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Keine Spaltung der ArbeitnehmerInnen durch die Transitarbeitskräfteregelung für "sozialökonomische Betriebe" (SÖBs)/ "gemeinnützige Personalüberlasser"!

Aktiver Admin am Di., 26.04.2011 - 10:33

Zeit: Mittwoch, 27. April 2011, 11:30 Uhr

Ort: GPA-djp Zentrale, Alfred Dallinger Platz 1, 1030 Wien

Fotos von der Betriebsversammlung auf flickr:
http://www.flickr.com/photos/martinmair/sets/72157626468614799

(Wien, 26.4.2011) Die ArbeitgeberInnen der privaten Bildungsvereine haben nach Angaben der Gewerkschaft gpa-djp in drei Verhanldungsrunden noch keinen vernünftigen Abschluß ermöglicht. Um Forderungen der Beschäftigten und des gewerkschaftlichen Verhandlungsteam Nachdruck zu verleihen ruft die gpa-djp die Beschäftigten und BetriebsrätInnen direkt vor der Zentrale der Gewerkschaft der Privatangestellten zu einer Betriebsversammlung auf.

Besonders betroffen vom BABE-KV sind, was von der Gewerkschaft verschwiegen schamlos verschwiegen wird, die "Transitarbeitskräfte" in "arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen" wie den "gemeinnützzigen Personalüberlassern". Diesen Menschen werden in einer besonderen "Transitarbeitskräfteregelung" wesentliche Rechte des BABE-KV vorenthalten. Diese Menschen dürfen zum einheitlichen Hungerlohn von 1.166 Euro für 38 arbeiten, in der Regel werden diese aber maximal zu 30 Stunden angestellt.

Ob diese Menschen überhaupt von der Gewerkschaft zur Betriebsversammlung eingeladen wurden, ist uns leider unbekannt.

Bekannt aber ist: Die Transitarbeitskräfteregelungen macht diese Menschen zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse weil diese

  1. keine Anrechnung von Vordienstzeiten oder Ausbildung erhalten,
  2. keine Gehaltsvorrückungen auch bei mehrmahliger Zuweisung zu diesen "sozialökonomischen Betrieben" erhalten.

Auch haben diese Menschen in der Regel keinen eigenen Betriebsrat, der wirklich für ihre Interessen kämpft.

Somit verbleiben diese Menschen im Teufelskreis arbeitmakrtpolitischer Massnahmen, die vorgeblich der "Wiedereingliederung" dienen, stets am gleichen Niedriglohnniveau und haben keine Zukunftsperspektiven.

Bei "Transitarbeitskräfte" sind Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen die vom AMS unter menschenrechtwidriger Androhung des Existenzentzuges (Bezugsperre) zugewiesen werden. In der Regel sind diese Zuweisungen grundsätzliche illegal, weil diese weder begründet werden noch zu einem konkreten, rechtskonformen Arbeitsverhältnis zuweisen. Es sind nicht nur die Arbeitsverträge nach Einschätzung der Arbeitsloseninitiativen teilweise sittenwidrig, sondern es wird die vom Gesetz her vorgesehene "Qualitätsrichtlinie des AMS-Verwaltungsrates" nach Berichten Betroffener bei weitem nicht erfüllt: Die Überlassungsfreie Zeit darf nach "SÖB-Richtlinie" über das gesamte "Transitarbeitsverhältnis" maximal ein Drittel betragen. In der Regel bestehe – so übereinstimmende Berichte - die Arbeit jener, die mehr oder weniger "freiwillig" unterschrieben haben, darin, sich selbst einen Job zu suchen, noch dazu in überfüllten PC-Räumen die wohl kaum den Arbeitnehmerschutzbestimmungen entsprechen. Somit handelt es sich nach Einschätzung der Arbeitsloseninitiaitven nicht um Arbeitsverhältnisse sondern um ein illegal ausgelagertes AMS wo besonderer Druck auf die Arbeit suchenden Arbeitnehmerinnen ausgeübt werde, den nächstschlechten Job anzunehmen.

Unverständlich bleibt, dass die Gewerkschaften und die Arbeiterkammer zu diesen Missständen schweigen, denn der durch das AMS und dessen Subunternehmer ausgeübte Druck auf Arbeitslose dient letzten Endes dazu, Druck auf alle ArbeitnehmerInnen auszuüben und das Lohnniveau in Österreich zu senken.

Gewerkschaftsmitglieder, die Jahre lang eingezahlt haben sind daher, wenn sie lohnarbeitslose werden, zutiefst enttäuscht, wenn sei merken, wie sehr sie von den Gewerkschaften in Stich gelassen werden. Diese scheinen lieber aus monetären Gründen die TäterInnen dieser neoliberalen Arbeitsmarktpolitik, die gegen die Arbeitnehmerinteressen gerichtete ist, zu vertreten als die Opfer dieser Menschen verachtenden Politik.

Der Vereinen AKTIVE ARBEITSLOSE ruft daher die Gewerkschaften auf, zu ihren ursprünglichen Idealen und Zielen, den Kampf um die Überwindung der auf Herrschaft und Ausbeutung beruhenden kapitalistischen Wirtschaftsordnung zurück zu kehren und für eine konsequente Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu kämpfen. Andernfalls werden sich immer mehr Menschen fragen, wozu Gewerkschaftsbeitrag zahlen, wenn sie im Ernstfalle der Lohnarbeitslosigkeit von den Gewerkschaften fallen gelassen werden.

Der Verein AKTIVE ARBEITSLOSE ruft weiters die Lohnarbeitlose auf sich nicht mehr von den Gewerkschaften verdrängen zu lassen und bei der BABE-Betriebsversammlung für die Rechte aller ArbeitnehmerInnen und für eine solidarische und demokratische Gewerkschaft einzusetzen.

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