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Pressemitteilung der Ersten österreichischen Erwerbsarbeitslosen-Konferenz 15. - 16.10.2005: Forderungskatalog

arbeitslosennetz am Mi., 19.10.2005 - 13:15

(Wien, 19.10.2005) Ein voller Erfolg war die Erste Österreichische Ererbslosenkonferenz, die vom 15. - 16. Oktober im Amerlinghaus in Wien abgehalten wurde. Bei dieser von den parteiunabhängigen Erwerbsarbeitslosenintiativen selbst organisierten Konferenz nahmen mehr als zehn Erwerbsarbeitslosenintiativen und insgesamt etwa 200 Personen aktiv teil.

Nach teils heftig geführten Diskussionen zu den dargelegten Standpunkten, verfassten die VeranstalterInnen gemeinsam mit KonferenzbesucherInnen einen Forderungskatalog. Dieser richtet sich direkt an die politischen Vertreter und an das Abeitsmarktservice.

  • Rasche Einführung eines existenzsichernden, bedingungslosen Grundeinkommens (aus heutiger Sicht nach der Formel: 50% des pro Kopf-BIP)
  • Der Mietaufwand (inkl. Betriebskosten unter Miteinbeziehung der Heizkosten) darf nicht mehr als 30 % des Grundeinkommens erreichen
  • Sofortige bundesweite Anhebung der Sozialhilferichtlinien auf das Existenzminimum (Euro 750.-) als Vorgriff einer Lösung durch das Grundeinkommen
  • Absage an Kombilohn- oder anders gelagerte Niedriglohnmodelle sowie prekärer Beschäftigungsverhältnisse
  • Mindestlohn (unter Ausschluss von Lohndumping) netto Euro 1200.-
  • Arbeitszeitverkürzung ohne Lohneinbuße zwecks Aufteilung von Arbeit
  • Flächendeckende Gratis-Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Einführung der Wertschöpfungsabgabe
  • Sofortige Abschaffung von allen Zwangsmaßnahmen
    • Ersatzlose Streichung der menschenrechtswidrigen ALVG Paragraphen:
    • Par. 10 Bezugssperre bei Weigerung der Annahme einer nicht selbst ausgesuchten Arbeit
    • Par. 11 Bezugssperre bei Selbstkündigung
    • Par. 13 Anti Streik Gesetze (<-> Streikrecht)
  • Recht auf selbstgewählte, qualifizierte Aus- und Weiterbildung
  • PartnerInneneinkommen, Lehrlingsentschädigungen und andere Einkommen von in gleichem Haushalt lebenden Personen dürfen nicht zur Bezugsberechnung herangezogen werden (<-> Schutz des Familienlebens)
  • Fünfwöchiger, bezahlter Urlaubsanspruch
  • Errichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, welche durch VertreterInnen der "ArbeitslosensprecherIn", im Rang einer Rechtsperson geführt wird.

Basierend auf den Erfahrungen der VeranstalterInnen der "Ersten österreichischen Erwerbsabeitslosen Konferenz" und dem breiten Zuspruch seitens der Besucher wird eine Weiterführung dieser Veranstaltungen folgen.

Für weitere Informationen bzw. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Rainer Nesset

Endredaktion und Aussendung im Auftrag der Ersten Österreichischen Erwerbsarbeitslosenkonferenz durch das Organisationsteam gebildet von:

Verein ArbeitslosensprecherIn
Gumpendorferstrasse 46, A-1060 Wien
(Domain nicht mehr aktiv, da Verein aufgelöst)

Mit angeschlossenen Initiativen:

Weitere Informationen:

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