindernis darstellten, und er daher besser den Ausgang seines Begnadigungsgesuchs beim Bundespräsidenten abwarten solle.

Das Gericht hat also lediglich gegenüber einem Beschwerdeführer, der offensichtlich bemüht ist – u. a. mittels Qualifizierung – sein kriminelles Vorleben hinter sich zu lassen, und seinem Ärger darüber, dass ihm seitens des AMS anstatt der versprochenen Ausbildung eine jener Beschäftigungstherapien der AMS-Schulungsindustrie untergejubelt werden sollte, kurzfristig nicht geziemend zurückhalten hatte können, ein gewisses Augenmaß bewahrt, auch wenn es nicht ganz mit der zugrunde liegenden Inquisitionslogik bricht. Mit Aussagen wie „Bei solchen Kursen können stets ‚schwierige’ Personen teilnehmen“, kommt man vom Stereotyp des Defizitwesens, das so oder so Verantwortung für seine Arbeitslosigkeit trägt, nicht weg. Nicht nur bei „solchen“ Kursen für Arbeitslose, werte Richter! Denn Arbeitslosigkeit ist keine Sache bestimmter Milieus. Es kommen schon einmal Schüler mit Handfeuerwaffen in ein Gymnasium oder passiert auch in anderen Erwachsenenbildungskursen allerhand Unerfreuliches. Dennoch hebt sich das Urteil von der fanatischen Suche nach Sanktionsopfern beim AMS und seinen angeschlossenen Industrien durch Besonnenheit und Umsicht ab. Den Richtern ist offensichtlich aufgefallen, welch schlechte Figur die Gegenseite in diesem Verfahren macht.

  • Da wird der Mann laut offiziellem Protokoll wegen des Vermittlungshindernisses seiner Vorstrafen nicht aufgenommen, und ihm sogar eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt, aber am nächsten Tag taucht plötzlich als neuer Ausschlussgrund aggressives Benehmen auf. Warum das Schulungsinstitut hintenherum eine andere Begründung nachgeliefert hatte, erklärt das AMS abenteuerlich. Das klingt etwa so, wie wenn jemand zu einer Vernehmung wegen eines Verwaltungsdelikts auf das nächste Polizeikommissariat gebeten wird, um später von der Staatsanwaltschaft des Totschlages bezichtigt zu werden. Und der vernehmende Polizeibeamte erklärt, hätte er die tatsächliche Beschuldigung in das Protokoll geschrieben, hätte der Beschuldigte es womöglich nicht unterschrieben. Welche erstaunlichen Metamorphosen in einem hoheitlichen Verfahren (Sanktionieren ist eine hoheitliche Aufgabe des AMS) erhobene Beschuldigungen da in den Couloirs der Behörde durchmachen können!

  • Den Richtern ist auch aufgefallen, dass sich der Vorfall bei einem Aufnahmeverfahren abspielte, das der Vergabe von maximal 16 Plätzen an 25 potentielle Kandidaten diente, also sowieso mindestens neun Bewerber abgewiesen werden hätten müssen.

  • Dass es wenig Sinn machen würde jemandem, der zu diesem Zeitpunkt anerkannter Maßen kaum Chancen auf eine Anstellung hatte, drei Monate beaufsichtigt Bewerbungen schreiben zu lassen, und daher der protokollierte Ausschlussgrund um ein Vielfaches plausibler ist, als der im Nachhinein zwischen AMS und Schulungsträger ausgemauschelte, ist dem Gericht auch nicht entgangen.

Dementsprechend halten die Richter in ihrer Beweiswürdigung abschließend fest: „Für den erkennenden Senat steht fest, dass der in der vom Beschwerdeführer vorgelegten Bestätigung angeführte Ablehnungsgrund der acht Vorstrafen, den tatsächlichen Ablehnungsgrund darstellte, zumal aus der Einvernahme der Zeugin ....... .. eindeutig hervorgeht, dass der Beschwerdeführer später wieder zugebucht werden könne, um den Staplerschein zu machen. Es ist für den erkennenden Senat auch nicht nachvollziehbar, dass die Trainerinnen dem Beschwerdeführer einen anderen Ablehnungsgrund anführen, da dieser mit dem wahren Grund angeblich nicht einverstanden gewesen wäre. Bei solchen Kursen können stets „schwierige“ Personen teilnehmen und müssen die Trainerinnen mit diesen auch umgehen können, daher scheint die überstürzte Ablehnung des Beschwerdeführers auf den Umstand zurückzuführen zu sein, dass von den insgesamt 25 Personen lediglich 16 einen Kursplatz erhalten haben.“

Voilà, und da wären wir wieder bei den Presstitutes! Wie gezielt diese - oder ihre Führungsoffiziere in den PR-Abteilungen der Regierung – doch bei der Wiedergabe des Urteils selektieren! Da ist immer nur von dem Argument der Richter, die Trainerinnen müssten mit einer solchen Situation umgehen können, die Rede, was von der Journaille zudem aktenwidrig auf angebliche Drohungen bezogen wurde. Die vorgefertigte Botschaft für den Leser ist klar: Die muten Trainern zu, mit Drohungen ausstoßenden Gewalttätern zu recht zu kommen. Wie kommen die dazu? Wer schützt die armen Mitarbeiter der Arbeitslosenindustrie? Das ist auch exakt, worauf die Empörung der Frau Sozialminister abstellt. Ihr ist wohl breite Zustimmung sicher, solange das Volk nur richtig falsch instruiert wird. Aber erstens gab es keine Drohungen, und zweitens ist dies nur eine Randbemerkung des Senats in einem breiteren Kontext. Dass dieser dem AMS einfach nicht abgekauft hat, dass das Verhalten des Beschwerdeführers der wahre Grund für den Kursausschluss war, wird unterschlagen, damit die werte Leserschaft nicht womöglich auf den unkeuschen Gedanken kommt, da stimme etwas im Umgang des AMS mit den Arbeitslosen nicht.

3. Akt: Der Balken im eigenen Auge

Wie die strukturelle Gewalt des AMS die individuelle seiner Leistungsbezieher gebiert - und weit in den Schatten stellt.

Zwischenspiel: Opferindustrie

Mit seiner viel diskutierten Entscheidung gegen das AMS vom 11. 12. 2018 beweist der Senat des Bundesverwaltungsgerichts nur, dass er seine Pappenheimer kennt, und nicht alles zum Nennwert nimmt, was beim Sanktionieren unter Erfolgsdruck stehende AMS-Mitarbeiter so als Sanktionsgrund vorbringen. Denn Sanktionen sind immer mehr zum Hauptgeschäft des AMS geworden, auch und besonders in Jahren, in denen es tatsächlich oder angeblich mehr freie Stellen gibt. Schon 2017 dürfte der Personalaufwand für das Sanktionieren höher gewesen sein als für erfolgreiche Vermittlungen, weil erstere trotz der rudimentären Verfahrenskultur des AMS mehr Zeit erfordern, und die Fallzahlen sich rasant annähern (siehe Tabelle). Pro AMS-Planstelle wuchs 2018 die Zahl der verhängten Sanktionen deutlich rascher (+12,28%) als des AMS erfolgreiche Stellenvermittlungen (+1,64%). Es ist abzusehen, wann auch die nominalen Fallzahlen der Sanktionen die der Vermittlungen überholen werden.

Sanktionsproduktivität und Vermittlungsproduktivität

2017

2018

Sanktionen/AMS-Planstelle*

21,2

23,8

"erfolgreiche Vermittlungen/AMS-Planstelle* (gemessen am 40%-Anteil des AMS an den Abgängen aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung)

29,65

30,14

* Personalstand jeweils laut Geschäftsbericht des Vorjahres

Sanktionsproduktivität und Vermittlungsproduktivität

Was letztes Jahr wuchs, war vor allem die Sanktionswut des AMS, besonders durch einen explosionsartigen Anstieg bei den §10–Sanktionen (Verweigerung bzw. Vereitelung einer Beschäftigungsaufnahme oder Schulung, usw.), nicht seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit.

2018 kamen durchschnittlich auf eine AMS Planstelle 12,76 offene Stellen und 67,94 Arbeitssuchende. Angesichts eines derartigen Mangels an echten Stellen generell, und solchen, die den Zumutbarkeitsbestimmungen einigermaßen entsprechen, bzw. zum Qualifikationsprofil des jeweiligen Arbeitssuchenden passen, im Besonderen, die jemand ablehnen könnte, nimmt Berater/Beraterin in punkto Sanktionsanlass eben gerne, was er/sie kriegen kann. Die zu einem erheblichen Teil sinnfreien Schulungsmaßnahmen haben sich daher zu einem wichtigen Pool für Sanktionsanlässe entwickelt, der vom Arbeitsmarkt unabhängig und – nach Maßgabe des Budgets – beliebig vergrößerbar ist. Kenner schätzen, dass bis zu 70% der §10-Sanktionen Schulungen betreffen. Der Beschwerdeführer ist beileibe kein Einzelfall. AMS-Berater versuchen schon mal, bei Arbeitslosen, die mangels Kursplätzen abgewiesen wurden, eine Sanktion zu applizieren, auch wenn diese nicht im Kurs herumschreien. Denn viele Sanktionen werden völlig unbegründet und unbegründbar als zynische Wetten darauf, ob der Betroffene sich wehrt, verhängt. Beispiel gefällig? Bei der Übersiedlung eines Leistungsbeziehers in die Zuständigkeit einer anderen Regionalstelle, verfügte letztere ab der ersten Minute schon einmal „vorsorglich“ eine Bezugssperre als eine Art Willkommensbotschaft: "Lasciate ogne speranza, voi ch'intrate"ii. Freilich interpretiert das AMS dies anders: Wir denken, dass die Übermittlung der Mitteilung [über die Bezugseinstellung, Anm.d.A.] an Sie den Charakter des KundInnenservice hatte um sie an die bei uns erforderliche Vorsprache zu erinnern. Ein gutgemeinter Service, ....“ Mit diesen Worten erklärte der Leiter der AMS-Regionalstelle die vorläufige Bezugseinstellung, die natürlich zurückgenommen hatte werden müssen. Der Service des Service ist eben die Sanktion, wie es bei einer Opferindustrie nicht anders sein kann.

In dieser Logik wäre es überhaupt nicht verwunderlich, wenn das vom AMS in dem gegenständlichen Verfahren dem Beschwerdeführer als Sanktionsgrund zur Last gelegte und ursprünglich vom Schulungsinstitut nicht als Kursausschlussgrund protokollierte „aggressive Verhalten“ erst in einem trauten Telefongespräch zwischen Trainer und AMS-Berater festgelegt worden wäre, und zwar auf des letzteren Initiative. Der Job der Trainer hängt schließlich davon ab, dass die AMS-Berater mit ihnen zufrieden sind, und ihnen ausreichend Kunden schicken. Und die Trainer können sich unter Zuhilfenahme der brutalen Sanktionsgewalt des AMS die Kursteilnehmer in einer Weise gefügig machen, wie in keiner normalen Erwachsenenbildungsmaßnahme sonst, und so die Arbeit leichter. Beispiel: Ein Kursteilnehmer kritisiert fundiert und dokumentiert die rassistischen Äußerungen eines Trainers. Mithilfe des AMS wird der Kritiker auf Initiative des Schulungsinstituts umgehend aus dem Kurs entfernt, indem das AMS einfach die gewährte Förderung zurückzieht. Da wäscht schon einmal eine Hand die andere.

Die Behandlung des Beschwerdeführers durch das AMS ist nicht die falsche Reaktion in einem Einzelfall, sondern hat die weitgehende Reduktion des AMS zu einer Opferindustrie System. Seiner sozioökonomischen Funktionen ist es seit den 60-er Jahren großteils verlustig gegangen, sodass sein Umgang mit Arbeitslosen nicht als hart aber nötig gerechtfertigt werden könnte. Die so genannte „aktive Arbeitsmarktpolitik“ zielte einerseits auf die ideologische Zurichtung der Ware Arbeitskraft, um sie auf sinkende Löhne im Zuge der globalen Konkurrenz einzuschwören (Aktivierung genannt), andererseits auf eine Qualifizierung oder Nachqualifizierung entsprechend dem beschleunigten technologischen Wandel. Die Krisenrealität setzt der sozioökonomischen Wirksamkeit dieser Zurichtungen der Ware Arbeitskraft aber immer engere Grenzen, weil einerseits die Konkurrenz ums Sozialdumping in einem globalisierten Arbeitsmarkt nicht zu gewinnen ist, schon gar nicht mittels staatlich organisierter Zwangsarbeitiii, andererseits die Produktivkraftentwicklung nicht nur anders qualifizierte, sondern vor allem immer weniger Arbeitskräfte erfordert. Die Produktivitätsentwicklung spuckt in einem in der Geschichte des Kapitalismus noch nie da gewesenem Maß Arbeitskraft aus, weil die Computerisierung und Robotisierung grundsätzlich von anderer Qualitätiv als die Erfindung des mechanischen Webstuhls ist. Wird überall um die Wette „qualifiziert“, muss daher nach Adam Riese auch die Verwertbarkeit der besser Qualifizierten immer stärker sinken. Die seit Jahren massive Zunahme der Akademikerarbeitslosigkeit demonstriert nur, dass auch in dieser Bildungskategorie die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes längst überschritten ist.

Die Simulation von Stellensuche, Qualifizierung und Arbeit mit Zwangsdarstellern durch das AMS dient nur mehr der Produktion von Sündenböcken zur Verdrängung der realen sozioökonomischen Entwicklungen, die sich diese Gesellschaft zur Kenntnis zu nehmen beharrlich weigert. Das Festhalten an der Arbeitsgesellschaft mitsamt dem fordistischen Vollbeschäftigungsparadigma und dem angeschlossenen Sozialsystem ist ein rein ideologisches Projekt geworden; denn dieser Gesellschaft fehlt es ja nicht an ausreichendem Produktionspotential, um allen Gesellschaftsmitgliedern ein anständiges Leben zu ermöglichen. Was soll es für ein Unglück sein, weniger dafür arbeiten zu müssen? Allenfalls wäre darüber nachzudenken, die schrumpfende Arbeit zu verteilen, und die soziale Sicherheit von der Erwerbstätigkeit zu entkoppeln, damit der gesellschaftliche Reichtum, der auf unser aller Fähigkeiten basiert, unabhängig von einem gerade Amok laufenden „Wirtschaftssystem“ genutzt werden kann.

1. Szene: Entrechtung und Entwürdigung

Je weniger die (wenigen) Stellenangebote des AMS die Existenz sichern, ASVG-konform sind und den Fähigkeiten des Arbeitssuchenden entsprechen, je sinnentleerter seine Schulungsangebote sind, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand verweigert oder seinen Unmut ungefiltert kund tut. Und tatsächlich gibt es Leistungsbezieher, die weiter gehen, als ein wenig herumzuschreien, die wirklich drohen, oder Schlimmeres; eine verschwindend kleine Zahl freilich, wie das AMS selbst einräumt, die dank der weitgehend gleichgeschalteten „freien“ Presse völlig unverhältnismäßige Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit genießt. Den Balken im eigenen Auge will diese Gesellschaft nämlich nicht sehen, obwohl das umstrittene BVwG-Urteil tiefe Einblicke gewährt, aus welchem feuchten Schoß der Arbeitslosen Aggressivität kriechen dürfte:

  • Rechtsstaatliche Verfahren sind gegenüber Arbeitslosen nicht einmal mehr eine Formsache. Der Bescheid der Behördenvorentscheidung wurde laut BVwG-Urteil vom AMS just schon am letzten Tag der Frist für die Stellungnahme des Beschwerdeführers abgefertigt. In der Welt des AMS ist so gleichgültig, was ein Beschuldigter zu sagen hat, wie bei der Auswahl von angeblichen Terroristen für die Todeslisten der US-Präsidenten; nur extralegale Tötungen per Drohnenabschuss gibt es nicht. In dem Paralleluniversum des AMS werden Protokolle nicht geschrieben, um einen Verhandlungsverlauf zu dokumentieren, sondern um vom Arbeitslosen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Unterschrift zu bekommen.

  • Überhaupt sind Lug und Trug Leistungsbeziehern gegenüber erlaubt. Einem wird eine bestimmte Ausbildung versprochen, aber wenn das Sklavenschiff beim Schulungsunternehmen angelangt ist, entscheidet dieses willkürlich, was mit der lebenden Ware geschieht. Laut Gerichtsurteil wäre die Wunschausbildung des Beschwerdeführers nämlich durchaus möglich gewesen. Statt auf Staplerfahrer wollte man aber mittels Bewerbungstraining lieber auf ewiger Arbeitsloser schulen. Die Botschaft ist eindeutig: Vereinbarungen mit Arbeitslosen sind Schall und Rauch, und es ist völlig egal, was die in einer Schulung machen. Ob sie das vermittelbarer macht, schert das AMS einen Dreck, weil es weiß, wenn auch nicht sagt, dass es seit Jahrzehnten nie genug Arbeitsplätze für die Arbeitsuchenden gegeben hat. Ob dieser oder ein anderer eine der wenigen Stellen erhält, ist eine Nullsummenspiel und volkswirtschaftlich völlig unerheblich.

  • Vermutlich dieselbe Person, die den Staplerfahrerkurs versprochen hatte, redet als Zeugin vor Gericht die willkürlich auf Bewerben-around-the-clock geänderte Beschäftigungstherapie schön. In solchen Kursen hätten ja gerade Vorbestrafte bei der Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen „die Möglichkeit einer verschönerten Darstellung einer eventuellen Haftstrafe.“ Es ist kein Unsinn zu groß, um zur Rechtfertigung sinnloser Zwangsbehandlungen für Arbeitslose herzuhalten.

  • Beaufsichtigtes Bewerben zu verordnen, wo praktisch keine Anstellungschancen bestehen, weist die AMS-Zwangsmaßnahmen für Arbeitslose als das aus, was sie sind: sinnlose Rituale an Arbeitslosen, die nicht diesen, nicht einmal deren Arbeitskraftverwertung, sondern den psychosozialen Bedürfnissen einer angesichts gravierender gesellschaftlichen Umbrüche rabiat verunsicherten Gesellschaft dienen. „Arbeitslose haben gefälligst zu leiden, wenn sie es nicht freiwillig tun, helfen wir ihnen dabei“, wie es unlängst ein Insider ausdrückte (Johann Beran im Standard vom 22. 1. 2018). Weder der vom AMS bei seinen Opferritualen so gerne angeführte „Schaden der Versichertengemeinschaft“ ist nachzuvollziehen, wenn ein anderer statt dem Beschwerdeführer einen Platz in besagter Kursmaßnahme erhielt, noch ein gesellschaftlicher Nachteil, würde sich jemand, der ohnehin kaum Chancen am Arbeitsmarkt hat, gar nicht bewerben. Es herrscht schließlich seit fast einem halben Jahrhundert keine Arbeitskraftknappheit, sondern ein Überschuss. Im §38b AMSG wird dies bei Personen in den letzten eineinhalb Jahren vor dem Ruhestand auch anerkannt und die Bewerbungspflicht großzügig sistiert, falls keine "Aussicht auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit" besteht. Gilt diese nachvollziehbare Logik bei anderen nicht?

Die Zwangsbehandlung der Arbeitslosen entrechtet diese nicht nur, sondern ist ein praktisch zweckloses Ritual zum Wegbeschwören einer unliebsamen Realität und ihrer menschlichen Verkörperungen geworden. Das stellt den extremsten Angriff auf die Menschwürde schlechthin dar. Man kann Menschen foltern, verstümmeln, verhungern oder ertrinken lassen, usw., aber das sind alles Qualen die einem Tier genauso Schmerz zufügen würden. Wer uns kognitiven Dissonanzen aussetzt, greift unsere Menschenwürde direkt an; denn der Mensch bedarf als reflektierendes Wesen der Herstellung von Sinnzusammenhängen, um zielgerichtet handeln zu können. Aber selbst wo diese praktisch wenig hilfreich sind, stärken Deutungsmöglichkeiten für ihr Schicksal Menschen persönlich bei der Bewältigung und Verarbeitung ihrer Lebensumstände in psychischer wie physischer Hinsicht. Man weiß aus Berichten, dass politische KZ-Insassen, die ihr Leiden in einen antifaschistischen Kampf einordnen konnten, in dieser Extremsituation häufig persönlich stabiler blieben als etwa Opfer rassistischer Verfolgung, die sich überhaupt keinen Reim auf ihr (zufälliges) Schicksal machen hatten können. Orientierungslosigkeit erzeugt Ohnmachtsgefühle, die entwürdigen. Ständig erzwungener sinnloser Handlungsvollzug macht krank und verletzt unsere Psyche.

2. Szene: Gewaltverhältnisse der Moderne

Der modernen Gesellschaft ist die nackte Gewalt, der sie ihre Mitglieder aussetzt, prinzipiell eingeschrieben, ob diese das biologische Leben, also die materielle Existenz oder das Ausgeliefert Sein unserer Psyche an einen sinnlosen Fetisch betrifft.

  1. Das Hobbes’sche Ungeheuer des modernen Staats hat Zugriff auf das nackte Leben des Individuums wie keine historische Herrschaftsform vor ihm und der blinde Markt bestimmt über die materielle Existenz.

  2. Staat und Markt dienen dem Fetisch der abstrakten Wertvermehrung und alle professionellen Tätigkeiten, nicht nur in der Wirtschaft, auch in der Staatsverwaltung, im Gesundheits- und im Bildungswesen, usw. ordnen sich diesem unter. Profit- und Konsummaximierung, Wirtschaftswachstum und der Zwang zur Arbeitskraftvernutzung sind ebenso Emanationen dieses Fetischs wie Selbstoptimierung, Selbstverwirklichung und die tendenzielle Verwandlung aller sozialen in Warenbeziehungen.

In der Regel basieren Herrschaftssysteme nicht nur auf dem Einsatz von Zwangsgewalt, sondern bringen die Gesellschaftsmitglieder auch auf andere Weise zur Unterwerfung unter ihre Regeln, was etwa Gramsci als „kulturelle Hegemonie“ zu fassen versucht hatte. Muss ein politisches System ständig Gewalt einsetzten, ist dies ein Zeichen von Instabilität und Krise.

  1. Die nackte Gewalt des modernen Staates war daher eingehegt worden durch den Rechtsstaat, auch wenn uns Kriegsrecht, Konzentrationslager oder Guantanamo daran erinnern, dass das Gehege des Ungeheuers jederzeit offen steht und zu unkontrollierten Streifzügen einlädt. In manchen Regionen moderner Staatlichkeit ist die nackte Gewalt nie ganz verschwunden, in Gefängnissen, beim Militär, in der Psychiatrie, usw. Das materielle Ausgeliefert an den Markt ist durch den Sozialstaat gemildert worden, solange dieser einen brauchbaren Mechanismus für den Fetisch Wirtschaftswachstum bereitstellte und dem politischen Imperativ der angeblichen Systemkonkurrenz nützlich war, was freilich in einer historisch ausgesprochen kurzen Phase der Moderne zutraf. Selbst in diesem Reifestadium des Gesellschaftssystems blieben unverwertbare Gruppen immer nur geduldete Gäste; und Löcher zum Durchrutschen gab es im sozialen Netz notwendiger Weise, war dieses doch direkt (etwa durch Sozialversicherungsbeiträge) oder indirekt (Einkommens- und Verbrauchersteuern) an die Arbeitskraftverwertung gebunden.

  2. Die Sinnlosigkeit des Fetischs der ewigen Vermehrung des abstrakten Werts wurde zumindest am Anfang von seinen enormen konkreten Nebeneffekten bei der Produktionsausweitung und Produktivkraftentwicklung überdeckt, und traten die mehr katastrophischen Folgen seines blinden Agierens erst mit dem Erreichen der fordistischen Sättigungsphase in unseren Breiten voll ins Bewusstsein: Raubbau an Natur und Mensch. Doch bietet eine Gesellschaft, die den Menschen nach seiner ökonomischen Verwertbarkeit und seinen sozialen Status an dem, was er sich leisten kann, misst, den Helden der Arbeit und des Konsums reichlich ideologische Kompensation für das Ertragen der Sinnlosigkeit des Fetisches. Man arbeite für Wohlstand und Fortschritt der Menschheit, und konsumiere zu seinem persönlichen Glück, war die Devise. Wer das nicht so sehen wollte, galt als Spinner. Nicht bestimmte Ergebnisse menschlicher Tätigkeit sondern die Arbeitskraftverausgabung selbst wurde zum Lebenssinn und einem ontologischem Bedürfnis des Menschen verklärtv; und schlichte Gemüter setzen dieses Bild immer noch den widrigen Realitäten der schwindenden Arbeitsgesellschaft entgegen, wie etwa AMS-Chef Kopf in seinem Kommentar über die Zukunft der Arbeitslosigkeit (Standard vom 29. 4. 2018).

So konnten in dieser Gesellschaft trotz fetischistischem Universalantrieb mit dem stummen Zwang des Marktes und einem potentiell höchst gewalttätigen Leviathan als seinen Instrumenten in einigen globalen Nischen kuschelige Verhältnisse entstehen, in denen das Ertragen der kognitiven Dissonanzen beim Dienst am Wert-Fetisch mit gesellschaftlicher Anerkennung und relativer persönlicher wie sozialer Sicherheit belohnt wurden, oft sogar sehr gut. Bullshit Jobs nennt David Graeber, Professor an der London School of Economics in seinem gleichnamigen Buch etwa jene Berufe, die eigentlich zu nichts Nütze sind, dafür aber ideell und materiell reichlich entschädigen. Wenn die gesellschaftliche Anerkennung nicht ausreicht, das erlittene Leiden an der Sinnlosigkeit zu ertragen, stehen immer noch ausreichende Fonds zur Verfügung, um es im Konsum abzutöten. Trotzdem ist schon dies für Menschen schwierig genug zu ertragen: Süchte, Burn-Out, Mobbing, u.v.a. sind die bekannten Folgen.

  • Freilich wird das Verdrängen des sinnlosen Fetisches der ständigen abstrakten Wertvermehrung, des ewigen Wirtschaftwachstums und der daraus resultierende Verwertungszwang der Arbeitskraft in der Krise, in der die irre Herrschaft des Share holder value und der tautologischen Geldkreisläufe der Finanzwirtschaft immer unverhohlener hervortritt, immer schwieriger. Eine Burn-Out-Studie gibt die Klage von Managern wieder: „Man arbeitet heute nicht mehr für eine Idee oder ein Produkt, sondern nur noch für die zahlenmäßigen Effekte, die sich daraus ergeben“vi. Es war letztlich immer so, konnte nur leichter verdrängt werden.

  • Freilich wird auch die materielle Sicherheit, die die aktuelle oder frühere Verwertbarkeit der eigenen Arbeitskraft bot, in der Krise prekär, und es grassiert die Angst vor dem Abstieg in die Unverwertbarkeit oder ein Leben aus der Mülltonnevii Manche leben solche Ängste in Arbeitslosen-Bashing aus, um die Brüchigkeit der eigenen Existenz durch die Überbetonung der ideellen Anerkennung, die ihnen die Gesellschaft als Verwertbare oder wohlverdiente Ruheständler schulde, ideologisch zu kompensieren.

  • Freilich, auch in den Wohlstandsoasen bricht der Leviathan immer öfter wildernd aus, und schlägt die Rechtsform, die die Person und ihre Sicherheit schützen sollte, kurz und klein. Die Aushöhlung individueller Rechte unter dem Vorwand einer Terrorbekämpfung, die wahrscheinlich mehr Menschenleben auf dem Gewissen hat, als was sie zu bekämpfen vorgibt, ruft das prinzipielle Ausgeliefert-Sein an das übermächtige Ungeheuer schmerzhaft in Erinnerung.

3. Szene: Der doppelt nackte homo sacerviii

Im Umgang mit Arbeitslosen und anderen marginalisierten Gruppen übt sich die spätmoderne Krisengesellschaft im Rückzug auf die nackte Gewalt gegenüber ihren Mitgliedern, und verzichtet zunehmend auf das Zuckerbrot. Dies tut sie im doppelten Sinn, werden doch Besitzer unverwertbarer Arbeitskraft dem sinnlosen Fetisch und dem materiellen Existenzverlust gleichzeitig ohne Puffer ausgesetzt:

Sisyphos-Qualen: Die fetischistische Grundbestimmung der Arbeit in dieser Gesellschaft wird auf die Spitze getrieben, wenn Arbeitslose gezwungen werden, die Suche danach, die Qualifizierung für sie, ja ihre Ausführung auch dort zu simulieren, wo sie nicht mehr zu haben ist. Es ist, als würde man gläubige Katholiken jeden Tag zur Beichte schicken, ohne ihnen jemals eine Absolution in Aussicht zu stellen. Schlimmer noch, bei inbrünstigster Demonstration real folgenloser Arbeitswilligkeit bleiben die Unverwertbaren von der Gemeinschaft der Gläubigen und damit auch den Tröstungen der Arbeits- und Konsumreligion ausgeschlossen.

  • Kein ideologischer Trost: Anerkennung als – vielleicht kaputter und ausgebrannter – Held der Arbeit können sie nimmer erlangen, was auch immer sie bei der Arbeitsuche oder Qualifizierung tun, sind diese doch nur folgenlose Ersatzhandlungen. Es winkt keine ideologische Tröstung für das Ertragen von kognitiven Dissonanzen in AMS-Gewahrsam. Jeder weitere Kurs des AMS schiebt Arbeitslose weiter in ein Eck der Unbrauchbarkeit und lässt das Stigma auf ihrer Stirn größer werden. Das rastlose Tun, zu dem sie gezwungen werden, bringt keine Anerkennung, solange es zu keiner Beschäftigung führt, und die ist – entgegen der herrschenden Propaganda der Regierung – nach Adam Riese nur für einen Bruchteil von ihnen möglich, und liegt weitgehend außerhalb ihres Einflusses. Das Wissen um die Sinnlosigkeit ihres Tuns lässt auch keine intrinsische Befriedigung darüber zu. Heute hatte ich einen erfüllten Tag, ich habe zwanzig Bewerbungen geschrieben, ist nicht, solange keine zum Erfolg führt.

  • Kein Asyl in der Konsumkirche: Das Ertragen der Sinnlosigkeit ist nicht in ein auch nur halbwegs stabiles Tauschgeschäft für materielle Existenzsicherheit eingebettet, das zumindest die Konsumptionsfonds zum Betäuben des Leidens in der Gemeinschaft der Konsumkirche abwerfen würde. Die Deckung des Lebensunterhalts (DLU im AMS-Jargon) ist höchst prekär, was die Leistungshöhe und deren rechtliche Sicherheit anbelangt. Die soziale Sicherungsfunktion des AMS ist durch den Ausbau von Sanktionsmöglichkeiten seit den 70-er Jahren systematisch durchlöchert und in ein Sanktionsinstrument umgewandelt worden.

Vogelfrei: Das nackte Leben des Individuums wird in dieser Gesellschaft durch zwei Eigenschaften geschützt: Zahlungsfähigkeit und dem Status als Rechtssubjekt. In der Stadt Mahagonny darf man nämlich alles, nur nicht zahlungsunfähig sein, und wer seine „angeborenen Grundrechte“ – wie das auf Leben, persönliche Sicherheit, usw. - nicht mehr verteidigen kann, wird zur Nicht-Person, eben vogelfrei, auf das nackte biologische Leben reduziert. Beide Eigenschaften verliert der Arbeitslose im AMS-Gewahrsam – offiziell oder inoffiziell - in zunehmendem Maß.

  • Existenzangst als ständiger Begleiter: Niemand der durch das Höllentor gegangen ist, weiß ob ihn nicht eine unbedachte Handlung, oder auch nur die Koinzidenz betrieblicher Umstände in der Arbeitslosenindustrie, der er ausgeliefert ist, oder die Laune eines ihrer Mitarbeiters die Existenz kostet. Ca. 36% der Arbeitslosen fürchten sich vor dem Kontakt mit dem AMS, jeweils fast 30% geben an, vor einem AMS-Termin öfters schlecht zu schlafen oder Herzklopfen zu haben, und ca. 13% sind schon einmal davor krank gewordenix. Denn in einer bezeichnenden Anomalie des Rechtssystems gibt es für am Arbeitsmarkt Unverwertbare keine andere Strafe als die zumindest zeitweise Vernichtung der materiellen Existenzgrundlage. Für einen Häftling gibt es keinen Hunger und keine Obdachlosigkeit, wer eine Geldstrafe erhält, dem müssen laut Gesetz die Mittel zu Fristung eines bescheidenen Lebens verleiben. Die nicht deklarierte Notstandsgesetzgebung des Arbeitslosenrechts zielt letztlich direkt auf das biologische Leben des homo saccer (Vgl. Giorgio Agamben), auch wenn zunächst meist nur der soziale Tod die Folge ist.

  • Zweite Leibeigenschaft: Vieles, was weit entfernt von der „Verweigerung einer zumutbaren Stelle“ ist, ist inzwischen sanktionsfähig. Erwachsene werden von ihren Aufsehern für mangelnden Eifer bei der Erfüllung sinnloser Ersatzrituale oder das, was diese als schlechtes Benehmen betrachten, bestraft, wie im gegenständlichen Fall. Einen solchen Umgang mit Kindern würde diese Gesellschaft als unzumutbare schwarze Pädagogik ablehnen. Sicher, die Moderne ist angetreten, persönliche Abhängigkeiten durch anonyme regelbasierte abzulösen, und so füllen auch die Anleitungen zur Zwangsbehandlung der Arbeitslosen Regale. Dennoch vermitteln sich die abstrakten Normen durch menschliches Handeln, und je größer dessen Spielraum für Willkür ist, umso mehr entsteht eine sekundäre Leibeigenschaft. Das AMS teilt schließlich mit der Inquisition, dass es Ermittler, Ankläger, Verteidiger und Richter in einem, in der Sache nicht neutral, und in nichtöffentlicher Verhandlung mit dem Opfer in der Regel allein ist. Da ist - rechtliche Normen hin oder her - Vieles möglich; und alle repressiven Institutionen haben immer noch auch die angezogen, die zur Kompensation ihrer persönlichen Defizite durch willkürliche Machausübung neigen. Da verschwindet die Rechtsform hinter gewalttätiger Willkür, und wie sollte dies auch anders empfunden werden. Selbst die Arbeitslosen, die ihre Rechte kennen und sie artikulieren können, werden gerne unter Gewaltandrohung per Security hinauskomplimentiert, wenn sie bei ihrem Parteiengehör ganz sachlich unerwünschte Anträge stellen, Protokollierungen verlangen, oder Akteinsicht begehren. In welches dunkle Loch des Ausgeliefert-Seins wird jene große Mehrheit geworfen, die weder weiß noch argumentieren kann, jene, denen nur ihre ohnmächtige Wut und die in der Hosentasche geballten Fäuste bleiben, wenn der Leibherr entspannt und geschäftsmäßig den Blick auf seinen Computerbildschirm geheftet mit ihrer Existenz spielt?

Glaubt wirklich jemand, die geballte institutionalisierte Gewalt der sinnlosen AMS-Zwangsrituale, der öffentlichen Diskreditierung, der praktischen Entrechtung und der permanenten, mehr oder weniger willkürlichen Bedrohung mit dem Entzug der materiellen Existenzmittel würde keine Gegengewalt bei den Opfern hervorbringen? Wer urteilen zu müssen meint, möge das Aufbrausen, ein Schreien, eine Drohung, ja die tatsächliche Tätlichkeit eines Arbeitslosen in die andere Waagschale werfen und abwägen!

Epilog: Eine Regierung, die der Arbeitslosen Schlechtigkeit mithilfe von - bei ihrer eigenen Agentur bestellter – Sanktionsziffern beweisen will, zeigt nur der Arbeitslosen Ausgeliefert-Sein an die behördliche Willkür. Die Spirale der Gewalt setzt das Ungeheuer des Leviathans selbst mit unvergleichlicher Wucht in Bewegung. Da geht es nicht um ein Gerichtsurteil oder die Gewaltenteilung, hier wird einem Ausnahmezustand und einer Lagerlogik das Wort geredet, die auf die Vernichtung von angeblichen Schädlingen, sei es in ihrer rassistischen oder sozialdarwinistisch-neoliberalen Definition, zielt. Auch über diesem Lagertor steht „Arbeit macht frei“, auch wenn es nicht um Vernichtung durch Arbeit, sondern um die angedrohte oder vollzogene Vernichtung mangels Arbeit Unverwertbarer geht. Bei allen Unterschieden zu jenen anderen Lagern, bleibt doch eines gleich: das Leiden dient einem ideologischen Wahn. In einem Fall meinte man, wäre das Volk erst rasserein, könne es nur mehr aufwärts gehen. Im anderen Fall heißt der Glaubenssatz, die Wiederherstellung von Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum wäre durch die real folgenlose Beschwörung einer Arbeitswilligkeit um – und zu - jedem Preis und die exemplarische öffentliche Opferung der – angeblichen – Sünder wieder die Anbetung des Arbeitskraftverwertungsgebots zu erreichen. In diese intellektuelle Finsternis bringen nur die Scheiterhaufen ein wenig Helligkeit und Wärme. Machen wir Licht, damit diese Gesellschaft ihrer nicht mehr bedarf, und mit dieser - Opfer wie Täter entwürdigenden - Gewalt auch die gelegentlichen Emanationen von Gegengewalt verschwinden!

Peter Oberdammer

Wien, 15. 3. 2019


i Vgl. Blühdorn, Ingolfur: Neue Politik nach der postdemokratischen Wende, Berlin 2013

ii Ihr, die ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren“, Dante Alighieri: Die Göttliche Komödie, Inferno III, 9

iii Selbst AMS-Vorstand Kopf muss in seinem Interview vom 24. 8. 2018 einräumen, dass die Jobzuwächse des letzten Jahres zu zwei Dritteln an Zuwanderer oder Pendler gingen, „die niedrige Lebenserhaltungskosten aus der Heimat mit den höheren Einkommen hier in Österreich verbinden“ (Standard vom 24. 8. 2018).

iv Vgl. Gorz, André: Wissen, Wert und Kapital. Zur Kritik der Wissensökonomie (Zürich 2004).

v Vgl. die Mariental-Studie (Jahoda, Marie, Lazarsfeld, Paul Felix und Zeisel, Hans: Die Arbeitslosen von Marienthal. Ein soziographischer Versuch über die Wirkungen langandauernder Arbeitslosigkeit, Hirzel-Leipzig 1933)

vi Broßmannn, Beate: Burnout, Manuskript (Berlin 2012) S.12

vii Letzteres hatten griechische Pensionisten nach den von der EU erzwungenen drastischen Pensionskürzungen als Grund für ihren Freitod genannt.

viii homo sacer (lat. heiliger Mensch) ist ein Rechtsbegriff im römischen Strafrecht. Ein Mensch mit dem Rechtsstatus des homo sacer galt einerseits als vogelfrei und durfte straffrei getötet werden. Andererseits galt er auch als heilig.

ix Aktive Arbeitslose Österreichs: Umfrage "Würde statt Stress", Februar 2010, http://www.aktive-arbeitslose.at/gesundheit_ams/ergebnisse_der_umfrage_von_wuerde_statt_stress.html, Items B08, B13–B15

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