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Missachtete Antisanktionsurteile: Zwangsumsiedelungen und noch mehr Strafen statt Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit

Aktiver Admin am Di., 25.02.2020 - 19:55

Zwei geradezu sensationelle Höchstgerichtsurteile schlagen erste Preschen in das Gewaltregime mit dem Arme, Arbeitslose und Flüchtlinge nieder gehalten werden.

Das Deutsche Bundesverfassungsgerichhob erst am 5.11.2019 Hartz IV Bezugskürzungen von über 30% auf, weil diese die Menschenwürde verletzen (1 BvL 7/16 - S). Es stellte auch fest, dass es keine Belege der Wissenschaft für eine positive Wirkung der Sanktionen in Form schnellerer Arbeitsaufnahme gibt. Dass Bezugskürzungen ohne ordentliches Verfahren verhängt werden und bei Einlenken der Bestraften nicht vorzeitig aufgehoben werden, waren auch Gründe für die Einschränkung des Sanktionenregims in Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 12.11.2019 im Falle eines Asylwerbers, dass Totalsperren der Existenzsicherung grundsätzlich gegen die Europäische Grundrechtecharta verstoßen, weil die Abdeckung der menschlichen Grundbedürfnisse nicht gefährdet werden darf. Auch nicht nur zeitweise! (EuGH C‑233/18).

Wer gehofft hatte, dass mit einem Grünen Sozialminister die Menschenrechte der Erwerbslosen zur Sprache kommen, wurde enttäuscht. Arbeit und Arbeitsmarktpolitik verabschiedeten sich in letzter Minute ins schwarze Familienministerium zwecks „Vereinbarung von Familie und Arbeit“.

Dürftig das Regierungsprogramm. Spurlos verschwunden die langjährigen Forderungen der Grünen: Wiedereinführung der 2000 von Schwarzblau abgeschafften Wertsicherung der Versicherungsleistungen, die Arbeitslosenanwaltschaft oder gar der Abschaffung der Existenzbedrohung durch Bezugssperren.

Immerhin scheint die ÖVP die von Wirtschaftsbund und Industriellenvereinigung ins vorherige Regierungsprogramm hinein gebrachten Zumutungen wie die Abschaffung der Notstandshilfe vorerst aufgeschoben zu haben. Vage Formulierungen lassen Raum für Befürchtungen: Die Zumutbarkeitsbestimmungen sollen „reformiert“ und mehr „Arbeitsanreize“ im „Arbeitslosengeld neu“ geschaffen werden.

Und prompt – noch bevor die aus dem Zauberhut von Sebastian Kurz entsprungene Familienministerin Christine Aschbacher angelobt wurde – kamen – so wie einst bei Beate Hartinger-Klein – vorab männliche Zurechtweisungen: IV-Präsident Georg Kapsch forderte, Köche sollen doch übersiedeln, wenn woanders Stellen frei sind. Bundeskanzler Sebastian Kurz setzte rasch eins drauf, behauptete einen „großen Mißbrauch“ und forderte „noch strengeren Vollzug“. Obwohl bereits unter Kurz I das AMS viel häufiger denn je den Arbeit Suchenden die Versicherungsleistung für 6 oder 8 Wochen gestrichen hat!

Die „überregionale Stellenvermittlung“ soll der ach so notleidenden Tourismusbranche Arbeitskräfte zutreiben: Kurz & Co wollen Arbeitslose, vornehmlich aus dem roten Bollwerk Wien, mit der Sanktionenpeitsche zwingen, wie im vorletzten Jahrhundert fern des eigenen Familien- und Freundeskreises in Tirol oder Vorarlberg für jene Unternehmen zu schuften, die für Arbeiter*innen offenbar zu wenig bieten. Besonders kleinere, in Personalführung unfähige Wirte, machen immer wieder Stimmung gegen Arbeitslose. Ein FPÖ-Wirt im Raum Gmunden bezeichnete Arbeitslose gar als „arbeitsfaule Wohlstandsparasiten“.

AK, ÖGB und SPÖ protestieren zwar verbal, bleiben mit der Argumentation defensiv, kapitalistisch-systemkonform. Sie zeigen zwar den wirtschaftlichen Unsinn von mehr Druck auf Arbeitslose auf, weil Unternehmen so auch nicht zu motivierten Fachkräften kämen. Dass erwerbslose Arbeiter*innen unveräußerliche (Menschen)Rechte haben könnten und auch selbst mitreden wollen, ist allerdings nie Thema.

Das Menschen- und Grundrecht auf freie Wohnsitzwahl (§ 4 StGG, Artikel 4 EMRK 2. Zusatzprotokoll) steht ebenso wie der Schutz des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 EMRK) im Verfassungsrang und sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein.

Lohnarbeitslose haben weiter keine Stimme und werden nicht politisch ermächtigt. Selbstbewusste und kämpferische, weil demokratisch organisierte Arbeiter*innen bleiben offenbar unerwünscht.

Anfangs hatten die Gewerkschaften Sozialversicherung und Arbeitsvermittlung als Vereine selbst organisiert. Der Dritte Gewerkschaftstag 1896 sprach sich noch vehement gegen die Verstaatlichung der Arbeitsvermittlung aus, weil der Staat verbiete, einen Arbeitsplatz auszuschlagen, so „zur Annahme von Arbeitsstellen mit schlechten Arbeitsbedingungen“ zwinge und nur „Lohndrücker und Streikbrecher“ heranzüchte.

Wie die immer wieder aufflammende Stimmungsmache gegen Arbeit Suchende zeigt, hatten damals die Gewerkschaften mehr als recht.

Mit der Übersiedelung von Arbeitsagenden in das schwarze Familienministerium könnte nun die ÖVP sogar die Zwei-Drittel-Mehrheit im AMS Aufsichtsrat bekommen und alles alleine bestimmen und sogar AMS Geschäftsführer*innen abberufen!

Die vermeintlich smarten „Verwalter der Ware Arbeitskraft“ (Horkheimer) könnten als Kapos des Kapitals leichter erpressbar oder gar überflüssig werden. Die paternalistische Befürsorgungspolitik wird wieder zum Boomerang.

Hinweis: Aktive Arbeitslose Österreich bitten um Zusendung von schikanösen AMS-Zuweisungen und Erfahrungsberichten an kontaktataktive-arbeitslose.at

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